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Tüv Betrug / Nachbesserung, Vertrag wiederrufen?

Themenstarteram 4. August 2015 um 12:44

Hallo Leute,

habe vor ein paar Monaten einen BMW E39, mit 134tkm von einem Händler gekauft. HU bis 2/17. Baujahr 1997

Im Bericht der Nachuntersuchung vom 3.3.2015 der Küs, ist von keinen Mängeln die Rede.

Nach einem Monat habe ich bemerkt, das aber doch eine Menge nicht stimmt mit dem Auto, weshalb ich zur Dekra gefahren bin, um das Auto durchzuchecken.

Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:

Lenkrad steht schräg (erheblicher Mangel)

Lenkhilfe Vorratsbehälter undicht (erheblicher Mangel)

Rückspiegel rechts Glas matt (erheblicher Mangel)

Schalldämpfer hinten leicht undicht (geringer Mangel)

Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (geringer Mangel)

Hinweise:

Reifen Reifenalter beachten

Schaltung, 1. Gang springt raus.

 

Der Herr von der Dekra meinte, das er sich nicht vorstellen kann, wie man das als Prüfer übersehen kann, und dann auch noch zweimal. Das Dokument vor der Untersuchung besitze ich leider nicht, nur das von der Nachuntersuchung. Dafür wurden Bremsen hinten, un der Querlenker vorne Rechts neu gemacht.

 

Jetzt habe ich überlegt bei der Polizei eine Anzeige zu machen, um den Tüv Prüfer möglicherweise aufliegen zu lassen. Der Tüv-Prüfer hat einen muslimischen Namen, genauso, wie der Autoverkäufer, könnte mir daher auch vorstellen, dass die gemeinsame Sache machen.

 

Jedoch habe ich mir gedacht, das es möglicherweise nicht so gut ist, wenn die Polizei weiß, das ich das Auto trotz der Mängel im Straßenverkehr verwende.

Was meint ihr, besetzt die Gefahr, das das nicht Inordnung ist?

 

Vielleicht könnt ihr mir auch bei einer anderen Frage helfen, und zwar möchte ich das Auto wieder loswerdern, das es wirklich keine Freude ist mit Ihm zu fahren, die Lenkung ist schwammig, und schlägt aus, trotz neuem Querlenker vorne rechts. Und Kupplung / Getriebe sind auch ätzend. Der erste Gang springt jedoch immer seltener Raus beim anfahren. Bei der Probefahrt ist es komischerweise garnicht passier?! Dem Tüv Prüfer aber bei jedem Anfahren, und mir auch oft zu dem Zeitpunkt.

Daher habe ich zweimal eine Frist geschrieben (7 Tage), in der ich die Probleme nenne, und die schriftliche Kontaktaufnahme mit mir fordere, zur Nachbesserung.

Auf die Briefe habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Was ist jetzt der nächste Schritt? Vom Vertrag zurücktreten, oder direkt klagen?

Also im Brief habe ich folgende Mängel genannt:

1. Der erste Gang springt regelmäßig beim Anfahren mit einem lauten Knall raus.

Siehe auch Dekra Gutachten. (anderer Anhang)

2. Das Getriebe läuft beim Ausrollen, und Beschleunigen teilweise unruhig, es ruckelt nach einem Gangwechsel. Schaltknüppel zittert.

3. Der Motorraum hat an einer Ampel schon einmal gequalmt, obwohl die Temperaturanzeige Normaltemperatur zeigte.

4. Die Lenkung ist Schwammiger geworden, läuft Rillen nach, und schlägt bei Bodenwellen aus. Obwohl Sie ja gesagt hatten, dass Sie für die HU die Querlenker auf einer Seite haben tauschen lassen.

5. Trotz größter Vorsicht, greift die Kupplung manchmal nicht, sogar bei der ersten Ampel nach einer Autobahnausfahrt, also, selbst, wenn man vorher nicht geschaltet hat.

6. Bremsscheibe schleift hinten rechts, obwohl laut Ihnen neu.

7. Die Handbremse muss unheimlich weit hochgezogen werden, damit Sie Wirkung zeigt.

8. Der Knopf zum kälter stellen der Lüftung, für die rechte Seite fällt hin und wieder ab.

Ohne Knopf ist es auch mit dem Fingernagel nicht möglich, auf der rechten Seite kälter zu machen.

9. Der Motor springt oft sehr schlecht an.

und danach was von der Dekra festgestellt wurde.

 

Im Kaufvertrag bin ich als Händler eingetragen, was laut Händler okay wäre, hätte die Handelskammer gesagt. Ich bin, und war jedoch kein Händler. Keine Garantie und Gewährleistung.

Beim Kauf war meine Freundin dabei. (Hat wahrscheinlich zu sehr abgelenkt)

Ich weiß, es war sau dumm, diesen Kaufvertrag zu unterschreiben, aber das Auto fuhr sich bei der Probefahrt, so zirka 2/4 Autobahn, 1/4 Landstraße, und 1/4 Stadt ganz gut, und ich bin vorher schon ein paar andere Autos gefahren.

