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Tüv und 18 Zoll auf A6?
hallo,
muss jetzt zum tüv, habe mir jetzt neue reifen und felgen zugelegt. sind audis originale felgen, 18 zoll. sind auf einem audi a6 2.7 4f (2009). im schein ist eingetragen: 225/50 r17 98y...
jetzt die frage, darf ich mit den jetzigen fahren? und wenn nein, kann ich die 18-ner im schein problemlos eintragen?
Beste Antwort im Thema
Alle zulässigen Audi-Rad-/Reifenkombinationen für deinen Wagen stehen in der, zu deinen Fahrzeugpapieren gehörenden, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung unter 32 und 50.
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16 Antworten
Alle zulässigen Audi-Rad-/Reifenkombinationen für deinen Wagen stehen in der, zu deinen Fahrzeugpapieren gehörenden, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung unter 32 und 50.
ok, unter 32 steht nur was von r17, unter 50 nur eine zeile was mit 18:
245/40 r18 97y#8jx18 et48
muss jetzt mal nachschauen welche ich genau habe. angenommen habe etwas andere werte als hier angemerkt, was kann ich dann tun?
Zitat:
was kann ich dann tun?
Sofort zur [TÜV]-Abnahme, bevor du, im Falle eines Falles, Probleme mit deiner Versicherung bekommst.
ok, das mache ich ja, nur die frage noch ob ich dann die reifen wirklich auch eintragen kann? wird es da keine probleme geben?
kann ich mich irgendwie vorher erkundigen oder das nachprüfen?
edit: also nur was in der "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" steht darf drauf? alles andere nicht?
Zitat:
@Kava.hr schrieb am 17. April 2015 um 12:33:19 Uhr:
ok, das mache ich ja, nur die frage noch ob ich dann die reifen wirklich auch eintragen kann? wird es da keine probleme geben?
kann ich mich irgendwie vorher erkundigen oder das nachprüfen?
edit: also nur was in der "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" steht darf drauf? alles andere nicht?
Ob du das eingetragen bekommst kann man erst sagen wenn man weiß welche Maße die 18 Zoll haben. Welche Breite und ET haben denn die Felgen? Welche Teilenummer bzw. von welchem Audi stammen die?
Und ja, nur was in der EWG steht kann abnahmefrei gefahren werde, vorausgesetzt es handelt sich um Original Audi Felgen die auch für deinen A6 zugelassen sind. Ausgenommen sind dann natürlich Zubehör Felgen die eine ABE haben, in dieser ABE ist dann nach zu lesen ob eine TÜV Abnahme erforderlich ist oder nicht.
Also ich hatte den Fall beim A4, dass ich von Audi für meine Felgen nen Nachtrag zu einer existierenden KBA hatte. Dort stand drin, dass ich die Felgen so fahren darf. Der TÜV meinte dann trotzdem das müsse in Verbindung mit Fahrwerk eingetragen werden. So bekam ich dann nicht nur eine Eintragung des Fahrwerks, sondern durfte für die Reifen/Felgen mitzahlen.
Hier:
225/45 95w, 8.0jx 18h2 et 43, ronal 1291, se 0601025 ak
se0601025 gibt's nicht
8x18 ET:43 steht laut deinen Angaben nicht in der EWG, das heißt du musst die Felgen via Einzelabnahme eintragen lassen. 225-45-18 ist auch die falsche Reifengröße, müssten 245-40-18 für den 4F sein.
Zitat:
@Passat_V6 schrieb am 17. April 2015 um 15:50:45 Uhr:
se0601025 gibt's nicht
Bestimmt falsch abgelesen:
8E0 601 025 AK
Wieviel kostet das eintragen? Und kann man das ohne probleme machen? Sonst würde ich vielleicht neue reifen ran machen
Felgen werden die auch nachschauen?
A siggi es stimmt... Eine 8 ist das
8E sind Audi A4 Felgen. Das heißt du musst dir von Audi eine Traglastbescheinigung besorgen die bestätigt das die A4 Felgen auch deinen A6 tragen können, diese Bescheinigung erhältst du beim Audi Kundenservice Gratis, einfach anrufen und die Teilenummer der Felgen durchgeben. Die Reifen wird dir der TÜV mMn jedoch nicht eintragen. Nimm 245-40-18 und die Sache hat sich. Das ganze wird eine Einzelabnahme und wird zwischen 70 und 120 Euronen kosten.
Technisch wird das ganze kein Problem da die A4 Felgen lediglich 5mm weiter aus dem Radkasten kommen werden als die Serienräder in 8x18 ET:48
Zitat:
@Poloweb schrieb am 17. April 2015 um 14:45:09 Uhr:
Also ich hatte den Fall beim A4, dass ich von Audi für meine Felgen nen Nachtrag zu einer existierenden KBA hatte. Dort stand drin, dass ich die Felgen so fahren darf. Der TÜV meinte dann trotzdem das müsse in Verbindung mit Fahrwerk eingetragen werden. So bekam ich dann nicht nur eine Eintragung des Fahrwerks, sondern durfte für die Reifen/Felgen mitzahlen.
Völlig normale Praxis: Denn, eine ABE gilt nur für ein Auto im Original zustand, wie es vom Band lief.
Verbaut man am Auto eine zweite Änderung, gelten die ABE nicht mehr, da es tausende Kombinationsmöglichkeiten aller Anbauteile gibt, und kein Prüfer der Welt alle Varianten im Vorfeld Püfen kann. Darum dann Einzelabnahmen, so wie das Auto vorgeführt wird. (Felgen, Fahrwerk, Heckspoiler, Frontlippe, Heckfender, Spiegel, Auspuff, Bremsen usw.
also, nochmal, der tüv schaut sich die reifen und felgen sicher an? ok... dann wollte ich noch fragen wie es aussieht wenn ich mit winterreifen ankomme? habe winterreifen auf 16 zoll... das wäre denen ja egal oder?
Zitat:
das wäre denen ja egal oder?
Dem TÜV ist das egal.
Deine Versicherung sagt im Falle eines Falles: Macht 5000,-€ Regress und (Voll)-Kasko entfällt.