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TÜV- Prüfung

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 15:03

Ich hab mir gestern einen gebrauchten Ford Fiesta gekauft.

Hab jetzt aber folgendes Problem.

Es wurde mir vom Händler eine TÜV- Prüfung versprochen und auch angeblich gemacht.

Das Problem dabei ist nur das der Tüv- Prüfer aus welchen Gründen auch immer, übersehen hat das Warndreieck und Verbandskasten nicht an Bord sind.

Die Frage die sich mir dann stellt ist ob überhaupt TÜV gemacht wurde.

Mein Problem ist jetzt das ich erst zuhause bemerkt habe, das die Sachen fehlen. Ich hab dann gleich im Autohaus angerufen, der "nette" Verkäufer am Telefon sagte nur: " ... das diese Dinge nicht im Lieferumfang enthalten wären". Ich hab dann gesagt das der Tüv das doch untersucht und überprüft hat. Der Autoverkäufer gab keine Antwort auf meine Frage und wiederholte das das nicht im Lieferumfang dabei sei.

Frage: Soll ich dann die TÜV- Prüfung anzweifeln?

Danke schonmal für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

Erst der 6. Fahrer nach mir hatte ein Warndreieck.

die vorherigen 5 werden auch garantiert eines gehabt haben...allerdings müsste man dazu auch wissen, wo sich das im kofferraum zwischen alten zeitungen, leergut-pfandflaschen und sonstigem unrat befindet....

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warum?

es spricht nichts dagegen beides vor antritt zur pruefung reinzulegen und nacher zu entfernen.

(sofern es ueberprueft wird; kann mich daran nicht erinnern)

zum zeitpunkt der pruefung war es ja da!

und er hat recht, es gehoert nicht zwingend zum lieferumfang.

Hallo Lars,

 

du bist hier im falschen Form gelandet ;)

 

Las das mal von unserem Moderator in das Ford Forum verschieben.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von LarsFord

Das Problem dabei ist nur das der Tüv- Prüfer aus welchen Gründen auch immer, übersehen hat das Warndreieck und Verbandskasten nicht an Bord sind.

es kommt nur darauf an, dass das zum zeitpunkt der prüfung an bord ist...

und soziemlich jeder händler hat eine "tüv-tasche" wo ein aktueller verbandskasten nebst warndreieck drinn ist und legt diese extra für die prüfung in den kofferraum um das zeug nach erfolgter prüfung wieder rauszuholen und ins nächste auto zu werfen!

Zitat:

Mein Problem ist jetzt das ich erst zuhause bemerkt habe, das die Sachen fehlen

diese beiden sachen sind - wie der händler dir bereits sagte - regulär nicht im lieferumfang!

Zitat:

Frage: Soll ich dann die TÜV- Prüfung anzweifeln?

und dann?

der händler hat einen nachweis vom tüv für die erfolgte prüfung...der tüv wird sagen "zum zeitpunkt der prüfung war beides vorhanden"...und was machst du dann?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

der händler hat einen nachweis vom tüv für die erfolgte prüfung...der tüv wird sagen "zum zeitpunkt der prüfung war beides vorhanden"...und was machst du dann?

In dir Röhre gucken? :confused:

:D

Die "TÜV-Kisten" sind bekannt, genauso wie einige Händler auch TÜV-Reifen rumliegen haben. Gerade bei Sachen die mit 3 Schrauben ummontiert oder einfach reingelegt werden können ist im Nachhinein nie mehr nachvollziehbar wie das Auto bei der Prüfung vorgestellt wurde.

Was Lieferumfang ist steht im Kaufvertrag, Warndreieck und Verbandkasten sind extra Zubehör, wenn nicht vereinbart dann gehören diese nicht zum Auto. Selbst bei Neufahrzeugen ist das häufig ein Extra.

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 15:38

Danke für eure Antworten.

ich hab halt einfach Pech gehabt.

Sers

Fahre mit meinen Autos immer selber zum TÜV.

