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Tüv und Au seit 02/2010 abgelaufen...

Opel Astra F
Themenstarteram 12. April 2011 um 5:21

Erst einmal einen schönen guten Morgen.

Ich hab folgendes Problem.

Bei meinem Astra ist der Tüv sowie Au seit 02/2010 abgelaufen. Der Wagen aber trozdem noch angemeldet,aber seit Oktober 2010 liegt ein Motorschaden vor,welcher aber heute nach langen warten behoben wird.

Meine Frage:

Da der Wagen ja noch angemeldet ist und ich zum Tüv fahren will, wird dann der Tüv sowie Au auf den Februar 02/2012 Datiert?! oder bekomme ich eine ab dem Datum für die nächsten 2 Jahre Tüv?

Oder wäre es vielleicht sinnvol den Wagen abzumelden auf den Tüv fahren ihn danach wieder anmelden?....Ist ne kostenfrage da das Abmelden und wieder in betrieb nehmen grade mal nur 23 Euro kostet und ich mir den Tüv dann für nächstes Jahr evt. sparen könnte.......

Was meint ihr dazu?

Mfg DarkASTRAracer

Beste Antwort im Thema

Du kannst sogar ohne Plakette (aber mit zum Fahrzeug gehörigen Nummernschild) auf direktem Weg zur HU fahren (Versicherung vorausgesetzt!), ist rechtlich alles sauber. Kann ja keiner was dafür wenn dein Vater ne Strafe zahlt, die er nicht hätte zahlen müssen.

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20 Antworten
am 12. April 2011 um 6:11

Ich würd ne Abgasuntersuchung machen

lassen (freie Werkstatt) und dann zum

Tüv fahren und wenn er Tüv bekommt gleich

nochmal bezahlen dann hat er 2 Jahre.

Ist zwar 20,-- teurer aber vom Handling

her leichter als Abmelden - dann Tüv u

dann wieder Anmelden.

HU und AU sind seit 1.1.2010 nicht mehr getrennt zu bekommen.

Gibts nur noch zusammen!

Themenstarteram 12. April 2011 um 6:41

Danke für so eine schnelle Antwort...

jetzt nur noch meine Frage....wie meinst du das? Ich soll quasi Zur Werkstatt (A) Fahren und dort AU machen und dann zur Werkstatt (B) den Tüv machen lassen....oder wie? Aber dann wird doch trozdem auf das Datum 02/2012 Datiert oder etwa nicht? Hab echt kein bock nächstes Jahr wieder durch´en Tüv zu gurcken und wieder alles "nach ABG" herzurichten..... ;-)

Moin,

 

HU und Au werden so oder so in 2/2012 wieder fällig. Es gibt seit Jahren keine zwei Jahre mehr, wenn überzogen wurde.

Fahr mit dem Auto zum TÜV, lass ihn abnehmen und gut.

MfG

am 12. April 2011 um 7:13

wenn du 2 Jahre haben willst musst du eben

2x Gebühren zahlen.

Du hast 14 Monate überzogen also bekommst du

jetzt beim Tüv nur - nächste HU fällig 2/2012

und da dein Auto grad in so einem guten techn.

Zustand ist (kann sich ja in 5min nicht ändern)

zahlst du gleich nochmal 45 Euros - HU fällig 4/2013

AU natürlich nur 1x bezahlen

am 12. April 2011 um 7:17

Wo gibt es denn sowas???

kann man bei dir auch gleich 10Jahre TÜV machen???

 

das habe ich noch nir gehört, wenn er jetzt mit TÜV über ist, muss er 2012 wieder hin, alles wieder TÜV fertig machen und das wars ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von gsi caravan

wenn du 2 Jahre haben willst musst du eben

2x Gebühren zahlen.

Du hast 14 Monate überzogen also bekommst du

jetzt beim Tüv nur - nächste HU fällig 2/2012

und da dein Auto grad in so einem guten techn.

Zustand ist (kann sich ja in 5min nicht ändern)

zahlst du gleich nochmal 45 Euros - HU fällig 4/2013

am 12. April 2011 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von Vauxhall_85

Wo gibt es denn sowas???

kann man bei dir auch gleich 10Jahre TÜV machen???

 

das habe ich noch nir gehört, wenn er jetzt mit TÜV über ist, muss er 2012 wieder hin, alles wieder TÜV fertig machen und das wars ;)

jetzt schalt doch mal deinen Kopf ein.

wenn er 14 Monate überzogen hat dann bekommt

er jetzt - Tüv bis 02/2012

und wenn er dann heute oder morgen oder nächste

Woche oder sonst irgendwann im April 2011

also 10 Monate zu früh zum Tüv fährt bekommt

er Tüv bis 04/2013

Wo ist das Problem ??

AU bezahlt er natürlich nur 1x weil die ja mittlerweile

Bestandteil der HU ist. AU Bericht darf max 1 Monat

vor Fälligkeit der HU erstellt worden sein.

am 12. April 2011 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von gsi caravan

 

wenn er 14 Monate überzogen hat dann bekommt

er jetzt - Tüv bis 02/2012

im saarland ist dem nicht so

 

weiterhin kann man immernoch HU und AU getrennt machen, die AU bescheinigung darf aber nicht älter als 2 wochen sein um noch als gültig anerkannt zu werden

Das mit der AU Bescheinigung ist deutschlandweit so, meines Wissens ist die Frist aber sogar 1 Monat und nicht nur 2 Wochen.

am 12. April 2011 um 14:31

Zitat:

Original geschrieben von alex_astragt

Zitat:

Original geschrieben von gsi caravan

 

wenn er 14 Monate überzogen hat dann bekommt

er jetzt - Tüv bis 02/2012

im saarland ist dem nicht so

wie ist es denn dann im Saarland?

Tüv 14 Monate überzogen, Auto angemeldet

dann fährt er zum Tüv und der wird nicht

zurückdatiert ??? kann ich mir nicht vorstellen

meines Wissens ist das eine deutschlandweite

Regelung.

am 12. April 2011 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Das mit der AU Bescheinigung ist deutschlandweit so, meines Wissens ist die Frist aber sogar 1 Monat und nicht nur 2 Wochen.

ja, Frist ist 1 Monat

am 12. April 2011 um 16:35

das bringt alles nicht darüber zu diskutieren den tüv und dekra handhaben es absolut unterschiedlich mit dem zurückdatieren selbst die bundesländer sind sich nicht einig.

die dekra sagt bei uns länger wie 14 monate bekommt man wieder 2 jahre bei tüv süd selbst bei 22 monaten nur 2 monate.

einfach mal anrufen und nachfragen

nur eins ist 100% sicher wenn du so zum tüv fährst ist es fahren ohne tüv und au und das ist bundesweit ab dem ersten überziehungstag strafbar ab 10€ und deutlich mehr

Termin machen und auf direktem Weg zum TÜV fahren, dann ist es auch rechtlich sauber.

am 12. April 2011 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Termin machen und auf direktem Weg zum TÜV fahren, dann ist es auch rechtlich sauber.

100% nicht das ist fahren ohne tüv und au, es ist deine pflicht als halter die termine rechtzeitig war zu nehmen.

mein vater hatte das problem abgelaufen hatte einen termin und so wie es sein mußt ist er in eine kontrolle gekommen schon war er 10€ ärmer war nur 1 woche drüber

ich hatte meinen anhänger auch 5 monate drüber bin mit termin zur dekra, dort habe ich nachgefrat ob es strafe kostet wenn ich auch nachweislich einen termin habe.

da sagte mir der prüfer:

wenn man schnell genug auf dem hof ist und sie einen nicht gesehen haben hatte man glück

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