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Tüv oder Vollgutachten am Motorrad
Hallo
Habe ein Guzzi Gespann
Das Motorrad ist eine Cali II Bj. 1984
Das Motorrd ist mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, also nicht abgemeldet.
Ich will das Teil wieder auf die Straße bringen
Nur ist der Tüv seit 5. 2019 abgelaufen , weil ich das Teil 2018 das letzte Mal gefahren bin.
Nun meine Frage:
Reicht es wenn ich einfach den Tüv machen lasse , oder brauch ich nach so langer Zeit ein Vollgutachten.
Gruß Werner
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5 Antworten
Moin
Erst nach 7 Jahren eine Vollgutachten, wenn es stillgelegt war. Ist es aber nicht.
Quelle
Vollgutachten gibt es nicht mehr, wurde schon lange abgeschafft,einfach HU machen, fertig. Ich hab im Dezember ein Fahrzeug angemeldet,das wurde 2005 abgemeldet, genauso lange ging auch der letzte TÜV.
Zitat:
@ToledoDriver82 schrieb am 11. Januar 2025 um 13:37:39 Uhr:
Vollgutachten gibt es nicht mehr, wurde schon lange abgeschafft,einfach HU machen, fertig. Ich hab im Dezember ein Fahrzeug angemeldet,das würde 2005 abgemeldet, genauso lange ging auch der letzte TÜV.
Werden dann erhöhte Gebühren fällig?
Hab ich nichts von gemerkt,die Preise schwanken hier aber so sehr, dass es schwerfällt, zu vergleichen.
Die um 20% erhöhten HU-Gebühren sind fällig, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überschritten wurde.
Da ein abgemeldetes Fahrzeug nicht zur HU muss, kann auch keine Fälligkeit überschritten werden und es gibt auch keine erhöhten Gebühren. (obwohl das gerade bei einem seit vielen Jahren stillgelegten Fahrzeug viel logischer wäre als bei einem ansonsten gut gepflegten Auto, was halt im dritten Monat nach der Fälligkeit kommt...)
Das Vollgutachten braucht man nur, wenn keine Papiere mehr vorhanden sind und das Fahrzeug im Register gelöscht wird (Da kommen die 7 Jahre her, von denen ich eigentlich meine es wären 8?!) und wenn bei typgenehmigten Fahrzeugen auch vom Hersteller/Importeuer kein CoC bzw. Datenbestätigung zu beschaffen ist.
(dazu kommt die theoretische Möglichkeit, dass die Zulassungsstelle ein Vollgutachten verlangt wenn der Verdacht besteht, dass das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten Zustand entspricht)