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TÜV Rad-Reifenkombination Mangel

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 24. April 2018 um 13:34

Moin,

ich war heute bei der HA/AU mit meinem ´99 320, das Fahrzeug ist bis auf den Endschalldämpfer (und die Räder ^^) Serie. Dabei wurde festgestellt, dass meine Rad-Reifenkombination nicht in den "Papieren" steht und somit eine Eintragung notwendig ist. In der Suche habe ich diesen konkreten Fall nicht gefunden (oder mich zu doof angestellt)

Jetzt habe ich soeben mal in dieses Dokument geschaut (siehe Anhang) und dort steht drin: "Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. des Fahrzeugscheines ist nicht erforderlich."

Meine Felgen und die zugeordneten Reifen sind in dem Gutachten mit drin. Ich habe meinem TÜVler gesagt, dass es dieses Dokument gibt und der Spaß so drin steht (mit hatte ich es nicht, da ich nicht erwartet habe, dass es Probleme mit den Reifen gibt) und er sagte mir, dass auf jeden Fall eine Eintragung notwendig ist.

Jetzt ist meine Frage: Hat jemand Erfahrung mit Kombinationen aus dem Gutachten und dem TÜV? Ich werde bei der Nachkontrolle das Gutachten hinlegen - gibt es Gründe, dass trotzdem eine Eintragung notwendig ist (in Widerspruch zum Gutachten)?

Beste Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Nimm die Freigabeliste mit, die Räder müssen nicht Eingetragen werden, der Prüfer soll die Brille anziehen :)

Normalerweise haben die TÜV Stationen diese Listen vorliegen da hat einer geschlafen

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Entschuldige bitte aber wie sollen wir Dir Helfen?

Du gibst ja nicht einmal an um welche Felge und welchen Reifen es geht!

Themenstarteram 24. April 2018 um 13:56

Die Felgen sind die Nummer A2034011802 mit der Bereifung 225 45 (R17).

Nichts für ungut, allerdings steht diese Kombination im Gutachten und entsprechend wollte ich das zusätzliche Nachgucken den Forums-Mitgliedern ersparen ;)

Beste Grüße

Die in dem Gutachten angegebenen Kombinationen sagen ja nur aus, daß diese ohne weitere Maßnahmen verwendet werden können.

Wenn Du die Reifengröße nicht schon in Deinen Papieren stehen hast, muß dies natürlich noch eingetragen werden.

So weiß ich es zumindest, falls jemand andere Infos hat bitte melden...

Nimm die Freigabeliste mit, die Räder müssen nicht Eingetragen werden, der Prüfer soll die Brille anziehen :)

Normalerweise haben die TÜV Stationen diese Listen vorliegen da hat einer geschlafen

Genau. Hast Du exakt das verbaut, was in dem Gutachten steht und hast Du alle Fußnoten beachtet, braucht es keine Eintragung.

Ach ja, klar, steht ja explizit drin, daß keine Änderung oder Neuausstellung erforderlich ist.

Bin wohl ein bißchen bematscht heute ;)

Themenstarteram 24. April 2018 um 17:20

Vielen Dank für die Antworten. Der Prüfer hat in einer weiteren Liste nachgeguckt, aber nur um mir zu zeigen, dass prinzipiell ein 17" 225 45 drauf passt. Aber das Gutachten vom Start hatte er halt nicht. Ich leg es ihm hin und verweise auf die explizite Zeile ;)

Besten Dank an alle

Mit Verlaub, das war ein ahnungsloser, blöder Trottel. Ich brauchte noch nie irgendetwas vorzulegen und fahre im Winter die original w209 Felgen und im Sommer die vom R171.

Zitat:

@Superbastler123 schrieb am 24. April 2018 um 19:20:04 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten. Der Prüfer hat in einer weiteren Liste nachgeguckt, aber nur um mir zu zeigen, dass prinzipiell ein 17" 225 45 drauf passt. Aber das Gutachten vom Start hatte er halt nicht. Ich leg es ihm hin und verweise auf die explizite Zeile ;)

Besten Dank an alle

Und lass Dir bloß keine Gebühr für eine Nachprüfung Aufschwatzen, die hier Verlinkte Freigabeliste liegt dem TÜV vor zumindest hier im Rheinland!

Genau die gleiche Situation hatte ich bei meiner A-Klasse. Da fahre ich eine Rad-Reifenkombination, die nicht in den Fahrzeugpapieren steht. Allerdings ist sie von MB im EU Begleitheft (oder wie der Wisch auch immer heißt) freigegeben. Somit entfällt eine Eintragung in die Papiere.

Ein superschlauer Sheriff wollte mir daraufhin mal ein Ticket geben und ließ sich auch nicht davon abbringen. Erst als ich in seiner Dienststelle vorstellig wurde und sein Vorgesetzter sich beim TÜV schlau machte, wurde die Sache eingestellt.

Da stellt sich so mancher "Experte" ein Armutszeugnis aus.

