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TÜV und Ausland ????

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 18:03

Hallo,

folgende Frage, wenn ich meinen Wagen demnächst zum TÜV bringen und hoffentlich TÜV bekomme usw sind die Eintragungen auch im Ausland geltend?

Sprich Tieferlegung, Auspuff (ABE) usw?

Schlimmstes... Ich hab ne MSD-Attrape drin, was passiert wirklich im schlimmsten fall, wenn ich in Belgien angehalten werde? Bzw in Holland???

mfg Nils

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22 Antworten

Sag mal, verstehe ich unter "MSD Attrape" eine Mittelschalldämpfer-A

trappe?

Wenn dem so ist kann ich mir nicht vorstellen, dass dir der TÜV seinen Segen gibt

Da es EU ist das gleiche wie hier. Fahren ohne ABE wenns einer merkt. Bei nem Führerschein auf Probe heißt das hier wie dort Nachschulung. Normalerweise werden Verkehrvergehen EU-übergreifend gemeldet. Deshalb kannst du innerhalb der EU auch Überweisen. Allerdings stört dich das Vergehen hier doch auchnicht!? In der Schweiz wäre ich vorsichtiger evtl. auch im EU-Ausland. Könnte sein das die den Stilllegen. Kann dir aber auch hier passieren. Achja die Preise sind meist höher als hier.

jedes land hat eigene vorschriften, die überschneiden sich des öfteren.

in italien können sie dir sogar ein auto enteignen im schlimsten fall.

die polen, slowenen, tschechen interesiert so was wie eine eintragung und abgaswerte teilweise garnicht.

eu heist noch lange nicht das alles gleich ist, sonst dürften bei uns gespanne auch 100kmh ohne zulassung fahren, wir hätten eine maut und eine geschwindigkeist bergrenzung auf den bab von 130kmh.

jedes land hat andere geltenede vorschriften:

alkohol, lichtpflicht, sicherheitsausrüßtung, usw..........

am 18. Januar 2010 um 20:14

Nicht so ganz. Ist im Ausland alles Wurscht, auch wenn TÜV und AU gnadenlos abgelaufen sind, interessiert es nicht, solange der Kübel noch verkehrssicher ist. Und das Entscheidet das jeweilige Land bzw. deren Ordnungshüter.

Darum gibts von Land zu Land auch verschiedene Vorschriften, an die man sich halten muss, wenn man einreisen will.

Viele spass im Urlaub. Ist noch lange hin.

Zitat:

Original geschrieben von uwe-extra

Nicht so ganz. Ist im Ausland alles Wurscht, auch wenn TÜV und AU gnadenlos abgelaufen sind, interessiert es nicht, solange der Kübel noch verkehrssicher ist. Und das Entscheidet das jeweilige Land bzw. deren Ordnungshüter.

Darum gibts von Land zu Land auch verschiedene Vorschriften, an die man sich halten muss, wenn man einreisen will.

Viele spass im Urlaub. Ist noch lange hin.

sobald tüv und au nicht mehr gültig sind können sie dir in jedem land die einreise / weiterfahrt verweigern, so einfach ist es nicht.

da 99% der länder eine technischeprüfung haben, nur nehmen sie es nicht sogenau wie wir mit umbauten, anbauten und einbauten

Fakt ist das ein innerhalb der EU zugelassenes Fahrzeug überall in der EU zugelassen wird. D.h. letztlich das ich mit nem komplett zulässigen deutschen Auto nirgens innerhalb der EU Probleme haben dürfte. Der TE hat aber so eins nicht! Da kann der Ärger anfangen. Aber nicht wegen fehlender Schmutzfänger in Ungarn. Genausowenig wie ein Holländer Probleme bekommt wenn er die gleichen Nummern am Fahrzeug und am Wohnwagen hat. Die dürfen das bis zu einer bestimmten Größe.

Zitat:

Original geschrieben von mozartschwarz

Fakt ist das ein innerhalb der EU zugelassenes Fahrzeug überall in der EU zugelassen wird. D.h. letztlich das ich mit nem komplett zulässigen deutschen Auto nirgens innerhalb der EU Probleme haben dürfte. Der TE hat aber so eins nicht! Da kann der Ärger anfangen. Aber nicht wegen fehlender Schmutzfänger in Ungarn. Genausowenig wie ein Holländer Probleme bekommt wenn er die gleichen Nummern am Fahrzeug und am Wohnwagen hat. Die dürfen das bis zu einer bestimmten Größe.

gleiche nummer am zugfahrzeug und anhänger ist in deutschland auch zulässig:

es muß nur ein anhänger für sportgeräte sein (kanu/fahrrad/bote) , der ist zulassungsfrei und darf mit den kenzeichen des zugfahrzeugs fahren ;)

Zitat:

Also ersteinmal zu folgenden Arten von Zulassungsfreien Anhängern

- Anhänger in Land und forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für Land oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschienen oder selbstfahrende Arbeitsmaschienen mitgeführt werden.

