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TÜV (HU) machen bei abgemeldetem Auto?

Opel Astra F
Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 17:20

moin,

n bekannter hat nen astra mit deutlich abgelaufenem tüv 03-2010.

nun hat er die idee das auto abzumelden und dann neuen tüv zu machen, damit er dann nicht "nur" bis 03-2012 die plakette erhält, sondern bis 10-2012.

klappt das so?

ich habe etwas im www geschaut, aber noch keine verlässlichen infos gefunden... wo kann man sowas nachschauen... oder weiss jmd. was genaues?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

so eine blöde idee die alleine ca 50 - 100 € kostet, gebühren fürs stillegen und wieder anmelden.

langsam langsam.... nicht gleich leute als blöd beschimpfen... stimmt nämlich nicht was du sagst!

abmelden kostet 5,60

wiederzulassen 11,40

zus. 17,-

hu+au neu kostet (glaube ich) fast 90,-

-

also blöd ist die idee sicher nicht! bleibt nur die frage ob überhaupt geht... oder der staat da n riegel vorgeschoben hat und es irgend ne sperrfrist gibt.

ist aber echt nicht einfach dazu was zu finden....

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17 Antworten
am 1. Oktober 2010 um 17:34

das ist ne finte! soweit ich weiss muss der wagen dann mindestens 6 monate abgemeldet sein.

Also ganz so einfach isses eh nicht.

Weil du 100 pro auf märz gestuft wird mit der nächsten au/hu denn du brauchst ja dein FZB den du vorlegen musst und daran sieht man schon alleine wann das Fahrzeug das letzte ma zugelassen war.

Ob´s 6.Monate war kann ich nicht sagen.

Solltest ma googlen.

Fahrzeug sollte abr nicht länger als ein jahr abgemeldet sein..könnte sein das die dann ein vollgutachten machen.Und das wird glaube ich teuerer.

am 1. Oktober 2010 um 18:19

so eine blöde idee die alleine ca 50 - 100 € kostet, gebühren fürs stillegen und wieder anmelden.

einfach hin fahren und den tüv machen lassen, wenn er dann noch neuen will kann er ihn gleich noch mal machen lassen kostet dann eben nur 2x tüvgebühr ist aber billiger wie einmal tüvgebühr + stillegen und wieder neu zulassen

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

so eine blöde idee die alleine ca 50 - 100 € kostet, gebühren fürs stillegen und wieder anmelden.

langsam langsam.... nicht gleich leute als blöd beschimpfen... stimmt nämlich nicht was du sagst!

abmelden kostet 5,60

wiederzulassen 11,40

zus. 17,-

hu+au neu kostet (glaube ich) fast 90,-

-

also blöd ist die idee sicher nicht! bleibt nur die frage ob überhaupt geht... oder der staat da n riegel vorgeschoben hat und es irgend ne sperrfrist gibt.

ist aber echt nicht einfach dazu was zu finden....

öhm ist auch nicht ganz richtig.Bedenke das die bei jeden neu zugelassenen Fahrzeug die, die steuern wieder haben wollen.Also doch teurer als die HU gebühren.

Wozu nur um die 6.monate rauszuholen.einerseits isser aber auch selber schuld...was überzieht er auch den Termin

rein theoretisch wirds gehen. Steuern zahlt man immer für den zugelassenen Zeitraum. Aber die Versicherung bekommt ne Abmeldung- als wirksame Kündigung zählt das nur bei mehr als 6 Wochen Stilllegung- man braucht nen neuen Versicherungsnachweis... von einer neuen Versicherung gehts erst nach 6 Wochen stilllegung, von der selben erst, wenn die Stilllegung registriert ist.....

