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TÜV bzw. Polizei Fragen

Themenstarteram 11. März 2007 um 15:19

Hi,

ich bin gerade dabei meinen Moped FS zu machen.

Natürlich bin ich gerade dabei den Markt nach einem passenden Motorrad abzusuchen.

Leider kann ich mir kein neues Motorrad kaufen (Preislimit 4000 Euronen). Jetzt sehe ich bei vielen Inseraten das die meisten Gebrauchtmopeds teils weniger teils abenteuerlich umgebaut sind.

Jetzt die Frage: Wenn auf einem Moped ein Sportauspuff drauf ist und der Verkäufer sagt er ist zwar tierisch laut aber er ist eingetragen bzw hat ne ABE Nr eingestanzt.

Was passiert wenn mich die Polizei anhält oder ich beim TÜV vorfahr mit diesem Auspuff??? Eingetragen und zu laut geht das???

Grüße aus der Fränkischen Schweiz

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24 Antworten
am 11. März 2007 um 15:30

Klar geht das,dass der Auspuff eingetragen aber zu laut ist.

beispiel. Wenn du dir einen Auspuff mit abe kaufst und anbaust. ist das okay. nimmst du den DB killer raus. Erlischt deine Betriebserlaubniss. Wenn du von der Polizei angehalten wirst, bekommst du 3Punkte und die fahrt ist beendet. es sei denn du hast den DB killer bei und schraubst ihn wieder rein. dann darfst du weiterfahren.

Als Führerscheinneuling, bist du bei so einer Aktion gleich deinen Führerschein wieder los,wenn du noch in der Probezeit bist.

*Also wenn, dann gleich ein Motorrad kaufen mit genug leistung und du fährst jeder Polizei davon*

Themenstarteram 11. März 2007 um 15:35

das ist verständlich (mit dem db-Killer). Wie ist es jetzt aber wenn dat Teil kein db-killer (serienmäßig) hat und trotzdem zu laut ist.

Krieg ich dann ein Ticket von den Bullen?

PS: Als Anfänger den Bullen davon fahren... höchstens bis zum nächsten Graben. Ne starke Maschine kaufen ist auch so ne Sache. Ich bin 29 also brauch ich keine gedrosselte fahren, trotzdem habe ich (noch) einen großen Respekt vor der Leistung mancher Supersportler.

Grüße

*Also wenn, dann gleich ein Motorrad kaufen mit genug leistung und du fährst jeder Polizei davon*

Was ist das denn für ein Tip für einen Führerscheinneuling? Anleitung zum Gesetzesbruch?

Gruß Günter

Wenn der Auspuff eingetragen ist, dürfte es aucg keine Probleme mit dem TÜV geben. Notfalls nochmal schriftlich vom Händler im Kaufvertrag bestätigen lassen. Wenn alles OK ist, müsste der das machen.

am 11. März 2007 um 15:43

Das kannst du aber vergessen, wenn ich hatte an meiner hayabusa meinen originalen auspuff komplettleergeräumt.

Willst mir doch nicht erzählen, wenn mich ein Polizist anhält,dass der mich weiterfahren lässt.

TIP zum gesetzesbruch eher weniger. Da hat wohl jemand die Ironie in meinem Wortschatz nicht raushören können.

Wenn du jemanden beim TüV hast, und in Zeiten des Kapitalismus, ist heutzutage jeder käuflich, dann bekommst du immer TüV,auch mit einem zu lauten auspuff.

Auf der Strasse,z.B. in Berlin holt der COP seinen DB messgerät raus und alles über 94DB wird stillgelegt.

So ist das mit unseren gesetzen. es sei denn du bist schneller als die Polizei erlaubt.

Themenstarteram 11. März 2007 um 15:51

danke für eure Antworten.

Das mit den ganzen An- und Umbauten ist für mich eh ein schwieriges Thema. Woher weiss ich bei einer Gebrauchten ob alles original oder eingetragen ist. Muss mich ein Händler beim Gebrauchtkauf daraufhinweisen dass Teile nicht eingetragen sind?

