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TüV für RD350
Thema TüV
Ich habe eine RD mit diversen Umbauten erstanden. Bei den Papieren gibt es ein "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"
Der Vorbesitzer sagt: Kastenschwinge, Gabelstabi und Baumeisterstummeln müssten nicht eingetragen werden, weil es ja diese Einzelbetriebserlaubnis gäbe.
Im Gutachten steht: "Lenkeinrichtung = Vorschriftsmäßig", ebenso wie "Fußstützen= Vorschriftsmäßig" - was ja wohl heißt, dass ich die Stummel, die rückverlegten Rasten und den Stabi fahren darf, ohne dass sie eingetragen sind. Oder?
Hab ich da gerade einen Denkfehler?
Oder kann es sein, dass ich diese Sache mit dem Gutachten eingetragen bekomme, aber ohne Eintragung keinen TüV bekomme, weil Vollverkleidung, LM-Felgen, Höcker und Sebring-Auspuff sind ja eingetragen...
LG Usch
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6 Antworten
Hallöchen, du kannst mal hinfahren zu den Kollegen von TÜV, DEKRA, GTÜ und wiesiealleheissen ... ohne zu zahlen einfach fragen. Da bekommst du Antworten.. ich bin mit meiner XT zwei Mal durch die HU gefahren, alles ok. Beim dritten Mal meinte mein Prüfer, dass das Vorderrad eingetragen werden muss. Es ist 2 mal nicht aufgefallen ??. Vg
Servus. Wie alt ist das Gutachten? Nach einer gewissen Zeit ist das nichts mehr wert und Du musst alles nochmal neu überprüfen lassen.
Zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis bedeutet eigentlich dass Du keine regulären Papiere hast… ist das so? Sind KFZ Brief und Schein vorhanden? Oder ZB 1 und 2 ?
Hi, Es GAB keine Papiere, dann ist eine Neuabnahme gemacht worden 2022 und der TüV hat das Moped durchgewunken, ohne dass
- Rasten
- Stummel
- Schwinge
- Stabi
eingetragen wurden.
heißt: Offiziell zulässig, aber nur, weil der Prüfer extrem freundlich war.
ich fürchte jetzt bei einer neuen TüV-Präsentation, dass die RD nicht durchgeht, weil im Gutachten steht, dass es sich auf einen serienmäßigen Zustand bezieht und der wurde bei der Beguachtung vor zwei Jahren halt recht frei interpretiert. Serienmäßig ist halt mit Stummeln z.B. nicht mehr.
ich bin mir mittlerweile sicher, dass ich so nicht durchkomme, hab auch schon beim TüV gefragt. ich weiß nicht, wie ich sein Augenzwinkern interpretieren soll, aber ich werde garantiert nicht mit nicht eingetragendem Zubehör herumfahren und eine Mängelkarte riskieren.
Ist für mich kein großes Problem, weil ich eh auf Original rückbauen wollte, aber die Schwinge hätte ich gern erhalten.
LG usch
Ok. Wenn Du (bzw.Dein Vorbesitzer) also aufgrund dieses Gutachtens von 2022 im Anschluss daran bei der Zul.stelle warst und er oder Du daraufhin neue Papiere, also ZB 1 und 2 und dementsprechend wahrscheinlich HU gültig bis 2024 bekommen hast, ist das zumindest schonmal sehr gut und die Halbe Miete.
Tatsächlich ist der Technische Überraschungsverein immer für eine solche gut.
Du könntest es riskieren und auf gut Glück so hinfahren, mehr als keine Plakette zu bekommen kann Dir nicht passieren, die Prüforrganisationen haben keine Hoheitsrechte, dürfen keine Mängelanzeige ausstellen, das kann nur die Polizei.
Könnte schon sein dass Du auf Anhieb durchkommst, wenn Du einen jüngeren Prüfer erwischt oder einen der sich mit diesen Oldtimern nicht gut auskennt.
Das Moped sieht schon krass aus, also wer das nicht sieht, der will's nicht sehen ;-). ich will das Teil ja weiterverkaufen und das geht schlecht ohne die Eintragungen. Ich denke dass ich mich darum kümmern werde, also Teilegutachten besorgen, abnehmen lassen, Brief nach Marburg , Gutachten erhalten und eintragen lassen. Muss ich eh machen wegen der gelochten Scheiben die noch drankommen
LG usch
Gut. Dann viel Erfolg dabei.
Verkaufen konnte es der Vorbesitzer allerdings auch ohne die Eintragungen, nämlich an Dich.
Aber ich verstehe schon, der Preis war dann wohl entsprechend günstiger und Du möchtest wahrscheinlich mehr erzielen dadurch dass alles legal ist und weitgehend umgebaut auf den Originalen Zustand.
Gruss aus München