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TÜV für den Dicken

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 24. März 2017 um 8:09

Hey Leute. Ich bin stolzer Besitzer eines E320 CDI's aus2008 und wollte mich bei euch erkundigen. Laut meinen TÜV Bericht ist meine Hu/Au bis Ende März 2017 gültig. Da ich aber zeitgleich einen CLK besitze fahre ich mit ihm nicht. Meine Frage wäre wenn ich im April erst zum TÜV fahre , mache ich mich dann strafbar oder passiert "von einen paar Tagen" überziehen nichts ? Herzlichen Dank und einen angenehmen Tag noch.

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17 Antworten

Also ich hatte mal vor paar Jahren auch TÜV fällig meine sogar auch im märz und bin dan erst auch Mitte April dahin gefahren..also mir hat keiner was gesagt und Probleme Gabs auch nicht.

Themenstarteram 24. März 2017 um 8:15

@vitalka16 danke für deine schnelle Antwort. Mein Problem ist dass meine Winterreifen sowie Sommerreifen relativ abgefahren sind und ich mir neue bestellt habe. Und die kommen erst Anfang April.

Mach dir kein Kopf. Ich hatte TÜV bis 10/16 und bin auch erst November dazu gekommen. Es gab einiges zu machen am Auto wie Service, Bremsen, Airmatic usw. Das hat sich dann überschnitten, da alle Teile bestellt werden mussten und der Meister aus der Werkstatt nicht gleich Zeit hatte. Danach war alles gut und TÜV ohne Mängel. Ab 3 Monate drüber wirds erst teuer. Gruß

Themenstarteram 24. März 2017 um 8:58

Alles klar. Vielen Dank für die hilfreichen antworten. Jetzt bin ich erleichtert. Liebe Grüße und einen schönen Tag noch.

Zitat:

@DieselPower69 schrieb am 24. März 2017 um 09:58:29 Uhr:

Alles klar. Vielen Dank für die hilfreichen antworten. Jetzt bin ich erleichtert. Liebe Grüße und einen schönen Tag noch.

Und beim nächsten Tüv Termin musst du dann auch erst im April wieder hin, 2 Monate überziehen sind problemlos.(Ab dem 3. können die Tüv Gebühren etwas ansteigen und im Straßenverkehr kann es zu einem Bußgeld kommen)

So kann man auch die Tüv Gebühren minimieren, einfach immer 26 Monate fahren statt nur 24.

am 24. März 2017 um 10:41

Genau diese zwei Monate "Spielraum" kenne ich auch. Erst danach darf man wirklich nicht mehr auf die Straße.

Habe das selber mal gemacht und bin kurz vor ablauf der 2 Monate zum TÜV hin. -> Kein Kommentar. Plakette drauf und wieder 24 (bis 26) Monate freie Fahrt.

Es gibt Menschen, die behaupten, dass man die Plakette mit neuem Datum nur bis zum offiziellen Datum wieder geklebt bekommt (Beispiel TÜV fällig 01/17 -> TÜV gemacht 03/17 -> neue Plakettte angeblich nur bis 01/19), stimmt aber definitiv nicht!

Zitat:

@santacrews schrieb am 24. März 2017 um 11:41:44 Uhr:

....

Es gibt Menschen, die behaupten, dass man die Plakette mit neuem Datum nur bis zum offiziellen Datum wieder geklebt bekommt (Beispiel TÜV fällig 01/17 -> TÜV gemacht 03/17 -> neue Plakettte angeblich nur bis 01/19), stimmt aber definitiv nicht!

Das ist in Ö so, wir müssen jährlich (Neufahrzeuge nach 3J, dann 2J und danach jährlich) zur Überprüfung, dürfen aber 4 Monate überziehen. Die neue Plakette wird auf das Datum der Erstzulassung bezogen, gelocht.

Morgen...!

Die Rückstellung war auch in Deutschland vor nicht allzulanger Zeit noch so.

Zwei Punkte gilt es zu beachten:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist für ein Überschreiten des Termins der HU für Pkw und Motorrädern von 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

MfG André

Zitat:

@pcAndre schrieb am 24. März 2017 um 12:59:34 Uhr:

Morgen...!

Die Rückstellung war auch in Deutschland vor nicht allzulanger Zeit noch so.

Zwei Punkte gilt es zu beachten:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist für ein Überschreiten des Termins der HU für Pkw und Motorrädern von 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

MfG André

Sage ich doch,

2 Monate kann man überziehen ohne Probleme und so die Tüv Spanne von 24 auf 26 Monate verlängern, Geld gespart.

Morgen...!

Richtig, hab nur noch die Bußgelder zur Vollständigkeit dazu geschrieben.

Oder so wie ich beim Motorrad machen. Bereits zwei Mal ein Jahr überzogen, da ich zu selten zum fahren, geschweige zum Schrauben komme!;)

MfG André

am 25. März 2017 um 5:28

Vielleicht noch zu beachten: Bei einem Unfall könnte die Versicherung die Karte "Fahrlässigkeit" ziehen.

Quelle: https://www.allianz-autowelt.de/.../?...

Zitat:

@Kater Mo schrieb am 24. März 2017 um 13:54:17 Uhr:

Sage ich doch,

2 Monate kann man überziehen ohne Probleme und so die

Des geht nicht, der Prüfer stellt das Siegel ab dem Monat aus der nötig gewesen wäre.

Zumindest bei uns ist es so.

mein "" :cool: Servus"" verrät äh' gleich alles . . .

 

Also wie ist es nun mit der HU in D ?

 

--> in Ö bestimmt die Ez des Kfz den Monat der ugs. D ""HU""

Beispiel mein Bike :

.......................... die Ez war 05, also ist die ACHTUNG : jährliche HU im Monat 05 = Mai der Regelfall .

Du darfst ein KalenderMonat früher, also ab 01.04.

sowie

4 KalenderMonate später = also spätestens am 30.9.

 

_ _ _ _

 

 

wie ist es für in D zugelassene Gebrauchtfahrzeuge mit der HU/AU :

--> wann und wie oft die AU ?

--> in welche Fristen zur HU ??

 

D- Anke :confused: E

Das war einmal mit dem zurücksetzen der Plakette. Das gibt es nicht mehr in Deutschland. Die Plakette wird für den Monat ausgegeben, an dem man sie erhalten hat.

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