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TÜV Bestanden - Mängel beheben?

Hallo,

ich habe schon im Forum gesucht jedoch keine Antwort gefunden.

Also, ich habe gestern TÜV und AU mit Mängeln bestanden.

Der Standarttext lautet:

Ihr Fahrzeug ist zZ - mit Ausnahme nachfolgender Punkte - in vorschriftsmäßigem Zustand. Sofern Ihre Werkstatt die Mängel nicht zwischenzeitlich behoben hat, beseitigen Sie diese bitte baldmöglichst.

Mängel: Windschutzscheibe: Steinschlag außerhalb des Sichtbereiches des Fz-Führers.

 

Was bedeutet das genau? Muss ich den Steinschlag reparieren lassen oder kann ich das mangels Hinweis zur Wiedervorführung vernachlässigen? Hört sich für mich ja wie eine Bitte an, "baldmöglichst" ist auch ein dehnbarere Begriff.

Kann da jemand was zu sagen?

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11 Antworten

gesetzlich muss man auch geringe Mängel innerhalb eines Monats abstellen! Auf manchen Prüfberichten steht dies auf der Rückseite auch erläutert, bei uns leider nicht! Dekra glaube schon!

also heißt es für dich Scheibe tauschen lassen!

Aber nun man zur Realität, es juckt niemanden wenn du weiter damit herum fährst, du musst ja auch nicht zur Nachkontrolle, sondern erst zur nächsten HU in 2 Jahren!

Also laß die Scheibe drin wenn dich es nicht stört, wenn du eine Teilkasko ohne SB hast, dann neue rein, was solls!

Wenn du in zwei Jahren wieder hinfährst, dann solltest du nur nicht sagen, "ach das war vor zwei Jahren auch schon".

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Auf manchen Prüfberichten steht dies auf der Rückseite auch erläutert, bei uns leider nicht! Dekra glaube schon!

Stimmt steht nichts.

Hm, ich denke das hat, auch wenn es raus kommen sollte, keine großen Konsequenzen? Bußgeld, ABE erloschen, Versicherung weigert sich im Falle eines Unfalles zu zahlen?

@querys: Wäre vielleicht nicht so schlau, stimmt ;)

Zitat:

Original geschrieben von querys

Wenn du in zwei Jahren wieder hinfährst, dann solltest du nur nicht sagen, "ach das war vor zwei Jahren auch schon".

Klappt aber nicht immer. Wenn er zur selben Organisation fährt, kann es sein, das die Vorberichte abgespeichert sind ünd der Prüfer weiss, was vor 2 Jahren war. Ist so bei dem Verein, der bei mir im Hause prüft. Wie gesagt : Kann, muss aber nicht!

@ Tr8or

Ein Steinschlag kann aber evtl. noch repariert werden. Eine Reparatur wird über die Teilkasko abgerechnet ohne das du was dazu bezahlen musst. Wende dich mal an die Fa. Carglass.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Ein Steinschlag kann aber evtl. noch repariert werden. Eine Reparatur wird über die Teilkasko abgerechnet ohne das du was dazu bezahlen musst. Wende dich mal an die Fa. Carglass.

Das kann ich mir bei meiner Versicherung im Moment nicht leisten, da sie mir vor 3 Jahren nach einem Einbruchdiebstahl schon kündigen wollten.

Da der Steinschlag seit 5 Jahren 2-3mm Rissbildung hat, die sich nicht weiter ausbreitet, ist nur ein Wechsel der Scheibe möglich. Klar, wenn sie weiter einreißt wechsel ich sie sofort, aber im jetzigen Zustand sehe ich keinen Grund 400 Ocken zu verpulvern.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Klappt aber nicht immer. Wenn er zur selben Organisation fährt, kann es sein, das die Vorberichte abgespeichert sind ünd der Prüfer weiss, was vor 2 Jahren war.

Und was würde in diesem Fall passieren bzw welche Konsequenzen müsste man tragen?

