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TÜV / HU durchgefallen. Fahren bis zur Fehlerbeseiteigung?

Themenstarteram 28. Dezember 2007 um 18:09

Hallo,

ich möchte dieses Wochende etwas weiter wegfahren (160km). Bei der Vorbereitung meines Autos ist mir aufgefallen dass er kein TÜV hatte.

Ich bin also heute morgen zur DEKRA und wollte TÜV holen. Doch leider ist eine meiner Federn gebrochen (am untersten Punkt ist etwas Material abgesplittert, gebrochen kann man das eigentlich kaum nennen).

Nun habe ich keinen neuen TÜV bekommen, und habe einen Monat Zeit den Fehler zu beheben. Allerdings ist mein TÜV schon 11/07 abgelaufen, ich bin also fast einen Monat drüber.

Nun frage ich mich, ob ich bis zur Fehlerbeseitigung (Reperatur frühstens in einer Woche möglich, da Teil nicht vorrätig) ganz normal weiter fahren darf oder ob ich mit Strafe wegen abgelaufenem TÜV rechnen muss.

Im Bußgeldkatalog steht drinne, dass es erst nach 2 Monaten über TÜV Termin Geld kostet. Aber da steht was von "Wenn nicht innerhalb von ... zur HU vorgeführt" . Ich habe mein Fahrzeug allerdings vorgeführt und weiss nun dass er einen Mangel hat. Ist das etwas anderes?

Der DEKRA Mann hat mich auch ohne Warnung oder so wieder fahren lassen. Er hat nur gemeint: "Dass kann schon mal passieren, dass so ne Feder bricht. Lassen sie das richten und kommen sie dann zur Nachuntersuchung."

Allerdings habe ich vergessen zu fragen ob ich normal weiter fahren darf (vorallem auch größere Strecken).

Ich sollte nun also wissen, ob ich trotz Mangel bis zur Nachuntersuchung ohne TÜV fahren darf, oder ob ich mein Auto im Grunde stehen lassen muss.

Aber hätte ich es stehen lassen müssen hätte der DEKRA Mann meines Wissens nach die alte Plakette entfernen müssen.

Ich bin allerdings dennoch etwas unsicher was die rechtliche Situation angeht.

 

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30 Antworten

Überziehen ohne das es was kostet kannst du 3 Monate,die Frage ist ob man,wenn man dann erst zum Tüv fährt und durchfällt im vierten Monat belangt werden kann oder man quasi nen Freibrief hat weil man ja schon beim Tüv war in den 3 Monaten

2 Monate kostet es nichts zu überziehen. Bei einer Kontrolle dritten Monat werden 15,- Euro fällig. Aber: Da du bereits ab November hättest machen müssen kannst du trotzdem ab 01.12. mit einem Mängelbericht von der Polizei, der dich zur Mangelbeseitigung unnerhalt 14 Tage verpflichtet, verdonnert werden. Denn nur das Bußgeld wird ab dem 3. Monat erhoben, machen musst es trotzdem gleich. Ist aber ja nicht deine Frage.

Zu deiner Frage:

Du darfst fahren!

Durch den Vorführschein bzw. den speziellen Mängelbericht des TÜV, kannst du nachweisen, dass du deiner Verpflichtung das Fahrzeug vorzuführen, nachgekommen bist. Der Mängelbericht des TÜV besagt quasi auf gut Deutsch: "Das Fahrzeug wurde vorgeführt wie vorgeschrieben (zwar zu spät aber macht nix), weist jedoch zur Zuteilung der Plakette lediglich folgende Mängel auf, die es innerhalb 4 Wochen noch zu beseitigen gilt".

Auch wenn du erst 2 oder 3 Monate nach dem fälligen Termin zum Tüv gehst, kann die Owi für das Überschreiten des Termins nicht durchgehen, wenn diese erst festgestellt wird, nachdem du beim TÜV warst.

Also wenn du innerhalb der 4 Wochen nen Bußgeld schriftlich kriegst (oft werden die Pkw geparkt verwarnt), kannst widerspruch einlegen auf dem Formular und den TüV-Mängelbericht beilegen.

Die Streife und das LRA kann ja nicht schmecken, dass du mittlerweile bereits beim TÜV warst.