Ist sowieso total komisch wie unterschiedlich sich das Auto immer fährt. Bei warmen Wetter ist die Lenkung z.B. leichter zu Lenken.

Ich hatte vorher schon ein paar Autos im Ruhrgebiet angesehen, und die waren auch nicht besser, dazu kam auch noch, dass das Auto meiner Mutter kaputt war, und ich daher dringend eines gebraucht habe, und das ich jung und unerfahren bin... :)

Naja mein Vater hatte 3 Jahre vorher mal den komplett identischen Wagen, nur als Kombi, und Baujahr 2001, und in den 6,7 Jahren, den wir ihn hatten hatte er nie was, aber bei 220tkm war es durch einen Unfall mit Ihm geschehen.

Deshalb, und wegen den sehr guten Test-Bewertungen, die ich im Internet gesehen habe, dachte ich das ich mit dem Auto nicht soo viel falsch machen kann. Naja falsch gedacht...

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

 

Beste Antwort im Thema

Ich sehe hier kaum einen Mangel, der NICHT innerhalb der letzten 6 Monate hätte eintreten können, bezw. du selber für verantwortlich gemacht werden könntest, oder du beim Kauf schon hättest sehen können/müssen!

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Ich sehe hier kaum einen Mangel, der NICHT innerhalb der letzten 6 Monate hätte eintreten können, bezw. du selber für verantwortlich gemacht werden könntest, oder du beim Kauf schon hättest sehen können/müssen!

Wenn der Wagen nicht verkehrstüchtig ist solltest Du ihn nicht im Strassenverkehr bewegen.

am 4. August 2015 um 13:04

Also das gegen den KÜS-Prüfer kannst du dir gleich sparen. Da ist nichts, was nicht im letzten halben Jahr hätte auftreten können. Ich weiß auch nicht, was der Dekra Mensch mit seinem 2x ansehen sich denkt. Der sollte doch am besten wissen, dass bei einer Nachprüfung in aller Regel nur das Bemängelte noch mal geprüft wird.

Ansonsten ist die Lage natürlich nicht ganz einfach, denn du hast das Fahrzeug unter Vortäuschung falscher Tatsachen erworben (du hast getäuscht). Denn du hast vorgegeben Gewerbetreibender zu sein.

Da jetzt wieder raus zu kommen, wird nicht so ganz einfach werden.

Themenstarteram 4. August 2015 um 13:07

Die Mängel waren von Anfang an vorhanden! Zum Glück war ich ja auch nach einem Monat bei der Dekra!

Insgesamt, ist es bei Gewährleistung ja so, das sie 12 Monate gilt, die ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, das die Mängel bei Verkauf nicht vorlagen, die anderen 6 Monate man selbst! Das beweisen ist schwierig.

ich habe Gewährleistung, trotzdem ich als Händler genannt bin, was vom Händler nicht richtig ist, da ich gesagt habe, das ich keiner bin, und er keinen Gewerbeschein haben wollte.

Das bestätigt auch das neuste Urteil des europäischen Gerichtshofes, das Ausschließen der Gewährleistung ist bei einem Privatkäufer nicht zulässig, sofern der Verkäufer Händler ist. Und das ist er, unter Verkäufer steht Autohandel...

Schwierig wäre es wirklich, wenn der Händler über Privat verkauft hätte.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. August 2015 um 14:58:06 Uhr:

Ich sehe hier kaum einen Mangel, der NICHT innerhalb der letzten 6 Monate hätte eintreten können, bezw. du selber für verantwortlich gemacht werden könntest, oder du beim Kauf schon hättest sehen können/müssen!

Sehe ich auch so. Die HU ist eine Momentaufnahme. Theoretisch kann dir die Kiste ein paar Wochen später trotzdem auseinander fallen.

Außerdem hast du als "Händler" ja die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Ob du dem Händler deswegen an die Karre fahren kannst, weiß ich nicht.

Zitat:

@Souver schrieb am 4. August 2015 um 15:07:43 Uhr:

ich habe Gewährleistung, trotzdem ich als Händler genannt bin, was vom Händler nicht richtig ist, da ich gesagt habe, das ich keiner bin, und er keinen Gewerbeschein haben wollte.

Hast du Mehrwertsteuer gezahlt?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Souver schrieb am 4. August 2015 um 15:07:43 Uhr:

 

ich habe Gewährleistung, trotzdem ich als Händler genannt bin, was vom Händler nicht richtig ist, da ich gesagt habe, das ich keiner bin, und er keinen Gewerbeschein haben wollte.

Das bestätigt auch das neuste Urteil des europäischen Gerichtshofes, das Ausschließen der Gewährleistung ist bei einem Privatkäufer nicht zulässig, sofern der Verkäufer Händler ist. Und das ist er, unter Verkäufer steht Autohandel...

Schwierig wäre es wirklich, wenn der Händler über Privat verkauft hätte.

