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TÜV 2 Monate verlängern/ hinauszögern!?
Hallo ich hab eine wichtige Frage:
Ich war diesen Monat beim TÜV und bin durchgefallen! Habe mich entschlossen die Abfrackprämie anzufordern und mir endlich ein neues Auto zu nehmen.
War schon beim Händler und das neue Auto ist bestellt. ABER, es dauer nun 8 Wochen bis das neue Auto da ist. TÜV läuft Ende Februar ab.
Wie kann ich die zwei Monate überbrücken?
Wenn ich den TÜV einfach überziehe, geht mir der Versicherungsschutz flöten? Bekomme beim erwischt werden doch höchsten eine Verwarnung von 15 Euro oder?
Oder, kann ich am 28. Februar nochmal zu nem anderen TÜV, da nochmal durchfallen und hab dann wieder vier Wochen Zeit den Wagen in Ordnung zu bringen.
Oder darf ich DEFINITIV nicht mehr fahren wenn die Plakette mit dem Februar abgelaufen ist.
Kennt sich da jemand aus, wäre über Tips sehr dankbar.
Danke im Voraus,
Gruß,
Michael
Beste Antwort im Thema
So schöne Tipps wie "Fahr weiter" und "Scheiß drauf" lassen sich gut erteilen wenn man selber nicht betroffen ist.
Gruß
Frank
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38 Antworten
Blöde Situation. Fahren darfst du schon noch, bloß im Falle eines Falles gibt es die Verwarnung und eine Mängelkarte, wo die Frist meist 2 Wochen beträgt. Reagierst du darauf nicht kann die Kiste stillgelegt werden. Passiert wegen eines technischen Mangels ein Unfall, kann die Versicherung durchaus Streß machen .Ach noch was. Ist die AU auch überzogen, gibt es 2 Verwarnungen. Wird der alte Wagen in Zahlung gegeben? Dann würde ich mal im Autohaus nachfragen, ob da was zu machen ist. Ansonsten: TÜV machen ist ehrlich gesagt billiger als die Alternative erwischt zu werden.
Fahr die Kiste doch einfach weiter
Wenn ich an deiner Stelle waere wuerd ich weiter fahren.. scheiss drauf.
Ich denke mal, die Entscheidung liegt im Ermessen des TE. Wenn er es gewohnt ist, keinem Streß und keiner Unannehmlichkeit aus dem Weg zu gehen, dann wird er das Risiko wohl als vertretbar einstufen...
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Passiert wegen eines technischen Mangels ein Unfall, kann die Versicherung durchaus Streß machen
Das ist das gravierendste Problem, letztendlich musst Du selber wissen ob es Dir das Risiko wert ist und das kannst nur DU wissen, kommt natürlich auch auf die vorhandenen Mängel an...
Die AU wurde bestanden,
aber es gibt rostige Teile und einen nässenden Motor... möchte es ungern machen lassen und dort nochmal 1000 Euro investieren damit der B Corsa dann zum Walzwerk rollt!^^
Da kommen mich 15 euro Verwarnung doch billiger!? Oder gibt es sogar Punkte?
Danke schonmal für die antworten!
So schöne Tipps wie "Fahr weiter" und "Scheiß drauf" lassen sich gut erteilen wenn man selber nicht betroffen ist.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
So schöne Tipps wie "Fahr weiter" und "Scheiß drauf" lassen sich gut erteilen wenn man selber nicht betroffen ist.
Gruß
Frank
Ich war selber schon in der Situation.
Wenn die Mängelkarte nicht wär käme die Verwarnung billiger. Aber die gibt es nunmal.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Ich war selber schon in der Situation.
Na ja, das war dann auch dein Risiko.
Gruß
Frank, meistens passiert gerade dann was wenn man gar nicht damit rechnet.
Klar ist das nicht erlaubt, keine Frage.
Der Punkt IMHO ist folgender: Hat das Auto Mängel die die Verkehrssicherheit gefährden? (Bremsen, Lenkung, ...) dann darfst du auch mit gültigem Tüv nicht mehr fahren. Das obliegt dem Fahrer/Halter permanent, auch zwischen den HUs, den verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Die HU dient nur der Überprüfung ob dem auch so ist.
Bei einem Auto das keine gefährlichen Mängel hat aus denen man dir einen Strick drehen könnte bleiben lediglich die Bußgelder falls du erwischt wirst: 15€ HU bis 2 Monate überzogen, 25€ für 2-4 Monate. Die AU kostet 15€ für 2-4Monate, bis 2 Monate "kostenlos" (BKatV Stand Aug. 2008). Kannst im Netz sicher finden ob sich die Sätze jetzt mit dem neuen ab Februar geändert haben. Mit der Mängelkarte und der Auflage das Auto unverzüglich zur HU/AU zu bringen. Du kannst statt der Mängelbehebung dann natürlich auch das Auto sofort abwracken.
Gruß Meik
Das ist mal ne klare Ansage. Danke!
lch ich werde definitiv nichts krummes tun und ohne TÜV fahren. Die entscheidende Frage für mich ist ja,
wenn ich am 28 Februar beim TÜV war, bekomme ich in dem Schreiben mitgeteilt, dass ich 4Wochen Zeit hab die Mängel zu beheben. also darf ich die 4 Wochen im März ja noch offiziell fahren ohne dass es Probleme geben dürfte. Oder liege ich da falsch? Ich war ja am 8 Februar schon beim TÜV (wo ich durchegfallen bin - nur HU) und sie haben mich ja mit der Auflage und der Frist von 4 Wochen wieder fahren lassen...
Danach kommt die Möhre dann halt zum Schrotti...^^
Also wenn du nach 4 Wochen mit den gleiche Mängeln noch mal beim TÜV auftauchst, warum sollen die dir wieder 4 Wochen Zeit geben die Mängel abzustellen?
Da dürfen die schon mal fragen warum du eigentlich da bist.
Gruß
Frank
Ja, das is ja wohl klar dass ich dann zu nem anderen TÜV fahren würde!!!!!!!!!!!^^ Sonst weisen die mich in ein Zimmer mit Gummiwänden ein!