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TÜV hat die AU vergessen aber Plakette erhalten & Auto verkauf

Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 12:10

Hi

meine Frau war mit dem Auto beim TÜV, erste Runde durchgefallen & keinen AU (da Ölstand niedrig).

 

Nachprüfer hat sich nur die Mängel angeschaut (waren alle gerichtet) hat jedoch die fehlende AU übersehen. Er hatte alle Unterlagen aber in der Hand.

 

Plakette wurde erteilt und der Bericht mit 'Bestanden' ausgefüllt.

 

Zuhause hab ich gesehen das die AU fehlt.

Das Auto soll jedoch die kommenden 3-12 Monate verkauft werden wo der Käufer ja ne AU vorweisen muss.

 

Wie nun am besten verhalten? Könnte zb die Plakette eingezogen werden wenn durch den Fehler vom TÜV? Oder was kann nun passieren?

Danke euch :)

Beste Antwort im Thema
am 7. Oktober 2017 um 12:15

Zitat:

@BlueSin schrieb am 7. Oktober 2017 um 14:10:30 Uhr:

meine Frau war mit dem Auto beim TÜV, erste Runde durchgefallen & keinen AU (da Ölstand niedrig).

Nachprüfer hat sich nur die Mängel angeschaut (waren alle gerichtet) hat jedoch die fehlende AU übersehen. Er hatte alle Unterlagen aber in der Hand.

Plakette wurde erteilt und der Bericht mit 'Bestanden' ausgefüllt.

Zuhause hab ich gesehen das die AU fehlt.

Das Auto soll jedoch die kommenden 3-12 Monate verkauft werden wo der Käufer ja ne AU vorweisen muss.

Wie nun am besten verhalten? Könnte zb die Plakette eingezogen werden wenn durch den Fehler vom TÜV? Oder was kann nun passieren?

Das geht ganz einfach: Da reklamieren, wo das Problem entstanden ist und nicht hier im Forum.

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am 7. Oktober 2017 um 12:15

Zitat:

@BlueSin schrieb am 7. Oktober 2017 um 14:10:30 Uhr:

meine Frau war mit dem Auto beim TÜV, erste Runde durchgefallen & keinen AU (da Ölstand niedrig).

Nachprüfer hat sich nur die Mängel angeschaut (waren alle gerichtet) hat jedoch die fehlende AU übersehen. Er hatte alle Unterlagen aber in der Hand.

Plakette wurde erteilt und der Bericht mit 'Bestanden' ausgefüllt.

Zuhause hab ich gesehen das die AU fehlt.

Das Auto soll jedoch die kommenden 3-12 Monate verkauft werden wo der Käufer ja ne AU vorweisen muss.

Wie nun am besten verhalten? Könnte zb die Plakette eingezogen werden wenn durch den Fehler vom TÜV? Oder was kann nun passieren?

Das geht ganz einfach: Da reklamieren, wo das Problem entstanden ist und nicht hier im Forum.

Die AU ist doch Bestandteil der HU, also HU Bescheinigung bescheinigt auch die AU

am 7. Oktober 2017 um 12:34

Zitat:

@volker1165 schrieb am 7. Oktober 2017 um 14:29:59 Uhr:

Die AU ist doch Bestandteil der HU, also HU Bescheinigung bescheinigt auch die AU

Nur wenn der entsprechende Prüfnachweis mit dabei ist.

Wenn der ohne Durchführung der AU enthalten ist, sollte der Aussteller der Bescheinigung nochmal nachdenken dürfen.

Die AU Bescheinigung interessiert niemanden mehr. Das TÜV Gutachten steht für sich, da es die AU enthält. Da musst Du jetzt nichts mehr machen.

Oder war deine AU eine UMA (Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigunssystem) ohne Endrohrmessung? Diese Art von "AU" geht so schnell, das merkst du garnicht. Kann bei Fahrzeugen ab BJ 2006 durchgeführt werden (bis 01.01.2018, dann gibt es wieder die Endrohrmessung)

Da wird nen Dongle auf den OBD Port gesteckt, schnell mit dem Smartphone die Readinesscodes abgefragt, fertig. Das ganze wird dann zum Computer gefunkt und Ende.

Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 16:55

Es gab keine

Erste Vorfahrt keine aufgrund geringem Ölstand (erheblicher Mangel)

Zweite Vorfahrt gab es keine - Auto is aus 2004 und keine 'Stecker-AU

am 7. Oktober 2017 um 17:01

Wenn ich mich recht erinnere haben alle Autos ab 2000 OBD-Stecker.

Deine HU Bescheinigung ist alles was du bekommst. Es gibt keine gesonderte AU Bescheinigung mehr. Ohne AU keine HU.

am 7. Oktober 2017 um 17:08

...doch die AU-Bescheinigungen gibts selbstverständlich noch. Da gibts diese komischen orangnen Klebesiegel mit denen die AU-Scheinigung normalerweise an die HU-Bescheinigung geheftet wird.