Moment... Du hast dich darauf eingelassen und somit (zumindest dokumentiert) angegeben Händler zu sein.

Du kannst dir keine Gewährleistung durch angaben von falschen Tatsachen erschleichen. Der Händler wird behaupten, er habe deiner Angabe geglaubt, an privat hätte er nicht verkauft.

....und wenn doch, dann teurer.

am 4. August 2015 um 13:21

Zitat:

@Souver schrieb am 4. August 2015 um 15:07:43 Uhr:

Die Mängel waren von Anfang an vorhanden! Zum Glück war ich ja auch nach einem Monat bei der Dekra!

...

ich habe Gewährleistung, trotzdem ich als Händler genannt bin, was vom Händler nicht richtig ist, da ich gesagt habe, das ich keiner bin, und er keinen Gewerbeschein haben wollte.

Auch innerhalb eines Monats können diese Mängel entstehen. Für ein schief stehendes Lenkrad musst du nur einmal kräftig gegen den Bordstein fahren.

Ansonsten ist doch nur entscheidend, was im Vertrag drin steht. Was ihr mündlich besprochen habt, ist irrelevant. Der Händler wird eiskalt behaupten, dass du dich als Gewerbetreibender ausgegeben hast, wenn das so im Vertrag drin steht.

Themenstarteram 4. August 2015 um 13:25

Zitat:

 

Moment... Du hast dich darauf eingelassen und somit (zumindest dokumentiert) angegeben Händler zu sein.

Du kannst dir keine Gewährleistung durch angaben von falschen Tatsachen erschleichen. Der Händler wird behaupten, er habe deiner Angabe geglaubt, an privat hätte er nicht verkauft.

Habe doch meine Freundin als Zeugin, außerdem hätte er sich doch sicher einen Gewerbeschein zeigen lassen, stehe ja auch nur mit privatem Namen im Kaufvertrag!

Die Gewährleistung besteht immer von Händler an Privat, ob er das ausschließt oder nicht spielt dabei keine Rolle!

Tja, und da er von Händler zu Händler verkauft hat, stehst Du dumm da. Er hat "aus Versehen" dich als Händler eingetragen.

Wenn man mal davon ausgeht, dass er von den Mängeln wusste, dann wird das wohl Absicht gewesen sein.

Ich sehe da für Dich sehr schlechte Chancen, gegen den Verkäufer vorzugehen. Das wird wohl oder übel ein teures Lehrgeld werden. By the way: Wieviel hast Du denn bezahlt?

Themenstarteram 4. August 2015 um 13:28

Zitat:

 

Hast du Mehrwertsteuer gezahlt?

Gruß Metalhead

Im Kaufvertrag, bei mir eher eine Tabelle ;)

Steht nicht ob der Kaufpreis mit oder ohne Mehrwertsteuer ist.

Aber es ist sicher wahrscheinlich das sie das dann ohne gemacht haben...

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2015 um 15:11:25 Uhr:

Zitat:

@Souver schrieb am 4. August 2015 um 15:07:43 Uhr:

ich habe Gewährleistung, trotzdem ich als Händler genannt bin, was vom Händler nicht richtig ist, da ich gesagt habe, das ich keiner bin, und er keinen Gewerbeschein haben wollte.

Hast du Mehrwertsteuer gezahlt?

Gruß Metalhead

Die MwSt. muss man immer bezahlen, sei denn es wär ein nachgewiesener Export.

Bei Gebraucht-Geschäften wie oft bei PKW, kann die MwSt. auch nicht ausgewiesen werden, da si nur auf den Händlergewinnanteil (- Ankaufpreis) angerechnet wird und so jeder anderfalls sofort den Händler Gewinn ausrechnen könnte. In diesem Fall kann auch der gewerbliche Käufe keine MwSt. beim Finanzamt zurückfordern, enthalten ist sie aber trotzdem.

Einzige Unterschied der Gewerbetreibene kann die gezahlte 19 % MwSt. beim Finanzamt zurückfordern.

Wenn man fragen darf, was hat der Hobel gekostet.

Die Mängel sind nach 1 Monat nicht mehr dem KÜS anzulasten, die können alle innerhalb dieses Monats auftreten. Für das schief stehende Lenkrad z.B. reicht ja schon ein kräftiger Bordsteinkontakt.

Und Ehrlich, spätestens wo dir der Händler einen gewerblichen Kauf untergejubelt hat, hätteste wissen müssen auf was du dich da einlässt. Tut mir leid, aber selber schuld.

Ich würde jetzt die Mengel beheben lassen und gut ist es.

Mit der DEKRA steh ich übrigens auf Kriegsfuss, die würden wohl auch bei jedem Neuwagen schwere Mängel finden.:D

 

Wenn da keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, dürfte das Netto gewesen sein.

Dürfte sich damit wohl auch noch um Steuerhinterziehung handeln.

Herzlichen Glückwunsch.

Gruß Metalhead

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