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TÜV durchgefallen V70 II - Kann das sein?
Hallo Elchgemeinde,
ich war heute mit meinem Elch bei der Dekra zur HU/AU. Mir wurde ein einwandfreier Zustand meines V70 bestätigt, die Plakette hat mir mir aber verweigert!
Grund: Der Heckscheibenwischer ist ohne Funktion!
Ich dacht das fällt unter geringe Mängel! Oder irre ich mich da? Der Aussage vom Prüfer zufolge muss alles was am Auto dran ist auch funktionieren. Aber wozu gibt es dann "geringe Mängel" auf dem Papier?
Jetzt darf ich morgen beim freundlichen den neuen Motor für 310,85€ abholen und am Montag geht es dann wieder zur Dekra.
Nun meine Frage. Hat jemand von euch schon einmal etwas ähnliches erlebt?
Gruß Nevermind1988
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27 Antworten
Hallo Nevermind,
Du warst nicht zufällig hier in Karlsruhe beim TÜV, oder?
Also so etwas nenne ich mal Schikane, schließlich bekommen Fahrzeuge ohne Heckscheibenwischer auch TÜV - und korrigiert mich, wenn ich falsch liege: ein PKW muss nicht zwingend einen Heckscheibenwischer haben.
Ich würde mal zur DEKRA fahren und fragen, was die dazu sagen.
Gruß
KoenigZucker
Hallo KoenigZucker,
nein, es war die DEKRA in Worms! Ich persönlich verstehe unter einem erheblichen Mangel ein defektes Fahrwerk, schlechte Bremsen und der gleichen, aber was die da mit mir getrieben haben verstehe ich nicht! Ich habe eine halbe Stunde mit dem Prüfer diskutiert, aber ohne Erfolg. Ich hatte ihm auch vorgeschlagen, dass ich den Scheibenwischer ganz abbauen würde, dann währe er ja nicht dran und müsste somit nicht funktionieren. Das wollte er aber auch nicht. Wenn laut Hersteller einer Verbaut ist, dann müsse dieser funktionieren, sonst keine Plakette!
Wahrscheinlich war die Quote des Bestehens zu hoch!
Kann ich zur Nachkontrolle eigentlich auch zum TÜV?
Gruß Nevermind1988
... wie gesagt: Schikane in meinen Augen (ich musste sogar an meinen VW Käfer Bj. 1996 mal eine Nebelschlussleuchte nachrüsten, obwohl ab Werk nie eine verbaut war!).
Nachkontrolle geht nur dort, wo die Erstabnahme war.
Gruß
KoenigZucker
Ja in der Tat. Es gibt halt solche und solche Menschen. Und dann gibt es da noch TÜV/DEKRA-Prüfer!
Dann werde ich dort noch einmal hin müssen!
Gruß
Nevermind1988
Zitat:
Original geschrieben von nevermind1988
Dann werde ich dort noch einmal hin müssen!
Müssen tust Du nicht. Aber die vergünstigte Nachuntersuchung bekommst Du nur dort.
Gruß
xc90er
Ja, da ist der Hacken. 310 Euro sind schon genug Kosten die mir die DEKRA beschert hat, da will man nicht woanders noch mehr unnötiges Geld ausgeben. Die DEKRA verlangt für die Nachprüfung lächerliche 3 Euro.
Also, am Montag ab nach Worms! Ein letztes Mal und dann nie wieder!
Gruß
Nevermind1988
310 Euro?!Hast du für 3 Abnahmen im Voraus bezahlt?
Gruß Steffen
Zitat:
Original geschrieben von nevermind1988
Ich hatte ihm auch vorgeschlagen, dass ich den Scheibenwischer ganz abbauen würde, dann währe er ja nicht dran und müsste somit nicht funktionieren. Das wollte er aber auch nicht. Wenn laut Hersteller einer Verbaut ist, dann müsse dieser funktionieren, sonst keine Plakette!
Der Prüfer hat Recht !
Der Heckscheibenwischer ist Bestandteil der dem Hersteller zuerkannten ABE dieses Fahrzeugtyps.
Alles was in der ABE definiert ist, muss am Fahrzeug verbaut sein und muss auch funktionieren.
Falls das Bauteil nicht funktioniert, liegt ein elementarer Mangel vor, die Prüfplakette wird verweigert.
