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TÜV/ Einzelabnahmen/ Eintragungen
Ich hab da mal so ein paar allgemeine Fragen zu TÜV/ Einzelabnahmen/ Eintragungen.
Angenommen ich plane mir ein paar Felgen zu kaufen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben. Dann muss ich die doch via Einzelabnahme beim TÜV abnehmen lassen oder?
Wenn das geschafft ist dann noch zur Zulassungsstelle. Jetzt kommt Frage 2.
Ist es war das Eintragungen nur noch in die Zulassung Teil 1 eingetragen werden, oder benötige ich zwingend auch Teil 2.
Teil 2 liegt bei mir nämlich bei der Bank, deshalb frage ich.
Schon mal Danke für eure Antworten.
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21 Antworten
Bei der ersten Eintragung auf der Zulassungsstelle brauchst du Teil 1 und 2, weil im Brief ein Vermerk gemacht wird, dass eine Änderung erfolgte. Beim nächsten mal reicht es dann normalerweise, wenn du nur den Schein mitbringst.
MfG Felix
Was meinst du genau mit "Vermerk"? Kannst du mir das mal genauer erklären?
Ich hatte letztes Jahr eine Eintragung und hatte nur den Schein dabei. Die Dame von der Zulassung wollte mich dann schon fast wieder nach Hause schicken, weil ich den Brief nicht mit hatte. Im Schein war dann aber irgendwie ersichtlich (war nur ein Buchstabe oder so), dass der Brief schon mal geändert wurde und es ging dann doch.
Wie das jetzt ganz genau ist, weiß ich auch nicht, aber grundsätzlich kann man wohl sagen, dass man zumindest beim ersten mal Schein und Brief dabei haben muss.
MfG Felix
ich habe heute meine federn (kaw 60-30) und meine mam felgen per einzelabnahme eintragen lassen.
auf dem dekra-gutachten steht "eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich"
was passiert, wenn die polizei mich anhält und ich zwar das gutachten dabei habe, aber die aktualisierung noch nicht vorgenommen habe?
wie lange habe ich zeit um die papiere ändern zu lassen?
anfang august lasse ich eine autogasanlage einbauen.
besteht hier auch eine eintragungspflicht im fahrzeugschein (zulassungsbesch. teil 1) oder reicht dort die mitführung des gutachten?
wenn eine eintragung bei der gasanlage nötig ist, würde gerne beides zusammen bei der zulassungsstelle nachtragen lassen....
Gruß
Phil
ihm augenblick fährst du OHNE Betriebserlaubniß, diese muß erst durch die Zulassungsstelle wieder erteilt werden, ist zwar nur ne papiergeschichte, kann im
schadensfall dir aber den kopf kosten. bzw. Bußgeld bei verkehrskontrolle)
als unverzüglich würde ich eine Woche ansehen, bis August wäre mE zu lang
kann mir jemand sagen, was ne aktualisierung der papiere kostet?
Zitat:
Original geschrieben von phil*eiven
kann mir jemand sagen, was ne aktualisierung der papiere kostet?
Also bei mir waren es genau 11,40 € ... das vierfache Ausdrucken des neuen Fahrzeugscheins (die "nette" Dame hatte sich leider des öfteren verschrieben) wurde hier glücklicherweise nicht vierfach berechnet.
Habe bei meinem TÜV Prüfer mal nachgefragt ob es reichen würde wenn ich die Papiere in einer knappen Woche (Samstag TÜV, darauffolgenden Freitag Eintragung) berichtigen lasse, das war ihm aber nicht "unverzüglich" genug ... ich hab zwar trotzdem ne knappe Woche gebraucht, da das Auto nicht am Hauptwohnsitz zugelassen ist, aber wie sagt man so schön: wo kein Kläger da kein Richter...
cwrs
Zitat:
Original geschrieben von kuzo1986
Was meinst du genau mit "Vermerk"? Kannst du mir das mal genauer erklären?
Bei mir wurde unter Punkt "(17)" das eingetragene "K" durchgestrichen und durch ein handschriftliches "A" ersetzt. Was auch immer das zu bedeuten hat.
Zitat:
Original geschrieben von cwrs
Zitat:
Original geschrieben von kuzo1986
Was meinst du genau mit "Vermerk"? Kannst du mir das mal genauer erklären?
Bei mir wurde unter Punkt "(17)" das eingetragene "K" durchgestrichen und durch ein handschriftliches "A" ersetzt. Was auch immer das zu bedeuten hat.
Wenn das Fahrzeug bisher ohne Zusatzeintragung ist, muss im in der Zulassungsbescheinigung II (Brief) EIN Buchstabe eingetragen werden. (Bei 17 - Merkmal zur Betriebserlaubnis ein "A" zum Zeichen da gibts noch gespeicherte Eintragungen)
Bei weiteren Eintragungen ist das dann nicht mehr nötig, "A" steht ja schon drin.
Da gehts dann auch nur mit Zulassungsbescheinigung I (Schein).
ich will nicht mit fremdem wissen glänzen, habe es aus der suche ;-)
Hi,
habe das gleiche Problem, mein Fahrzeugbrief liegt ebenfalls bei der Bank....
Hat jemand Erfahrung, ob die mir den so einfach aushändigen, denke eher nicht, oder???
Es ist eine idividuelle Entscheidung der Bank!
Solange der Kredit/LeasingVertrag läuft, müssen Sie die "Sicherheit" nicht rausrücken.
Jedoch würde ich es auf eine Anfrage bei deiner Bank ankommen lassen!!!!!
Nabend!
Mal was anderes. Als ich vor gut 1,5 Jahren mein Fahrwerk eingebaut habe und das dann abnehmen lassen habe,
hat mir der Prüfer gesagt, ich KANN das in den Schein eintragen lassen, muss ich aber nicht.
Der Ausdruck von der Abnahme reicht vollkommen aus.
Dieses Jahr habe ich mir neue Felgen zugelegt, und der Prüfer sagte auch, dass ich die Änderungen, beim nächten mal wenn ich mit den Papieren zu tun habe, eintragen lassen KANN. Also sprich bei z.B. Ab- oder Ummelden oder sonstigem...
Genauso wars auch bei meinem Vectra B, da habe ichs in den Brief eintragen lassen, als ich den abgemeldet habe, wenn ich mich recht erinnere...
Also bis jetzt steht bei mir nichts drin. Wichtig ist nur, die Eintragungsbescheinigungen mit zu führen.
Gruß
Carpenter
dies ist dann eine andere art von abnahme, da gibt es unterschiedliche, wenn man es eintragen kann, dann ist dies auch auf den ausdrucken vermerkt
kommt das vielleicht darauf an, was ich eintrage???
Meint ihr, dass mirder TÜV/Dekra vorab schon sagen kann, ob der Schein reicht oder doch mit Brief.