_ land und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte sowie hinter land oder forstwirtschaftliche einachsige Zug oder Arbeitsmaschienen mitgeführte Sitzkarren ( einachsige Anhänger, die nach ihrer Bauart nur geeignet und bestimmt sind, dem Führer einer einachsigen Zug oder Arbeitsmaschiene das Führen des Fahrzeuges von einem Sitz aus zu ermöglichen)

_ Anhänger hinter Straßenwalzen

-Maschienen für den Straßenbau die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 KM/H

- Wohnwagen und Packwagen im Gewerbe nach Schaustellerart auch hier nicht schneller als 25 km/h

- Anhänger die lediglich der Straßenreinigung dienen

- Eisenbereifter Möbelwagen

- einachsige Anhänger hinter Krafträdern

- Anhänger für Feuerlöschzwecke

- Spezialanhänger zu Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke.

- Anhänger die als Verladerampen dienen.

- Fahrbare Baubuden nicht schneller als 25 km/h

- einspurige einachsige Anhänger ( Einradanhänger) hinter PKW wenn das zulössige Gesamtgewicht nicht mehr als 150 kg, die Breite nicht mehr als 1m und die länge nicht mehr als 1,20 m betragen

genug ot:

er braucht einen gültigen tüv und au, sonst gibt es ärger bei einer kontrolle.

man sollte sich schlau machen ob es eine pflicht für warnwesten / ersatzlampen / 2 warndreieck beim anhänger / usw..... gibt. die müßen auch von deutschen mitgeführt werden, sonst kostet es.

nicht wissen schütz vor strafe nicht, ich habe in slowenien einen deutlichen hinweis eines polizisten bekommen der mich auf das fehlende warndreieck für den anhänger hingewiesen hat.

zum glück war der noch kostenlos, er hätte auch kassieren können

Stimmt! Den Zubehörkram muss man haben.

Mir stellt sich grad zwanghaft die Frage ob der eisenbereifte Möbelanhänger schneller als 25km/h fahren darf. :D Ne Antwort ist aber nicht wirklich nötig;)

Zitat:

Original geschrieben von mozartschwarz

Stimmt! Den Zubehörkram muss man haben.

Mir stellt sich grad zwanghaft die Frage ob der eisenbereifte Möbelanhänger schneller als 25km/h fahren darf. :D Ne Antwort ist aber nicht wirklich nötig;)

dafür möchte ich gerne einen:

einspurige einachsige Anhänger ( Einradanhänger) hinter PKW

mahl in echt sehen

Themenstarteram 19. Januar 2010 um 7:55

mhmm... Eure antworten sind alle gut ... :D aber ich fahr nicht mit Anhänger etc ins Ausland :D

Die frage ist ob ein Eintragenes Fahrwerk dahinten genauso gilt und welche Straße mich evt für die Mittelschalldämpfer Attrape erwartet bei sichtung...

Ob ich sozusagen mit 100 Euro davon komme oder die direkt die Auspuff tauschen wollen oder weiterfahrt untersagen...

mfg

am 19. Januar 2010 um 8:56

@PC-Bastler

dafür möchte ich gerne einen:

einspurige einachsige Anhänger ( Einradanhänger) hinter PKW

mahl in echt sehen

schau hier!

http://www.kaeferblog.com/.../einradanhanger.jpg

Mfg

Rabe

Zitat:

Original geschrieben von NilsDaD0n

mhmm... Eure antworten sind alle gut ... :D aber ich fahr nicht mit Anhänger etc ins Ausland :D

Die frage ist ob ein Eintragenes Fahrwerk dahinten genauso gilt und welche Straße mich evt für die Mittelschalldämpfer Attrape erwartet bei sichtung...

Ob ich sozusagen mit 100 Euro davon komme oder die direkt die Auspuff tauschen wollen oder weiterfahrt untersagen...

mfg

Is es ein durchgehendes Rohr oder sieht deine Atrappe wie ein richtiger MSD aus ? Wenn er wie ein richtiger MSD aussieht, kannste ohne Probleme fahren... das merkt noch nicht mal der TÜV. Und ernsthaft glaubst du die Bullen bauen dir den esd ab, nur damit sie sehen ob es ein originaler ist oder nicht ? Die Bullen will ich mal sehn...

Ich finde es leichtsinnig mit sowas rumzufahren, da es doch eine andere Geräuschbildung ergibt. Die man auch als Polizist hören kann. Ich weiß das es bei uns in der Gegend sowas nicht auffällt, aber wenn man mit seinem Auto viel und weit unterwegs ist sollte man so ein Risiko nicht eingehen. Ich habe schon paar mal gehört, dass man einfach zu einem Sachverständigen geschleppt wird und der prüft das. Manche nehmen ihren Beruf vieleicht doch mal ernst^^

Im Ausland haben die es sowieso mit ausländischen. Denke wenn die das Spitz kriegen bite erst mal im Arsch gekniffen. Außerdem denke ich, dass Dinge die in Deutschland eingetragen wurden auch im Ausland gelten und du damit kein Ärger bekommen kannst.

Übrigens wird man auch eher (besonders) an der Grenze kontrolliert, wenn irgendwas nicht original oder aufgeprollt aussieht (oder sich anhört).

Mein Vater hatte ne Zeit nen tiefergelegten schwarzen Mexikogolf. Meine Eltern wohnen direkt an der Grenze zu den Niederlanden und immer wenn wir rüber gefahren sind, ging die Kelle raus. Wenn die Grenzer dann gesehen haben, dass da ältere Leute drin sitzen. konnten se so weiterfahren. Heute gibt es die Grenzer nicht mehr in dem Rahmen, dennoch sind oft Kontrollen wegen Drogen und da fällt sowas dann schneller mal auf. Wär halt ärgerlich.

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