1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV-Bericht anfechten/Garantie

TÜV-Bericht anfechten/Garantie

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 22:13

Hallo!

Ich brauche einen Rat und eure Erfahrungen. Ich habe einen gebrauchten Wagen von privat gekauft. Als ich den Kauf mündlich zusagte waren TÜV-relevante Mängel am Auto. Der Wagen war bis dahin abgemeldet und ohne TÜV. Ich wollte ihn nur kaufen mit der Vorraussetzung, dass der Wagen repariert wird und TÜV bekommt.

Am 27. hatte der Wagen ASU/HU ohne Mängel. Im Kaufvertrag wurde der Wagen auch als fahrbereit und ohne Mängel (einzig Beulen, Lackkratzer) festgehalten. Da er ja TÜV bekam, verließ ich mich darauf dass die Reperaturen durchgeführt wurden. Jetzt einige Tage später haben KfZ-Mechaniker festgestellt, dass noch mindestens ein Mangel besteht, der auch vor dem TÜV bestand (Lenkungsspiel zu groß). Ausserdem liegt die Batterie lose im Motorraum, ist ohne Halterung. Jeweils Dinge die der TÜV nicht hätte übersehen dürfen.

Desweiteren ist die Lichtmaschien "wackelig" (Licht flackert, fiel erst dem Mechaniker heute auf, als wir neben dem laufenden Wagen standen. Auch das Radio geht immer aus) , da weiß ich aber nicht, ob das TÜVrelevant ist.

 

1. Wer ist nun garantiepflichtig? Der scheinbar unseriöse TÜVer? Oder der Verkäufer (der Reperaturen wohl nicht durchgeführt hat)?

2. Wie einfach kann man ein TÜV-Gutachten anfechten? Reicht einen Gegen-TÜV-Gutachten meiner örtlichen TÜV-Stelle? Oder der Bericht meiner Werkstatt?

3. Wie soll ich taktisch am Besten vorgehen?

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2010 um 23:12

Was für ein Auto ist es eigentlich????

Der Wagen ist 16 Jahre alt, ist höchstwahrscheinlich nur noch Schrott wert und du machst da so ein Aufstand.

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Also der Tüv Bericht ist nur zu dem jeweiligen Zeitpunk relevant und stellt keinerlei Garantie dar.

Wie alt ist das Fahrzeug ?

Vom Händler, oder privat gekauft ?

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 22:17

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Also der Tüv Bericht ist nur zu dem jeweiligen Zeitpunk relevant und stellt keinerlei Garantie dar.

Wie alt ist das Fahrzeug ?

Vom Händler, oder privat gekauft ?

Wie geschrieben, von privat gekauft. Der Wagen hatte Erstzulassung 1994.

Einziger Mängel der jetzt für dich wichtig ist, sollte das lenkungsspiel sein. Die andern Mängel könnten nachträglich entsatnden sein. Radio interessiert keinen.

 

Ruf doch mal bei der tüv stelle an und frag nach was der prüfer da gemacht hat. Hast ja auch den Namen. Vielelicht ist es ein linker Hund der den Wagen nichtmals geshen hat...

 

Bin mal gespannt wie der darauf reagiert. Kannst ja mit nem Gutachter oder Anwalt rumfuchteln aber immer schön höflich bleiben. Lenkungsspiel muss immer geprüft werden. Aber sind halt auch nur Menschen.

Zitat:

Original geschrieben von Franzkarre

1. Wer ist nun garantiepflichtig? Der scheinbar unseriöse TÜVer? Oder der Verkäufer (der Reperaturen wohl nicht durchgeführt hat)?

garantie gibts KEINE!

sehrwohl muss der käufer die aber gewährleistung geben....diese kann man bei einem privatverkauf aber ausschließen! den tüv'ler in regress zu nehmen, das kannst du von vornherein komplett vergessen! der wird sagen "zum zeitpunkt der hu, war das auto voll fahrtauglich, die beanstandungen müssen nachträglich hinzugekommen sein"...der verkäufer hingegen wir sagen, das er laie sei und sich auf den tüv verlassen hat....

Zitat:

2. Wie einfach kann man ein TÜV-Gutachten anfechten? Reicht einen Gegen-TÜV-Gutachten meiner örtlichen TÜV-Stelle? Oder der Bericht meiner Werkstatt?

im prinzip garnicht.....da wie ich ebreits schrieb der tüv'ler sagen wird, das sich das fz zum zeitpuntk der kontrolle in einem ordnungsgemäßen zustand befand.....

Zitat:

3. Wie soll ich taktisch am Besten vorgehen?

freundlich das gespräch mit dem verkäufer suchen.....DU musst dem verkäufer nachweisen das er die "Mängel" arglistig verschwiegen hat, der verkäufer wird sich aber darauf berufen dass das auto frischen tüv hatte, und ist damit mehr oder weniger aus der sache fein raus......du kannst auch das ganze prozedere mit anwalt, klage usw. durchziehen, aber wie gesagt, die beweislast liegt bei dir.......