Wird eines dieser Bestandteile entfernt, muss das Fahrzeug wegen der Zulässigkeit der Bauteilentfernung beim TÜV geprüft werden.
Gleiches gilt bei Erweiterung von Bauteilen.
Zitat:
Original geschrieben von nevermind1988
Aber wozu gibt es dann "geringe Mängel" auf dem Papier?
In diesem speziellen Fall nur für verschlissene Scheibenwischergummis.
Gruß, Maxe
Nein, wenn es mal soweit ist das die Abnahme 310 Euro kostet, dann mach ich keine mehr
Nee, ich meinte, das ich nun für 310 Euro einen neuen Heckscheibenwischermotor kaufen muss. Die Abnahme hat 96 oder 98 Euro gekostet. Wenn ich die bescheuerte Plakette bekommen hätte, dann könnte man 310 Euro sinnvoller Ausgeben.
Wofür hat man rechts und links einen Aussenspiegel?
Gruß
Nevermind1988
Zitat:
Original geschrieben von nevermind1988
Wofür hat man rechts und links einen Aussenspiegel?
§ 56 StVZO
Es sind erforderlich
1. bei allen Kraftfahrzeugen ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite
Vermittelt der Innenspiegel keine Sicht nach hinten, so ist er nicht vorgeschrieben. Dann ist der rechte Außenspiegel Pflicht.
Hey Maxe,
ich will dem allen ja auch nicht widersprechen, da diskutieren mit dem Prüfer ja auch sinnlos war. Ich frage mich dann nur, wie es täglich hunderte Rostlauben ohne Probs durch die Abnahme schaffen, und wegen einem defekten Heckscheibenwischer gleich "gepienst" wird. Hoffe du verstehst was ich meihne!
Ich persönlich finde schmierende Wischerblätter vorne schlimmer als einen nicht funktionierenden Scheibenwischer hinten. Wer garantiert den, das er die schmierenden Blätter wirklich wechselt?
Gruß
Nevermind1988
Da kann ich Deinen Standpunkt nur zu gut verstehen. Ich erinnere mich da an einen Besuch beim Prüfer (wo und welche Organisation lasse ich mal bewusst weg) mit unserem alten 965er.
Während der Prüfung, ein sonores grummeln unter dem Auto: "...die Bremsleitungen sind aber schon sehr porös..."
Eine halbe Stunde später war ich mit dem gegebenen Versprechen, das lasse ich gleich machen UND einer neuen Plakette wieder unterwegs...
Selbes Auto, selber Prüfer, zwei Jahre vorher: "...also mit einer kaputten Glühbirne an der Kennzeichenbeleuchtung kann ich sie keinesfalls fahren lassen. Nur eine ist einfach zu wenig! Reparieren und wieder vorstellig werden..."
Leider, leider immer noch Menschen, die ebn mal einen guten und einen schlechten Tag haben.
Nur der Vollständigkeit halber sei aber erwähnt, dass ich mit den Bremsleitungen nur noch auf den angrenzenden Parkplatz gerollt bin, und das Auto dann auf dem Hänger zum Händler bringen habe lassen!
Hi Paddy74,
ich verstehe ja das sie alle mal ein schlechten Tag haben können, ist ja menschlich, aber irgendwo hört es ja dann mal auf. Wegen Glühbirnen einen Aufstand zu machen ist lächerlich!
Aber ich denke hier können wir alle nichts machen und müssen uns wohl oder übel der Gutmütigkeit der Prüfer aussetzten.
Wenn sie sich an die Regeln halten wollen/müssen, dann sollen sie es bitte immer tun, oder grundsetztlich lassen. Dann wissen wir wenigstens woran wir sind.
Wenn ich geahnt hätte das der bei mir so drauf ist, hätte ich das vorher gemacht und mir den günstigen Sprit fürs zweite mal hin gespart
Gruß
Nevermind1988
Zitat:
Original geschrieben von emx
§ 56 StVZO
Es sind erforderlich
1. bei allen Kraftfahrzeugen ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite
Vermittelt der Innenspiegel keine Sicht nach hinten, so ist er nicht vorgeschrieben. Dann ist der rechte Außenspiegel Pflicht.
EMX, Du bist nicht per Zufall auch so ein Prüfer, oder!?