Außerdem wird auf dem HU-Bericht die Nummer des AU-Prüfberichts (?) / der ausführenden Werkstätte (?) / etc. vermerkt... z.B. "Untersuchung des Abgasverhaltens am ... durch anerkannte Kfz-Werkstätte, Kontrollnummer BY-X-XX-XXXX-XX."

Zitat:

@SS. schrieb am 7. Oktober 2017 um 19:01:34 Uhr:

Wenn ich mich recht erinnere haben alle Autos ab 2000 OBD-Stecker.

Fast richtig.

Auszug Wiki:

In Europa ist es Vorschrift, dass bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs eine Motorkontrollleuchte Bestandteil des EOBD (European On-Board Diagnostics im Sichtbereich des Fahrers) ist. Dies gilt für PKW mit Benzinmotor ab Modelljahr 2001 und für PKW mit Dieselmotoren ab Modelljahr 2004.

am 7. Oktober 2017 um 17:12

So ein Siegel hab ich nicht an meinem HU Bericht.

AU ist vermerkt mehr nicht.

Das würde ich so nicht unterschreiben!

Mein Rentnergolf war im Juli diesen Jahres zur AU u. HU. Die AU wurde auf beim Prüfbericht auf Seite 2 von 2 bescheinigt. Da die AU nicht zwingend zur HU gehört, so denke ich das auf jeden Fall eine Prüfbescheinigung ausgestellt wird.

 

Gruß

am 7. Oktober 2017 um 17:30

...hier mal ein Scan von zusammengeheftetem AU und HU Bericht... is zwar ein alter aus 2015, aber bei der letzten AU / HU im letzten Monat (09/2017) hab ich auch wieder 2 genau so zusammengeheftete Berichte erhalten.

am 7. Oktober 2017 um 17:33

Hab ich nicht.

Wie gesagt ist die AU wie bei dir auf dem HU Bericht vermerkt, aber ein Protokoll hab ich nicht.

am 7. Oktober 2017 um 17:38

...vielleicht kann das damit zu tun haben, dass ich die AU nicht von der Prüforganisation selbst machen lasse - unsere Graukittel hier stellen sich dabei an wie die ersten Menschen, da gabs jedes Mal immer nur Probleme und Gejammere, daher macht das seither die Werkstatt meines Vertrauens.

Beim Motorrad, wo die AU von der Prüforganisation gemacht wurde hab ich auch (immer) keinen speziellen AU-Bericht. Hier sind die Grenzwerte nicht so eng... da hab ich nur nen Prüfer mit Sachverstand benötigt so lange die Maschine mit Y-Rohr und ausgebautem Kat gefahren wurde.

Z.B. wars unbedingt nötig bei Betriebstemperatur zu messen... aber bei der Geschwindigkeit die unsere lahmen Graukittel an den Tag legen, da kannst die Kiste noch so heiß fahren... bis die es geschafft haben die Mühle in die Prüfhalle zu winken und die Sonde endlich mal drin war, wars schon wieder vorbei.

Die Krönung war damals, als se mir die Maschine beim TÜV durch die AU geschmissen haben -damals noch ohne Kat- und ich zur Nachuntersuchung kommen sollte. Anschließend bin ich auf direktem Weg zur ca. 40km entfernten BMW-Motorrad-Niederlassung gefahren... dort wurde die Maschine sofort ans Prüfgerät gehängt und es gab nur Achselzucken und müdes Lächeln, wie doof die Graukittel wohl sein müssen. Also anschließend unverzüglich wieder 40km zurück zum TÜV... dort haben se die Maschine dann mit Mühe und Not durch die AU geprügelt.

Anschließend wurde noch bei einer originalgetreuen Maschine wegen Pillepalle dummes Palaver gemacht... z.B. wo denn der Lederhalteriemen für den Sozius wäre. Ich hab nur geantwortet - 1. nehme ich niemanden mit 2. sind diese beiden Befestigungsschrauben auf der Sitzbank für eine optionale Abdeckung der Sitzbank und nicht für irgendwelche Riemen und 3. möge man sich mal mit den Bedienungsanleitungen / Fahrzeugen dieses bekannten dt. Herstellers vertraut machen, dann wüßte man wo die ab Werk verbauten Sozius-Griffe sind... auch an dieser meiner (in diesem Bereich originalen) Maschine.

Seit der Kat wieder drin ist schafft es selbst der größte Depp die Maschine durch die AU zu bringen... seither dürfen auch mal die Grünkittel der DEKRA ran - zu den Graukitteln der TÜV-Nierderlassung hier hab ich seit noch ein paar solcher Vorfälle ein gestörtes Verhältnis.

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