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TÜV/AU ohne Nummer möglich?

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 14:35

Hallo zusammen,

ich will einen Trabi kaufen, der leider schon 2 Jahre in der Garage stand.

Der Preis und die Leistung sind unschlagbar gut, jedoch steht er 300km weit entfernt.

Da der Wagen keinen TÜV hat, habe ich versucht, den Verkäufer zu bitten TÜV/AU machen zu lassen, sodass ich den entstandenen Aufpreis bezahle...

Weil runterfahren, das Auto kaufen und dann beim TÜV doof dazustehen is blöd.

Aber da fällt mir grade ein. Bekommt er den Wagen ohne Nummer überhaupt zum TÜV.

Und wenn er es schafft, macht der TÜV die Untersuchung und die Plakette? Wo soll er die fest machen. Gibt es überhaupt die Variante, ohne Nummer zum TÜV zu gehen und die Plakette erst bei der Zulassung in meinem Ort zu bekommen, wenn ich den Wagen zu mir gebracht habe?

Bitte helft mir mit Wissen aus.

Danke und Gruß. Dennis

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20 Antworten
am 26. Februar 2006 um 14:39

du kannst ein auto nur mit gueltigem tuev und au bericht zulassen. gehst dann mit den ganzen papieren und berichten zur zulassung und dort werden dann auch die plaketten auf die schilder geklebt.

So weit ich weis ist die fahrt eines autos ohne zulassung zum tuev und zur zulassungsstelle erlaubt. das wissen beruht aber nur auf mal im forum gelesenes.

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 14:41

hmm...das hab ich auch schonmal gehört.

aber er würde ja dann ohne nummer durch die gegend bzw. zum tüv fahren.

was würdet ihr machen? den wagen einfach kaufen oder beim käufer den tüv einfordern?

am 26. Februar 2006 um 14:48

Ohne Zulassung zum Tüv oder wohin auch immer zu fahren würde ich lassen.

Dies ist zwar unter bestinmmten Umständen tatsächlich erlaubt, es muß aber zumindest schon eine auf das Fahrzeug ausgetsellte Doppelkarte vorliegen; außerdem müssen wohl (die alten) Kennzeichen am Fahrzeug sein. Und sicherlich darf man nur den direkten und Kürzesten Weg zum Tüv fahren, überführen über 300 km geht eh nicht! Welche weitere Punkte noch erfüllt sein müssen weiß ich auch nicht.

Mir wäre das ganze zu heikel. Daher besser Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 14:51

Ja gut, das Überführen würde per Trailer laufen.

Aber ich les grade eine Sache, die meine Träume zunichte machen dürfte.

Der Verkäufer meinte, der Wagen wäre seit 2 Jahren nicht mehr im Einsatz. Ich geh also davon aus, dass er abgemeldet ist.

Und anscheinend muss nach 18 Monaten eine Vollabnahme zur Erlanung der BE nach §21 STVZO gemacht werden.

Was kostet eine Vollabnahme?

Braucht man dann noch extra TÜV und HU?

Gibts nen anderen Weg den Wagen wieder günstig in Betrieb zu nehmen?

am 26. Februar 2006 um 14:53

An der Vollabnahme wirst Du dann nicht vorbeikommen, die beinhaltet aber TÜV und ASU. Ist etws teurer als "normaler" TÜV.

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 15:00

;)

wieviel ist denn etwas?

max. 100€ oder eher 200€

am 26. Februar 2006 um 15:24

hatte mal vor 10 oder 12 Jahren eine Vollabnahme, genauen Preis weiß ich nicht mehr. Denke, mit 100,- EUR müßtest Du hinkommen. Aber irgendjemand hier kann doch sicherlich mit genaueren Zahlen weiterhelfen.....

warum so umständlich: das Kurzzeitkennzeichen!!!

kostet 28,- Euro mit Versicherungsdeckungskarte (in Verbindung mit normaler Karte ist eine spezielle VDK zu beantragen, wo das Kreuzchen explizit angebracht ist!!!)

kosten 80,- Euro an der Kennzeichenschilderpresse mit freier Haftpflichtversicherung all inclusive ...

... für max. 80 Euro kannst Du jedes Risiko ausschließen und vermeidest Ärscher mit der Rennleitung Grün-Weiß

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von passat32

warum so umständlich: das Kurzzeitkennzeichen!!!

Naja, mir gehts im Prinzip nicht um den Weg, sondern nur darum ob es überhaupt möglich ist. Weil das Hinkommen Sache des Verkäufers ist. Dachte nur immer man muss den Wagen ohne Nummer dann dahin schleppen.

Aber nu isses ja diese Einzelabnahme, die sich rauskristallisiert hat.

Gibt es eigentlich ein Problem einen Trabi, der 2001 komplett überholt wurde und 2 Jahre in der Garage stand, per §21 abzunehmen?

Womit ist zu rechnen?

Was ist wenn der Wagen die Abnahme bekommt. Muss man bei der Zulassung dann noch Extrakosten einplanen?

Gruß. Dennis

apropos SCHLEPPEN:

denkt dran das Schleppen ohne Nummer nur dann zulässig ist, wenn das gezogene Fahrzeug auch wirklich nicht anspringt. also bitte vor der Schleppfahrt Sicherungen ab oder irgendwas anderes einfallen lassen bevor es Ärger mit der Rennleitung gibt!!!

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 16:43

Wenn noch einer nen genauen Preis hat wäre ich sehr dankbar...

Ein Anruf bei der zuständigen Prüforganisation, und du hast den genauen Preis. Alte Länder TÜV, neue Länder DEKRA.

Rechne mit max. dem doppelteten Preis wie für normale HU plus AU. Bei der Zulassung musst du zu den normalen Gebühren noch die Kosten für den neuen Brief rechnen, der ja abgelaufen ist, wenn das Auto länger als 18 Monate abgemeldet ist. Da jetzt aber beim Ummelden immer die neuen Papiere ausgegeben werden und diese wohl auch kosten, dürfte das rel. egal sein.

was mir da zwischenzeitlich gerade so einfällt: wäre der Trabi nicht geeignet für ein 07er? Solange die Regelung noch dieses Jahr bis 20 Jahre gilt und Deine Zulassungsstelle eventuell unbefristet erteilt?

Hallo Urban,

genau dieses Problem hatte ich vor etwas mehr als 1nem Jahr auch, als ich mir meinen Oldi gekauft hatte.

Abschleppen ohne Zulassung und TÜV- kostet ca 750€ 4 wochenfahverbot und wird nach dem Strafgesetz verurteilt also mit -- Staatsanwalt -- wer es genau wissen möchte habe das Urteil noch -- ist aber Ländersache und sicher überall anders --

Wie der Verkäufer den Wagen nun zum oder über den TÜV bringt kann dir egal sein -- du brauchst nur halt den Brief mit der Abnahme -- und wenn es ein Oldie nach §21C ist braucht er keine ASU--

Gruss

Thomas

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