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Tüv nicht bestanden KFZ fahren und nach Ablauf Wiederauflage Frist verkaufen

Themenstarteram 5. Juni 2012 um 16:30

Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob das ganze hier so richtig reinpasst aber ich hoffe jemand kann mir helfen.

Es geht darum, was ich in folgender Situation zu beachten habe, wenn ich mein Auto verkaufen will und folgende Bedingungen vorherrschen:

-Mein Auto war fristgerecht zur HU/AU hat aber zu viele Mängel als das es sich finanziel lohnt, dass machen zu lassen.

-Ich möchte die 4 Wochen zur Wiedervorlage nutzen, um ein neues Auto zu suchen und das alte kurz vor Ende oder danach "verkloppen" (bzw. mit plus minus 0 fürs entsorgen rauskommen).

--Was muß man da so beachten bzw fallen mir spontan ein paar Fragen ein?

Wenn ich den Wagen abmelde, darf dieser noch auf meinem privatparkplatz stehen oder?

Soweit mir bekannt haben diese ich kaufe alles Exporthändler ja rote Kennzeichen für sowas (Wagen abgemeldet), nur dürfen die damit auch fahren wenn der Wagen keinen Tüv hat oder soll ich darauf bestehen das der Wagen abgeholt wird?

(Im folgenden Beispiel davon ausgegangen, dass das Farzeug bei mir auf dem Partplatz steht und nicht bewegt wird:)

Wie läuft das den mit dem Tüv und der Wiedervorlage? Soweit mir bekannt, hat man 4 Wochen die Mängel zu beseitigen. Was passiert wenn ich dies garnicht vorhabe und schlicht nicht mache. Bekomme ich dann Probleme oder wird ledglich nur wieder ein voller Preis für eine erneute HU/AU fällig?

 

Gruß und Dank

Beste Antwort im Thema

Es kann dich keiner zwingen den Wagen binnen 4 Wochen wieder fit zu bekommen.

Du kannst ihn natürlich abmelden und es dan irgendwann machen.

In der Zeit wo das Fahrzeug abgemeldet ist muss der auf einem Eingefriedigtem Grundstück stehen.

Ein öffentlich zugänglicher Privatparkplatz reicht nicht.

Wiederzulassung geht nur mit "Tüv"

Händlerkennzeichen oder "5-Tages Kenzeichen" gehen immer, solange das Fahrzeug verkehrssicher ist. Der Mängelbericht sollte daher auf jedem Fall dem Käufer gezeigt werden und dieses im Übergabeprotokoll vermerken.

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17 Antworten

Es kann dich keiner zwingen den Wagen binnen 4 Wochen wieder fit zu bekommen.

Du kannst ihn natürlich abmelden und es dan irgendwann machen.

In der Zeit wo das Fahrzeug abgemeldet ist muss der auf einem Eingefriedigtem Grundstück stehen.

Ein öffentlich zugänglicher Privatparkplatz reicht nicht.

Wiederzulassung geht nur mit "Tüv"

Händlerkennzeichen oder "5-Tages Kenzeichen" gehen immer, solange das Fahrzeug verkehrssicher ist. Der Mängelbericht sollte daher auf jedem Fall dem Käufer gezeigt werden und dieses im Übergabeprotokoll vermerken.

am 5. Juni 2012 um 16:37

Da würde nur der Preis für eine erneute HU fällig werden.

Wenn die HU jetzt im Juni fällig ist/war, dann kann man auch ohne Probleme mit den Ordnungshütern bis August fahren.

Ansonsten kannst die Kiste dann auch zum Schlachten oder Wiederaufbauen verticken. Ich kenne auch jemanden im Landkreis Wesermarsch, der für jedes Auto noch nen Fuffi springen läßt. Er baut die Kiste dann wieder auf und verkauft die weiter oder entsorgt die. Du hast damit auf jeden Fall nichts mehr zu tun.

Einfach machen - die haben da keine Zentrale Stelle, wo alle vermekrt werden, die noch zur Nachuntersuchung müssen ;)

Dein Auto darf auf deinem Grund und Boden abgemeldet rumstehen - du schreibst nur von einem Parkplatz, gehört da auch ein umzäuntes Grundstück dazu? Falls das einfach nur ein Parkplatz mitten an der Strasse ist, darf dein Wagen dort nicht abgemeldet rumstehen, da er ja noch am Strassenverkehr "teilnimmt" und somit über einen Versicherungsschutz verfügen muss.

Für die Roten Nummern benötigt der Wagen keinen TÜV.

