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tüv abgelaufen . und erwischt worden . straffe?

Opel Omega B
Themenstarteram 17. Oktober 2013 um 20:43

abend bin grade von der arbeit gekommen und von der polizei angehalten worden ! zu vor geschicht mein tüv ist 07/13 abgelaufen ich war jetz am 10/10 bei der dekra mit dem auto und bin durchgefallen wegen der handbremse habe jetz einen monat also bis zum 11.11.13 zeit den mangel zu beheben ! also einen monat und die polizistin meinte grade ich dürfte das auto in der zeit nicht fahren . und müsse jetz eine srafe zahlen ! hat sie recht ?

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14 Antworten

hi,

ich würde das Auto schnellst möglich reparieren lassen, da wird die Zulassung Stelle automatisch informiert und du bekommst noch die zweite Rechnung in deiner Briefkasten .

Natürlich darf man ohne TÜV das Fahrzeug nicht fahren.

Warum stellst du die Frage? ist das Neu für dich?

Themenstarteram 17. Oktober 2013 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von gitabo0

hi,

ich würde das Auto schnellst möglich reparieren lassen, da wird die Zulassung Stelle automatisch informiert und du bekommst noch die zweite Rechnung in deiner Briefkasten .

Natürlich darf man ohne TÜV das Fahrzeug nicht fahren.

Warum stellst du die Frage? ist das Neu für dich?

mir bin davon ausgegangen das ich jetz einen monat zeit habe !! also einen monat nach tùv besuch

Richtig, wenn du bis 10/13 TÜV gehabt hättest.

Leider TÜV ist schon am 07/13 abgelaufen und du kannst nicht beweisen das du seit 07/13 mit dem Fahrzeug nicht mehr gefahren bist. bzw. glaubt dir das niemand.

 

- entweder 15 oder 25 Euro Strafe,kommt auf die Monate der Überziehung an !

-besonderer TÜV,HU mit extra Aufschlag zur normalen HU(denke 20%),mit extra

guten Augen

- eventuelle Mängel beseitigen und den Wagen innerhalb eines Monats nach dem Tag 

der Hauptuntersuchung wieder vorführen.

die Strafe für die Überziehung des normalen HU-Termin,s  ist ja schon bezahlt worden!

-sind bei der HU erhebliche Mängel festgestellt wurden und hat man die

einmonatige Nachprüffrist überschreiten, gibt es ein Verwarnungsgeld von  15 Euro !

-HU abgelaufen und kommt es in dieser Zeit zum Unfall, kann dies zu erheblichen Problemen hinsichtlich der Haftpflichtversicherung führen

(Versicherungen suchen ja immer Gründe die Zahlung zu  verweigern oder zu kürzen)

 

-bei Austellung eines Mängelschein,s durch die Polizei,muß das Fahrzeug maximal 

nach 10 Tagen mit einem makellosen HU-Bericht vorgeführt werden,da gilt dann nicht die

4-Wochenregel zur Mängelbeseitigung,sondern die 10 Tage des Mängelscheins der

Polizei!

wenn diese 10 Tage überschritten werden,geht es dann mit den Strafen in den

3-Stelligen Bereich !

 

mfg

 

EDIT,deine eigentliche Frage!

-bei erheblichen Mängeln kann man weiterfahren

-bei VU-Mängeln(Verkehrsunsicher) darf  das Fahrzeug nicht mehr am  Strassenverkehr  

teilnehmen und die HU-Plakette wird abgekratzt!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von LoveOMEGA

.....war jetz am 10/10 bei der dekra mit dem auto und bin durchgefallen wegen der handbremse habe jetz einen monat also bis zum 11.11.13 zeit den mangel zu beheben ! ....

Ja, Du hast ein Monat zeit die Mängel zu beheben. Aber Du darfst das Fahrzeug nur zur Werkstatt und zum Zwecke von Probefahrten so wie zur Fahrt zum Prüfer bewegen.

Den in der STVO steht, dass Du nur Fahrzeuge in Betrieb nehmen darfst, die auch Verkehrssicher sind.

Und somit hast Du wissendlich gegen die STVO verstoßen, da Du ein Fahrzeug in Betrieb genommen hast das laut TÜV-Bericht nicht Verkehrssicher ist!

