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TÜV eintragung bei ausbau von rückbank
Hi
habe eine frage und zwar will ich meine rückbank ausbbauen und miralles mit mdf platten umbauen für einen anlage.
nur muss ich das jetzt eintragen lassen und wenn ja auf was muss ich da achten.
danke schon mal im vorraus .
mfg dudekopp
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23 Antworten
Du musst die Rückbank autragen lassen, in deinem Brief/Schein wird dann nicht mehr "Anzahl der Sitzplätze 5" stehen, sondern "Anzahl der Sitzplätze 2"
danke erst mal
aber den umbau an sich muss ich nicht eintragen lassen oder was
wieso sollte man das austragen müssen ?
im brief/schein steht doch
12: Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Notsitze.
und als ergänzung steht noch
"ZIFF.12:WAHLW.4,2 OD.1*
also kannste alles ausbauen bis auf den fahrersitz ohne das du irgendwas umtragen lassen musste .. ist noch nen relict aus der post historie ;o)
gruss kalle
Zitat:
Original geschrieben von Spacefroggy
Du musst die Rückbank autragen lassen, in deinem Brief/Schein wird dann nicht mehr "Anzahl der Sitzplätze 5" stehen, sondern "Anzahl der Sitzplätze 2"
das muss er aber nicht zwangsläufig machen, wenn er im fahrzeugschein eingetragen ist "4,2 oder 1 sitzer".
sollte der eintrag vorhanden sein, dann kann er die rückbank ausbauen und muss nichts ändern...
Zitat:
Original geschrieben von kalle-KLE
wieso sollte man das austragen müssen ?
im brief/schein steht doch
12: Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Notsitze.
und als ergänzung steht noch
"ZIFF.12:WAHLW.4,2 OD.1*
also kannste alles ausbauen bis auf den fahrersitz ohne das du irgendwas umtragen lassen musste .. ist noch nen relict aus der post historie ;o)
gruss kalle
das steht aber nicht immer im brief/schein.
also erst mal danke nochmal aber im schein steht nur 4
also doch eintragen oder?
und was ist denn mit dem aussbau ansich
zahlt man für seinen golf weniger versicherung wenn man ihn auf 2 sitzer umtypisiert ?
Zitat:
Original geschrieben von Dudekopp
also erst mal danke nochmal aber im schein steht nur 4
also doch eintragen oder?
und was ist denn mit dem aussbau ansich
nur 4?
das verwundert mich ein wenig. da sollte normalerweise 5 stehen wenn ich mich nicht täusche.
den ausbau musst du meines wissens nach nicht eintragen.
zu dem thema wird man dir aber sicherlich näheres im audi-forum erzählen können...
hab ein cabrio daher die 4 sitze
also nen einser ?!
oder son umgebasteltes 2er dingen ?!
gruss kalle
PS:
obwohl sieht schon geil aus ...
Click Hier
Zitat:
Original geschrieben von kredan
nur 4?
das verwundert mich ein wenig. da sollte normalerweise 5 stehen wenn ich mich nicht täusche.
5 steht doch schon am entsprechenden Punkt im Schein. Die angegebenen 4,2 oder 1 sind nur die Alternativwerte zu 5
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
5 steht doch schon am entsprechenden Punkt im Schein. Die angegebenen 4,2 oder 1 sind nur die Alternativwerte zu 5
das ist mir schon klar.
er meinte nur, dass er lediglich 4 sitzplätze eingetragen hat.
mir ist aber nicht bekannt, dass es die eintragung "4" gibt...
Also nur mal so am Rande. Ein Fahrzeug, was z.B. ohne Beifahrersitz (wegen täglichen Transportes sperriger Sachen) zur HU kommt, kann direkt wieder umdrehen, da die Anzahl der Sitzplätze nicht mit der im FZG Schein angegebenen übereinstimmt. Letzten Freitag so erlebt. Also: Muss ausgetragen werden, ansonsten keine ABE!!!
Zitat:
Original geschrieben von Spacefroggy
Also nur mal so am Rande. Ein Fahrzeug, was z.B. ohne Beifahrersitz (wegen täglichen Transportes sperriger Sachen) zur HU kommt, kann direkt wieder umdrehen, da die Anzahl der Sitzplätze nicht mit der im FZG Schein angegebenen übereinstimmt. Letzten Freitag so erlebt. Also: Muss ausgetragen werden, ansonsten keine ABE!!!
auch wenn "wahlweise 4,2 oder 1" eingetragen ist???