Hallo, wichtig ist das Du einen richtigen Kaufvertrag machst, wenn Du das Ding verkaufst. Ich hatte einmal vor vielen Jahren eine alte Kiste (Marke spielt hier keine Rolle) an einen Zahnarzt verkauft. Das Ding war wirklich runtergeritten und am Ende. Der Typ hatte das Teil nur gekauft, um einen Kumpel zu verarschen (Entschuldigung wenn ich das so direkt schreibe). War als "Geburtstagsgeschenk" gedacht. Na ja das Teil war auch vom Lack sehr auffällig.

Nun die Kiste wurde mit einem Pappkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt.

Nun einige Zeit nach dem Verkauf kam ein Schrieb vom Ordnungsamt.

Ihr Fahrzeug wurde:

blabla

 

Ich also da angerufen:

Das Fahrzeug gehört mir nicht mehr.

Frage vom OA : Haben sie einen Kaufvertrag?

Ich: Ja

OA: an wenn haben Sie das Fahrzeug verkauft. Die wollten damals nicht einmal den Kaufvertrag sehen.

Ich an: XY

Ich habe danach nie mehr was davon gehört. Nur wichtig ist in dem Fall das Auto abzumelden. Was der Käufer dann damit macht ist seine Sache, muß dich nicht mehr interessieren. Und ein abgemeldetes KFZ auf privaten Grund interessiert keine Behörde.

Ich arbeite beim DRK. Auf unserem Gelände stehen immer viele abgemeldete Fahrzeuge rum. Und das Gelände ist öffentlich zugänglich. Tor ist immer offen. Wir machen hier auch Breitenausbildung.

Gruß MIFIA4

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Ich habe danach nie mehr was davon gehört. Nur wichtig ist in dem Fall das Auto abzumelden. Was der Käufer dann damit macht ist seine Sache, muß dich nicht mehr interessieren. Und ein abgemeldetes KFZ auf privaten Grund interessiert keine Behörde.

Ich arbeite beim DRK. Auf unserem Gelände stehen immer viele abgemeldete Fahrzeuge rum. Und das Gelände ist öffentlich zugänglich. Tor ist immer offen. Wir machen hier auch Breitenausbildung.

Gruß MIFIA4

Sagen wir mal so:

Die Behörden interessiert es so lange nicht,

wie von dem Fahrzeug keine Gefahr ausgeht.

Bei meiner Oma im Dorf hatte ein "Messi Nachbar" seinen Fichtenhobel

auch auf seinem Grundstück stehen.

Hat keinen Menschen Interessiert. Jedenfalls so lange nicht

bis der Wagen sein ganzes Öl auf den Boden vergossen hatte,

weil die Ölwanne durchgerostet war.

Feuerwehreinsatz war erforderlich und das Fahrzeug musste zumindest so

weit wieder hergestellt werden, das keine Umweltgefahr mehr von ausging.

Jedenfalls war der Wagen kurze Zeit später weg.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Ich habe danach nie mehr was davon gehört. Nur wichtig ist in dem Fall das Auto abzumelden. Was der Käufer dann damit macht ist seine Sache, muß dich nicht mehr interessieren. Und ein abgemeldetes KFZ auf privaten Grund interessiert keine Behörde.

Ich arbeite beim DRK. Auf unserem Gelände stehen immer viele abgemeldete Fahrzeuge rum. Und das Gelände ist öffentlich zugänglich. Tor ist immer offen. Wir machen hier auch Breitenausbildung.

Gruß MIFIA4

Sagen wir mal so:

Die Behörden interessiert es so lange nicht,

wie von dem Fahrzeug keine Gefahr ausgeht.

Bei meiner Oma im Dorf hatte ein "Messi Nachbar" seinen Fichtenhobel

auch auf seinem Grundstück stehen.

Hat keinen Menschen Interessiert. Jedenfalls so lange nicht

bis der Wagen sein ganzes Öl auf den Boden vergossen hatte,

weil die Ölwanne durchgerostet war.

Feuerwehreinsatz war erforderlich und das Fahrzeug musste zumindest so

weit wieder hergestellt werden, das keine Umweltgefahr mehr von ausging.

Jedenfalls war der Wagen kurze Zeit später weg.

Mag sein, aber der TE will ja wohl das KFZ nicht 200 Jahre lagern. Sondern nur die kurze Zeit noch nutzen und dann verkaufen. Daher sehe ich da kein Problem. Ich will eigentlich nicht wissen was sich an Schätzen in Garagen und auch in Scheunen noch verbirgt.

Bitte, das Messi - Beispiel ist an dieser Stelle wohl fehl am Platz.

Gruß MIFIA4

Es ging mir auch nicht um die vom TE geschilderte Situation,

da sehe ich in der Tat keine Probleme,

sondern um die Aussage das einem generell keiner was sagen

kann wenn man ein KFZ auf seinem Privaten Grund uns Boden abstellt ;)

So kommen wir zusamen:D:D:D

Gruß MIFIA4

Zitat:

Original geschrieben von Marcellus5000

Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob das ganze hier so richtig reinpasst aber ich hoffe jemand kann mir helfen.

