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TÜV Besuch strecken

VW Golf 4 (1J)

Wenn man später zum TüV fährt sagen wir mal 12 Monate später muß dann schon wieder nach 12 Monaten zum TÜV?

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2012 um 14:48

damit das mal alle begreifen.

wie schon mehrere hier gesagt haben, gilt ab den Tag wo der Tüv gemacht wird weitere 2 Jahre. zurück wild man nicht mehr datiert.

es wird geduldet 2 Monate zu überziehen . ab den 3 Monat muss man 20 Prozent mehr zahlen auf die Tüv gebühren.

sollte man von der Polizei angehalten werden. ist auch ein Bußgeld fällig.

lieben Gruß und hoffe es war. zu verstehen

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am 1. August 2012 um 12:29

Google kaputt?

MT hilft:

http://www.dekra.de/hu-erinnerung

am 1. August 2012 um 13:05

TÜV strecken geht nicht. Leider musst du wieder nach 12Monaten hin.

am 1. August 2012 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von testVW

TÜV strecken geht nicht. Leider musst du wieder nach 12Monaten hin.

Quark, das wurde doch geändert ab 1.7. - gilt immer 2 Jahre.

am 1. August 2012 um 13:13

Zitat:

Original geschrieben von sp4wn83

Zitat:

Original geschrieben von testVW

TÜV strecken geht nicht. Leider musst du wieder nach 12Monaten hin.

Quark, das wurde doch geändert ab 1.7. - gilt immer 2 Jahre.

Nicht in BW, vielleicht in Bayern.

--------edit

-------------edit

am 1. August 2012 um 13:26

Zitat:

Quatsch, dann würde jeder mensch einige Monate überziehn, TÜV wird IMMER zurückdatiert, sofern keine ab-/anmeldung dazwischen liegt

Bist du dem Link von Vroomm überhaupt mal gefolgt?

Die Broschüre sagt doch ganz eindeutig und unmissverständlich, dass eine Rückdatierung nicht mehr erfolgt.

Was für Befindlichkeiten der Freistaat mal wieder hat, ist natürlich eine andere Sache. ;)

eben, dass wurde doch vor kurzem ständig in den medien etc berichtet, dass eine rückdatierung nicht mehr stattfindet, da der zustand zum aktuellen zeitpunkt bewertet wird. finde ich auch richtig so.

am 1. August 2012 um 14:48

damit das mal alle begreifen.

wie schon mehrere hier gesagt haben, gilt ab den Tag wo der Tüv gemacht wird weitere 2 Jahre. zurück wild man nicht mehr datiert.

es wird geduldet 2 Monate zu überziehen . ab den 3 Monat muss man 20 Prozent mehr zahlen auf die Tüv gebühren.

sollte man von der Polizei angehalten werden. ist auch ein Bußgeld fällig.

lieben Gruß und hoffe es war. zu verstehen

Zitat:

Original geschrieben von stephopi

 

ab den 3 Monat muss man 20 Prozent mehr zahlen auf die Tüv gebühren.

Die 20 % werden mit einem größeren Prüfungsumfang erklärt. Das steht so in einem DEKRA Zettel.

am 2. August 2012 um 5:58

Nun stellt sich die Frage, wenn 1jahr gestreckt wird wie hoch ist dann die Strafe/ Kosten?

Lohnt sich denn das strecken?

Habe einen PKW Anhänger denn ich schon öfter mal 1 Jahr später beim TÜV wahr, natürlich wurde rückwirkend die Plaket geben.

Da der TÜV im kalten Monat Februar fällig ist, habe ich keine lust in der kälte am Anhäger zu arbeiten und richte meinen Anhäger im Sommer.

am 2. August 2012 um 7:22

Zitat:

Original geschrieben von testVW

Nun stellt sich die Frage, wenn 1jahr gestreckt wird wie hoch ist dann die Strafe/ Kosten?

Lohnt sich denn das strecken?

Lohnt sich Betrug?

Lohnt sich Unterschlagung?

Lohnt sich Diebstahl?

Lohnt sich Raub?

Die Antwort ist: selten, aber auf keinen Fall immer!

Aber: no risk, no fun ... :eek:

Zitat:

Original geschrieben von testVW

Nun stellt sich die Frage, wenn 1jahr gestreckt wird wie hoch ist dann die Strafe/ Kosten?

Lohnt sich denn das strecken?

Habe einen PKW Anhänger denn ich schon öfter mal 1 Jahr später beim TÜV wahr, natürlich wurde rückwirkend die Plaket geben.

Da der TÜV im kalten Monat Februar fällig ist, habe ich keine lust in der kälte am Anhäger zu arbeiten und richte meinen Anhäger im Sommer.

An den 20% Aufpreis für die HU selbst ändert sich nichts, egal ob 2Monate oder 1 Jahr überzogen.

Wenn du mit der um 1 Jahr abgelaufen Plakette erwischt wirst, gibts ab 8 Monate Überziehen 40€ und 2 Punkte.

 

Ich hatte auch ein Auto mit TÜV-Termin im Februar, ich hab denn halt einmal auf die paar Monate gepfiffen und habs im September VOR Ablauf der Plakette zum TÜV um nicht bei Eis und Schnee schrauben zu müssen.

Die 5 "verschenkten" TÜV-Monate haben nen "Wert" von 18,75€, wenn der TÜV 90€ kostet, also auch nicht mehr als die Zusatzgebühr fürs überziehen UND ich bin nie Gefahr gelaufen, ein Bußgeld zu bekommen.

nunja, wenn jetzt die ersten 2monate nichtmal bußgeld/punkte einbringen, wird fortan jeder tüv um 2monate gestreckt.....

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