ForumPolo 1 & 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 1 & 2
  7. Tüv tips,was gleich mitm machen...

Tüv tips,was gleich mitm machen...

Themenstarteram 1. Februar 2007 um 16:21

hi,mein neuer 2f mit 3f motor steht nun vor der tür.

eigentlich muesste der wagen zur vollabnahme,da 2 jahre abgemeldet.

werde aber bis zum ersten märz warten bis die neue regelung (84monate) in kraft tritt.

was schauen die eigentlich beim haupttüv mehr nach als normalo tüv ?

 

nun noch ein paar fragen,bitte ganz lesen weil wichtig.

ich muss beide domlager machen,und wollt ma wissen was ich gleich mit machen soll.(teile sind ja extrem günstig)würd gern den esd auch neu kaufen,da er ein wenig verbogen und im durchlass an einer stelle stark zu is. (hing mal durch denke ich)

hab folgendes heut schonmal besorgt.

2 domlager inkl der gummis

auspuff gummis

öl

ölfilter

luftfilter

Kerzen hol ich morgen,stimmts das da nur 3 polige rein sollen ? oO

bremsen vorn sind top,hinten seh ich dann beim tüv(hab ja keinen pruefstand hier)

nach den bremsschläuchen schau ich morgen nochmal,auspuff is wohl nur ein klitzekleines loch im esd,und wieso is die 75ps abgasanlage so shice teuer,passt da was anderes ?

also was sollte ich an der vorderachse gleich mit machen,stabigummis evtl ?

und vielleicht gleich 2 neue querlenker rein ?

wie is das mit den spurstangenkoepfen,hab da keine verschleisserfahrung .

 

am meisten sorgen macht mir die abgasanlage,ich geb doch nich 200 euronen aus wenn ich den käse eh weg haue und mir ne gruppe a kaufe.

und das gelumpe weiter verkaufen will ich auch nicht.

hab aber auch keine lust da mit ner 63mm edelstahlanlage anzu donnern und zu sagen "ja die muessen war auch gleich noch mit eintragen.

nacher machen die noch lange gesichter vom tüv...

wär echt froh wenn ihr nem alten polofahrer ma unter die arme greifen koenntet,vielen dank im voraus.

Ähnliche Themen
8 Antworten

HI. Also. Das mit dem Haupttüv weis ich nicht aber ich sag mal wenn du deine Domlager machst schauste erstmal ob die querlenkergummis noch ok sind. So. Dann das mit der auspuffanlage: schau mal bei ebay wenn ich mich net täusche kanppe 35 euro.

Mfg Chris

Themenstarteram 1. Februar 2007 um 16:57

ja ebay is klar,aber da steht ueberall nur bis 55 ps

wenn ich eine find fuern gt mit 75 ps,kostet nur der msd knapp 70 €

muss doch also schon ein unterschied sein am 3f mit 75 ps.

am 1. Februar 2007 um 17:08

was soll das für eine neue reglung sein 84 monate???

mfg

Themenstarteram 1. Februar 2007 um 19:36

Zitat:

2) Wegfall der 18-Monats-Frist nach vorübergehender Stilllegung / Freigabe des Kennzeichens nach Stilllegung

bisheriges Recht bis 28.02.07:

Wenn Sie ein Fahrzeug vorübergehend stilllegen, kann es innerhalb einer Frist von 18 Monaten wieder zugelassen werden (nur die HU muss noch gültig sein). Erst nach 18 Monaten gilt das Fahrzeug als endgültig außer Betrieb gesetzt (gelöscht). Für eine Wiederzulassung nach Löschung ist dann eine Neuabnahme (§ 21 StVZO) notwendig.

Innerhalb der 18-Monats-Frist bekamen Halter für ihre Fahrzeuge nach der vorübergehenden Stillegung "ihr" Kennzeichen automatisch wieder abgestempelt. Dies war von besondererer Bedeutung z.B. bei saisonbedingten Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen (Motorräder, Wohnwagen usw.).