Bitte nicht falschverstehen, ich bin jetzt nicht der ultratreue an alle Vorschriften haltende Spiesser. Ich hab nur keinen Bock gleich am Anfang Arger mit den Bullen zu bekommen. (Den hatte ich schon mit meiner Frau bis ich mich durchsetzen konnte zum Mopped FS) :) Grins

Re: TÜV bzw. Polizei Fragen

 

Zitat:

Original geschrieben von urfranke

Was passiert wenn mich die Polizei anhält oder ich beim TÜV vorfahr mit diesem Auspuff??? Eingetragen und zu laut geht das???

zumindest der gruen weisse trachtenverein hat hier meist nen DB Meßgeraet dabei... das haelt er dann mal hinten dran, un wenns mehr ist als eingetragen (da liegt die grenze glaub so bei 95) dann darfste stehnlassen oder umbaun. auf jeden fall wird dich der uniformierte nicht weiterfahren lassen.

beim tuev duerfte es das gleiche spiel sein, wenn das dingen merklich zu laut ist, dann wird gemessen...

so kenn ich das zumindest

am 11. März 2007 um 17:42

Zitat:

Woher weiss ich bei einer Gebrauchten ob alles original oder eingetragen ist. Muss mich ein Händler beim Gebrauchtkauf daraufhinweisen dass Teile nicht eingetragen sind?

Na der originale Endtopf ist ja meist einfach zu erkennen. Da ist dann oft noch irgendwo nen Schriftzug vom Hersteller, sprich Honda, Susi, Yamaha oder was weiss ich, drauf. Zur Not kannst Du ja auch mit Bildern aus Zeitschriften vergleichen oder so. Wenn ein anderer Endtopf mit ABE drauf ist läst Du dir die ABE eben zeigen. Da gibt es eigendlich immer einen Schriebs dazu wenn der ne ABE oder E-Nummer hat. Und wenn die Teile eingetragen sind müssten sie ja in den Papieren stehen. ;-)

Ob der Händler darauf hinweisen muss wenn etwas nicht eingetragen ist? Hm, weiss nicht. Eigendlich ist die Maschiene ja dann nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Aber der schwarze Peter wird dann bei ner Verkehrskontrolle an dir als Fahrer und Halter hängen bleiben!

Am besten Du nimmst eben noch jemanden mit der etwas mehr Ahnung hat. ;-) Sollte mann sowieso immer machen.

Beim Gebrauchtkauf eines Mopeds mit Zubehörauspuff sollte man darauf achten, den Originalauspuff mit zu bekommen, man weiß ja nie, was noch kommt.

Wie oben schon geschrieben wurde, nützen alle Eintragungen und Papiere nichts, wenn der Auspuff nicht so klingt, wie er dürfte.

Außerdem sollte man auch an seine Nachbarschaft denken. Gut es gibt Leute, denen alles egal ist, aber immer nur Ärger haben, ist doch blöd.

pfisti

am 12. März 2007 um 6:20

Die Lautstärke hängt auch ein wenig mit dem Baujahr ab. Je älter desto lauter. Was Du Ende 80er noch von der Stange bekommen hast, kriegste heute teilweise kaum mehr mit nem Sportauspuff hin.

Bei 4000,- Euro kannst Du aber schon schöne Gebrauchte bekommen. Entweder nimmst Dir jemanden mit der Ahnung hat, oder Du ergoogelst Dir nen paar Bilder vom orig. Zustand.

