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TÜV & Reifen

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 6. Oktober 2011 um 14:33

Hallo liebe A5-Kollegen,

zum Frühlungsanfang diesen Jahres habe ich meine Sommerbereifung zu Falken 235/35 ZR19 (FX 452 XL (TL)) geändert. Ich hatte diese Reifen online als Empfehlung für den A5 gefunden und war mit dem Preis- Leistungsverhältnis sehr zufrieden.

Der (nicht Audi) Reifenhändler hat diese auch anstandslos in Kentniss meines Fahrzeugs bestellt und montiert (auf den im Avatar sichtbaren Standardaudifelgen, 19"). Auch die Fahreigenschaften ließen nichts zu wünschen übrig.

Dann kam heute der Schock: Wegen der Falken ist mein A5 nicht durch den TÜV gekommen.

Ist das so richtig? Hat mich das große WWW falsch beraten und bei meinem Reifenhändler hatte ich schlichtweg Pech?

Kann ich die offensichtlich beanstandslosen Reifen durch ein zusätzliches Gutachten nachträglich "erlauben lassen"?

Audi rät mir, für die Nachprüfung einfach die Winterreifen zu montieren.

Welche Konsequenzen erwarten mich, wenn ich das tue und im Anschluss mit den Falken weiterfahre?

Leider erlaubt mein Budget derzeit keine komplette Neubereifung :/

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 20:30

Hallo zusammen,

heute habe ich erfreuliche Nachrichten:

Nachdem ich den Reifenhändler telefonisch über die Situation unterrichtet hatte, wurde ich richtig stutzig.

Da gibts doch tatsächlich noch ein paar ehrliche Menschen auf der Welt; Er konnte den Fehler nachvollziehen,

hat direkt neue Reifen bestellt und zieht mir die korrekten Gummis nächste Woche auf.

Für den Verschleiß der aktuellen Räder (warn etwa ein halbes Jahr montiert) sowie dem zusätzlichen Aufwand

haben wir uns auf eine 100 € Pauschale geeinigt. Damit bin ich im Hinblick auf alternative Optionen

(z.B. langer Rechtsstreit der vermutl. mit einer Einigung geendet hätte, da die Abmachungen mündl. und ohne

Zeugen getätigt wurden) und im Hinblick auf die "Fehlbarkeit des Menschen" sehr einverstanden.

Guter Tag für mich, danke für eure Hilfestellung!

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Es gibt keine Markenbindung mehr. Dann liegt es wohl eher an einer nicht zulässigen Dimension. Mir war so, als dass der 19" mindestens 245er Breite haben musste. In den Papieren steht die Mindestbreite drin.

Was dein Händler (nicht Audi) dir da rät, ist fahrlässig, wird aber wohl funktionieren.

Andreas

am 6. Oktober 2011 um 15:08

falsch....20" muss min. 245 sein...

Du hast die falsche Größe drauf! In der COC-Bescheinigung stehen die passenden Größen für dein Auto.

245er wäre wahrscheinlich die richtige Breite wie Twinni schon schrieb...

Du hast 2 Möglichkeiten:

Bereifung eintragen lassen (Einzelabnahme),

Reifen tauschen,

Du kannst es zwar so machen, wie es Dir die Audi-Werkstatt gesagt hat, allerdings wenn du dann wieder die Sommerreifen drauf machst fährst Du ohne Betriebserlaubnis herum, da diese Reifen nicht eingetragen/zugelassen sind. Solange nix passiert-->egal, aber wenn...

Also wer lesen kann ist klar im Vorteil.In der EWG-Bescheinigung stehen alle Reifen und Felgengrößen die man auf dem Fahrzeug führen darf,alle anderen benötigen eine Abnahme vom TÜV.

Wenn du von Audi die Freigabe deiner Reifen bekommst,fährst mit dem Schriftstück zum TÜV und machst eine Einzelabnahme.Bist dann mit 50-80€ dabei.

Gruß

edit

ups,Spürer war schneller

Zitat:

Original geschrieben von spuerer

Du kannst es zwar so machen, wie es Dir die Audi-Werkstatt gesagt hat, allerdings wenn du dann wieder die Sommerreifen drauf machst fährst Du ohne Betriebserlaubnis herum, da diese Reifen nicht eingetragen/zugelassen sind. Solange nix passiert-->egal, aber wenn...