Erst durch die Löschung nach 18 Monaten wird das Kennzeichen, welches solange mit diesem Fahrzeug "fest verbunden" war, zur erneuten Ausgabe wieder frei.

neues Recht ab 01.03.2007:

Künftig entfällt sowohl die vorübergehende Stillegung als auch die endgütige Abmeldung. An deren Stelle tritt künftig die "Außerbetriebsetzung". Dies hat u.a. zur Folge, dass auch bei längerer Außerbetriebsetzung (über 18 Monate) keine Löschung mehr eintritt. Vielmehr können diese Fahrzeuge max. 7 Jahre lang (so lange bleiben diese beim KBA gespeichert) wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich. Dies bringt eine Erleichterung für den Halter, der außerdem die Kosten für eine Neuabnahme einspart.

Zu beachten ist allerdings eine wichtige Neuerung bezüglich der Wiederzuteilung des Kennzeichens:

Fahrzeuge, die ab dem 01.03.07 außer Betrieb gesetzt werden, "behalten" nicht mehr automatisch "ihr" Kennzeichen. Dieses wird künftig nach kurzer Frist vom KBA wieder freigegeben, so dass man davon ausgehen kann, dass dieses bereits nach ca. 4-5 Wochen nach Außerbetriebsetzung theoretisch einem anderen Halter/Fahrzeug zugeteilt werden könnte. Dies ist besonders für saisonbedingte Stilllegungen (z.B.Krafträder, Wohnwagen usw.) von Bedeutung, wenn Sie "Ihr" Kennzeichen bei der Wiederzulassung später wieder benutzen möchten.

Deshalb:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, und Sie dieses Kennzeichen anschließend wieder für die spätere Wiederzulassung verwenden möchten, sollten Sie unbedingt eine Vorreservierung Ihres Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vornehmen lassen! Sonst kann es vorkommen, dass Sie dieses Kennzeichen bei der Wiederinbetriebnahme nicht mehr verwenden können, weil es bereits anderweitig vergeben wurde! Eine automatische Reservierung können die Zulassungsbehörden nicht vornehmen. Wir empfehlen deshalb, diese Vorreservierung gleich bei der Außerbetriebsetzung vornehmen zu lassen.

Dies gilt für alle Außerbetriebsetzungen, die ab dem 01.03.07 vorgenommen werden. Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.03.07 nach altem Recht stillgelegt wurden bleibt es dabei, dass diese Kennzeichen erst nach 18 Monaten nach Stillegung freigegeben werden. Hier brauchen sie also noch keine Vorreservierung zu veranlassen.

quelle

http://www.friesland.de/index.php?pageId=1191

dabei merk ich gerade das ich ein problem habe.

da mein wagen schon vom kba gelöscht wuerde (2 jahre stillgelegt) werde ich wohl um die 21er nich rum kommen.

hab zwar nix offizielles,aber es sieht so aus als ob die regelung wirklich nur fuer fahrzeuge gillt die am ersten märz noch keine 18 monate abgemeldet sind.

ich hab angst oO

was schauen die mehr bei der vollabnahme als beim normalen hu ?

vielleicht weiss ja jemand bescheid und macht mir ein wenig mut.

am 1. Februar 2007 um 20:09

ich schätze mal das bei der Vollabnahme schon bei geringsten Mängel, bei dem man normalerweise durchkommen würde, durchfällt... Wird alles halt mehr unter die Lupe genommen....berichtigt mich wenn ich falsch liege

Themenstarteram 1. Februar 2007 um 20:14

so nu ma butta bei de fische

ich hab imbrief eintragungen,die auch jetzt wohl noch legal sind,

unter anderem

ein fahrwerk dietrich,das auch noch verbaut ist.

ausserdem ne komische eintragung fuer meine ats classic felgen sprich 7x13 mit 175 50 13er auf ner 7 zoll felge (auf 8zoll is wohl nicht mehr legal,bzw wird nicht mehr eingetragen.

die felgen hab ich im kofferraum,sind aber keine pellen druff.

muss der tüveer die eintragungen vom alten brief uebernehmen,auch wenn der wagen 2 jahre gestanden hat ?

ich kann den dreck doch nich nochmal eintragen oO

fuer das dietrich fahrwerk gibs glaub ich nichmal mehr n gutachten,oder ich weiss nicht wo ich suchen soll.

das gutachten von ats fuer die 7x13 wurde laut ats gutachten liste zurueck gezogen.

heisst das das ich den mist nun per 21er nachtragen lassen darf ?

