- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 3
- tüv und au bescheinigung
tüv und au bescheinigung
hallo, hab ma ne kurze frage..
meine freundin möchte gern ihr auto verkaufen.. allerdings hat sie nur noch die au bescheinigung. der tüv beleg ist leider abhanden gekommen. und der käufer meinte das er das auto so nicht kauft, da er es gern weiter verkaufen möchte. besteht die möglichkeit eine tüv bescheinigung nachzubekommen? was kann man machen? bitte helft mir
Ähnliche Themen
21 Antworten
Einfach zum TÜV fahren, bei dem der letzte Check stattgefunden hat und Dir den Bericht noch mal geben lassen.
naja die sache is die, das der tüv letztes jahr im mai stattgefunden hat.. bei ner kleinen werkstatt. meinste das geht trotzdem?
nö geht nicht, da musste wohl neu machen.
warum muss man denn unbedingt die tüv bescheinigung dabei haben? ich hab meine autos immer ohne verkauft, gab nie probleme.
wie ist das wenn man den abmeldet und den dann verkauft?
da kricht man dann ja ne abmeldebescheinigung wo alles drauf steht. geht das?
nein das reicht net... ich mein die tragen zwar im fahrzeugschein ein
[X] vorübergehende stilllegung
nächste HU xx/200x
aber du brauchst trotzdem auf der zulassungsstelle, zumindest bei uns im kreis, die tüv bescheinigung zum anmelden, sonst kannste grad wieder heim fahren
Moin,
kassiopeia hat Recht, man braucht zum Anmelden auf jeden Fall HU und AU Bescheinigung!
Aber auch wenn die HU in einer kleinen Werkstatt gemacht wurde muss die Organisation die dort geprüft hat dir eine Zweitschrift aushändigen können.
Also, zu der Werkstatt fahren, fragen wer dort prüft, dann bei der Organisation anrufen und nach einer Zweitschrift fragen.
Sollte eigentlich kein großes Problem sein.
der Habicht
Mittlerweile muss man sogar HU und AU Bescheinigung im Auto mit sich führen! Nur so nebenbei
Zitat:
Mittlerweile muss man sogar HU und AU Bescheinigung im Auto mit sich führen! Nur so nebenbei
Wo bitte steht das denn?!?
StVZO § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
Zitat:
(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten
Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten
Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den
Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll
und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen
zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte
Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten
Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung
oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht
für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der
nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen
Dokument ersichtlich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Daywalker2k3
Mittlerweile muss man sogar HU und AU Bescheinigung im Auto mit sich führen! Nur so nebenbei
Stimmt nicht, aufbewahren ja.
Mitführen nein!
der Habicht
na ja, schaden kann es aber nicht. Habs bei mir in nem Hefter im Handschuhfach zusammen mit der ABE für die Alufelgen.
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
Stimmt nicht, aufbewahren ja.
Mitführen nein!
der Habicht
Doch, mitführen.
Wenn Du von der Pol angehalten wirst können die von Dir den letzten Prüfbericht verlangen, wenn Du ihn nicht an Ort und Stelle vorlegen kannst gibt es ein Ticket.
Das ist seit ca. 5-6 Jahren so, seitdem es ja auch so ist dass, wenn Du zu spät zum TÜV kommst, also nicht in dem Monat wo er fällig gewesen wäre die neue Plakette für zwei Jahre ab dem Ablaufmonat der alten geklebt wird.
Man muß sämtliche beim TÜV festgestellten Mängel, also auch kleine mit denen man ohne Probleme die Plakette bekommt innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung beseitigt haben, und damit sowas kontrolliert werden kann muß die Bescheinigung immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Steht glaube ich sogar mittlerweile auf den Prüfberichten drauf.
Na da würd ich ja mal gerne wissen, wo sowas drinstehen soll...
In der StVZO zumindest nich, in der StVO hab ich auch nix gefunden...
Aber wenn du ne Quelle nennen kannst, lasse ich mich gerne eines besseren belehren...
Habe nun mal an den ADAC ne mail geschickt, vlt. kann der n bissl Klarheit bringen.
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Doch, mitführen.
Wenn Du von der Pol angehalten wirst können die von Dir den letzten Prüfbericht verlangen, wenn Du ihn nicht an Ort und Stelle vorlegen kannst gibt es ein Ticket.
Das ist seit ca. 5-6 Jahren so, seitdem es ja auch so ist dass, wenn Du zu spät zum TÜV kommst, also nicht in dem Monat wo er fällig gewesen wäre die neue Plakette für zwei Jahre ab dem Ablaufmonat der alten geklebt wird.
Man muß sämtliche beim TÜV festgestellten Mängel, also auch kleine mit denen man ohne Probleme die Plakette bekommt innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung beseitigt haben, und damit sowas kontrolliert werden kann muß die Bescheinigung immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Steht glaube ich sogar mittlerweile auf den Prüfberichten drauf.
ich war mittwoch mir neue plaketten holen... und auf nachfragen meinerseits kam die antwort "Nein den zettel von der HU brauchen sie nicht mitführen nur den von der AU.
nichts gegen dich aber ich denke das einer der das beruflich macht mehr ahnung davon hat als du... *kein angriff*
HU und AU muss man, soweit ich weiss, seit letztem Jahr oder so mitführen, da die Polizei sowas bei ner Kontrolle verlangen kann.
Sonst kostets 10,- Strafe.
War bei nem Kumpel von mir so, da wollten die das sehen