Das wird inzwischen nicht mehr so eng gesehen. Die BE erlischt nicht, weil nicht davon auszugehen ist, dass von der Nutzung geringfügig schmalerer Reifen eine direkte Gefahr ausgeht. Un dselbst wenn etwas passiert, muss erstmal nachgewiesen werden, dass genau das nicht passiert wäre, wenn er breitere Reifen drauf gehabt hätte. Aber ich kann trotzdem nicht dazu raten. ;)

Zitat:

Original geschrieben von kugelzauberer

In der EWG-Bescheinigung stehen alle Reifen und Felgengrößen die man auf dem Fahrzeug führen darf

Alle? Seit wann das denn? Da stehen nur Mindestgrößen drin.

Andreas

Themenstarteram 6. Oktober 2011 um 15:17

Hallo!

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Ihr habt damit meinen Freundlichen vom Servicethron verstoßen! ;)

Ich werde mich also um eine Einzelabnahme bemühen und euch auf dem Laufenden halten.

Zitat:

Also wer lesen kann ist klar im Vorteil

Den muss ich mir wohl gefallen lassen ;)

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

[

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von kugelzauberer

In der EWG-Bescheinigung stehen alle Reifen und Felgengrößen die man auf dem Fahrzeug führen darf

Alle? Seit wann das denn? Da stehen nur Mindestgrößen drin.

Andreas

Also unter 50 "Anmerkungen" stehen bei mir noch weitere Felgen und Reifengrößen...

Warum wurde der TÜV verweigert? Die müssten doch zumindest eine Begründung liefern.

Kann es auch sein, dass der Tragfähigkeitsindex nicht ausreichend ist? Da ist die Reifenbezeichnung im Eröffnungsposting leider wohl nicht ganz vollständig.

Wenn ich das richtig im Kopf habe, brauchst Du auf dem (oder besser unter dem :) ) A5 Mind. 94. Wenn Du also einen Falken 235/35 ZR19 91Y FK-452 XL MFS hast passt das vielleicht nicht zum vorgeschriebenen (Mindest-) Lastindex. Bitte mal prüfen, was da Min. sein muss. Liegst du drunter mit deinen Reifen ist die Geschichte hier zu Ende. Eintragung unmöglich.

Ansonsten ist hier noch das Problem einer möglichen Tacho-Abweichung. Die 19" ab Werk sind 255/35. Bei 235/35 auf 19" könnte sich aufgrund des veränderten Abrollumfangs eine Tachoabweichung ergeben, die außerhalb der zulässigen Toleranzen liegt.

Es gibt hier irgendwo im Forum einen Hinweis auf einen Reifenrechner, mit dem man das checken kann.

Bei einer Tachoabweichung außerhalb der Toleranzen ist Ende mit Eintragung. Da spielen die nicht mit, und die Neujustierung des Tacho ist glaube ich beim A5 so nicht drin.

Also klär mal bitte vorab, warum der TÜV dich ohne Plakette nach Hauese geschickt hat. Wenn es wirklich nur die Reifengröße ist, die nicht in den Papieren zugelassen ist, ist das kein großes Thema, die anderen beiden hier beispielhaft genannten Möglichkeiten werden echt teuer.

Zitat:

Original geschrieben von spuerer

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

[

Original geschrieben von Twinni

 

Alle? Seit wann das denn? Da stehen nur Mindestgrößen drin.

Andreas

Also unter 50 "Anmerkungen" stehen bei mir noch weitere Felgen und Reifengrößen...

Bei mir war das so. Ich habe meinen A5 mit 255/35 R19 Original von Audi gekauft. Hatte dann den Gedanken vielleicht doch auf 20er zu wechseln. Bin zum :) und wollte die OCE wo die 265/30 R20 drin stehen.

Die Aussage war, dass in der zum Auto gehörenden OCE immer nur die Rad/Reifenkombinationen bis zur Dimension der Originalauslieferung eingetragen sind. Die, durchaus zugelassenen, größenen Dimensionen sind dort nicht aufgelistet.

