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Tüv: geringe Mängel = keine Plakette

Themenstarteram 23. Mai 2007 um 16:59

War eben beim Tüv und habe mit "geringen Mängeln" keine Plakette bekommen. Wußte gar nicht, daß das geht. Ich dachte immer, damit gäbe es eine Plakette. Liegt das also im Ermessen des Prüfers?

Meine Mängel waren:

- Blinker vorn, Glühlampen (teilweise) verblasst, Wirkung beeinträchtigt

- Blinker hinten, Glühlampen (teilweise) verblasst, Wirkung beeinträchtigt

- Verbandkasten, Verfalldatum überschritten

- Begrenzungsleuchten ABE lag nicht vor, Begutachtung erforderlich?

 

So, das ist der Text auf dem Untersuchungsbericht.

Zu den Begrenzungsleuchten: Standlicht in den Blinkern, von BMW nach einer Unfallschadenbehebung 2003 eingebaut. ABE bekam ich nicht mitgeliefert! (Schaden vo. li. gewesen und 4600€ Kosten - aber war nicht mein Verschulden, somit auch nicht meine Kosten).

Seitdem hat KEINE Tüv-Untersuchung Probleme gemacht.

Ach ja: AU auch nicht bestanden, Leerlaufdrehzahl war 25 U/min zu niedrig.

Wegen diesen Mängeln keine Plakette zu geben, na ja.

Finde schon, daß der Prüfer ein "Ansteller" war...

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16 Antworten

dann geh halt dort hin, wo du immer tüv bekommen hast....

mfg tom

Brauchst Dich nicht wundern, wenn Du durch die AU fällst, gibt es auch kein TÜF.

Themenstarteram 23. Mai 2007 um 17:08

War ich ja, aber es gibt dort mehrere Prüfer und ich hatte dann wohl Pech gehabt mit ihm.

Und noch einmal zahle ich keine 51,80€, es sind ja nur kleinste Kleinigkeiten.

So zahle ich eine Nachprüfungsgebühr von knapp 12€.

Mir ging´s eher darum, ob hier schon mehrere mit "geringen Mängeln" durchgefallen sind.

Themenstarteram 23. Mai 2007 um 17:09

@ BeamJim

Er hat die AU sofort abgebrochen und nicht mit in die Prüfung einbezogen, so nett war er dann doch.

es kommt immer drauf an , welche geringe mängel es sind...

Ich denke,die Masse machts....mehrere geringfügige Mängel sind halt ebenso gewichtet,wie ein oder zwei schwerwiegende Mängel.

 

Greetz

Cap

Re: Tüv: geringe Mängel = keine Plakette

 

Zitat:

Original geschrieben von OrigIS

Standlicht [...] 2003 eingebaut.

[...]

Seitdem hat KEINE Tüv-Untersuchung Probleme gemacht.

Dürfte ja dann nur eine gewesen sein :D

Alleine der 4. Punkt auf der Liste sagt mir schon, daß der Prüfer offenbar nicht so richtig Ahnung hatte:

1. Sind Beanstandungen an den Beleuchtungseinrichtungen (wenn sie denn gerechtfertigt sind) generell ein erheblicher Mangel (ausgenommen sind defekte Lampen) und

2. Haben die Begrenzungsleuchten ja sicherlich ein Prüfzeichen, da ist dann keinerlei ABE o.ä. nötig.

Ansonsten dürfte der Grund für das Durchfallen aber in der Tat die AU sein, der Rest rechtfertigt das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von OrigIS

War ich ja, aber es gibt dort mehrere Prüfer und ich hatte dann wohl Pech gehabt mit ihm.

Und noch einmal zahle ich keine 51,80€, es sind ja nur kleinste Kleinigkeiten.

So zahle ich eine Nachprüfungsgebühr von knapp 12€.

Mir ging´s eher darum, ob hier schon mehrere mit "geringen Mängeln" durchgefallen sind.

Hi,

Du kannst auch zu einem Anderen Tüv Fahren.

Bezahlst auch nur diese 12€ und nicht den ganzen Vollen Betrag.

Habe ich auch schon mal gemacht vom TÜV zu GTÜ.

 

Was soll den an den Glühlampen verblassen ?

Meine Hinteren sind wahrscheinlich über 5 Jahre drin und wurden nie beanstandet.

Hast wohl wirklich den Falschen erwischt.

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von Galaxis3

 

.

 

Was soll den an den Glühlampen verblassen ?

Bei weisen Blinkern sind orange Glühlampen eingesetzt und die Beschichtung löst sich mit der Zeit.

Themenstarteram 24. Mai 2007 um 3:27

Re: Re: Tüv: geringe Mängel = keine Plakette

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Dürfte ja dann nur eine gewesen sein :D

Wieso?

Februar 2003 Unfall beseitigt worden und Mai 2003 + 2005 Tüv-Untersuchung. Das sind bei mir zwei.

 

Gruß

OrigIS

Themenstarteram 24. Mai 2007 um 3:32

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

Alleine der 4. Punkt auf der Liste sagt mir schon, daß der Prüfer offenbar nicht so richtig Ahnung hatte:

1. Sind Beanstandungen an den Beleuchtungseinrichtungen (wenn sie denn gerechtfertigt sind) generell ein erheblicher Mangel (ausgenommen sind defekte Lampen) und

2. Haben die Begrenzungsleuchten ja sicherlich ein Prüfzeichen, da ist dann keinerlei ABE o.ä. nötig.

Ansonsten dürfte der Grund für das Durchfallen aber in der Tat die AU sein, der Rest rechtfertigt das nicht.

Die AU hat er nicht mehr mit einbezogen und ich habe sie auch nicht bezahlen müssen. Sie wurde quasi gar nicht gemacht.

Gruß

OrigIS

BMW hat dir standlichtblinker eingebaut?! :eek:

das halte ich mal für ein gerücht, bist du dir das ganz sicher?

am 24. Mai 2007 um 8:23

auch wenn ich generell der meinung bin der TÜV oder besser gesagt eine kontrolle des fahrzeuges ist in ordnung, muss ich schon sagen sie sogenannte deutsche gründlichkeit schiesst in einigen fällen übers ziel hinaus.

ich hatte einen erheblichen mängel weil ich vorderen blinklicht ein leichter riss im kunstoff war.

das ist in meinen augen schlichtweg ein schmarrn so etwas als einen erheblichen mängel zu deklarieren.

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