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TÜV Termin nicht eingehalten?

Suzuki Motorrad
Themenstarteram 18. Mai 2005 um 15:58

Bei meinem Bike ist der TÜV schon im April abgelaufen. Was passiert,wenn ich im Juni bzw. Juli damit rumfahre und von der Polizei erwischt werde?

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28 Antworten
am 18. Mai 2005 um 16:19

ich bin mir nicht sicher, aber ich könnte mir ein verwahrngeld vorstellen oder ein erlischen des Versicherungsschutzes. sonst fahr doch jetzt hin, bekommst ja eh nur bis april '07 egal wann du jetzt hinfährst.

am 18. Mai 2005 um 16:21

Hallo,

sehe ich auch so.

Das Verwarngeld ist zwar ärgerlich, aber ich glaube noch nicht einmal 3-stellig.

Wesentlich mehr Ärger gibt es beim Unfall --> da wird´s dann so richtig spassig.

MfG

am 22. Mai 2005 um 19:40

ich denk ma gehört zu haben, dass man einen monat drüber sein kann ohne ne strafe zu bekommen, was für dich bedeutet spätestens jetzt im mai. fahren darfst damit in so weit, dass es sich dabei um die kürzeste und direkte strecke von dir zuhaus zum tüv handeln muss. die kannst auch ohne kennzeichen fahren.

am 25. Mai 2005 um 5:38

Nee, man darf ein Moped *nie* ohne Kennzeichen im Strassenverkehr bewegen. Selbst der TÜV darf ohne Kennzeichen nicht mal 'ne Probefahrt machen (war gerade erst da...).

Ohne TÜV kostet's bei Erwischtwerden nur Geld - geht noch. Bei zu lange drüber gibt es auch Points in Flensburg.

Bei 'nem Unfall kann's aber richtig teuer werden: Du rutschtst in einer Kurve aus, Dir passiert zwar nix schlimmes, aber Dein Moped landet dummerweise im Showroom eines Porsche-Händlers. Nachdem Du ja keinen TÜV hast, ist Dein Moped per Definition nicht fahrtauglich, ergo zahlt Deine Haftpflichtversicherung NICHTS. Und die Sache ändert sich nicht mal, wenn jemand anderes Schuld an Deinem Ausrutcher war (z.B. Vorfahrt genommen). Wegen Deiner Fahruntauglichkeit bekommst Du eine dicke Teilschuld - habe schon von mehr als 50% in solchen Fällen gelesen...

Na, ob das die 50 Euro TÜV-Gebühr wert ist...?

am 25. Mai 2005 um 15:22

man darf auch ohne kennzeichen (auf direkten weg) zum tüv fahren! hab das doch erst hinter mir. hab ne maschine gekauft die seit april 2004 kein tüv hatte. da ich zum neu zulassen ein tüv brauche, muss ich ja erstma zum tüvmann hinfahren und die karre abnehmen lassen um den mit dem papierwisch zum zulassungsstelle im landratsamt zu gehen und alles eintragen zu lassen und das schild zu bekommen!

am 25. Mai 2005 um 17:22

ja aber dafür musst du dir doch n rotes holen oder nich?

am 25. Mai 2005 um 17:54

NEIN!

ja wie is dat ding denn dann versichert??

darfst ja auch nach dem abmelden ohne stempel nach hause fahren.

das das moped ohne tüv nicht fahrtauglich ist stimmt nicht, das muß erst mal bewiesen werden.........!!!!!

die ganzen oldtimer müssen ja nie zum tüv.......rotes wechselkennzeichen, keine eintragung und kein tüv, alles erlaubt.

grüße suzruki

am 26. Mai 2005 um 8:10

DANKE!

Zitat:

Original geschrieben von suzruki

darfst ja auch nach dem abmelden ohne stempel nach hause fahren.

Da ist die Karre aber auch noch versichert.

Zitat:

bekommst ja eh nur bis april '07 egal wann du jetzt hinfährst

stimmt nicht ganz. kommt aufs bundesland an! im saarland bekommt man den TÜV für den monat, in dem man auch tatsächlich drüberfährt, also nichts rückwirkend "abgezogen".

am 4. Juni 2005 um 11:04

in welcher vorschrift steht das denn??

ich weiß nicht in WELCHER vorschrift das steht. aber es ist dioch nix ungewöhnliches, dass manche gesezte und vorschriften von bundesland zu bundesland variieren (bestes beispiel sind regelungen der schulen). deutschland ist nun mal föderalistisch und die länder haben verschiedene hoheitsrechte. hab mir gestern neuen tüv machen lassen, der war im mai abgelaufen. und hab ne plakette für juni. war vor 2 jahren genauso (april-mai). in rheinland- plalz ist es nicht so, das weiß ich aus einem zeitungsbericht. kann sogar sein, dass das saarland da die bundesweite ausnahme ist- weiß ich aber nicht.

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