Dein Vertragspartner ist der Verkäufer, zunächst musst du dich an ihn wenden...

der Habicht

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 22:30

Das der Mangel vorher schon bestand, wurde mir gezeigt. Das heisst, ich kann bezeugen dass der Fehler bereits vor TÜV bestand. (der Verkäufer kaufte den Wagen auch bereits ohne TÜV und ohne Zulassung für seine Freundin, die Mängel waren bei seinem Kauf bekannt. Die Freundin wurde Ex und der Wagen dann überflüssig).

Müsste der Verkäufer dann nicht nachweisen, dass er den Mangel behoben hat? Ich habe die Daten des Vorbesitzers.

Zudem weiß ich, dass der Verkäufer sich mit Autos auskennt, er schraubt selbst an seiner Kiste rum . Aber die Mängel waren doch zu kompliziert für ihn, er hat die Teile bestellt und den Wagen in eine "befreundete" Werkstatt gegeben (ggf schwarz und daher ohne Rechnung?!)

Zitat:

Original geschrieben von Franzkarre

Das der Mangel vorher schon bestand, wurde mir gezeigt. Das heisst, ich kann bezeugen dass der Fehler bereits vor TÜV bestand.

wie willst du das bezeugen?! erzählen kann man viel!

der verkäufer hingegen hat schwarz-auf-weiß (inform der gültigen hu) das sich das fz zuletzt in einem verkehrstauglichen zustand befand!

und genau hier liegt der knackpunkt...hier musst DU (der verkäufer muss erstmal garnix!) nachweisen das:

a. der verkäufer dir den mangel arglistig verschwiegen hat;

b. der tüv'ler mit dem verkäufer unter einer decke steckt;

c. das du an dem auto nicht nachträglich selbst manipuliert hast;

d. diese mängel keinen nutzung-/alterungs-/laufleistungsbedingten verschleiß darstellen, mit dem man bei einem 16jahre alten hobel zu rechnen hat!

 

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 22:43

Ok ok...ich habe inzwischen die Nummer des Vorbesitzers. Wenn der mir nachwesen kann, dass der Mangel bei seinem Verkauf bereits bestand (zbs negatives TÜV-Gutachten, Vermerk im Kaufvertrag), kann ich zumindest beweisen, dass mein Verkäufer davon wusste. Wenn mein KfZ-Mechaniker nun feststellt, dass da nichts dran gemacht wurde seitdem (man sollte ja sehen können, ob neue Teile verbaut wurden), kann ich doch nachweisen, dass mir der Wagen arglistig als mängelfrei verkauft wurde?

 

am 5. Februar 2010 um 23:12

Was für ein Auto ist es eigentlich????

Der Wagen ist 16 Jahre alt, ist höchstwahrscheinlich nur noch Schrott wert und du machst da so ein Aufstand.

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 23:17

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

Was für ein Auto ist es eigentlich????

Der Wagen ist 16 Jahre alt, ist höchstwahrscheinlich nur noch Schrott wert und du machst da so ein Aufstand.

Was bildest du dir eigentlich ein?? Sorry, das Posting ist gerade wirklich anmaßend!

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

 

Der Wagen ist 16 Jahre alt, ist höchstwahrscheinlich nur noch Schrott wert und du machst da so ein Aufstand.

Nicht jeder kann sich einen Neuwagen leisten und ist trotzdem auf ein Auto angewiesen, schon mal darüber nachgedacht?:rolleyes:

 

mfg

invisible_ghost

Trotzdem wird man aber mal gaaanz freundlich bidde bidde fragen dürfen, um wieviel Kohle es hier eigentlich geht.

...oder vielleicht doch typisch deutsch malwieder in erster Linie ums Recht haben?

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

schon mal darüber nachgedacht?:rolleyes:

dumm dabei ist allerdings, das ein nicht gerade kleiner teil der käufer von einem 16jahre alten hobel bei dem der tacho dreimal rundgelaufen ist "neuwagenzustand mit werksgarantie" erwartet........

umso unverständlich ist es, das hier (wie auch in den zig anderen freds zu dem thema zuvor) der mechaniker erst dann zu rate gezogen wurde, als der kaufvertrag unterschrieben war......

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 23:27

Zitat:

Original geschrieben von Stefan_Raba

Trotzdem wird man aber mal gaaanz freundlich bidde bidde fragen dürfen, um wieviel Kohle es hier eigentlich geht.

...oder vielleicht doch typisch deutsch malwieder in erster Linie ums Recht haben?

Ich hab 1000 Euro für den Wagen gezahlt. Das ist für mich viel Geld auf einmal. Die Zulassung mit allem drum und drann hat mich auch einiges gekostet und wenn ich dann jetzt noch ein paar hundert Euro für die Reparatur ausgeben müsste.

 

Wenn ich ein Auto mit frischem TÜV kaufe, muss ich es in Kauf nehmen, dass eine Woche mehrere TÜVrelevante mängel festgestellt werden, nur weil der Wagen schon älter ist??? Kann man sich heutzutage nichtmal mehr auf ein TÜVgutachten verlassen??

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit