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TÜV-Fahrt ohne Zulassung

Themenstarteram 29. März 2011 um 20:22

Hallo,

nach endloser Suche im Netz und mehreren verschiedenen Aussagen frage ich hier die Profis:

Darf ich mit meiner Flosse ohne Zulassung auf direktem Wege zum TÜV fahren? Es handelt sich dabei um eine Werkstatt die TÜV-Abnahmen anbietet, es ist also nicht der Original-TÜV. Kennzeichen vom Fahrzeug sind nicht mehr vorhanden, es existieren nur noch die Kurzzeitkennzeichen die letztes Jahr im Dezember abgelaufen sind.

Eine Versicherungsbestätigung habe ich bereits in meinen Händen.

Danke vorab für Antwort.

Gruß

Markus

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19 Antworten

Na, dann doch einfach mal die Suche bemühen:

http://www.motor-talk.de/.../...bei-dekra-geprueft-werde-t3168397.html

Ich denke, da steht das meiste drin.

Mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen geht es imho net....

Gardiner

Moin,

ein Blick ins Gesetz erleichtert manchmal die Rechtsfindung: § 10 IV FZV

Zitat:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass dem Fahrzeug in Deinem Zulassungsbezirk schon mal ein Kennzeichen zugeteilt wurde. Ansonsten hilft nur noch ein Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV.

Grüße...

Zitat:

Original geschrieben von Ålg

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass dem Fahrzeug in Deinem Zulassungsbezirk schon mal ein Kennzeichen zugeteilt wurde.

Glaube ich nicht...wichtig ist, dass für den neuen Halter bereits Kennzeichen zugeteilt wurden für dieses Fahrzeug. Es kann ja wohl kaum sein, dass das Fahrzeug bewegt werden darf, wenn vor 10 Jahren mal die Kombination XX-YY 00 zugeteilt wurde, die sich jetzt vielleicht gültig auf nem anderen zugelassenen Fahrzeug befindet und sich jemand nun genau diese Kombination AUCH noch ans Auto schraubt... So funktioniert das nicht, man muss schon mit allem zur Zulassungsstelle und die Kombination für den neuen Halter zugeteilt werden.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

...Es kann ja wohl kaum sein, dass das Fahrzeug bewegt werden darf, wenn vor 10 Jahren mal die Kombination XX-YY 00 zugeteilt ...

Stimmt, ich habe mich verschrieben, sorry.

Sollte heißen: Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass dem Fahrzeug in Deinem Zulassungsbezirk schon mal vorweg ein Kennzeichen zugeteilt wurde.

Das ist nach § 8 I Satz 1 FZV im Rahmen einer "Vorwegzuteilung von Erkennungsnummern" möglich. Diese Fahrten dürfen jedoch nicht Gebrauchszwecken dienen (mal schnell Mutti zum Döner Fahren...) und eine gültige Haftpflichtversicherung für die Fahrt muss bestehen (mit dem Versicherer vorher abklären und schriftlich bestätigen lassen).

Grüße...

Themenstarteram 29. März 2011 um 21:41

Danke für die Antworten. D. h. morgen früh Frauchen zur Zulassungsstelle schicken mit den Papieren und die "Vorwegzuteilung von Erkennungsnummern" durchführen lassen?

Erhält man dann ein Kennzeichen? Darf ich dann zum TÜV fahren?

Ja, aber bevor Du sie losschickst, ruf vorher noch mal bei der Zulassungsstelle an. Die werden Dir dann sagen können, ob noch etwas dazu fehlt, bzw. wie sie das mit dem Versicherungsnachweis haben möchten.

Es fallen dann zusätzlich noch Gebühren nach Nr. 230 der Anlage 1 GebOSt an (2,60 €). Kennzeichen werden dann zugeteilt und müssen angebracht werden. Ohne kommst Du ja sonst nicht weit ;)

Viel Erfolg und viel Spaß mit der "Flosse" (schönes Töfftöff)...

am 30. März 2011 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von mullfreak

Danke für die Antworten. D. h. morgen früh Frauchen zur Zulassungsstelle schicken mit den Papieren und die "Vorwegzuteilung von Erkennungsnummern" durchführen lassen?

Erhält man dann ein Kennzeichen? Darf ich dann zum TÜV fahren?

