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Tüv + Lenkereintragung
Hi Leute!
Muss jetzt dann zum Tüv (schon seit Dez. überfällig aber ich wollt ned im Winter...).
Hab' mir letzten Sommer meinen Lenker eintragen lassen (der ab Kauf noch nicht eingetragen war) und hab jetzt aber nur den Wisch von der Dekra, steht also noch ned im Schein.
Für die Auspuffanlage hab ich 'ne ABE.
Frage:
Muss ich den Lenker jetzt erst bei der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen bevor ich zum Tüv fahr oder krieg ich den Tüv auch so?
Gruß,
Stefan
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17 Antworten
Auf dem "Wisch" steht vermutlich sinngemäß drauf, daß die Veränderung erst bei der nächsten Befassung der Behörde mit den Fahrzeugpapieren in diese übernommen werden muß. Das bedeutet z.B., wenn du wegen Umzug, Verkauf oder einer anderen Eintragung ohnehin da hin mußt. Nur wenn das nicht drauf stehen sollte, wird der TÜV möglicherweise blöd machen.
pfisti
Hallo,
muss PFISTI da zustimmen. Da ich meine nicht abmelde, fahr ich mit meiner Bescheinigung für meinen Lenker auch immer zum TÜV und hatte nie Probleme.
Erst beim nächsten AB/ANmelden oder Umzug sollte es eingetragen werden.
Gruß
NIKO
OK danke für die Info, dann werd ich mir des Ding mal durchlesen bevor ich zum Tüv fahr.
Bin nur noch am überlegen ob ich zum Tüv machen lassen in die Werkstatt fahr weils weniger Stress is oder weils billiger is und auch am WE geht direkt zum Tüv. Hab da aber gehört die stellen sich teilweise recht blöd an wenn ma irgendwas umgebaut hat.
Was habt ihr da so für Erfahrungen gemacht?
Gruß,
Stefan
Hallo,
also ich lass TÜV nur noch in der Werkstatt (meines Vertrauens)
machen. Kostet 5 Euro mehr, ich muss mich nicht über komische Prüfer ärgern und wenn Kleinigkeiten gefunden werden, können die direkt gemacht werden und ich spare mir das Wiedervorfüren.
Das mache ich bei Auto/Motorrad seit einigen Jahren so und empfinde das als Stressfrei.
Gruss
So ich hab mir des Ding jetzt angeschaut was die mir damals bei der Eintragung gegeben haben, da steht was von "Änderung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich", sprich ich darf des Ding so schnell wie's geht eintragen.
Zur Eintragung wollen die:
-Betriebserlaubnis/Fahrzeugbrief
-Fahrzeugschein
-gültiger Tüv-Nachweis (Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht) - hab ich des dann überhaupt wenn der Tüv seit Dez. abgelaufen ist?
-ggf. Datenblatt von TÜV/Dekra/KÜS (des is ja dann der Wisch den ich hab)
Außerdem steht da dass bei 2 genannten Tüv-Prüfstellen des ganze sofort eingetragen werden kann.
Wenn ich des richtig versteh muss ich also nur zu einer der beiden Tüv-Stellen und kann da gleich alles in einem Aufwasch machen lassen?
Ansonsten, kann ich den Lenker bei der Zulassungsstelle eintragen lassen ohne dass ich vorher zum Tüv muss bzw. kann ich zum Tüv ohne des Ding gleich einzutragen und des hinterher machen?
Gruß,
Stefan
Das ist jetzt ein bißchen blöd!
Du hast eine Bescheinigung für die Abnahme des Lenkers aber das wurde noch nicht in den Fahrzeugbrief eingetragen?
Wenn du den Brief damals dabei hattest, hätte der Prüfer das schon in den Brief eingetragen und die Zulassungsstelle hätte nur noch einen neuen Fahrzeugschein ausdrucken müssen.
Im Prinzip egal, die Zulassungsstelle kann das auch in den Brief eintragen.
Zwischenzeitlich gibt es eh die neuen Papiere, also ändern die das bei der Zulassungsstelle.
Da der TÜV abgelaufen ist, mußt du da aber mit Schwierigkeiten rechnen. Unter Umständen verlangen die eine neue HU. Das werden sie dir aber kostenfrei sagen.
Dann fährst du halt zum TÜV und läßt die HU machen. Wenn die jetzt auch blöd machen, mußt du möglicherweise den Lenker noch einmal abnehmen lassen .....
Wer hat den deinen Fahrzeugbrief?
pfisti
Hi pfisti!
Den Brief hab ich daheim, der konnte ihn nur nicht eintragen weil die Werkstatt wo ich das hab machen lassen die Dekra da hat die das meines Wissens ja nicht direkt eintragen darf.
Werd wohl am besten mal bei der Zulassungsstelle anrufen wie die das handhaben, wenn ich zum Eintragen nen Tüv brauch und zum Tüv keine Eintragung dann fahr ich in die Werkstatt zum Tüv und notfalls lass ich halt beides in einem Aufwasch direkt beim Tüv machen.