Kann mich aber nicht mehr daran erinnern wann das letzte mal nach Warndreieck und Verbandkasten geschaut wurde.

 

Zehn Jahre oder noch mehr sicherlich, sowohl beim Hessischen, der ja schon als pingelig gilt, als auch in Baden Württemberg.

Ich habe noch nie erlebt dass der Tüv danach geguckt hat. Ist ja schließlich auch kein technischer Mangel am Fahrzeug wenn kein Verbandskasten oder Warndreieck drin liegt.

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

Ist ja schließlich auch kein technischer Mangel am Fahrzeug wenn kein Verbandskasten oder Warndreieck drin liegt.

das fehlen von warndreieck bzw. verbandskasten IST ein mangel, da beides lt. stvzo vorschrift ist und auf dem prüfplan der hu steht!

Das wird wohl jeder Prüfer anders handhaben. Bei meinem letzten Termin war davon auch keine Rede. War zwar alles da - am dafür vorgesehenen Platz - aber das interessierte nicht. Was solls auch! Wenn man als Prüfer ja weiß, dass die Sachen oft nur zu diesem Termin präsentiert werden.

Anders betrachtet: Vor 4 Wochen kam ich als Erster zu einem Unfall. Weil die Unfallstelle zwischen 2 Kurven lag, hätte ich ein zusätzliches Warndreieck gebrauchen können ( der Kofferraum des Unfallwagens war nicht zugänglich ). Erst der 6. Fahrer nach mir hatte ein Warndreieck.

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

Erst der 6. Fahrer nach mir hatte ein Warndreieck.

die vorherigen 5 werden auch garantiert eines gehabt haben...allerdings müsste man dazu auch wissen, wo sich das im kofferraum zwischen alten zeitungen, leergut-pfandflaschen und sonstigem unrat befindet....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

Erst der 6. Fahrer nach mir hatte ein Warndreieck.

die vorherigen 5 werden auch garantiert eines gehabt haben...allerdings müsste man dazu auch wissen, wo sich das im kofferraum zwischen alten zeitungen, leergut-pfandflaschen und sonstigem unrat befindet....

Johl!

am 26. Januar 2011 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

Ist ja schließlich auch kein technischer Mangel am Fahrzeug wenn kein Verbandskasten oder Warndreieck drin liegt.

das fehlen von warndreieck bzw. verbandskasten IST ein mangel, da beides lt. stvzo vorschrift ist und auf dem prüfplan der hu steht!

Leute, ihr seid als Skoda-Eigner verwöhnt. Andere Hersteller liefern ohne Verbandskasten und Warndreieck aus (gehört eben nicht zum Lieferumfang) - die nächste HU ist trotzdem erst in 3 Jahren fällig.

Naja, ansonsten kauf ich mir das für ein paar euro fuffzig.

Die sollten noch drin sein, wenn man sich ein Auto kauft.

Solange kein anderer größerer unentdeckter Schaden vorliegt,

muss man da nicht wirklich von Pech reden...

am 27. Januar 2011 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

Erst der 6. Fahrer nach mir hatte ein Warndreieck.

die vorherigen 5 werden auch garantiert eines gehabt haben...allerdings müsste man dazu auch wissen, wo sich das im kofferraum zwischen alten zeitungen, leergut-pfandflaschen und sonstigem unrat befindet....

Oder sie wollten ganz einfach nicht aufgehalten werden!

Wer will heute schon -in unserer Ellenbogengesellschaft- wegen nem ausgeborgten Warndreieck ne bestimmte Zeit an nem Unfallort verbringen. Und wegfahren will dann ja auch keiner, das Warndreieck hat ja Geld gekostet und wird beim nächsten HU-Termin gebraucht.

Und wenn man dann event. noch den Wagen ohne Warndreieck verkauft (und es nicht im Kaufvertrag steht "ohne Warndreieck") will der Käufer eventuell noch wandeln bzw. Geld zurück haben.

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