Kann ja sein, dass ne Übereifrige Streife dein Pkw sieht mit 1 oder 2 Monaten TÜV "abgelaufen" und dir "lediglich" nen Mängelbericht an die Scheibe legt. Schick dann einfach ne Kopie des TÜV-Mängelberichts an die Zulassungsstelle oder geh zur Dienststelle um das aufzuklären, dann hat sich das erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von neo49

 

Auch wenn du erst 2 oder 3 Monate nach dem fälligen Termin zum Tüv gehst, kann die Owi für das Überschreiten des Termins nicht durchgehen, wenn diese erst festgestellt wird, nachdem du beim TÜV warst.

Also würde es auch gehen wenn man zb 2 Jahre drüber ist und man dann erst zum Tüv fährt,nicht besteht und nen Mängelschein bekommt und auf der Heimfahrt angehalten wird und man dann weder Punkte noch Bußgeld bekommt?

Ja, man ist für 4 Wochen erstmal auf der sicheren Seite.

am 31. Dezember 2007 um 2:46

Außer das Fahrzeug würde als Verkehrsunsicher beim TÜV eingestuft werden. Dann würde man aber keinen Vorführschein/Mängelbericht kriegen, den ich ja dann auch nicht vorzeigen könnte bei einer Kontrolle.

Was auch zu beachten ist. Der Vorführschein ist kein Freischein. Die Polizei hat je nach Einzelfall durchaus möglichkeiten trotzdem was zu machen in anderen Bereichen, wie z.B. Erlöschen der Betriebserlaubnis usw.

Habe ich z.B. ein Fahrwerk/Auspuff oder sonstiges nicht eingetragen oder nicht richtig und habe deswegen den bei der TüV-Prüfung einen Vorführschein bekommen mit der Auffoderung z.B. andere Federn wie im Gutachten/Schein genannt einzubauen, anstatt die momentan verbauten gar nicht erlaubten, kann die Polizei dies trotzem zur Anzeige bringen, wenn ich weiterhin mit den nicht eingetragenen rumfahre.

 

Der Vorführschein verschont mich nur vom "TüV-Verstoß", da er besagt, dass ich meiner Pflicht das Fahrzeug vorzuführen nachgekommen bin. Stellen die Mängel aber einen Tatbestand dar (z.B. Abgefahrene Reifen, Erlöschen der Betriebserlaubnis usw.) können diese durchaus verwarnt/angezeigt werden, wenn es festgestellt wird. Der Vorführschein/Mängelbericht des TüV ist da sogar noch ein guter Beweis für die Beamten, wenn dies dort dementsprechend genannt ist.

am 10. Januar 2008 um 21:45

Hm. Sehe ich etwas anders. Ähnlich bei einer Mängelkarte der Polizei.

Zwar 7 Tage Zeit, den Mangel zu beheben, aber Fahrten in der Zeit nur noch zur Mängelbeseitigung.

Kommt aber immer drauf an, warum es keine Plakette gab, wie neo schon schrieb.

am 11. Januar 2008 um 18:23

Das meinte ich ja. Ich bin "befreit" vom TüV-Verstoß, aber nicht von den Mängeln, die ja immer noch vorhanden sind und immernoch von der Polizei geahndet werden können, solange ich das Fahrzeug weiterhin in diesem Zustand im Straßenverkehr bewege.

Man denke an nicht eingetragene Felgen, Auspuffanlagen, Tieferlegungen usw. die immer noch als Erlöschen BE usw. geahndet werden können.

Dahingegen interessiert es die Polizei wenig, wenn man den Mängelbericht vom TüV wegen z.B. "abgelaufenem"/mangelhaften Sicherheitsgurt auf der Beifahrerseite kriegt oder weil die Hupe gemäß Anforderungen zu leise ist (alles schon erlebt). Es gibt ja auch solche Mängel die die Polizei (Owi-Technisch) nicht interessieren, sondern nur den TüV.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Hm. Sehe ich etwas anders. Ähnlich bei einer Mängelkarte der Polizei.

Zwar 7 Tage Zeit, den Mangel zu beheben, aber Fahrten in der Zeit nur noch zur Mängelbeseitigung.

Kommts überhaupt oft vor das du ne Mängelkarte ausstellst?

am 28. Mai 2008 um 12:24

Hi!

Habe mal ´ne andere Frage:

Hatte vor 2 Stunden TÜV. Plakette wurde nicht vergeben, da ich erst innerhalb der nächsten 4 Wochen Bremsleitungen und Bremsschläuche i.O. bringen lassen muss.

Meine Frage: Wenn ich mit den erneuerten Bremsen nochmal vorfahre, muss ich dann die TÜV-Gebühr nochmal komplett zahlen??