Gruß,
Stefan
TÜv & Lenker eintragen
Hi,
der Prüfer, der Deinen Lenker eingetragen hat, hat sich vertan, als er "unverzüglich" angeklickt hat. Bei Eintragungen, die keine Ziffer von 1 - 32 berühren (der Lenker steht ja nur unter 33, da steht nicht "zu Ziff.X:...) ist eine Übernahme in die Fahrzeugpapiere im Wortlaut "möglich, aber nicht vorgeschrieben". Es genügt also, wenn Du die Papiere von der Änderungsabnahme mitführst. Ich würde mal bei der HU den Prüfer darauf ansprechen.
Grundsätzlich ist es so: Sind die Fahrzeugart, die Abgasnorm, der Fahrzeugtyp, ggf. der benötigte Führerschein und versicherungs- und steuerrechtlich wichtige Änderungen erfolgt, muß die Änderung unverzüglich in die Papiere übernommen werden. Dies betrifft zum Beispiel die Drosselung eines Motorrades von 98 auf 34 PS.
Ist durch die Änderung eine der sonstigen Ziffern bis 32 betroffen (z.B. Alufelgen beim Auto, Ziff. 20-23 oder Tieferlegung, Ziff. 13h), ist eine Änderung der Papiere nötig, aber erst, wenn die Zulassungstelle wegen Verkauf, Umzug o.ä. die Papiere in die Hand kriegt.
Bleiben als letztes die Dachen, wo eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht vorgeschrieben ist, weil keine der Ziffern bis 32 berührt ist, sehr wohl aber eine Änderungsabnahme: das kann ein Lenker sein, eine Verkleidungsscheibe oder ähnliches mit Teilegutachten, ein Sportlenkrad, Kettenschutz/ Innenkotflügel von Bodystyle usw.
Grüße: Markus
@ zinnenberg
Danke für die ausführliche Info!
Soweit ich weiss geht's ja bei der Eintragung von 'nem Lenker ja auch in erster Linie darum, dass das (sicherheitsrelevante) Teil ordnungsgemäß verbaut wurde (wie durch die Abnahme für die ich den Wisch ja hab festgestellt wurde). Deshalb gibt's für die Dinger wahrscheinlich auch keine ABE?
Bitte berichtigt mich sollte ich mich irren!
Dann werd ich einfach mal 'nen Termin fürn Tüv ausmachen wo auch immer es bald möglich ist und mal schaun was rauskommt.
Gruß,
Stefan
So ist es, es geht bei der Änderungsabnahme von dem Lenker u.a. darum, ob die Bowdenzüge vernünftig verlegt sind (z.B. die Karre also in Kurven nicht von alleine Gas gibt) und ob der Bremsflüssigkeitbehälter noch halbwegs gerade sitzt (was leider nicht immer der Fall ist) usw.
Grüße: Markus
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
So ist es, es geht bei der Änderungsabnahme von dem Lenker u.a. darum, ob die Bowdenzüge vernünftig verlegt sind (z.B. die Karre also in Kurven nicht von alleine Gas gibt) und ob der Bremsflüssigkeitbehälter noch halbwegs gerade sitzt (was leider nicht immer der Fall ist) usw.
Grüße: Markus
..genauso ist das !
@x86:
Mit der Motorad-HU solltest du dich etwas beeilen (-> vor dem 01.04.2006) weil ab dem 01.04. die Abgasuntersuchung dazukommt (für Mopeds ab EZ 01.01.1989) Mehrpreis ca 15,- bis 20,- EU
Zu der Eintragung:
..in den Brief soll eigentlich außer dem SVA keiner mehr was reinschreiben (also auch nicht der TÜV).
..bei dem Lenker sehe ich das auch so, dass eine Briefeintragung nicht vorgeschrieben, aber möglich ist.
..wenn du das nächste Mal zu SVA gehst bekommst du (falls noch nicht vorhanden) komplett neue Fahrzeugpapiere -> neue Zulassungsbescheinigungen Teil A + B, kostet natürlich auch wieder extra Geld.
Viele Grüße
Mitchell
Hab heut mal beim TÜV angerufen, da hat mir die Frau auch gesagt dass eine Eintragung auch wenn da nix anderes steht in dem Fall nicht sofort nötig ist und dass ich halt nur immer den Wisch dabei haben muss (logisch).
Hab jetzt aber gesehn dass wir ganz in der Nähe ne KÜS Prüfstelle ham, da werd ich dann irgendwann zwischen morgen und Freitag mal antanzen.
Gruß,
Stefan
So, war jetzt heut beim KÜS, ging super schnell hat nur 32 Euro gekostet.
Keine Mängel festgestellt, und mit der Abnahme vom Lenker gabs auch keine Probleme, der hat mir auch gesagt dass ma des erst eintragen muss wenn ma ummeldet oder sonstwas egal was da drauf steht.
Gruß,
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von GTÜmann
Zulassungsbescheinigungen Teil A + B,
Die heißen übrigens Teil I und II, wobei Teil I der Nachfolger des Fahrzeugscheins, Teil II der des Briefes ist.