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Tüv Rückdatierung, Wowa

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 16:19

Hallöle,

ich fang mal von vorne an.

Meine Eltern haben einen kleinen Dethleffs Camper 460, er steht das ganze Jahr über bei einem Caravanfritzen der auch nach Anruf reparaturen Tüv etc. macht, ist ganz praktisch eigentlich brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.

Der Wowa war nun wieder mit Tüv dran im ?Mai?, ist aber nicht durchgekommen weil dem Tüver die Reifen zu alt und porös waren.

Da meine Eltern den Wowa dieses Jahr aber nicht mehr brauchen wollen Sie Tüv erst nächsten Sommer machen lassen, daraufhin meinte der Caravanhändler das wir dann nächstes Jahr die Plakette für 1 Jahr geklebt bekommen. Dann wurde ich stutzig.

siehe hier:

Abschaffung der Rück- und Fälligkeitsdatierung / Ergänzungsuntersuchung mit erhöhter HU-Gebühr bei Fristüberschreitung

Ab 1. Juli 2012 wird nach Überziehen der HU-Fälligkeit grundsätzlich nicht mehr rückdatiert. Die nächste Hauptuntersuchung ist somit grundsätzlich 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig. Damit wird eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise wieder sichergestellt.

Wird der Vorführtermin jedoch um mehr als zwei Monate überschritten, ist die Hauptuntersuchung um eine Ergänzungsuntersuchung zu erweitern. Die HU-Gebühr wird dabei aufgrund des Mehraufwandes um 20 Prozent erhöht.

(Quelle: ADAC)

 

Wird beim Tüv nun unterschieden ob Auto oder Wowa?

Bitte um eure Hilfe!

Danke

Gruß

Dreistein

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dreistein92

. . . 

120€ für nen WoWa kann aber auch nicht normal sein, oder?

 

Wenn ich dabei an mein Auto denke, da hab ich für HU+AU "NUR" 88€ bezahlt.

.

Sag mal, vom selber nachlesen auf der HP des TÜV im Internet hältst du wohl nicht viel?

Andere für sich suchen lassen ist ja einfacher.


Hier werden deine Fragen beantwortet >   www.tuev-nord.de/de/Hauptuntersuchung_2603_Sicherheit_ist_nicht_unbegrenzt_haltbar_2604_DEU_PRODUCTIVE.htm

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am 8. Juni 2012 um 17:01

Der "Caravanfritze" war wohl nicht auf dem neusten stand. Natürlich wird nicht mehr rückdatiert. Selbst mit meinem anhänger getestet, bekam einen monat mehr.

Aber:

Offenbar wurde der Wohnwagen schon geprüft, folglich müsstet ihr doch schon die Prüfgebühr gezahlt haben, oder? Bei einer Nachprüfung innerhalb eines monats, oder so? müsstet ihr nur die nachprüfung zahlen, in einem jahr dann eine ganze hu mit eventuell 20% aufpreis.

Hinzu kommt, das es offiziell nicht elaubt ist, auch wenn man nicht fährt.

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 17:50

Hi und danke für deine Antwort.

Der Caravanhändler hat jeden Tag den Tüv im Haus, er hatte unseren dann wohl über die Grube gefahren und der Tüver meinte dann "mit den Reifen bekommt der keine Plakette", hat bis jetzt aber kein Geld gekostet.

Zitat:

Hinzu kommt, das es offiziell nicht elaubt ist, auch wenn man nicht fährt.

Vielen dank für den Hinweis, da es aber ein Privat Stellplatz ist wird es dort zumindest niemanden interessieren.

Gruß

Dreistein92

1.) Die Abschaffung der Rückdatierung ist unabhängig von der Fahrzeugart. Gilt also für Motorrad genauso, wie für PKW oder Anhänger.

 

2.) Es gibt derzeit KEINE bundeseinheitlich gültige Aussage dazu. In Baden-Württemberg ist die Rückdatierung z.B. bereits offiziell abgeschafft. Bei uns in Bayern steht wohl noch nicht mal der genaue Termin für die Abschaffung fest. Juni/Juli 2012 war mal im Gespräch. Somit ist der aktuelle Status für jedes Bundesland eigens zu klären.

 

Bei uns herrscht z.Zt. sogar nachweislich Unsicherheit/unwissendheit darüber bei den Prüfdiensten.

 

Bei meinem PKW und Wohnwagen war die HU jeweils 04-2012 fällt.

 

BEIDE Fahrzeuge wurden aber erst 05-2012 beim selben Prüfdienst vorgefahren. Der PKW bei der stationären Niederlassung. Der Wohnwagen wurde durch einen mobilen Prüfer der selben Prüforganisation in der Werkstatt abgenommen.

 

Ergebnis: PKW bekam die Plakette mit 04-2014, der Wohnwagen, welcher einige Tage zuvor abgenommen wurde 05-2014.

 

Ich habe den Prüfer bei der NIederlassung darauf angesprochen. Antwort: "dann hat der Kollege das mit Ihrem Wohnwagen falsch gemacht". Dazu die Aussage, dass in Bayern noch immer rückdatiert werden MÜSSE.

 

Gruß

NoGolf

 

Themenstarteram 9. Juni 2012 um 13:34

Okay, vielen Dank.

Wobei ich der Meinung bin das in Berlin und Brandenburg die Rückdatierung abgeschafft wurde...

Vielen Dank für deine Antwort, wenn es soweit ist werde ich notfalls den Tüver mal drauf ansprechen.

Gruß

Dreistein92

Hi Dreistein92,

nach 13 Monaten Fristüberziehung ist im nächsten Jahr jedenfalls ein dickes Bußgeld fällig! Egal, wo der Wowa steht; er ist angemeldet und muss alle zwei Jahre zum TÜV!!

