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TÜV-BELEUCHTUNG-Heutiges Tele geschpräch

VW
Themenstarteram 16. Oktober 2002 um 8:47

Es ist nach aussage des tüvs auf der ganzen welt NICHT erlaubt eiene unterboden beleuchtung des autos an das fahrzeug anzubringen noch betreiben !!!!!!

 

WIE BITTE ???

Also ich komm aus polen und dort fahren 50% beleuchtete autos mitlerweile....

mitten im geschpräch sag ich ok und was ist mit AMERICA ?

 

Nee sagt der Herr ist auch nicht....

WIE ? ABER DIE HABEN ES DOCH

TÜV:Ja das die es habe ist ne andere sache ABER es ist nicht erlaubt.....

ok ok ok und was ist mit der innen beleuchtung ???

TÜV:Ja die dürfen sie verandern wie sie möchten ABER ! es darf nicht nach ausen eindringen....

Wie meinen sie das ?

TÜV:ja z.B. waren der fahr beispielweise ein blaues innen licht an haben ist nicht weils man schon von ausen sehen kann...

AHA *blödkuck*

und was ist wenn mein taho so stark leuchtet ? und es schon so gebaut würde ??

TÜV:wenn es so gebaut wurde und es ist auch "blau" und so zugelassen dann ist es ok....

AHA *verwirt*

ok angenomen ich beleuchte mein motor UNTER der motor haube ist es ok ?

TÜV:JA

ok ok und angenommen ein kleines winiges licht strahl würde dann auf den boden UNTERM motor strahlen wasn dann ?

TÜV:hehe ne das geht widerum nicht !

AHA mhh gibts überhaupt ne möglichkeit dabei ? und ein ort ? land etc ?

TÜV:*frechestimme* Nein !

AHA

ok angenommen ....

TÜV:der man *tief einatmen* =)

.... ich hab das auto aus dem ausland und dort ist es erlaubt und ich holl das auto hierin bzw fahre damit hier was ist dann ?

TÜV:

1.ES IST IN KEINEM LAND ERLAUBT

*widerblüdkuck*

2.Ja das würde dann gehen aber es dürfte nicht an sein...

*aha*

TÜV:Wissen sie da gibts schönere sachen als licht unterm auto....

AHA ? und was ?

TÜV: Ja he he ja hehe neee ich möchte es jetzt nicht sagen.

Ahhhhh kommen sie schon immerhin ruf ich ich hab zeit und geld also gebe sie sich ein ruck....

TÜV:*stolzsag*bereifung,auspuf,chips...etc.

Hat mir da ne echt coole lisste aufgezählt....

OK ABER ICH HAB ES SCHON !!!

TÜV: *aha**oho* na dann

ja und die beleuchtung ?

TÜV:mhh ne ist wirklich nicht....

OK was darf an dem auto leuchten ?

TÜV: ah so manches...*frechestimme* bremsleuchte,blinker,ruckscheinwerfer,etc....

Ja toll witzig....

TÜV: ja tut mir leid ist leider so.....

Ehm MOMENT ! ANGENOMEN...

TÜV: Tiefeinatmen....

Angenomen die bremsleuchten würden auf den boden strahlen WAS DAN ?

TÜV:ehm das weiss ich nicht....

aha....

ok angenommen die bremsleuchten wurden sehr tief an dem fahrzeug angebracht und würden ja halt angebracht sein und auf den boen leiuchten......

TÜV: das ist ne pfanfrage ...?....

ne eignetlich nicht....

TÜV:Da musste ich mal nachfragen weiss ich jetzt nicht.....

AHA...mhh ok

also nochmal für die dummen....

KEINE BELEUCHTUNG ?

TÜV: Jup

UND AUCH NCIHT AN DEM AUTO ABER NICHT AN ?

TÜV:jup

UND AUCH Keine innen beleuchtung gell ?

TÜV:doch aber man darf die nicht on aussen sehen ....

WIE DAS ?! GEHT DOCH NICHT ! ?!

TÜV:Tja *frechestimme*

Mhh ok und wenn die polizei mich anhält und ich die lampen

dran habe ohne das sie an sind dann was....

TÜV: buss geld...

ohh

TÜV:horen sie ma das geht einfach nicht....

Aber das es auf der ganzen welt nicht erlaubt ist fällt ir schwer es zur glauben....

TÜV: Ist aber so

na gut ich bedanke mich hezrligst*mein herz war am bluten*

schänen tag noch tschuss..

TÜV: Joj danke ebenso Tschuss.....

 

:( :( :( :(

 

Könnt ihr nicht irgendwelche möglichkeiten wie man es ughen könnte ?

irgend ein BUG im TÜV in dem gesetz ????

Mfg

 

DoG

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26 Antworten

Der Onkel vom Tüv hat Recht!