Zitat:

Original geschrieben von Tr8or

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Klappt aber nicht immer. Wenn er zur selben Organisation fährt, kann es sein, das die Vorberichte abgespeichert sind ünd der Prüfer weiss, was vor 2 Jahren war.

Und was würde in diesem Fall passieren bzw welche Konsequenzen müsste man tragen?

Nix, ausser das der Prüfer evtl. Bei weiteren Kleinigkeiten nicht mehr so nachgiebig ist und einen Mängelbericht schreibt. Dann muss alles gemacht werden, was in dem Bericht steht, um eine Plakette zu erlangen. Aber wenn das schon 5 Jahre so ist, würd ichs erstmal so lassen. Wenn sich die Risse weiterbilden, kannst du es ja immer noch machen lassen. Wer weiss, was in 2 Jahren alles so passiert ?

MFG Thomas

am 19. Februar 2009 um 13:23

Zitat:

Da der Steinschlag seit 5 Jahren 2-3mm Rissbildung hat, die sich nicht weiter ausbreitet,

5 Jahre ? .. ja dann warst ja schon 2 mal beim TÜV ... dürftest den Text also schon dreifach stehen haben

Theoretisch müsstest einen solchen Bericht im Fzg. mitführen und ein CVop gibt dir ggf. dann ein Ticket... aber wayne, ist ne unausgegorene Regelung. :p

 

Ebenfalls mehr theoretisch ist ein anderer Punkt bei dem Schaden - das Bruchverhalten der Scheibe ändert sich. Überspitzt gesagt, kann sie evtl. einen Steinschlag nicht mehr von dir fernhalten und er dengelt dir ins Gesicht etc... so die Theorie und Wechselempfehlung. Naja, eine sehr typ. dt. gründliche Geschichte ;)

 

Wenn Du deine VS nicht beanspruchst... kannst sie ja auch gleich kündigen. Hier ist evtl. ein Versichererwechsel nicht dumm... ?

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Theoretisch müsstest einen solchen Bericht im Fzg. mitführen und ein CVop gibt dir ggf. dann ein Ticket... aber wayne, ist ne unausgegorene Regelung. :p

Ebenfalls mehr theoretisch ist ein anderer Punkt bei dem Schaden - das Bruchverhalten der Scheibe ändert sich. Überspitzt gesagt, kann sie evtl. einen Steinschlag nicht mehr von dir fernhalten und er dengelt dir ins Gesicht etc... so die Theorie und Wechselempfehlung. Naja, eine sehr typ. dt. gründliche Geschichte ;)

Wenn Du deine VS nicht beanspruchst... kannst sie ja auch gleich kündigen. Hier ist evtl. ein Versichererwechsel nicht dumm... ?

Windschutzscheibe ist Sicherheitsglas mit einlaminierter Folie, also Steinschlag o.ä. kein Problem, die Beschädigung kann nur zur schnellen Rissbildung führen. Dann muss sie sofort raus.

Vers. kündigen geht ja auch nicht, Haft ist Pflicht.

 

MFG Thomas

am 19. Februar 2009 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von Tr8or

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Ein Steinschlag kann aber evtl. noch repariert werden. Eine Reparatur wird über die Teilkasko abgerechnet ohne das du was dazu bezahlen musst. Wende dich mal an die Fa. Carglass.

Das kann ich mir bei meiner Versicherung im Moment nicht leisten, da sie mir vor 3 Jahren nach einem Einbruchdiebstahl schon kündigen wollten.

Da der Steinschlag seit 5 Jahren 2-3mm Rissbildung hat, die sich nicht weiter ausbreitet, ist nur ein Wechsel der Scheibe möglich. Klar, wenn sie weiter einreißt wechsel ich sie sofort, aber im jetzigen Zustand sehe ich keinen Grund 400 Ocken zu verpulvern.

???? vor 3 jahren???? da ist eine versicherung!!! die soll nicht nur kassieren sondern auch zahlen. wenns dumm læuft kannst jeden tag nen steinschlag haben. mit denen wuerde ich aber mal nen ernstes wort reden:D

 

gruss

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