Bedenke aber das Umbau nicht zwingend verbastelt bedeutet.

am 12. März 2007 um 6:38

das thema kommt immer mal wieder hoch.

prinzipiell ist es so: es gibt gesetzliche grenzwerte für stand- und fahrgeräusch. diese wurden im laufe der letzten 20-25 jahre stetig abesenkt. es hängt also nur vom bj des moppeds ab. was der tüv dir eintragt, kann dir vielleicht bei einer polizeikontrolle helfen, die nicht so viel ahnung haben, aber ausschlaggebend ist das gesetz.

bsp:

meine dicke ist bj 98 und hatte original ein standgeräusch von unter 100 eingetragen. durch die legalen zubehörtüten (kess-tech) wurden mir 101 db eingetragen. diese 101 db sind bezogen auf bj 98 die maximal zulässíge gesetzliche lautstärke - ergo: alles im grünen bereich!

es ist allerdings kein grössseres problem, dass dir der tüv o.ä. auch 103 db einträgt; dies hat aber bei einer "richtigen" kontrolle kein bestand, denn das gesetz sagt max. 101 db.

jetzt geht zwar wieder di diskussion los, dass das alles scheisse ist und der tüv nix kann und alles abzocke ist, ist aber so. gesetz ist gesetz und nicht dein fahrzeugschein.

hintergrund ist meines wissens der, dass es denkbar ist, dass bei eintragungen durchaus "gemauschelt " werden kann und nebenbei weder tüv noch dekra usw. teil der legislative sind!

grüsse,

harley13

Hallo.

Ich hab an meiner z 1000 nen Remus (mit ABE) dran der ist echt ziemlich laut und tief und wirkt wie ein Magnet auf die Rennleitung.....

Mein Motorrad wurde auch schon desöfteren von der Rennleitung gemessen und die sagen: Zwar an der Obergrenze aber alles im grünen Bereich.

Die erste Messung war gleich nach so 1000TKM und da war die Obergrenze schon erreicht, was ist wenn der Auspuff mit der Zeit mal lauter wird?? (das ist doch so oder)

Könnten die mich dann dafür belangen?? denn dafür kann ich ja nix, denn ich hab nen Auspuff mit ABE und der ist unverändert.

Hat jemand mit sowas schon mal erfahrung gemacht??

Danke schon mal

Grüsse

tt

P.S. All euch Biker ein Unfallfreies 07

am 12. März 2007 um 8:24

ja natürlich. wenn du mit einem auto rumfährst, wo der originalauspuff durchgerostet ist und das auto krach macht wie sau, ist es an dir (am halter), das fahrzeug wieder in ordnung zu bringen. so ist das mit einem mit der zeit zu laut werdenden auspuff.

vorteil des ganzen ist aber, dass es dann eher unwahrscheinlich ist, dass man dir bewusste manipulation vorwirft, und mit mängelkarte kommst du davon.

harley13

am 12. März 2007 um 9:10

Also immer schön Salzwasser in den Endtopf gießen... :D

 

 

;)

am 12. März 2007 um 9:37

ums nochmal auf den Punkt zu bringen: wenn die Blau-Silbernen Dich rausfischen, und Dein eingetragener Soprtauspuff ist zu laut, bekommt Du 3 freundliche Punkte.....dem Cop ist es dabei völlig Latte was der Grund für die Geräuschemissionen ist...ausser vielleicht wenn Du nachweisen kannst, dass der Lärm durch einen soeben enstandenen Schaden entstanden ist.....aber versuch mal diesen Nachweis zu führen. Schlimmer noch: wenn Du Dich in Diskussionen verwickelst, um die Schuld von Dir zu weisen (...Herr Wachtmeister...das ist alles original....usw.), kann der Freund und Helfer Deine Mühle beschlagnahmen und auf Deine Kosten ein Gutachten erstellen lasse. Was da an Kosten aufläuft ist nichts gegen die normale Strafe...das wird richtig teuer. Im Zweifelsfall ist also ein Zugeben, dass die Tüte zu laut ist noch am "preiswertesten".

Manchmal kommt man bei älteren Fahrzeugen, mit in den Papieren geänderten, höheren Geräuschemissionen an einer Strafe dabei...aber auch nur wenn der Geräuschwert zu dem Baujahr des Mopeds passt...sonst ist auch so eine Eintragung weder zulässig noch hilfreich.

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