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TÜV und Bremsleistung
War mit meinen Foffi Mk4 beim Tüv, der hat bemängelt "Betriebsanlage Mindestabremsung nicht erreicht". Nun gut ich war eigenlich überzeugt dass er ja gut bremst. Folgende Werte stehen auf dem Tüv Prüfbericht:
Betriebsbremse Feststellbremse
1. Achse 245 266
2. Achse 140 131 100 118
Abremsung z 53 % 17,5 %
Jetzt hab ich mal mit denen vom 2 Jahre alten Prüfbericht verglichen. Das waren die damaligen werte:
Betriebsbremse Feststellbremse
1. Achse 207 224
2. Achse 104 96 121 79
Abremsung z 42,7% 13,5 %
Hä? Die alten Werte sind doch schlechter oder nicht? Warum bekommt er mit denen Tüv aber mit den besseren keinen? Verstehe das nicht!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Genie21 schrieb am 23. Nov. 2018 um 06:28:03 Uhr:
Was ist ein Foffi? Wie ein Covfeve?
Mk4 gibt es von VW oder Toyota
Vermutlich nen Ford Fiesta. Den gibt es auch als MK4.
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31 Antworten
Was ist ein Foffi? Wie ein Covfeve?
Mk4 gibt es von VW oder Toyota
Abweichung max 25% erlaubt
Ab EZ 28. Juli 2010 58 % bei einer Pedalkraft von ? 500 Newton (~50kg)
Also beide Mal durchgefallen.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 23. November 2018 um 06:39:59 Uhr:
Abweichung max 25% erlaubt
Ab EZ 28. Juli 2010 58 % bei einer Pedalkraft von ? 500 Newton (~50kg)
Also beide Mal durchgefallen.
etwas off topic zwar..aber WIE stellt der Prüfer denn die Pedalkraft fest?
DoMi
Zitat:
@Genie21 schrieb am 23. Nov. 2018 um 06:28:03 Uhr:
Was ist ein Foffi? Wie ein Covfeve?
Mk4 gibt es von VW oder Toyota
Vermutlich nen Ford Fiesta. Den gibt es auch als MK4.
Zitat:
@DomiAleman schrieb am 23. November 2018 um 07:16:46 Uhr:
etwas off topic zwar..aber WIE stellt der Prüfer denn die Pedalkraft fest?
Über den Prüfkopf hat der Prüfer Zugriff auf das ABS Steuergerät. Dort wird der Bremsdruck verarbeitet und darüber wiederum die Pedalkraft abgeleitet. Nennt sich Bezugskraftmessung. Ab bestimmten Baujahr möglich, mein Rentnergolf von 2006 wurde so geprüft.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 23. November 2018 um 06:39:59 Uhr:
Ab EZ 28. Juli 2010 58 % bei einer Pedalkraft von ? 500 Newton (~50kg)
Also beide Mal durchgefallen.
Die erlaubten 25 % Abweichung sehe ich hier aber nicht!
Die aufgewendete Pedalkraft, hat der Te aber nun mal hier nicht angegeben, also Spekulation.
Je nach alter des Fz. muss die Bezugskraftmessung auch nicht zwingend sein. Habe hier einen Prüfbericht vom EZ. 2002, auch ohne Bezugskraftmessung.
@ Te,
ich würde da mal nachfragen.
Moin Moin !
Zitat:
War mit meinen Foffi Mk4 beim Tüv, der hat bemängelt "Betriebsanlage Mindestabremsung nicht erreicht
Ist das der einzige Mangel bei der Bremsanlage?
MfG Volker
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 23. November 2018 um 08:33:50 Uhr:
...ich würde da mal nachfragen.
Das hätte ich aber direkt vor Ort gemacht und wäre nicht erst nach Haus gefahren,
um das Forum zu befragen.