Zitat:

@Andy 43 schrieb am 26. April 2018 um 07:08:43 Uhr:

Genau die gleiche Situation hatte ich bei meiner A-Klasse. Da fahre ich eine Rad-Reifenkombination, die nicht in den Fahrzeugpapieren steht. Allerdings ist sie von MB im EU Begleitheft (oder wie der Wisch auch immer heißt) freigegeben. Somit entfällt eine Eintragung in die Papiere.

Ein superschlauer Sheriff wollte mir daraufhin mal ein Ticket geben und ließ sich auch nicht davon abbringen. Erst als ich in seiner Dienststelle vorstellig wurde und sein Vorgesetzter sich beim TÜV schlau machte, wurde die Sache eingestellt.

Da stellt sich so mancher "Experte" ein Armutszeugnis aus.

Du meinst das Gelbe COC Papier !?

Es ist aber auch manchmal zum weglaufen,

ich habe auf meinem ML55 AMG ab Werk Serienmäßig 285/50 R18 Reifen auf den Originalen AMG Felgen drauf. Laut ursprünglichem Gutachten darf ich als Sommerreifen nur den 285er fahren und eben als Winterreifen 265er welche aber in dieser Größe nicht mehr gebaut werden. Also habe ich beim TÜV und bei Mercedes nachgefragt ob ich nicht auch die 255er als M&S fahren darf was von beiden Seiten verneint wurde. Also kaufte ich mir wieder 285er Reifen in Allwetter Ausführung.

Später bekam ich dann von AMG ein Gutachten (Nachtrag) den es bereits seid 2011 gibt aus dem hervor geht das die 255er sehr wohl Aufgeführt und erlaubt sind.

Ich habe dann dem TÜV Rheinland und Mercedes jeweils eine Kopie zur Verfügung gestellt!

Schon peinlich was da manchmal so abgeht.

Man muss wirklich Hartnäckig bleiben sonst ist man verloren....

Zitat:

@Hennaman schrieb am 26. April 2018 um 07:17:31 Uhr:

Zitat:

@Andy 43 [url=https://www.motor-talk.de/forum/tuev-rad-reifenkombination-mangel-

Du meinst das Gelbe COC Papier !?

Es ist aber auch manchmal zum weglaufen,

ich habe auf meinem ML55 AMG ab Werk Serienmäßig 285/50 R18 Reifen auf den Originalen AMG Felgen drauf. Laut ursprünglichem Gutachten darf ich als Sommerreifen nur den 285er fahren und eben als Winterreifen 265er welche aber in dieser Größe nicht mehr gebaut werden. Also habe ich beim TÜV und bei Mercedes nachgefragt ob ich nicht auch die 255er als M&S fahren darf was von beiden Seiten verneint wurde. Also kaufte ich mir wieder 285er Reifen in Allwetter Ausführung.

Später bekam ich dann von AMG ein Gutachten (Nachtrag) den es bereits seid 2011 gibt aus dem hervor geht das die 255er sehr wohl Aufgeführt und erlaubt sind.

Ich habe dann dem TÜV Rheinland und Mercedes jeweils eine Kopie zur Verfügung gestellt!

Schon peinlich was da manchmal so abgeht.

Man muss wirklich Hartnäckig bleiben sonst ist man verloren....

Genau, die gelbe COC Bescheinigung.

Dem was du (Hennaman) da schreibst, kann ich nur beipflichten.

Viele Leute lassen sich sehr schnell einschüchtern, wenn die Leute mit der roten Kelle, oder Mr. Graukittel den Finger hebt und meint........So geht das aber nicht. Wenn man berechtigte Argumente hat, die eine Sache legal machen, dann sollte man die auch auf den Tisch legen.

Man kann der Rennleitung nicht mal Vorwürfe machen, durch diese ganze "Vereinfachung" der Fahrzeugpapiere stehen nicht mehr alle, vom Hersteller freigegebenen Rad-/Reifengrößen, in den Papieren drin.

Früher durfte man nur die Größen fahren, die auch im Brief/Schein standen.

Da liegt es jetzt in der, abgewälzten, Verantwortung des Halters/Fahrers, die Papiere bei sich zu haben, bzw. sich zu besorgen. Ist zwar Scheiße, aber leider so!

Zitat:

@Picard155 schrieb am 26. April 2018 um 14:43:13 Uhr:

Man kann der Rennleitung nicht mal Vorwürfe machen, durch diese ganze "Vereinfachung" der Fahrzeugpapiere stehen nicht mehr alle, vom Hersteller freigegebenen Rad-/Reifengrößen, in den Papieren drin.

Früher durfte man nur die Größen fahren, die auch im Brief/Schein standen.

Da liegt es jetzt in der, abgewälzten, Verantwortung des Halters/Fahrers, die Papiere bei sich zu haben, bzw. sich zu besorgen. Ist zwar Scheiße, aber leider so!

Ich hatte diese gelbe COC Bescheinigung ja dabei und habe ihm die Felgen und Reifengröße gezeigt. Das ließ er aber nicht gelten. Er meinte, dass die gefahrene Größe auch in den Fahrzeugschein muss.

Nun ja, da hat er eben falsch gedacht und ich dadurch einen Vormittag im Sheriffs Office verschwendet. :mad::rolleyes:

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