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TÜV-Frage: Muss das KFZ fahrbereit sein?
Hi Leute,
mein Tüv läuft in zwei Wochen ab und hab parallel grad n Problem, dass er manchmal nicht anspringt.
Dazu meine Frage: Muss das Auto für den TÜV voll fahrbereit sein? oder würde es reichen, wenn er alle Bedingungen erfüllt, aber halt den Defekt noch hat.
Bei dem Defekt weiß ich noch nicht genau, was es ist...
Danke!
Beste Antwort im Thema
Das funktioniert mit Zweitschlüssel,hab ich immer im Winter gemacht zum Scheiben auftauen und Warmlaufen lassen. Aber kann trotzdem nicht die Lösung sein,mir wäre das eh nichts. Hätte da so schon keine Ruhe wenn man irgendwo hin fährt und weiß nicht ob die Mühle anspringt,kann ja mal flott gehen und es tut sich gar nichts mehr. Stell dir mal vor ne Ampel,Kreuzung oder gar ein Bahnübergang!
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19 Antworten
Wie soll man ein Auto Prüfen wenn es nicht anspringt? Wenn die MKL leuchtet brauchst du erst garnicht vorfahren!
Vorweg: Das Auto war schon beim Tüv, hier geht's um die Nachkontrolle. Nebler und die fehlende Scheinwerferreinigungsanlage wurden bemängelt.
Das Auto springt prinzipiell auch an, manchmal aber nicht und es leuchtet auch keine Motorkontrollleuchte.
Die AU hat er auch schon, es geht halt nur um den Punkt oben..
Da gibt es ja mehrere Sachen,aber dafür müsste man schon mehr wissen! Nur springt nicht an schreiben reicht da eben nicht,an die Batterie wirst du ja schon gedacht haben,oder?
Warum lässt du den Motor direkt vor der Prüfung nicht einfach laufen? Zweitschlüssel mitnehmen und von außen abschließen ...
Ja is n bisschen wenig, geb ich zu, is aber auch nicht ganz leicht.
Das Problem ist, dass es ne ziemliche Lotterie ist, ob der Wagen jetzt ganz normal anspringt und läuft, oder anspringt und Gas nicht annimmt und absäuft. Da aber keine MKL leuchtet ist das so schwierig und ich tu mich mit der Reparatur schwer.
Wenn jetzt aber für den Tüv der Wagen vielleicht nicht anspringt, aber die bemängelten Sachen (Nebler und SWRA) behoben wurden und abgenommen werden können, dürfte doch theoretisch der Tüv-Abnahme in Gänze nichts im Wege stehen oder?
Eigentlich nicht,zur Not kannst du ja so tun ,als ob das Problem gerade neu ist.
Ja ich glaub das wird ich auch mal versuchen...
Ich berichte mal..
Zitat:
@DAVE DADDLEY schrieb am 16. Februar 2015 um 15:09:10 Uhr:
Eigentlich nicht,zur Not kannst du ja so tun ,als ob das Problem gerade neu ist.
Genau so. Hin fahren und wenn er spinnt, musst ein bisserl Schauspielern.
Zitat:
@draine schrieb am 16. Februar 2015 um 12:21:09 Uhr:
Warum lässt du den Motor direkt vor der Prüfung nicht einfach laufen? Zweitschlüssel mitnehmen und von außen abschließen ...
geht das Überhaupt?
Ich denke nicht?
ich lasse mich auch gerne eines besseren Belehren
Warum behebt du das Problem nicht vor dem Tüv? Klingt als ob du mit dem blauen Auge davon kommen und deinen Wagen mit dem verstreckten Mangel schnellstmöglich loswerden willst. :-)
Bewundernswert, daß es dem Prüfer nicht auffallen würde!?
Zitat:
@Terence89 schrieb am 16. Februar 2015 um 20:01:59 Uhr:
Zitat:
@draine schrieb am 16. Februar 2015 um 12:21:09 Uhr:
Warum lässt du den Motor direkt vor der Prüfung nicht einfach laufen? Zweitschlüssel mitnehmen und von außen abschließen ...
geht das Überhaupt?
Ich denke nicht?
ich lasse mich auch gerne eines besseren Belehren
Es sollte schon funktionieren, aber ich halte das für keine gute Idee und ein halbwegs vernünftiger Tüvler wird dich auffordern, den Motor aus zu machen.
Aber was soll der ""Käse""? Du hast noch 2 Wochen und das sollte doch ausreichend Zeit sein um auf Fehlersuche zu gehen.
Beschreib mal dein Problem, vielleicht kann dir ja geholfen werden . . .
Bei einer nachkontrolle werden nur die Mängel der Mängelliste kontrolliert, was anderes kann dir nicht angekreidet werden, da ist es also egal ob der Ofen läuft oder nicht. Auf neue Mängel kannst du höchstens hingewiesen werden, die Plaktte steht dir trotzdem zu.
Zitat:
@Manta20E schrieb am 21. Februar 2015 um 07:12:34 Uhr:
Bei einer nachkontrolle werden nur die Mängel der Mängelliste kontrolliert, was anderes kann dir nicht angekreidet werden, da ist es also egal ob der Ofen läuft oder nicht. Auf neue Mängel kannst du höchstens hingewiesen werden, die Plaktte steht dir trotzdem zu.
Das ist so nicht ganz richtig, da die Nachprüfung sehr wohl "verweigert" werden kann, wenn erhebliche sicherheitsrelevante Mängel im Bezug auf die StVZO vorliegen. Es wird dir hier keiner nen Terz machen, weil eine Blinkerbirne kaputt ist, aber ich würde es vermeiden, zur Nachprüfung z.B. mit ausgeschlagenen Querlenkern oder ähnlichem aufzutachen, das kann gern nach hinten losgehen. Die Nachprüfung unterliegt den gleichen Grundlagen wie die eigentliche HU.
Die Idee mit den zwei Schlüsseln halte ich allenfalls für eine Notlösung, im Endeffekt hast du ja selber nichts davon und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Prüfer nicht stutzig wird, wenn er das Auto zur Prüfung in die Halle fahren will und da schon ein anderer Schlüssel bei laufendem Motor drinsteckt, insofern er überhaupt zu dumm ist, zu hören, dass der Motor läuft. Rein technisch sehe ich das ebenfalls kritisch, da das Auto doch nicht schließt, wenn der Zündkreis noch "geschaltet" ist? Lasse mich aber gern belehren, was das angeht...
Das Abschließen bei laufenden Motor ist kein Problem, von innen kannst du ja auch abschließen wenn du die Nippel runter drückst. Dann verriegelt die ZV alle Türen. Was anderes machst du mit der Fernbedienung ja auch nicht.