Du darfst zwar deb Unterboden beleuchten, aber nicht wenn das Auto fährt, genauso ist es mit Fussraumbeleuchtung.

Auch die Weihnachtsmänner und beleuchteten Namensschilder bei LKW sind verboten.

Auch das anleuchten von jemanden mit Taschenlampe aus dem Auto heraus ist verboten.

Themenstarteram 16. Oktober 2002 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von Mickie

Der Onkel vom Tüv hat Recht!

Du darfst zwar deb Unterboden beleuchten, aber nicht wenn das Auto fährt, genauso ist es mit Fussraumbeleuchtung.

Auch die Weihnachtsmänner und beleuchteten Namensschilder bei LKW sind verboten.

Auch das anleuchten von jemanden mit Taschenlampe aus dem Auto heraus ist verboten.

Man darf auch nciht beim stehen die lampen DRAN haben Oder Benutzen !!!

nur am nurburgring und auf deinem grundstuck da kannst du sogar hydraulik ienbauen damit er rum jumpt =)

Wenn man sein Auto schon aufrüstet wie KITT, kann man ja auch gleich das umdrehbare Kennzeichen einbauen :D:D:D

Problem ---> Lösung

Themenstarteram 16. Oktober 2002 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von RuffRyder

Wenn man sein Auto schon aufrüstet wie KITT, kann man ja auch gleich das umdrehbare Kennzeichen einbauen :D:D:D

Problem ---> Lösung

Ryde or Die Bit*h !

unterbodenbeleuchtung is als ausstiegslampe erlaubt, also wenn du deine tür aufmachst das das dann angeht.

ich glaub das schließt schon aus das du dann so rumfährst <g>

@DogMat:

Was möchtest du uns damit mitteilen ?

Ich brauch n Tip ich komm sonst nicht drauf ;)

Themenstarteram 16. Oktober 2002 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von RuffRyder

@DogMat:

Was möchtest du uns damit mitteilen ?

Ich brauch n Tip ich komm sonst nicht drauf ;)

;););)Just Ryde Or Die Bit :) H ! =))))

know what i'm talkin' baout....

wo kommst du her ?

mal bock auf ein treffen ?

ich probiere die leute hier zurt mobilisieren sich in nahe Köln zur treffen uber auto labbern geschäfte machen etc =)

mfg

DoG Ryder

Servas,

die Jungs beim Tüv haben wahrscheinlich geheult vor Lachen, nach dem Telefonanruf :D :D :D

@ Fettes Bruder,

man, man, man bist Du aber gleich wieder direkt :D:D:D

Gruß Sirko

Hi erstmal,

Keine Ahnung was du dagegen machen kannst.

ABER HUT AB VOR DEINEM GEDÄCHNIS!!!!!!!

Ich bin manchmal froh wenn ich mir meinen Namen merken kann!

MFG Lars

Zitat:

Original geschrieben von MarlboroMan

unterbodenbeleuchtung is als ausstiegslampe erlaubt, also wenn du deine tür aufmachst das das dann angeht.

ich glaub das schließt schon aus das du dann so rumfährst <g>

Servas,

ist auch nicht erlaubt!!! auf den öffentlichen Straßen.

Anbauen darf man , aber anschließen ist nicht erlaubt, also wenn die Rennleitung kommt schnell Kabel rausreißen, genauso ist zu verfahren beim TÜV ;)

 

Zitat:

ich probiere die leute hier zurt mobilisieren sich in nahe Köln zur treffen uber auto labbern geschäfte machen etc =)

Drogen verscherbeln, oder was ??? :D :D :D

Zitat:

Anbauen darf man , aber anschließen ist nicht erlaubt, also wenn die Rennleitung kommt schnell Kabel rausreißen, genauso ist zu verfahren beim TÜV

Ganz meine Rede ... einfacher ist nur ne Kabelsteckverbindung (wie heist das Teil doch gleich ?) dann muste nicht ewig neue Kabel kaufen :D

 

so und nu zu Verrückten Hund :) (6 setzen) nachdem ich dann mal 1 1/2 Stunden gebraucht hab um das da oben zu verstehen ;) frag ich mich nu : Wobei sollen wir dir denn helfen ??? Willst du deine Rücklichter als Unterbodenbeleuchtung benutzen ? Oder willst du im Innenraum Ultrahelle Halogen LEDs an den Tacho takern ?

Oder gar eine Unterbodenbeleuchtung aufs Dach nieten ??? :D

Servus,

mmmh Edroxx da bringst mich auf eine Idee, wie wäre es mit einer Beleuchteten Dachrelling ???? :D :) ;)

In Holland gibts an jeder Autobahn Tanke so lustige Blaue Lampen, die man sích aufs Dach schnallen kann:D:D:D Das macht immer einen sehr guten Eindruck bei Grün-Weiß-Motorsport:D

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