Tüv (HU/AU)
Hey,
ich muss im September zum TÜV und neue Plaketten drankleben lassen...
(9/06 steht dran)
Ich habe jedoch nicht vor, im Winter zu fahren, da ich mein Auto mit Saisonkennzeichen fahre (04-10)
Welche Plaketten bekomm ich drangeklebt wenn ich erst im April nächsten Jahres zum Tüv fahren würde?
9/08 oder 4/09
Danke für die Aufklärung
Bimmel
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23 Antworten
bin mir nicht sicher aber ich denke eher 4/09, da der TÜV ja 2 jahre gültig ist. darf man den eigentlich noch überziehen?
aber ich fahre ja nicht und der tüv ist eine momentanaufnahme alle schäden
wenn man die kiste stilllegt undd ann neu anmeldet bekommt man ja auch frischen tüfff für 2 jahre und keinen zurückdatierten...
Das was jetzt dransteht also 09/2008. Ist zwar scheisse aber hatte ich auch. Musste 02/06 hin und war im 06.06 habe auch 02.08 drangeklebt bekommen.
ja aber im 10ten monat *überleg*... oktober fährst du ja noch und da ist er einen monat überzogen. wenn du erst im april gehst wäre es ja 2 monate die überzogen sind.
wenn nicht ruf mal beim TÜV an und frag die.
Nee zählt nicht immer das was auf der Plakete steht klebt der auch wieder dran.
Zitat:
Original geschrieben von wild_eraser
Das was jetzt dransteht also 09/2008. Ist zwar scheisse aber hatte ich auch. Musste 02/06 hin und war im 06.06 habe auch 02.08 drangeklebt bekommen.
wenn man mal drüber nachdenkt wollen die wahrscheinlich verhindern dass man immer sagen wir mal einen monat überzieht und so würde man sich nach jahren eine TÜV Prüfung sparen und sie würden weniger geld verdienen.
Richitg das ist der Grund. Früher konnte man das ja machen da wurde das ruckdatiert. Heutzutage leider nicht mehr.
hm... und wenn ich im august hinfahre? bekomm ich dann auch die 9/08 od. bescheiß ich mich da selber um nen monat weil ich 8/08 kriege?
da bekommste "in der egel" die 8/08
Falsch
Da das Fahrzeug nach dem 31.10.06 bis zum 01.04.07 Vorübergehend abgemeldet ist, gilt das mit der Rückstufung nicht mehr.
Sollte es ein TÜV prüfer trozdem zurückstufen ist das fast schon betrug.
Nur bei Bimmel bin ich mir nicht sicher da er ja vor ablauf der frist zum tüv muss, also 09/06.
Fahrzeuge die mit saisonkennzeichen fahren und z.B. 02/06 zum Tüv musssten aber es nich konnten da das Fahrzeug ja erst wieder ab dem 01.04.06 bewegt werden darf, dürfen nicht zurückgestuft werden da das Fahrzeug als wiederzulasasung zählt und somit nicht zurückgestuft werden darf aber das gilt in diesem fall nur einmalig.
Danach zählt die normale regelung oder der Zeitraum der Zulassung ändert sich.
HÄÄÄH?????
meinet bimmel nicht damit er will in 08 tüv machen anstatt 09? da darf er ja noch fahren! un din diesem fall wär ein monat weg.. oder hab ich das falsch verstanden??
du bekommst die plakette von da an 2 jahre weiter gezählt wo er zum TÜV hätte hin gemusst (also 09/08). TÜV überziehen ist kein ding, bis 2 monate ist das alles eine ordnungswiedirgkeit und die grünen sagen nur "du böser du fahr aber jetzt zum TÜV". Alles was darüber hinaus geht ist eine Straftat, wird also mit Punkten bestraft. Wenn du deinen Wagen nächstes Jahr abmeldest und neu anmeldest bekommst du ab dem Anmeldetermin wieder 2 Jahre drauf (also 04/09).
Sinnlos aber ist leider so.
Ich musste 02/06 hin war 06/06 da mit Saisonkennzeichen und die haben 02/08 draufgeklebt.
Dann hätt ich ihnen denn marsch geblassen.
Das iss ja wohl en witz wie sollste bitte wenn die sasion erst im aprill anfängt im Februar zum tüv.
Da hat der prüfer dich schlichtweg beschissen.
Er hätte wenn du ein sasionkennzeichen hast ab dem monat in dem sich dein fahrzeug wieder anmeldet tüv geben müssen.