Zitat:

Original geschrieben von Andi777

Hi!

Habe mal ´ne andere Frage:

Hatte vor 2 Stunden TÜV. Plakette wurde nicht vergeben, da ich erst innerhalb der nächsten 4 Wochen Bremsleitungen und Bremsschläuche i.O. bringen lassen muss.

Meine Frage: Wenn ich mit den erneuerten Bremsen nochmal vorfahre, muss ich dann die TÜV-Gebühr nochmal komplett zahlen??

Innerhalb der 4 Wochen wird nur eine geringe Nachprüfungsgebühr erhoben. Lässt du die 4 Wochen Frist verstreichen, musst du nochmal die gesamten Gebühren bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Zitat:

Original geschrieben von Andi777

Hi!

Habe mal ´ne andere Frage:

Hatte vor 2 Stunden TÜV. Plakette wurde nicht vergeben, da ich erst innerhalb der nächsten 4 Wochen Bremsleitungen und Bremsschläuche i.O. bringen lassen muss.

Meine Frage: Wenn ich mit den erneuerten Bremsen nochmal vorfahre, muss ich dann die TÜV-Gebühr nochmal komplett zahlen??

Innerhalb der 4 Wochen wird nur eine geringe Nachprüfungsgebühr erhoben. Lässt du die 4 Wochen Frist verstreichen, musst du nochmal die gesamten Gebühren bezahlen.

....und dein Fahrzeug wird einer neuen Komplettuntersuchung unterzogen, bei der wieder neue Fehler gefunden werden können :p

Zitat:

Original geschrieben von neo49

wenn man den Mängelbericht vom TüV wegen z.B. "abgelaufenem"/mangelhaften Sicherheitsgurt auf der Beifahrerseite kriegt oder weil die Hupe gemäß Anforderungen zu leise ist (alles schon erlebt).

Das ist ja geil, echt schon passiert? Mir sagen sie immer, meine Hupe wär zu laut:)

Na, wie man es macht:)

am 17. Juni 2008 um 7:18

So leute jetzt möchte ich hier auch mal was nettes dazu posten... Eigens erlebt am letzten Wochenende.

Also ich fahre nen 316i E30. Auto ist meiner meinung nach und der von 2 Werkstattmeistern in nem nicht mal so schlechten Zustand für seine 20 Jahre.

Jetzt war ich letzte Woche beim Tüv (plakette seit Ajnuar abgelaufen weil Auto die ganze Zeitstad) und der "nette" Mann da war leider anderer Ansicht. Tüv nicht bestanden wegen... (3 Seiten Mängelbericht). Hab das in ner Werkstatt vorgezeigt und die meinten nur: " der muss ja wohl nich sauber sein..."

Naja ich hab mich damit abgefunden und da ja die schrottpreise hoch sind fliegt die kiste nun auf`n Schrott aber zuvor gabs am Samstag hier noch ne Vollsperrung wo ich leider dazukam. Ich wurde rausgenommen und als der Polizist meinen Mägelbericht sah meinte er nur ich dürfte mit dem Fahrzeug garnich mehr fahrn. Hätte mir doch klar sein müssen bei so nem Mängelbericht. Hab dann nur zu ihm gesagt das der Tüver eben nix gesagt hat, nur das ich 4 Wochen Zeit hab die Mängel zu beheben und nix davon das ich die Kiste stehnlassen muss. Hab mit ihm dann noch ne Weile rumdiskutiert und ihm auch klar gemacht das ich das Auto diese Woche eh abmelde und zum schrotter bringe und trotzdem hat er mir nen Mängelschein geschrieben wo unten Anzeige angekreuzt ist!!! Also ist wohl doch nich so einfach den Monat noch zu fahrn wenn man beim Tüv mit Mängeln weggeschickt wurde. Aber was kommt jetzt auf mich zu wegen der Anzeige? Kann mir da schonmal jemand irgendne hausnummer sagen?

Gruß Ron

Bei mir ist es ähnlich, habe jetzt 2 Monate und 7 Tage die HU überschritten. Heute war ich beim TÜV und ich habe 4 erhebliche Mängel:

Handbremse zieht nicht genug / Betätigungsweg zu weit

Windschutzscheibe Steinschlag im Sichtfeld

Eine Nebelscheinwerferlampe defekt

Ein Traggelenk Manschette gerissen

Damit darf ich doch die 4 Wochen, bzw. bis zur Wiedervorführung weiterfahren, oder?

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