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TÜV nicht bestanden mit Profiltiefe ca 4mm

Audi A6 C7/4G Allroad
Themenstarteram 7. Juli 2023 um 17:06

Habe heute den Dicken von der Inspektion geholt.

Sollte auch TÜV neu bekommen.

Wurde aber nicht bestanden. Angeblich zu geringes Profil.

Obwohl ich rundum ca 4mm noch habe.

Gutachten vom letzten Unfall vor ca 3 Wochen bestätigt.

Was ist da los?

Sommerreifen sind doch bis min 1.6 mm erlaubt.

So lange würde ich sie eh nicht fahren.

Aber diese Jahr reichen die noch.

Audi wollte Wucher Preise von 1.050 Euro für 4 Stück. Beim Reifendealer kosten die nur rund 650 Euro.

Bericht
L
R
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13 Antworten

Hallo. Ich glaube Dein TUV Prüfer wollte Dir sagen, das Profil AUSSEN ist nicht ausreichend. Deine Reifen fahren sich wohl einseitig ab. Mal Sturz / Spur prüfen lassen

Da streiten sich die Geister, wo die Profiltiefe gemessen wird. Normal müssen die HAUPTRILLEN min. 1,6mm haben. Wenn aber ganz außen oder ganz innen (übertrieben gesprochen) schon das Gewebe durchschimmert, bringen 1,6mm in der Hauptrille auch nichts. Daher immer etwas Ermessenssache vom Prüfer. Rein vom Bild her hätte ich gesagt ein "Hinweis" hätte es wohl auch getan. Aber ob du jetzt neue Reifen kaufst oder dann nach der Saison ist doch auch schon egal, oder?

Ich verstehe Deinen Unmut über das Prüfergebnis.

Über den Zustand des Reifen auf dem 2. Foto wird der Prüfer wohl sein Gewicht der Entscheidung gelegt haben.

............ naja wie mein Vorredner schon festgestellt hat, hätte ein "Hinweis darauf" in meinen Augen ausgereicht ........

Bleibt nur : entweder nachschneiden (macht man heute aber kaum noch) oder Neukauf und 2. Anlauf zum Tüv

Tante Edit sagt : heiz nicht immer so um die Ecken ......;):D

... oder so wie @Noobdynator gesagt hat

Mach die Winterreifen drauf und dann nochmal dahin und danach wieder die Sommerreifen drauf.

Aber nur wenn die Winterreifen "besser" aussehen als die Sommerreifen.

Zitat:

@Noobdynator schrieb am 7. Juli 2023 um 19:55:25 Uhr:

Mach die Winterreifen drauf und dann nochmal dahin und danach wieder die Sommerreifen drauf.

Aber nur wenn die Winterreifen "besser" aussehen als die Sommerreifen.

so würde ich's auch machen.

Ich würde den Tüv nicht bezahlen.

 

Die AU klar, die HU wurde zum Wohle des Händlers gemacht. Ansonsten müsste nun jeder seine Bridgestones entsorgen.

 

Die Verordnung sagt das 80% der lauffläche über 1.6 mm sein müssen.

 

Die lauffläche ist der Bereich wo TI marker Sind.

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 7. Juli 2023 um 20:39:21 Uhr:

Ich würde den Tüv nicht bezahlen.

....... Ansonsten müsste nun jeder seine Bridgestones entsorgen.

Der TE fährt aber auf Continental .........

Das ist richtig. Aber Bridgestone Potenza sind auf den Außenkanten meist 1.6 mm höher als der Profilgrund.

 

Damit möchte ich die Absurdität zeigen.

Themenstarteram 8. Juli 2023 um 6:43

War heute morgen gleich beim Prüfer, der auch immer meine Zweitwagen TÜV macht.

Nach Rücksprache mit der Prüferin sei das eigentlich nur ein geringer Mangel. Warum ich keine Plakate bekomme habe, konnte sie nicht nachvollziehen.

Auch müssten nicht alle vier ersetzt werden, nur die Hinterachse. Da wollte Audi wohl kräftig abkassieren...

Nachprüfung somit bestanden.

Welche Reifen empfehlt ihr? 235/55R18

Continental Premiumcontact 7

Oder Michelin Primacy 3

Oder auf die neue Modellreihe 2024 warten?

20230708

Glückwunsch und nehm die Contis.

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 7. Juli 2023 um 20:39:21 Uhr:

 

Die Verordnung sagt das 80% der lauffläche über 1.6 mm sein müssen.

Nicht ganz.

Zitat:

als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereichder Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt

Quelle: StVZO

Ist schon richtig, im Grunde ist das ein GM- geringer Mangel. (einseitig abgefahren)

Mindestprofiltiefe gem. StVZO ist scheinbar noch vorhanden.

Dennoch: Auch geringe Mängel müssen unverzüglich behoben werden.

Ist aber seitens des Fz.-Halter eine unverzüglich Beseitigung der geringen Mängel nicht zu erwarten (etwa weil der Kunde daneben steht, und sagt: ach das mache ich dann im Herbst...), ist die Prüfplakette nicht zu erteilen!

Zitat:

Geringe Mängel:

bei denen aufgrund von Verschleiß oder Gebrauch eine

kurzzeitige Abweichung einer Fahrzeugeinrichtung oder eines

Fahrzeugteils von Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien

hingenommen werden kann. Bei diesen Mängeln ist zum

Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung oder

unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten.

Die Zuteilung einer Prüfplakette ist nur dann zulässig, wenn die

unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu erwarten ist.

Quelle: §29 StVZO - HU-RiLi

Also die Reklamation von wegen "nicht bezahlen o.ä. muss schon gerechtfertigt sein.

Wenn man das als EM sieht, ist das n gerechtfertigter Mangel.

Ja, das EM (Profiltiefe zu gering) ist hier nicht gerechtfertigt.

Das verweigern der Plakette mit GM-geringer Mangel womöglich schon.

Ganz ehrlich, Die Reifen sind tot.

Wie lange will man dann fahren, bald kommt an der Seite die Karkasse raus? Und dann, was hat es gebracht?

Neue Reifen drauf, Nachkontrolle und fertig.

Man muss auch hier sagen, dass der Gesetzgeber mit diesem Mangel völlig falsch liegt.

Ein einseitig abgefahrener Reifen kann eigentlich auch nur ein erheblicher Mangel sein.

Was soll denn beim weiterfahren sonst noch kommen, der kann ja nur aufreißen. Die Gefährdung ist also zu erwarten. :rolleyes:

(Das ist ja das "Wesen" des erheblichen Mangels: Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung führen!)

Aus sachverständiger Sicht sind die Mängel manchmal kurios.

Ähnlich: druckloser Reifen - geringer Mangel, oder 1 Radbolzen fehlt.

Andererseits Kennzeichenbeleuchtung (beide) ohne Funktion- erheblicher Mangel. :eek:

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