Es geht darum, was ich in folgender Situation zu beachten habe, wenn ich mein Auto verkaufen will und folgende Bedingungen vorherrschen:

-Mein Auto war fristgerecht zur HU/AU hat aber zu viele Mängel als das es sich finanziel lohnt, dass machen zu lassen.

-Ich möchte die 4 Wochen zur Wiedervorlage nutzen, um ein neues Auto zu suchen und das alte kurz vor Ende oder danach "verkloppen" (bzw. mit plus minus 0 fürs entsorgen rauskommen).

--Was muß man da so beachten bzw fallen mir spontan ein paar Fragen ein?

Wenn ich den Wagen abmelde, darf dieser noch auf meinem privatparkplatz stehen oder?

Soweit mir bekannt haben diese ich kaufe alles Exporthändler ja rote Kennzeichen für sowas (Wagen abgemeldet), nur dürfen die damit auch fahren wenn der Wagen keinen Tüv hat oder soll ich darauf bestehen das der Wagen abgeholt wird?

(Im folgenden Beispiel davon ausgegangen, dass das Farzeug bei mir auf dem Partplatz steht und nicht bewegt wird:)

Wie läuft das den mit dem Tüv und der Wiedervorlage? Soweit mir bekannt, hat man 4 Wochen die Mängel zu beseitigen. Was passiert wenn ich dies garnicht vorhabe und schlicht nicht mache. Bekomme ich dann Probleme oder wird ledglich nur wieder ein voller Preis für eine erneute HU/AU fällig?

 

Gruß und Dank

Will mich bemühen, die Fragen nach geltender Rechtslage zu beantworten:

1. Du hast mitnichten 4 Wochen Zeit, die Mängel zu beseitigen, Du hast lediglich 4 Wochen (besser: 1 Monat) Zeit, das Fahrzeug wieder vorzustellen, die Mängel hast Du hingegen unverzüglich (nach der Legaldefinition: ohne schuldhafte Verzögerung) abzustellen. Beispiel: Bremsen sind abgefahren, Metall auf Metall, das wurde ale "EM" (erheblicher Mangel) eingestuft, damit darfst Du keinesfalls mehr weiterfahren.

2. Du kannst jederzeit wieder zu einem neuen "TÜV" vorfahren, ohne was gemacht zu haben. Das steht Dir vollkommen frei, kannst jedes Mal einen neuen TÜVer aufsuchen, musst halt immer wieder neu zahlen, das ist kein Problem.

3. Auf Deinem abgezäunten Grundstück --> Zauntor geschlossen, Privatgrundstück, kann das Fahrzeug so lange stehen, wie Du willst, solange das Öl nicht ausläuft und der Rost ins Erdreich "sickert", also wenn keine Umwelt- oder sonstige Gefahr davon ausgeht, ist alles schick.

4. Wenn Du mit der Karre ohne jegliche Mängelbeseitigung weiter fähst, bewegst Du Dich auf dünnem Eis. Wenn Du, ob schuldhaft oder nicht, dann unfallbeteiligt bist, dann mag unter dummen Umständen herauskommen, dass Du genau wusstest, dass das Auto diese oder jene Mängel hat. Beispiel: Der dann von der Staatsanwaltschaft beteiligte Gutachter gehört zufällig zum gleichen "Club" wie derjenige, der den TÜV gemacht hatte, und nach Eingabe des Kennzeichens in den Computer des Guachters kommt das alles raus, dann hast Du richtig Stress, weil dann wird es Vorsatz. Ist gerade gestern bei uns passiert, und dann wird es teuer....

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

3. Auf Deinem abgezäunten Grundstück --> Zauntor geschlossen, Privatgrundstück, kann das Fahrzeug so lange stehen, wie Du willst,(...)

An dem Detailpunkt möchte ich Dir widersprechen. Wenn es erkennbar ein Privatgrundstück ist, braucht es keinen Zaun.

Zitat:

Der Garagenvorplatz eines Wohnhauses gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum (OLG Köln, Beschl. v. 06.06.2000 - VerkMitt. S. 86).

Quelle.

Zitat:

Der Garagenvorplatz eines Wohnhauses gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum (OLG Köln, Beschl. v. 06.06.2000 - VerkMitt. S. 86).

ah, das war mir neu.

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 13:44

Vielen dank für die vielen Antworten ( -:

Bez dem Tüv bin ich nicht so ganz schlau aus den Antworten geworden. Muss ich den Wagen nun nach Ablauf der 4 Wochen abmelden (zum HU will ich auf jeden Fall vielleicht kommt er ja auch durch *g*), damit die keinen Stress machen und mir die Ordnungshüter auf die Pelle rücken oder reicht es einfach den dann nicht mehr zu fahren?