Weil ich davon ausging wenn das auf dem Prüfbericht steht dann wird das wohl so sein. Zuhause habe ich dann mit dem alten Prüfbericht verglichen. Mir kommt es nur sehr merkwürdig vor dass er mit schlechteren Werten Tüv bekommt und mit besseren nicht! Ist ja so wie wenn ich mit 4 Platten reifen Tüv bekommen und mit 4 gesunden nicht mehr.
Es ist ein Fiesta IV BJ 99 ohne ABS. Aber was tut das zur Sache? Es geht nur um die Bremswerte.
Und die Bremse war die einzige Mangel am Fahrzeug
Zitat:
@Kevermatt schrieb am 23. November 2018 um 11:09:55 Uhr:
Es ist ein Fiesta IV BJ 99 ohne ABS. Aber was tut das zur Sache?
Es geht nur um die Bremswerte.
Wenn du es schon für erwähnenswert hältst, uns zu sagen, da du einen Foffie MK4
fährst, werden wir doch wohl fragen dürfen, was das sein soll.
Denn wenn es deiner Meinung nach unwichtig ist, da es ja nur um die Bremswerte geht, warum hast du es dann überhaupt erwähnt.
Zitat:
@Kevermatt schrieb am 23. November 2018 um 11:09:55 Uhr:
Weil ich davon ausging wenn das auf dem Prüfbericht steht dann wird das wohl so sein. Zuhause habe ich dann mit dem alten Prüfbericht verglichen. Mir kommt es nur sehr merkwürdig vor dass er mit schlechteren Werten Tüv bekommt und mit besseren nicht! Ist ja so wie wenn ich mit 4 Platten reifen Tüv bekommen und mit 4 gesunden nicht mehr.
Es ist ein Fiesta IV BJ 99 ohne ABS. Aber was tut das zur Sache? Es geht nur um die Bremswerte.
Wenn er die Pedalkraft ausgewertet hat kann das durchaus so sein. Dann zählt glaube ich das Verhältnis und nicht die Absolutwerte.
Jetzt rein als Rechenbeispiel, ich weiss nicht wie realistisch die Werte für dein Auto sind. Wenn vorgeschrieben ist das du 300daN Bremskraft bei 500N Pedaldruck erreichst und er bei der Messung schon bei 200N Pedaldruck 200daN Bremskraft misst ist der Test bestanden. Es wird davon ausgegangen das dies proportional steigt mit mehr Bremskraft.
Wenn er dieses mal aber bereits mit mehr als 500N auf der Bremse stand ohne die 300daN Bremskraft zu erreichen ist das leider durchgefallen.
Grüße
Alexander
PS: Wenn er von 99 ist und nichtmal ABS hat, dann frage ich mich aber wie die Pedalkraft ermittelt werden sollte. Soweit ich weiss geht das nur bei neueren Autos (Bj 2010 rum?)
Ich glaube der Prüfer drückt einfach nur auf das Bremspedal nach Gefühl. Ich glaube nicht das er da groß was ermittelt hat. Aber ich kann ohne großen Pedaldruck die Vorderräder zu, blockieren bringen.
Zitat:
@Kevermatt schrieb am 23. November 2018 um 00:35:31 Uhr:
Hä? Die alten Werte sind doch schlechter oder nicht? Warum bekommt er mit denen Tüv aber mit den besseren keinen? Verstehe das nicht!
Kurz gesagt, weil die Prüfung eigentlich eine Verarsche ist. Viele Hersteller/Modelle halten die gesetzl. vorgeschriebenen Werte so nicht ein, das KBA drückt bei der Typzulassung 1,5 Augen zu und der kleine Bürger ist dann am Ende wiedermal der Gekniffene.
Gängige Abhilfe ist dann irgendeine Mogelei ala Handbremse/Blockiergrenze durch einen "verständigen" Prüfer bei der HU.
Meine TÜV Berichte driften völlig auseinander, obwohl der gleiche Laden die Messungen gemacht hat.