 

am 18. Oktober 2013 um 9:45

Aber keine Angst,Punkte gibt es erst ab den 9 Monat ;)

du hast NUR die 4 Wochen Zeit um erneut zum TÜV zu fahren dass du DORT beim TÜV nur die Nachkontrolle zahlen mußt. Also ein Teilbetrag. Wenn die 4 Wochen um sind mußt du komplett neu zahlen!!

Hat NIX aber auch nix mit fahren ohne TÜV zu tuhen.

OHNE TÜV bzw HU KEINEN einen Tag!!

Also schnellstens HU machen oder Abmelden, sonst bekommst du den Zwangsabgemeldet falls nicht Repariert!!

;-)

Wie die Vorredner schon gesagt haben, ohne Tüv darfst du das Fahrzeug nicht auf der Straße bewegen. Die Frist gilt ja letztendlich nur, um das Fahrzeug verkehrssicher zu machen und dann zum Termin erneut vorstellen zu können. Da kann es schon passieren, dass du vielleicht Strafe bezahlen musst. Wie das geregelt ist, wenn man ohne TÜV erwischt wird, das weiss ich aber nicht.

Grüße Mario

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007

Zitat:

Original geschrieben von LoveOMEGA

.....war jetz am 10/10 bei der dekra mit dem auto und bin durchgefallen wegen der handbremse habe jetz einen monat also bis zum 11.11.13 zeit den mangel zu beheben ! ....

Ja, Du hast ein Monat zeit die Mängel zu beheben. Aber Du darfst das Fahrzeug nur zur Werkstatt und zum Zwecke von Probefahrten so wie zur Fahrt zum Prüfer bewegen.

Den in der STVO steht, dass Du nur Fahrzeuge in Betrieb nehmen darfst, die auch Verkehrssicher sind.

Und somit hast Du wissendlich gegen die STVO verstoßen, da Du ein Fahrzeug in Betrieb genommen hast das laut TÜV-Bericht nicht Verkehrssicher ist!

Wäre das Auto Verkehrsunsicher,dann wäre das Auto dort nicht selbstfahrend vom Hof gekommen.

Mal in Ruhe und sachlich nachdenken,ist ein defekt an der Handbremse denn wirklich unsicher ?

Ich will nicht nachdenken wieviele Autos wegen einen defekten Lampe denn nun auch "Unsicher" sind.

Wieso hat die Polizei das Auto des TE nicht aus dem Verkehr gezogen ? weil es so Unsicher ist ?

Anders würde ich es sehen wenn die Handbremse mit an der Betriebsbremse hängen würde.

Das Auto wurde vorgeführt,Mängel erkannt und 1 Monat Zeit zur Erledigung.Das Protokoll den Beamten vorlegen.Allerdings wirds durch die Überziehung teurer.

 

Eigenes Beispiel meines Ersatzautos aus 2009.

PKW Golf 2.Fälligkeit der HU in Oktober.Vorgestellt in April 2010.Keine Plakette.Grund Frontscheibe und auch Handbremse.Einen Monat Zeit bekommmen.Auf Frage dem Prüfer was wäre jetzt bei einer Kontrolle ?Aussage war folgend,Auto wurde vorgestellt,sprich wurde tauglich befunden,jedoch eine Nachprüfung innerhalb von 1 Monat erforderlich.Wurde dann prompt etwa nach 5 Tagen angehalten wegen der Plakette,erstmal hat der Beamte sein Theater abgespult,aber mit der bereits erfolgten HU Vorstellung war er beruhigt.Kein Bussgeld,da ich als Halter meiner Pflicht nachkam das Auto prüfen zu lassen.HAndbremse und Frontscheibe wurden repariert und dann gab es für 10 Euro Gebühr in der Nachprüfung die neue Plakette.

Heute ist es allerdings so,um so länger die HU Vorführung verlängert wird,um so teurer wird es.

Hi,

ich würde mit deinen Stammtisch und eigenen Rechtsendfinden vorsichtig sein.

Justitia ist Bild!!!

Es gibt in der Gesetzgebung/Justiz nur ja oder nein!!!

Und das Strafmaß wird in drei Gruppen unter teilt: Fahrlässig Grobfahrlässig oder Vorsatz.

Also fangen wir doch mal an die Tatsachen die uns zugrunde liegen mit ja oder nein zu beantworten.

