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TÜV-Gutachten & Teilegutachten
hallo,
was ist denn der unterschied zwischen einen tüv-gutachten und einem tüv-teilegutachten. wann muss ich zum tüv um das abnehmen zu lassen und wann nicht.
ich wollte mir tieferlegungsfedern einbauen lassen und da ist ein tüv-gutachten dabei. also was tun???
danke schon mal für eure hilfe
michael
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7 Antworten
Morgäääääään!
Hab auf unsrer Club-Homepage was zusammengeschriebenes...
DIE ULTIMATIVE LÖSUNG
Also, um die gesamten Themen mal kurz und bündig zu beantworten, bitte folgendes lesen und beachten! Hierbei wird festgehalten, dass es sich um korrekte Eintragungen handelt und nicht über so genannte "Tüv-Freunde" vollzogen wird - die gibt es ja auch... ;-)
e-Prüfzeichen
Das e-Prüfzeichen bedeutet "europäischer Tüv" und ist "Eintragungsfrei", da es bereits im Vorfeld durch eine Organisation abgenommen wurde. Dieses wird aber nur für so genannte "Glasanbauten" verwendet, da diese von der Form und Einbau keinerlei Veränderung darstellen. Daher betrifft dieses meist nur Glasanbauten wie Scheinwerfer, Blinkgläser etc.! Dabei ist zu beachten, dass Kunststoff nicht unter diese Rubrik fällt, da Kunststoff "anders splittert" und daher gesondert geprüft werden muss. Also e-Zeichen sind bereits abgenommen und falls ein Tüv-Prüfer dieses verweigert, verlangt nach dem Vorgesetzten. Diverse Infos findet ihr selbst auf den Tüv-Seiten.
Fazit: e-Zeichen = Einbauen und Fahren!!!
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Eine ABE ist eine so genannte Genehmigung für das angebaute Teil. Häufigste ABE: Lenkräder oder Sport-Gurte (Schroth). Eine ABE wurde vom Hersteller bereits im Vorfeld mit einer TÜV-Organisation begutachtet und bewertet. Das bedeutet, dass der Hersteller dieses Lenkrad (bleiben wir bei diesem Beispiel) bereits auf seine Kosten für das angegebene Fahrzeug hat prüfen lassen. Es ist anders gesagt eine "Unbedenklichkeitsbestätigung". Doch Vorsicht: ABE’s sind mit Auflagen behaftet. Nehmen wir weiter das Beispiel Lenkrad: Dabei müssen verschiedene Eigenschaften beachtet werden, z.B. verfügt das Fahrzeug über ABS, Airbag, Servo, Lenkhöhenverstellung etc.! Dabei sind in der ABE gesonderte Punkte beschrieben, die einen Einbau evtl. nicht möglich machen, bzw. nur mit Auflagen möglich sind. Vernachlässigt ihr diese Punkte, verliert ihr die "ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS" für das gesamte Fahrzeug und auch - ganz wichtig - den VERSICHERUNGSSCHUTZ!!! Mal abgesehen von der eigenen Sicherheit!!!
Fazit: Einbauen, Auflagen beachten und Fahren!!! Alles Okay? > Dann Eintragungsfrei
Teilegutachten
Ein Teilegutachten bezieht sich nicht wie oft angenommen auf "Ein gewisser Teil des Anbauteiles wurde begutachtet", sondern auf das Material, sprich Teilgutachten, wie PVC-Gutachten, Karbon-Gutachten etc.! Dabei wurde vom Hersteller nur die Unbedenklichkeit des Materials geprüft (Splittereigenschaft, Verformung etc.). Wichtig: Hierbei ist die "Formbarkeit bereits festgelegt; siehe hier drunter: Stufengutachten). Weiter wurde dieses Material an diversen Fahrzeugen geprüft und als "unbedenklich" eingestuft. Der Tüv-Prüfer prüft das betreffende Teil auf Anbringung, Haltbarkeit der Befestigungspunkte im Straßenbetrieb und ob alle Fahrzeugmaße eingehalten wurden. Teilegutachten betreffen meistens Spoiler, also Kunststoffteile (Grillspoiler etc.).
Fazit: (Ordnungsgemäß) Anbauen und Eintragungspflicht!!!
Stufengutachten
In der Regel auch ein Teilegutachten, aber Stufengutachten gibt es erst seit dem 31.12.2001 und bergen Vor- und Nachteile. Auch hier ein Materialgutachten, aber mit "Gestaltungs- und Anbringungsfreiheit" ausgestattet (also anders als beim Teilegutachten). Das bedeutet, dieses Teil kann beliebig verbaut und noch weiter bearbeitet werden. Das der Vorteil!!! Der Nachteil: Der Prüfer kann diese Eintragung ablehnen, sprich verweigern!!! Trotz dessen kann - bei normaler Anbringung - nach § 21 StVZO eine Eintragung erfolgen... muss aber nicht. Teile mit Stufengutachten werden auch fast nur auf Messen verkauft und sind auch in meinen Augen etwas zweifelhaft anzusehen.
Fazit: Bringt das Teil so an, dass es für den Prüfer im erlaubten und vertretbaren Maße abläuft. Also: Eintragungspflicht nur durch Tüv oder Dekra!!!
