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TÜV Eintragung ohne Türgriffe hinten

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 10. Juli 2004 um 16:40

TÜF Eintragung

 

Hallo Leute hab da ein Problem.Und zwar hab ich bei meinem Golf 2 , 4 Türer in den vorderen Türen Audi Griffe drin und in den hinteren türen keine Griffe mehr.Jetzt bin ich nach einer 1Jährigen Neuaufbau-Phase zum KÜS(TÜF) gefahren und wollte mir den Kram eintragen lassen.Aber der Typ vom KÜS hat sich Quer gestellt und jetzt bekomme ich keine Wiederzulassung.Wist Ihr was mann da machen kann?Bin dankbar Über jede Antwort!

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32 Antworten

mit welcher begründung verweigert er das?

am 10. Juli 2004 um 17:13

Denke mal weil sonst die Rettung der Fondpassagiere beim Unfall schwieriger wird.

Evtl. könnte es gehen wenn du den Wagen als 2-Sitzer zulässt. (?)

Themenstarteram 10. Juli 2004 um 17:28

TÜF Eintragung

 

Er verweigert das weil bei einem unfall die Rettungskräffte nicht die Türen öffnen können.Aber wenn ich in die VW Scene sehe gibt es sogar Autos die gar keine Griffe mehr haben.Es muss doch möglich sein irgendwie TÜF zu bekommen.

16V PL Gillet Anlage,Powertech Gewinde,Borbet BS-8mal 15,Kleane Karosse,Dino LR ,Klarklas rundum,Midnigt Blue Efekt.

am 10. Juli 2004 um 17:30

Na also.

Bei den Schlosslosen Autos muss aber normalerweise eine gut Sichtbare Entriegelung von außen da sein. (Schlaufe zum ziehen oder ähnliches)

P.S: Bearbeite mal deine Sig

Themenstarteram 10. Juli 2004 um 17:42

TÜF Eintragung

 

Das haben die meisten Kisten aber nicht!Es muss doch möglich sein es irgedwie umtragen zu lassen zum Zweisitzer oder Zweitürer.Habe nämlich sitze vom Zweisitzer drin.Is ja im Prinzip das selbe wie ein Zweitürer mit den Sitzen.Die Türen sind vorn nur etwas kleiner!

am 10. Juli 2004 um 20:40

Hast du ne Rücksitzbank drin? Wenn nich lass dein Auto als 2-Sitzer Eintragen, dann geht das schon, da dann beim Unfall eh niemand Sitzen kann, den man retten müsste. Hast du es schon mal bei der GTÜ oder Dekra probiert. Oder kannst auch zu kleinen Werkstätten fahren, welche mit dem Prüfanstalten zusammen arbeiten,da diese es eher Eintragen als die in so einer Niederlassung. Die in den kleinen Werkstätten werden nach Leistung bezahlt, deshalb schauen die auch nicht so genau hin und nehmen nicht alles so ernst.

Ich habe mir mal erlaubt, den Titel des Threads zu ändern, weil man den TÜV hinten mit "V" und nicht mit "F" schreibt und habe außerdem noch die Sache mit den Türgriffen reingeschrieben, damit man weiß, worum es geht. In Zukunft bitte "sprechende" Titel verwenden ;)

Nun zum Thema:

Der TÜV verweigert die Eintragung zurecht, weil die Rettung der hinteren Passagiere enorm erschwert wird. Die Türen beim Fünftürer sind wesentlich kleiner als beim Dreitürer und auch das normale Ein- und Aussteigen wird bereits erschwert. Auch mit Klappsitzen.

Du hast in meinen Augen nur die Möglichkeit, den Golf als Zweisitzer zu nutzen. Dies ist üblicherweise schon im Fahrzeugbrief eingetragen. Bei Ziffer 12 steht normalerweise: "Anzahl der Sitzplätze: 5" und bei den Eintragungen im unteren Feld: "zu Ziffer 12: Wahlweise 4, 2, 1". Allerdings müsste dann auch wohl die Rückbank samt der hinteren Gurte verschwinden. Ob der TÜV dann auch die Anzahl der Sitzplätze dauerhaft auf "wahlweise 1 oder 2" umträgt, weiß ich nicht.

@Frank62: Bitte nicht "schlosslos" mit "grifflos" verwechseln ;)

hi

du hast das gleiche prob wie ich ;/

http://www.motor-talk.de/t363892/f145/s/thread.html

ich hab mir ueberlegt an den tueren ne ca 5cm lange 2cm breit nylonschlaufe (rucksackgurt) als oeffner raushaengen zu lassen.

das waer ja dann sichtbar genug und auf treffen etc. kann man die einfach im tuerfalz verstecken...

hilfe bitte ! ! ! !

am 11. Juli 2004 um 9:31

also von wegen 2 sitzer eintragen. musst du beim golf nicht. du musst dir nur den 5 sitzer austragen lassen, wenn überhaupt. ;)

es steht dabei im fahrzeugschein: Ziff. 12: Wahlw.: 4,2 OD. 1 <---Ziffer 12 ist im Fahrzeugschein die Sitzplatzanzahl.

ich werde in den kommenden wochen auch meine rückbank rauswerfen. is eh nur ballast *g*

und hat irgendsoein depp cola draufgekippt :(

ich muss dann och zum tüv und fragen. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von RedWraith

also von wegen 2 sitzer eintragen. musst du beim golf nicht. du musst dir nur den 5 sitzer austragen lassen, wenn überhaupt. ;)

es steht dabei im fahrzeugschein: Ziff. 12: Wahlw.: 4,2 OD. 1 <---Ziffer 12 ist im Fahrzeugschein die Sitzplatzanzahl......

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

......Du hast in meinen Augen nur die Möglichkeit, den Golf als Zweisitzer zu nutzen. Dies ist üblicherweise schon im Fahrzeugbrief eingetragen. Bei Ziffer 12 steht normalerweise: "Anzahl der Sitzplätze: 5" und bei den Eintragungen im unteren Feld: "zu Ziffer 12: Wahlweise 4, 2, 1". Allerdings müsste dann auch wohl die Rückbank samt der hinteren Gurte verschwinden. Ob der TÜV dann auch die Anzahl der Sitzplätze dauerhaft auf "wahlweise 1 oder 2" umträgt, weiß ich nicht......

;)

Versteh nicht warum der prüfer sich so ins hemd macht ! Anstatt zu sagen Rückbank und gurte raus , und umbau zu zweisizer und gut ist !!

am 11. Juli 2004 um 10:55

uhhhh sorry lupf, habsch scheinbar voll überlesen *schäm*

Zitat:

Original geschrieben von RedWraith

uhhhh sorry lupf, habsch scheinbar voll überlesen *schäm*

Doppelt genäht hält besser :p ;)

am 11. Juli 2004 um 11:20

dat heißt bei uns doppelt gemoppelt ;)

aber wenigstens hab ich dich bestätigt -g- und net widersprochen.

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