Auf die Frage was bei einer Kontrolle passiert wenn ich mir, die ja durchaus zugelassenen, Original Audi 20 Zöller aufziehen würde hieß es "kein Problem, eine Abfrage im Register durch die Beamten und es würde bestätigt das auch die 20er zugelassen sind", in den Papieren stünden aber nunmal in meinem Fall als max. die 19er.

Fand ich zwar etwas komisch, da ich dann aber doch auf den 19er bleiben wollte habe ich das nicht weiter verfolgt.

Grüße

@Dirk_8699

Ich bin der Meinung ein 35er Querschnitt auf einer 19er Felge hat immer den gleichen Abrollumfang. Hier ist ja lediglich die Reifenbreite unterschiedlich, was keinen Einfluss auf den Umfang hat.

Allerdings stehe ich voll hinter Dir was den Traglastindex angeht. Serie sind es 94 Y, mehr wäre OK niederiger ist allerdings soviel ich weiß nicht zugelassen.

mööp :)

Ein 35er Querschnitt gibt die Höhe der Flanke an. Und Zwar in Prozent der Reifenbreit.

255/35 sind also eine Flankenhöhe von 255mm * 35% = 89,25mm

Zitat:

Original geschrieben von UHT

mööp :)

Ein 35er Querschnitt gibt die Höhe der Flanke an. Und Zwar in Prozent der Reifenbreit.

255/35 sind also eine Flankenhöhe von 255mm * 35% = 89,25mm

Exakt, und bei 235mm * 35% ergibt das 82,25mm Flankenhöhe. Bei gleichem Felgendurchmesser kann man das ganze dann ausrechnen (wenn man es denn kann, ist glaub ich irgenwas mi Pi, oder einfach den Reifenrechner googlen).

Gleicher Felgendurchmesser und unterschiedliche Flankenhöhe ergibt abweichenden Abrollumfang, somit Tachoabweichung. Wieviel? Keine Ahnung. Ob noch in der Toleranz? Keine Ahnung. Wäre aber ein möglicher Ablehungsgrund.

Ohne weitere Info's vom TE (Traglastindex, Ablehungsgrund des TÜV) kommen wir in der Diskussion leider nicht weiter.

Wenn allerdings einer dieser Gründe zur Versagung der Plakette geführt haben sollten, sehe ich zumindest eine Mitschuld beim Händler. Wenn der Fahrzeugtyp bekannt ist darf man denke ich erwarten, dass er entweder in die Papiere schaut oder sich anderweitig informiert, was zulässig ist. Ist ja schließlich sein Fachgebiet. Wenn ich Reifen für meinen A5 nachfrage und die Felgengröße angeben, darf ich ja wohl davon ausgehen, dass der Fachmann mir einen passenden Reifen anbietet, und keinen der nicht zulässig ist.

Zitat:

Original geschrieben von RienNeVaPlus

zum Frühlungsanfang diesen Jahres habe ich meine Sommerbereifung zu Falken 235/35 ZR19 (FX 452 XL (TL)) geändert. Ich hatte diese Reifen online als Empfehlung für den A5 gefunden und war mit dem Preis- Leistungsverhältnis sehr zufrieden.

Wo? Wenn die Information auf der Seite des Reifenhersteller stand -> an den Reifenhersteller wenden und um Zusendung einer Reifenfreigabe bitten und mit der zum TÜV zur Abnahme und Erstellung eines Blattgutachten.

Themenstarteram 6. Oktober 2011 um 19:34

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Kommentare!

Der Wagen ist nun wieder bei mir und auch die Unterlagen der DEKRA liegen mir vor.

Dort heißt es:

Zitat:

-Reifen Größe nicht zulässig*****

Eine Liste der zulässigen Reifen habe ich nun auch vorliegen, ich möchte die hier veröffentlichen,

sofern jemand vor der gleichen Problematik stehen sollte:

Zugelassen für: Audi A5 2,7 TDI
225/50 R17 94W 7,5J x 17
245/45 R17 95W 8J x 17
245/40 R18 93W 8,5J x 18
255/35 R19 96Y XL 8,5J x 19
255/35 R19 96Y XL 9J x 19
265/30 R20 94Y XL 9J x 20

 

Mein grandioser Reifenhändler hat mir 235 / 35 ZR19 (Edit: 91Y) montiert.

Habe ich Chancen auf eine Sondergenehmigung?

Grüße

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