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tüv und au bescheinigung

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 20:34

hallo, hab ma ne kurze frage..

meine freundin möchte gern ihr auto verkaufen.. allerdings hat sie nur noch die au bescheinigung. der tüv beleg ist leider abhanden gekommen. und der käufer meinte das er das auto so nicht kauft, da er es gern weiter verkaufen möchte. besteht die möglichkeit eine tüv bescheinigung nachzubekommen? was kann man machen? bitte helft mir ;)

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21 Antworten

Einfach zum TÜV fahren, bei dem der letzte Check stattgefunden hat und Dir den Bericht noch mal geben lassen.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 20:46

naja die sache is die, das der tüv letztes jahr im mai stattgefunden hat.. bei ner kleinen werkstatt. meinste das geht trotzdem?

nö geht nicht, da musste wohl neu machen.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 20:56

warum muss man denn unbedingt die tüv bescheinigung dabei haben? ich hab meine autos immer ohne verkauft, gab nie probleme.

wie ist das wenn man den abmeldet und den dann verkauft?

da kricht man dann ja ne abmeldebescheinigung wo alles drauf steht. geht das?

am 5. Juli 2006 um 22:49

nein das reicht net... ich mein die tragen zwar im fahrzeugschein ein

[X] vorübergehende stilllegung

nächste HU xx/200x

aber du brauchst trotzdem auf der zulassungsstelle, zumindest bei uns im kreis, die tüv bescheinigung zum anmelden, sonst kannste grad wieder heim fahren

am 6. Juli 2006 um 6:12

Moin,

kassiopeia hat Recht, man braucht zum Anmelden auf jeden Fall HU und AU Bescheinigung!

Aber auch wenn die HU in einer kleinen Werkstatt gemacht wurde muss die Organisation die dort geprüft hat dir eine Zweitschrift aushändigen können.

Also, zu der Werkstatt fahren, fragen wer dort prüft, dann bei der Organisation anrufen und nach einer Zweitschrift fragen.

Sollte eigentlich kein großes Problem sein.

der Habicht

Mittlerweile muss man sogar HU und AU Bescheinigung im Auto mit sich führen! Nur so nebenbei

am 6. Juli 2006 um 10:17

Zitat:

Mittlerweile muss man sogar HU und AU Bescheinigung im Auto mit sich führen! Nur so nebenbei

Wo bitte steht das denn?!?

 

StVZO § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

Zitat:

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten

Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten

Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den

Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll

und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen

zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte

Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten

Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung

oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht

für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der

nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen

Dokument ersichtlich ist.

am 6. Juli 2006 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von Daywalker2k3

Mittlerweile muss man sogar HU und AU Bescheinigung im Auto mit sich führen! Nur so nebenbei

Stimmt nicht, aufbewahren ja.

Mitführen nein!

der Habicht

na ja, schaden kann es aber nicht. Habs bei mir in nem Hefter im Handschuhfach zusammen mit der ABE für die Alufelgen.

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht

Stimmt nicht, aufbewahren ja.

Mitführen nein!

der Habicht

Doch, mitführen.

Wenn Du von der Pol angehalten wirst können die von Dir den letzten Prüfbericht verlangen, wenn Du ihn nicht an Ort und Stelle vorlegen kannst gibt es ein Ticket.

Das ist seit ca. 5-6 Jahren so, seitdem es ja auch so ist dass, wenn Du zu spät zum TÜV kommst, also nicht in dem Monat wo er fällig gewesen wäre die neue Plakette für zwei Jahre ab dem Ablaufmonat der alten geklebt wird.

Man muß sämtliche beim TÜV festgestellten Mängel, also auch kleine mit denen man ohne Probleme die Plakette bekommt innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung beseitigt haben, und damit sowas kontrolliert werden kann muß die Bescheinigung immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Steht glaube ich sogar mittlerweile auf den Prüfberichten drauf.

am 7. Juli 2006 um 22:55

Na da würd ich ja mal gerne wissen, wo sowas drinstehen soll...

In der StVZO zumindest nich, in der StVO hab ich auch nix gefunden...

Aber wenn du ne Quelle nennen kannst, lasse ich mich gerne eines besseren belehren...

 

Habe nun mal an den ADAC ne mail geschickt, vlt. kann der n bissl Klarheit bringen.

Zitat:

Original geschrieben von noah1

Doch, mitführen.

Wenn Du von der Pol angehalten wirst können die von Dir den letzten Prüfbericht verlangen, wenn Du ihn nicht an Ort und Stelle vorlegen kannst gibt es ein Ticket.

Das ist seit ca. 5-6 Jahren so, seitdem es ja auch so ist dass, wenn Du zu spät zum TÜV kommst, also nicht in dem Monat wo er fällig gewesen wäre die neue Plakette für zwei Jahre ab dem Ablaufmonat der alten geklebt wird.

Man muß sämtliche beim TÜV festgestellten Mängel, also auch kleine mit denen man ohne Probleme die Plakette bekommt innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung beseitigt haben, und damit sowas kontrolliert werden kann muß die Bescheinigung immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Steht glaube ich sogar mittlerweile auf den Prüfberichten drauf.

ich war mittwoch mir neue plaketten holen... und auf nachfragen meinerseits kam die antwort "Nein den zettel von der HU brauchen sie nicht mitführen nur den von der AU.

nichts gegen dich aber ich denke das einer der das beruflich macht mehr ahnung davon hat als du... *kein angriff*

am 8. Juli 2006 um 0:43

HU und AU muss man, soweit ich weiss, seit letztem Jahr oder so mitführen, da die Polizei sowas bei ner Kontrolle verlangen kann.

Sonst kostets 10,- Strafe.

War bei nem Kumpel von mir so, da wollten die das sehen

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