Ja, auf direktem Wege! Und den Wisch von der Versicherung mitnehmen!

Themenstarteram 30. März 2011 um 10:49

Hallo,

dem war heute morgen leider nicht. Im unserer Zulassungsstelle im tiefsten Niederbayern kannte die Dame keine Zulassung ohne TÜV zur Fahrt zum TÜV.

Also wieder teures Kurzzeitkennzeichen.

Sauerei ist das...

Zitat:

Original geschrieben von mullfreak

Hallo,

dem war heute morgen leider nicht. Im unserer Zulassungsstelle im tiefsten Niederbayern kannte die Dame keine Zulassung ohne TÜV zur Fahrt zum TÜV.

Also wieder teures Kurzzeitkennzeichen.

Nicht Zulassung sondern Zuteilung eines Kennzeichen.

Das ist eine verbindliche Reservierung (nicht verwechseln mit der unverbindlichen per Internet).

Mit der dann zugeteilten Kombination das Schild prägen lassen und mit einer Vericherungsbestätigung, die derartige Fahrten im Rahmen der Zulassung erlaubt, sind dann die entsprechenden Fahrten auch erlaubt:

- sie müssen im direkten und unmittelbaren Zusammenhang des Zulassungsverfahrens stehen, Aldi auch wenn es direkt am Wegesrand liegt, ist tabu

- im Zulassunsgbezirk und den direkt benachbarten Zulassungsbezirken

- es muss auch eine Zulassung erfolgen

Zitat:

Original geschrieben von mullfreak

Im unserer Zulassungsstelle im tiefsten Niederbayern kannte die Dame keine Zulassung ohne TÜV zur Fahrt zum TÜV.

Also wieder teures Kurzzeitkennzeichen.

Sauerei ist das...

Nö. Eine Zulassung ohne HU ist nicht. Hätte ein Anruf vorher klären können. Also motzt du gerade über dich selber :D. Trotzdem viel Spaß mit der Flosse ---- Neid - ;)

am 30. März 2011 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von mullfreak

Hallo,

dem war heute morgen leider nicht. Im unserer Zulassungsstelle im tiefsten Niederbayern kannte die Dame keine Zulassung ohne TÜV zur Fahrt zum TÜV.

Also wieder teures Kurzzeitkennzeichen.

Sauerei ist das...

Ich dachte mir schon, dass sowas kommt :D .

Das Problem ist, dass viele Sachbearbeiter diesen Vorgang nicht kennen bzw. er sehr weit versteckt im Kopf nistet. Man muss also sehr deutlich erläutern, dass man KEINE Zulassung haben möchte, sondern nur eine Zuteilung des Kennzeichens.

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Zitat:

Original geschrieben von mullfreak

Hallo,

dem war heute morgen leider nicht. Im unserer Zulassungsstelle im tiefsten Niederbayern kannte die Dame keine Zulassung ohne TÜV zur Fahrt zum TÜV.

Also wieder teures Kurzzeitkennzeichen.

Sauerei ist das...

Ich dachte mir schon, dass sowas kommt :D .

Das Problem ist, dass viele Sachbearbeiter diesen Vorgang nicht kennen bzw. er sehr weit versteckt im Kopf nistet. Man muss also sehr deutlich erläutern, dass man KEINE Zulassung haben möchte, sondern nur eine Zuteilung des Kennzeichens.

Hat er aber nicht. Und die Dienstglaskugeln sind meist zur Wartung :D

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Ich dachte mir schon, dass sowas kommt :D .

Das Problem ist, dass viele Sachbearbeiter diesen Vorgang nicht kennen bzw. er sehr weit versteckt im Kopf nistet. Man muss also sehr deutlich erläutern, dass man KEINE Zulassung haben möchte, sondern nur eine Zuteilung des Kennzeichens.

Ja, dem kann ich nur beipflichten.

Ruf da noch mal an und erkläre der Dame das Anliegen genau.

Viel Erfolg und Grüße...

Hat sich hieran inzwischen etwas geändert oder geht das immer noch so?

Wenn ich das richtig verstanden hab: Ich besorge eine Versicherungsbestätigung, lasse mir bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuteilen und dann kann ich damit zur Prüfstelle fahren (im gleichen Zulassungbezirk)?

Was ist falls die HU nicht bestanden wird?

Gruss

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