Tüv und Asu Mängel anner Karre
komm grad vom tüv und hab folgende mängelliste:
-bremsbeläge vorne verschlissen
-scheinwerfer für fern- und abblendlicht links und rechts lichtbild / Hell-Dunkel-Grenze unzulässig
-Schlußleuchte rechts innen ohne Funktion
-M+S Geschwindigkeitsschild fehlt
bremsbeläge, schlußleuchte un das schild sind ja kein ding. muss ich beim punkt 2 das licht einstellen lassen oder müssen da neue birnen rein ? versteh den zusatz hell-dunkel-grenze nicht so ganz.
weiterhin bin ich durch die asu gerasselt. zuviel co und lamdabwert zu niedrig. damit soll sich die werkstatt rumärgern. da ich keine lust hab auf verdacht teure teile auszuwechseln.
MfG
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20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von d00d
-M+S Geschwindigkeitsschild fehlt
MfG
Son Mist hab ich auch net, wurde aber noch nie von nem TÜV-Mann drauf angesprochen....
Punkt 1: Naja, da sollte man schon vorher einen Blick drauf werfen. Ärgerlich wenn man deswegen nochmal hin muss.
Punkt 2: Das riecht verdächtig nach "illegalen Leuchtmitteln" (wenn noch die originalen Scheinwerfer drin sind).
Punkt 3: Eine gern geführte Diskussion. Nich alle E36 haben 2 Nebelschlußleuchten. Nach welchem System BMW da vorgegangen ist, ließ sich noch nicht feststellen.
Punkt 4: Wer fährt denn im Juli mit Winterreifen rum/zum TÜV !?
Greetz
Tim
Zitat:
Original geschrieben von YETI
Punkt 4: Wer fährt denn im Juli mit Winterreifen rum/zum TÜV !?
Braucht man den Aufkleber nur, wenn man WR drauf hat??
Zitat:
Original geschrieben von r-a-s-i_ffm
Zitat:
Original geschrieben von YETI
Punkt 4: Wer fährt denn im Juli mit Winterreifen rum/zum TÜV !?
Braucht man den Aufkleber nur, wenn man WR drauf hat??
Japp, und auch NUR, wenn die WR nicht für die V-Max des PKW zugelassen sind.
Beispiel: Dein BMW Fährt laut Schein 220, die Reifen sind nur bis 190 zugelassen. Dann musst du dir nen Sticker aufkleben wo steht:"M+S max. 190km/h"
Wenn du keinen drauf hast, und mit Sommerreifen zum Tüv fährst, wird das auch nicht bemängelt. Denn woher soll der Prüfer wissen, ob deine WR nicht auch für 250km/h zugelassen sind, er kennt diese ja schließlich nicht.
EDIT: Ihhh wieso ist denn da mein Uraltes AVA drin? Hab doch schon längst en anderes reingetan...
ja, da nur die winterreifen i.d.r. diese km/h-begrenzung haben.
@yeti:
ich glaube mit schlussleuchte meint er nicht die NSL, sondern nur die normale rückleuchte, also die, die angeht, wenn man das licht einschaltet.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
@yeti:
ich glaube mit schlussleuchte meint er nicht die NSL, sondern nur die normale rückleuchte, also die, die angeht, wenn man das licht einschaltet.
Um so schlimmer.....
Wenn ich zum TÜV fahr check ich doch wenigstens so einfache Sachen.
Die sind natürlich gleich schon mal angepisst wenn man mit so offensichtlichen Mängeln vorfährt.
Auch Prüfer sind nur Menschen - haben aber einen Ermessensspielraum.
Da sollte man nicht unbedingt so plump ausloten wo der zu ende ist
Greetz
Tim
das problem ist wohl, dass die schlussleuchte 2 glühfäden drin hat. es kann sein, dass ich mal ne birne ausgetauscht hab und versehentlich eine mit nur einem faden reingetan hab.
Bis auf das Abgasproblem alles Kleinigkeiten die man vorher hätte beseitigen können
Zitat:
Original geschrieben von d00d
das problem ist wohl, dass die schlussleuchte 2 glühfäden drin hat. es kann sein, dass ich mal ne birne ausgetauscht hab und versehentlich eine mit nur einem faden reingetan hab.
Die inneren Rücklichtlampen sind normale 12V5W Einfadenlampen.
Die Zweifadenlampe sitzt ganz außen....
Greetz
Cap
bei mir wurde zum Glück heute nur ein Radlager bemängelt, das hat etwas Spiel.
Ansonsten ist der Wagen top. Na ok, die Handbremse könnte schon deutlich besser gehen, aber dank meiner Tieferlegung mussten wir auf Bremsencheck etwas abstriche machen
Was wird das Wechseln eines vorderen Radlagers kosten?
Habt ihr übrigens gewusst das man nicht durch die HU kommt, wenn das ABS defekt ist!
Na so ein schwarn. Also ich bräucht keins....
Nicht mehr vielleicht....ohne ABS bremst der Wagen schließlich trotzdem noch.Zumindest hat das meinen TÜVer beim letzten TÜV (oder wars der vorletzte) nur einen Mängeleintrag auf dem bestandenen TÜV-Wisch bedeutet.
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von regen-m-power
Habt ihr übrigens gewusst das man nicht durch die HU kommt, wenn das ABS defekt ist!
Na so ein schwarn. Also ich bräucht keins....
Na ist ja auch logisch oder?
verdammt ich hab nachgeschaut und BEIDE schlussleuchten (die mit 2 fäden) sind intakt. was kann der nur gemeint haben ?!? kann das vielleicht an den selbst getönten rückleuchten liegen ? da hatter kein wort drüber verloren, die warn ihm scheinbar egal.