 

wer sonst nix zu tun hat....

bei 90,- für HU+AU macht das ca. 3,90 pro Monat- bei 6 gesparten Monaten 22,50... wenn mans mit nem durchschnittlichen Stundenlohn vergleicht, sollte man das THeater in unter 1h schaffen, damit wenigstens mal ein Bier raus hat.....

am 1. Oktober 2010 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von c18xe16v

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

so eine blöde idee die alleine ca 50 - 100 € kostet, gebühren fürs stillegen und wieder anmelden.

langsam langsam.... nicht gleich leute als blöd beschimpfen... stimmt nämlich nicht was du sagst!

abmelden kostet 5,60

wiederzulassen 11,40

zus. 17,-

hu+au neu kostet (glaube ich) fast 90,-

-

also blöd ist die idee sicher nicht! bleibt nur die frage ob überhaupt geht... oder der staat da n riegel vorgeschoben hat und es irgend ne sperrfrist gibt.

ist aber echt nicht einfach dazu was zu finden....

wo steht das was das ich leute für blöde erkläre???????????

da steht nur eine blöde idee

lerne mal lesen bevor du was behauptest was nicht stimmt.

zu dem kommt der tüv auf ca 70 € komplett

die 11,40€ sind alleine für den neuen schein fällig dazu kommen noch die normalen verwaltungsgebühren mit nochmal 10€ je nach landkreis

zusätzlich wird die kfz steuer wieder komplett fällig und hat die renerei bei der versicherung.

wie gesagt einfach eine blöde idee die nur rennerei und kosten verursacht

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 18:57

hab mir dazu mal paar sachen durchgelesen...:

StVZO §29

2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.

...

2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.

----

also wenn ich das richtig deute, dann geht das klar.

oder wie deutet ihr den text?

weiss jmd. auf die schnelle was der unterschied zw. Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung ist?

 

am 1. Oktober 2010 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von c18xe16v

hab mir dazu mal paar sachen durchgelesen...:

StVZO §29

2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.

...

2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.

----

also wenn ich das richtig deute, dann geht das klar.

oder wie deutet ihr den text?

weiss jmd. auf die schnelle was der unterschied zw. Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung ist?

hauptuntersuchung ist der normale tüv für pkw´s, lkw´s, usw.......

und die sicherheitsprüfung ist jählich bei geweblichgenutzten fahrzeugen die andere eigenschaften mit sich bringen: bagger, stapler, müllfahrzeuge, radlader, kranfahrzeuge, hebebühnen, usw.......

die auch als arbeits- gerät oder fahrzeug funktionieren

Sicherheitsprüfung brauchst du nur bei LKW und schweren Anhängern

am 1. Oktober 2010 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Sicherheitsprüfung brauchst du nur bei LKW und schweren Anhängern

nein nur bei nutzfahrzeugen gewerblicher art darunter fällt kein lkw sonder zb: ein bus, eine straßenbahn, ein zug, eine ameise, manitou, müll auto, karhnfahrzeug.

aber kein lkw mit anhänger auch wenn er 100t wiegen würde, außer er hat einen ladekran am fahrzeug

 

sicherheitsprüfung

die sicherheitsprüfung findet auch statt bei:

normalen lastekränen die elektrich betrieben werden und sich in einer halle befinden, genauso wie aufzüge die öffentlich genutz werden.

die prüfung hat ansich nichts mit dem fahrzeug selbst zu tun sonder mit der eigenschaft des fahrzeugs was es kann

Moin!

Das mit dem TÜV überziehen (ohne Abmelden etc) klappt wohl problemlos im Saarland und in Hessen auch.

Siehe Vecci B Forum .

Musst also nur umziehen.:D

Mfg Ulf

am 1. Oktober 2010 um 20:44

mein nachbar hat sein motorad nun seit 7 jahren überzogen, wie wollen die das zurückdatieren?

ganz einfach, das fahrzeug ist angemeldet und steht in einer garage (privatgrund).

wenn er fahren will muß er vorher zum normalen tüv und bekommt ihn für 2 jahre,

die vollabnahme braucht er nicht da das fahrzeug angemeldet ist, würde er es abmelden und wieder zulassen bräuchte er die vollabnahme.

es gibt so viele schlupflöcher.

nur wegen 6 monaten sich alleine einen kopf zu machen und eine rennerei zu den ämtern anzufangen lohnt nicht wirklich, zu dem stehen da noch unötige kosten:

bis er die gelder zurück erstattet bekommt sind sehr warscheinlich die neuen schon lange fällig, somit müßte man doppelt zahlen.

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