Themenstarteram 2. Februar 2007 um 15:52

also nun bin ich schklauer

hab gerade mit dem tüvan gephoned

die alten eintragungen werden in den neuen brief uebernommen,vorausgesetzt "die eintragungen sind nicht illegal,und die teile sind am fahrzeug montiert.

natuerlich muessen sie auch noch funktionstüchtig sein.

diese uebernahmen kosten nix,und man benoetigt auch nicht nochmal das gutachten der zu uebernehmenden teile.

die "wiederzulassung kostet 56 € (tüv nord) dazu kommen dann noch normale HU und evtl AU kosten.

das heisst fuer mich,ich brauch nun fix ein paar gut erhaltene 175/50/13er pneus,um die eintragung der felgen mit in den neuen brief zu uebernehmen.

hab hier mal ne checkliste fuer tüv,was wuerdet ihr noch hinzufuegen ?

liste ist niocht von mir !

v

Zitat:

1. Beleuchtung

Funktionieren alle Lampen und Kontroll-Lämpchen im Armaturenbereich?

Sind Leuchtengehäuse unbeschädigt (kein Kondenswasser, keine Steinschläge, Reflektoren nicht blind)?

Funktionieren alle Lampen?

Ist die Lichtstärke aller Lampen gleich?

2. Räder und Bereifung

Sind die Felgen ohne Schäden oder Verformungen?

Sind die Reifen ohne Schäden wie Einschnitte, Beulen oder Risse (auch die Reifenflanken)?

Ist das vorgeschriebene Mindestprofil (Pkw 1,6 mm in den Hauptprofilrillen) bei jedem Reifen vorhanden?

3. Korrosion

Sind keine ernsthaften Durchrostungen sichtbar?<

Besonders beachten:

Bodengruppe, Auspuffanlage, tragende Teile wie Schweller und Längsträger, Federbein-Aufnahmen im Motorraum und Kofferraum.

4. Flüssigkeitsstände

Ist die Bremsflüssigkeit zwischen Maximum und Minimum?

Ist die Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden?

Verlieren Motor oder Getriebe kein Öl?

5. Lenkung

Treten keine Geräusche beim Lenken auf?

Ist die Lenkung bei jedem Einschlag leichtgängig?

Ist das Lenkspiel gering?

6. Bremsen

Rastet die Handbremse sicher ein, ist sie wieder leicht zu lösen?

Ist der Handbremshebel vor dem oberen Anschlag schon fest?

Fußbremse: Spricht die Bremse frühzeitig und kräftig an (ausreichende Verzögerung)?

Starkes Bremsen: Bleibt der Wagen in der Spur?

Sind die Gummibeläge der Pedale vorhanden und rutschfest?

7. Sonstiges

Ist die Batterie fest verankert?

Sind keine scharfkantigen Teile am Fahrzeug (z. B. eine abgebrochene Antenne)?

Ist die Frontscheibe ohne größere Steinschläge, Kratzer oder Sprünge?

Ist die Hupe in Ordnung?

Ist das Kennzeichen gut lesbar?

Ist der Scheibenwischergummi in Ordnung?

Sind sämtliche Spiegel optisch einwandfrei?

Sind alle Veränderungen am Fahrzeug in den Papieren eingetragen?

Ist der Verbandskasten komplett (Alter beachten) und im Kfz?

Ist das Warndreieck in Ordnung und im Kfz?

Ist die Anhängesteckdose in Ordnung?

Ist die Fahrzeug-Ident.-Nr. lesbar?

Stimmt das Typenschild überein?

am 2. Februar 2007 um 22:37

die checkliste ist gut und sollte reichen also check dein auto so durch und du wirst keine problemme haben, bei den achsteilen würd ich einfach mal schauen ob sie spiel haben.

und wen du die domlager machst denke auch eventuel an neue dämpfer je nachdem was sie gerannt haben.

in der regel sind die bei 80000 bis 100000 km ausgelutscht

beim sportfahrwerk bestimmt noch früher.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 1 & 2
  7. Tüv tips,was gleich mitm machen...