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TÜV-Termin. Welche Teile demontieren?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 17. April 2007 um 10:23

TÜV-Termin. Welche Teile abmontieren?

Diesen Monat muß ich zum TÜV.

Was von diesen Dingen muß ich demontieren?

--rechte Nebelschlußleuchte aktiviert

-Hupen beim Öffnen und Schließen der Türen aktiviert

- Fenster auf und zu per FFB aktiviert

-Aerowischer Hinten

- Hella Tagfahrleuchten über Taxischalter

-blaue LED-Innenraumbeleuchtung

-Alu-Kurzstabantenne

Chiptuning habe ich vergessen eintragen zu lassen.

Überprüfen die es auch?

Danke für Eure Hilfe.

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20 Antworten

Du erwartest nicht wirklich eine ernste Antwort dazu, oder? :rolleyes:

am 17. April 2007 um 10:29

--rechte Nebelschlußleuchte aktiviert

-Hupen beim Öffnen und Schließen der Türen aktiviert

Chiptuning habe ich vergessen eintragen zu lassen.

Überprüfen die es auch?

 

das würde ich ausbauen/deaktivieren und auch dann so lassen;):D

Themenstarteram 17. April 2007 um 10:30

Einiges ist mir schon klar.

Aber darf man nicht mal fragen in diesem Forum ohne mal eine blöde Antwort zu bekommen?

am 17. April 2007 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von Devil1978

Einiges ist mir schon klar.

Aber darf man nicht mal fragen in diesem Forum ohne mal eine blöde Antwort zu bekommen?

wenn du mit sachen rumfährst, die eingetragen gehören, und dies nicht sind, somit ist das illegal= keine auskunft hier im forum.zudem kein versicherungsschutz etc..

chiptuning vergessen einzutragen....ja ne:D

und das hupen ist in deutschland auch verboten

Themenstarteram 17. April 2007 um 10:42

Egal ob das Hupen verboten ist oder nicht.

Ist doch nicht weiter schlimm.

In jedem anderen Forum hab ich vernünftige Antworten bekommen.

Nicht so wie hier.

Da merkt man echt zum Teil was hier für Großkotze in dem Forum angemeldet sind wie Ihr.

Wenn man darüber nicht mal ne Auskunft bekommt nur weil es verboten ist.

Anscheinend tunt Ihr eure Autos nicht und fahrt mit normalen Autos rum.

Hier haben sicher Einige das Hupen aktiviert.

am 17. April 2007 um 10:42

Zitat:

und das hupen ist in deutschland auch verboten

Selektioniert sich sowas nicht von alleine aus?

Wenn mein Nachbar so nen Scheiss hätte, würde es aber ordentlich Rabatz geben.....

Themenstarteram 17. April 2007 um 10:45

Das Hupen ist ja so schlimm oder?

Also ich bleib von an von dem Forum weg.

Auf so ein Scheiß Forum kann ich gut verzichten.

Ihr dämlichen OBI-Tuner.

am 17. April 2007 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von Devil1978

Das Hupen ist ja so schlimm oder?

Also ich bleib von an von dem Forum weg.

Auf so ein Scheiß Forum kann ich gut verzichten.

Ihr dämlichen OBI-Tuner.

Adiö mit Ö!!!!!!!!!!

am 17. April 2007 um 10:49

Zitat:

Original geschrieben von Devil1978

Das Hupen ist ja so schlimm oder?

Also ich bleib von an von dem Forum weg.

Auf so ein Scheiß Forum kann ich gut verzichten.

Ihr dämlichen OBI-Tuner.

komm gibs zu du fährst opel?

sowas blödes echt........

dann frag doch in jedem anderen forum nach nur nicht hier wenn du da bessere antworten bekommst

du blöder trödelmarkt tuner...echt

Themenstarteram 17. April 2007 um 10:51

Ich und ein Trödelmarkttuner.

So lange ich schon bei MT dabei bin. Der Umgangston hier war schon immer so Bauernhaft.

nix gegen bauern hier, JA????

am 17. April 2007 um 11:01

so ich komm mal BTT

zur zweiten nebelschlussleuchte:

Zitat:

§ 14. Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler für Kraftwagen (4a) Kraftwagen der Klassen M und N müssen hinten mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Mit diesen Nebelschlussleuchten darf nur rotes Licht ausgestrahlt werden können. Werden zwei Nebelschlussleuchten angebracht, so müssen sie symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegen; wird eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie links von dieser Ebene oder auf dieser Ebene liegen. Das Anbringen von mehr als zwei Nebelschlussleuchten ist unzulässig. Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.

ist also nicht verboten.

MfG

Sebastian

am 17. April 2007 um 11:05

@Devil1978:

Vielen Dank, wegen Leuten wie Dir haben wir GTI Fahrer so einen schlechten Ruf und das obwohl Du es bei Deinem Baujahr (1978) doch eigentlich besser wissen solltest.

Hier trotzdem die gewünschten Hinweise soweit ich mich damit auskenne, denn Rest wird Dir entweder der TüV mitteilen oder

es sind hier bestimmt noch ein paar Gleichgesinnte.

 

-Hupen beim Öffnen und Schließen der Türen aktiviert

ist zwar nicht so dezent, aber so lange sich da rechtlich

nichts geändert hat (hatte ich an meinem alten G3 auch)

kannst das so lassen

- Fenster auf und zu per FFB aktiviert

kannste auch lassen

-Aerowischer Hinten

Wenn der ne ABE hat, kannste lassen

-blaue LED-Innenraumbeleuchtung

ist auch OK, hab ich auch

-Alu-Kurzstabantenne

völlig unnütz, aber kannst du auch so lassen

- Chiptuning habe ich vergessen eintragen zu lassen.

Das gehört SOFORT eingetragen ! Du fährst ohne ABE und

somit ohne Versicherungsschutz !!!

- Überprüfen die es auch?

Sofern Du kein Sparfuchs bist ist das doch egal, hier ist GEIZ nicht geil.

Also nichts für ungut aber ich hoffe Du kommst schnell zur Einsicht.

 

Gruß, Xenobite

am 17. April 2007 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von Devil1978

Ich und ein Trödelmarkttuner.

So lange ich schon bei MT dabei bin. Der Umgangston hier war schon immer so Bauernhaft.

ich habe mich lediglich auf dein niveua herabgelassen

zudem wenn du solange bei mtt bist müsstest du wissen das es zu illegalen sachen sprich welchen die nicht in der stvo erlaubt keine antworten geben wird also....

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