 

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

 

Händlerkennzeichen oder "5-Tages Kenzeichen" gehen immer, solange das Fahrzeug verkehrssicher ist. Der Mängelbericht sollte daher auf jedem Fall dem Käufer gezeigt werden und dieses im Übergabeprotokoll vermerken.

Ähhm und wie weise ich die Verkehrssicherheit ohne Tüv nach?

Ich gehe mal davon aus, dass wenn der Tüv den Wagen bei der HU nicht vor Ort stilllegt. Sollte das mit den 5 Tages Kennzeichen auch Ok sein?

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

 

Will mich bemühen, die Fragen nach geltender Rechtslage zu beantworten:

1. Du hast mitnichten 4 Wochen Zeit, die Mängel zu beseitigen, Du hast lediglich 4 Wochen (besser: 1 Monat) Zeit, das Fahrzeug wieder vorzustellen, die Mängel hast Du hingegen unverzüglich (nach der Legaldefinition: ohne schuldhafte Verzögerung) abzustellen. Beispiel: Bremsen sind abgefahren, Metall auf Metall, das wurde ale "EM" (erheblicher Mangel) eingestuft, damit darfst Du keinesfalls mehr weiterfahren.

2. Du kannst jederzeit wieder zu einem neuen "TÜV" vorfahren, ohne was gemacht zu haben. Das steht Dir vollkommen frei, kannst jedes Mal einen neuen TÜVer aufsuchen, musst halt immer wieder neu zahlen, das ist kein Problem.

3. Auf Deinem abgezäunten Grundstück --> Zauntor geschlossen, Privatgrundstück, kann das Fahrzeug so lange stehen, wie Du willst, solange das Öl nicht ausläuft und der Rost ins Erdreich "sickert", also wenn keine Umwelt- oder sonstige Gefahr davon ausgeht, ist alles schick.

4. Wenn Du mit der Karre ohne jegliche Mängelbeseitigung weiter fähst, bewegst Du Dich auf dünnem Eis. Wenn Du, ob schuldhaft oder nicht, dann unfallbeteiligt bist, dann mag unter dummen Umständen herauskommen, dass Du genau wusstest, dass das Auto diese oder jene Mängel hat. Beispiel: Der dann von der Staatsanwaltschaft beteiligte Gutachter gehört zufällig zum gleichen "Club" wie derjenige, der den TÜV gemacht hatte, und nach Eingabe des Kennzeichens in den Computer des Guachters kommt das alles raus, dann hast Du richtig Stress, weil dann wird es Vorsatz. Ist gerade gestern bei uns passiert, und dann wird es teuer....

Gardiner

3.

Also ich wohne zur Miete aber zahle für einen Partplatz welcher nur für mein Fahrzeug reserviert ist. So wie ich das nun lese, sollten damit die Kriterien erfüllt sein, dass der Cordi da noch stehen darf. (Wie gesagt er soll ja nur bis max 2-3 Wochen nach Abmeldung stehen und wird dann auch nicht gefahren)

1 und 4.

Das leuchtet mir nicht so ganz ein. Wenn es erhebliche Mängel sind wir der Wagen doch vor Ort stillgelegt und wenn nicht kann ich den Wagen doch innerhalb der 4 Wochen Wiedervorlagefrist fahren mit der Begründung, ich warte auf Teile und will dann einen Termin zum Ausberssern machen oder nicht?

Mir ist zwar bekannt, dass die Versicherung erstmal zahlt und Ihr Geld zurück will, wenn bei einem Unfall nachgewiesen werden kann, dass die Mängel zum Unfall führten. Aber mit total abgefahreren Bremsen etc. würde der Tüv das Auto ja auch stilllegen. Ein undichte Abgasanlage (was bei mir wohl der Fall sein wird: Man müßte Krümmer samt Hosenrohr und mitteltopf tauschen und neue Gewinde in den Motorblock schneiden) wird ja vor Gericht kaum als Usrache für einen Unfall bestehen.

die 4 wochenfrist ist nicht zum fahren, sondern zur wiedervorführung.

reparieren musst du sofort....wenn nicht möglich, dann darfst damit nicht munter umherfahren, sondern lediglich zur werkstatt/nach hause vom tüv.

das 5-tageskennzeichen darf dann natürlich nicht genutzt werden.

du haftest für das fahrzeug weiterhin aus der gefährdungshaftung, daher darf es nich öffentlich zugänglich sein ( zaun o.ä. bzw. siehe oben genannter link ).

wenn ein fußgänger sich an dem fahrzeug verletzt bist halt haftbar und ohne versicherung ist sowas schlecht ;)

dabei spielt es keine rolle ob der platz gemietet ist o.ä.

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