Hat das Fahrzeug des TE eine gültige HU? NEIN

Hat der TE das gewusst? JA

Hat der TE das Fahrzeug weiter in im Öffentlichen Straßenverkehr benutzt? JA

So mit hat der TE unter Vorsatz gehandelt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Weiter:

War der TE bei der HU? JA

Hat das Fahrzeug des TE die HU bestanden? NEIN

Wess halb hat das Fahrzeug des TE die HU nicht bestanden? wegen erheblichen Mangel am Fahrzeug

Und es ist sch... egal was es für ein Magen ist, es gibt nur ja oder nein!!!

Wüste der TE dass das Fahrzeug einen erheblichen Mangel hat? JA

Hat der TE diesen Mangel beheben lassen? NEIN

Hat der TE das Fahrzeug weiter benutz? Ja

Und schon wieder hat der TE unter Vorsatz gehandelt!!!!

Und ein Fahrzeug mit erheblichen Mängel ist nun mal im sine der STVZO und STVO nicht Verkehrssicher!!!

So und nun können wir uns unter halten, wie so eine defekte Handbremse ein Erheblichen Mangel ist.

Die Handbremse ist eine Notbrems Einrichtung für Fahrzeuge ohne Luftdruckbreme. Dort heißt diese Bremse Feststellbremse.

Wie so Notbremse?

Sie soll für den Notfall da sein, falz die Normale Fußbremse mal ausfällt.

Wie so hat der Prüfer das Fahrzeug vom Hof fahren lassen?

Da wie ich ja schon geschrieben habe der TE das Fahrzeug nur noch bis zur Werkstatt fahren durfte und die Normale Fußbremse ja in Ordnung war und nicht abzusehen/zu vermutet war das auf dem Wege zur Werkstatt die Fußbremse ausfallen würde.

Und wenn Du vor 4 Jahren mal was anderes gehört hast oder erlebt hast, sein froh das man dort so kulant war den diese Bestimmungen gelten schon sehr lange wurde aber kaum angewandt, was sich aber durch die leeren Haushaltskassen geändert hat jetzt wird kassier wo es nur geht.

Bei Spiele:

VU: damals konnte man auch verwarnt werden heute zahlt man 70€

Überfahren der Haltelinie an einer roten LZA kostet heute 15€ war vor Jahren kosten los.

Und Und Und..

am 20. Oktober 2013 um 9:08

Hier einmal ein link mit den Kosten ;)

http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html

Den Omega mit der Feststellbremse zum halten bringen:confused::confused:

Na das würde ich gerne mal bei 100 KM/h sehen,die Bremsbacken sind ja kleiner wie bei einem Mofa :D:D

Bei VW geht das,da die Handbremse hier auf die Bremsbeläge der Bremsscheiben wirkt...

Zitat:

Original geschrieben von Frank24v

Den Omega mit der Feststellbremse zum halten bringen:confused::confused:

Na das würde ich gerne mal bei 100 KM/h sehen,.......

Das steht ja nicht zur Diskosion. sonder das es der Gesetzgeber so vor sieht.

Das nicht alles was irgend wo im Gesetz steht auch Realistik ist wissen wir doch. Aber leider interessiert das nun mal Justitia nicht.

z.B. wie war es den damals mit den Zusatzbremsleuchten???

Zuerst Verboten dann doch erlaubt und wer vor dem Stichtag damit erwischt wurde durfte Zahlen

und heute sogar ein Muss.

am 20. Oktober 2013 um 9:41

Ich weiß was du meinst ;)

Aber sehen würde ich es gerne einmal :D

Ich selber versuche es lieber einmal nicht... Bei meinem Glück,zerlegt sich hinten die Bremse von der Oma :p

Und beim Passat erst recht nicht,der hat nur einen Schalter für die Feststellbremse.Da gibt es nur auf und zu

Der originale Auszug aus dem Bußgeldkatalog lautet:

0-2 Monate kein Verwarn- oder Bußgeld

2-4 Monate 15€

4-8 Monate 25€

dann Punkt für Punkt:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Frank24v

Hier einmal ein link mit den Kosten ;)

http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html

Den Omega mit der Feststellbremse zum halten bringen:confused::confused:

Na das würde ich gerne mal bei 100 KM/h sehen,die Bremsbacken sind ja kleiner wie bei einem Mofa :D:D

Bei VW geht das,da die Handbremse hier auf die Bremsbeläge der Bremsscheiben wirkt...

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