@Franjo001: Nö - solange der WoWa im Ausland steht (oder auch fährt), gelten die deutschen Gesetze nicht.

Davon war beim TE aber nicht die Rede! :D

Außerdem darfst Du dann nach Grenzübertritt sofort den nächsten Tüv anfahren.

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 4:50

@Franjo: Wie kommst du denn auf 13 Monate ünerziehung?

Wer bitte soll ein Bußgeld einkassieren?

Der Tüver?

Hallo,

ich meine es soll so kommen, das normal eine Rückdatierung Pflicht ist, man aber gegen eine nicht geringe Gebühr den "Zeitausgleich" dann "nachkaufen" kann, dadurch dann die Möglichkeit besteht, aktuelles Datum zu bekommen, aber - der Prüfer muß, so das Fahrzeug eine gewisse Zeit überschreitet, ein´"Bußgeld" eintreiben.

Die ganze Sache ist aber derzeit wohl noch nicht wirklich endgültig geregelt, so mag es Länder mäßig differenzen geben.

Joe

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 12:36

Hi, echt, davon habe ich noch nie etwas gehört das der Tüver dann ein "Bußgeld" einkassiert, wie hoch ist soetwas denn ca.?

Warum hat mir der Caravanhändler der sich immer darum kümmert nichts davon erzählt? Er meinte einfach nur "ja denn machen wir im nächsten Sommer Tüv dann gibt es aber auch nur für 1 Jahr die Plakette."

Gruß

Dreistein

Und nach 8 Monaten gibt es auch Punkte "gratis" dazu.

Hallo,

bei Google werden Sie geholfen.......

http://www.autobild.de/.../...srat-stimmt-hu-aenderung-zu-3351036.html

Zitat:

Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Änderung der Hauptuntersuchung (HU) zugestimmt. Die vom Bundesverkehrsministerium ausgearbeiteten Neuerungen passen die HU der weiterentwickelten Prüftechnik an. Zudem entfällt künftig bundesweit die sogenannte Rückdatierung. Autos erhalten ab dem 1. Juli 2012, wie derzeit bereits in Hessen und dem Saarland, eine Plakette, die ab dem Zeitpunkt der Untersuchung gültig ist. Wer mehr als zwei Monate verspätet zur HU erscheint, muss allerdings eine um 20 Prozent höhere Gebühr für eine "vertiefte Untersuchung" zahlen

oder hier im Forum

http://www.motor-talk.de/news/ende-der-hu-rueckdatierung-t3959301.html

Zitat:

Bei den Prüforganisationen tut sich was: ab dem 1. Juli fällt bundesweit die Rückdatierung der Hauptuntersuchung weg. Bisherige Strafen bleiben aber bestehen.

Einige Bundesländer sind dem Rest der Republik voraus: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen genießen bereits die neue Freiheit. Ab nächstem Monat wird bundesweit nicht mehr zurückdatiert. In der Praxis bedeutet das: Ein Fahrzeug mit einer bis Juni gültigen HU-Plakette, das im August vorgeführt wird, erhält eine neue Plakette bis August des übernächsten Jahres. Bisher hätte wieder Juni geklebt werden müssen.

Der ADAC hat diesen Umstand schon lange moniert, ein positiv geprüftes Fahrzeug befinde sich schließlich in einem ordnungsgemäßen, technischen Zustand.

Vorsicht ist trotzdem geboten: Die Strafen für Überzieher bleiben bestehen. Nach vier Monaten gibt es einen Punkt und 40 Euro Bußgeld, nach acht Monaten sogar 2 Punkte und 80 Euro. In extremen Fällen kann es bei einem Unfall auch Probleme mit der Versicherung geben, schließlich kann die Verkehrssicherheit nicht garantiert werde

Gruß Peter

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 12:55

Zitat:

Und nach 8 Monaten gibt es auch Punkte "gratis" dazu

Die Punkte kann ich nur von der Polizei verhängt bekommen.

Da der WoWa aber auf einem Privatgrundstück steht und nicht auf einer öffentlichen Strasse bewegt wird, ist die Sache auch wieder vom Tisch.

Zitat:

Wer mehr als zwei Monate verspätet zur HU erscheint, muss allerdings eine um 20 Prozent höhere Gebühr für eine "vertiefte Untersuchung" zahlen

Das ist doch mal Aussagekräftig, was ist denn bei 4 Monaten 40% mehr und bei 8 Monaten 80% mehr?

Was kostet eigentlich die HU beim WoWa?

Zitat:

Original geschrieben von Dreistein92

Zitat:

Und nach 8 Monaten gibt es auch Punkte "gratis" dazu

Die Punkte kann ich nur von der Polizei verhängt bekommen.

Da der WoWa aber auf einem Privatgrundstück steht und nicht auf einer öffentlichen Strasse bewegt wird, ist die Sache auch wieder vom Tisch.

Hallo,

das ist ein Irrtum: Auch auf einem privaten Grundstück verhängt die Polizei Bussgelder, wenn der TÜV abgelaufen ist. Solange das Fahrzeug angemeldet ist, haben sie das Recht dazu. Umgehen kann man das nur, in dem man das Fahrzeug abmeldet.

Jetzt kann man fragen, warum das so ist: Meine Vermutung: Ein Fahrzeug, dass angemeldet ist, wird auch im Strassenverkehr bewegt werden. Zumindest geht man davon aus, sonst macht die Anmeldung ja keinen Sinn. Und somit muss das Fahrzeug auch TÜV haben. Ist das Fahrzeug aber abgemeldet, dann darf es nicht mehr bewegt werden. Und ein "stillgelegtes" Fahrzeug braucht auch keinen TÜV.

Gruß Axel

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