Allgemeines Gutachten
Ein allgemeines Gutachten betrifft meist Felgen oder Fahrwerke (obwohl Fahrwerke neuerdings nur noch mit einem Teilegutachten ausgeliefert werden). Ein Gutachten bedeutet, dass (nehmen wir als Beispiel Felgen) die Felgen/Radkombination bereits ausreichend für das im Gutachten befindliche Fahrzeug geprüft wurde. Also auch eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Doch: Auch hier muss ein Sachverständiger feststellen, ob die Auflagen im Gutachten befolgt wurden. Häufigste und dringest geprüfte Auflagen: Reifengröße und Freigängigkeit!!! Dabei wird geprüft, ob die Reifen an die Innenkante des Kotflügels oder Radkasten kommen und ob die Reifengröße auch tatsächlich für das Fahrzeug geprüft wurde. In solchen Gutachten sind diverse Größen für diverse Fahrzeuge, aber nicht alle Reifengrößen für EUER Fahrzug!!! Dabei noch Auflagen beachten wie Lenkeinschlag und Tragfähigkeit (Tragfähigkeit bedeutet die Lastfähigkeit des Reifens bei vollgeladenem Fahrzeug - wichtig bei Kombis). Eine Reifenmarkenpflicht wie früher (gerne bei 7jx13, 175/50-13 und Dunlop-Pflicht) sind in heutiger Zeit fast ausgestorben. Also euer Fahrzeug suchen und daneben alle Auflagen erfüllen:
Fazit: Einbauen oder Anbringen, an die Auflagen denken und Eintragen lassen! Alles Okay > Keine Probleme
Und noch 2 Begriffserklärungen:
Was bedeutet KBA?
Abkürzung für "Kraftfahrtbundesamt" und z.B. die Behörde, die überhaupt erstmal ein Fahrzeug in den Straßenverkehr zulässt. Weiter ist euer Kfz-Brief daher :-)
Thema Fahrwerk:
Ein Fahrwerk mit ABE möchte ich gerne sehen!!! Bei einem Fahrwerkswechsel ist direkt eine neue Achs- und Spurvermessung erforderlich!!! Weiter muss geprüft werden, ob der Abstand und die Freigängigkeit der Reifen gewährleistet ist. Es ändert sich ja auch automatisch die Fahrzeughöhe und die steht nun mal im Kfz-Brief. Ändert die sich, muss dieses dort auch vermerkt werden!!! Also dringest Eintragungspflichtig!!!
Mal was allgemeines: Viele halten den Tüv für eine Organisation "gegen" den Autofahrer. Falsch: Die kümmern sich um die Sicherheit!!! Macht mal Urlaub in Marokko oder Ägypten, dann wisst ihr, wovon ich spreche. Gerade solche Dinge wie Bremsen, Reifen, Radaufhängung oder Stoßdämpfer sollten schon im eigenen Interesse gehegt und gepflegt werden!!! Oder wollt ihr, dass evtl. mal euer eigenes Kind von einem Autofahrer "erledigt" wird, weil seine Bremsen abgenutzt waren? Also, im Regen können Reifen mit 8mm (anstatt vorgeschrieben 1,6mm) in Kurven euer Leben retten - mal drüber nachgedacht!!??
P.S: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!! ^^
Da steht schon ma einiges!
Hab mal alles kopiert...ein Link auf die HP bringts net, so is einfacher! ^^
MFG michi.
Hab mir jetzt net den ganzen Text vom Dragon durchgelesen, weiß also auch net, ob das alles so stimmt...aber unter diesem Link findest du auch ne sehr gute Erklärung.
Gruß Tecci
Ist doch genau die gleiche Erklärung, wie vom DragonD.
Zitat:
Original geschrieben von Rungser
Ist doch genau die gleiche Erklärung, wie vom DragonD.
Wie ich sagte, habe mir das nicht durchgelesen Aber wenn es inhaltlich übereinstimmt, umso besser
Gruß Tecci
PS: Hat der DragonD also abgeschrieben
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
PS: Hat der DragonD also abgeschrieben
Joar! zumindest die ersten 2 Sätze stimmen überein, habs mir nicht weiter durchgelesen.
Man sollte eben nicht alles kopieren.
Der Abschnitt zum e-Prüfzeichen stimmt leider überhaupt nicht.
Das e-Prüfzeichen besagt nur, dass ein bestimmtes Teil für ausschließlich einen Zweck eingesetzt werden darf.
Zum Beispiel darf ein Scheinwerfer, der das e-Prüfzeichen trägt im Straßenverkehr als Scheinwerfer verwendet werden.
Das Prüfzeichen sagt jedoch nicht aus, an welchem Fahrzeugtyp das Teil verwendet werden darf.
Aus diesem Grund ist normalerweise ein Beiblatt notwendig, auf dem das Fahrzeug vermerkt ist.
Dass nur Glasanbauten mit e-Prüfzeichen ausgestattet sind, stimmt auch nicht.
Es werden u.a. auch Abgasanlagen, Lenkräder, Gurte und Rückleuchten (Kunststoff) mit e-Prüfzeichen ausgeliefert.
Eintragungsfrei sind diese Teile auch nur bedingt.
So müssen z.B. Anhängerkupplungen trotz ABE und e-Prüfzeichen eingetragen werden.
Wieder typisch Deutschland, wenn ich mir das alles so anschaue, gibts glaub ich wenig Leute die da voll durchsteigen, weils einfach zu viele Ausnahmen etc... gibt !