1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. TÜV und Polizei/wie verträgt sich das

TÜV und Polizei/wie verträgt sich das

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 5. April 2009 um 13:59

Also ich habe jetzt einige Probleme mit den EU - Tuningrichtlinien. Jetzt habe ich einen TÜV gefunden der mir das Auto abnehmen würde und mir die Plakette aufkleben würde.

Wie sieht das jetzt aus wenn der TÜV alles ok findet, ich nach der Abnahme keine Veränderungen mehr vornehme und mich die Polizei aufhält und einiges bemängelt.

Was kann passieren?

Was sollte ich verändern?

Bitte und schnelle Antwort.

Danke

Beste Antwort im Thema
am 28. April 2009 um 7:09

...für den Beitrag hättest du auch ne Mängelkarte verdient. Mein Lehrer hätte gesagt: Note 6, setzen. 

Wenn du so mit der Rennleitung geredest hast wie hier geschrieben dann kann ich verstehen, das deine Frau dir den Mund verboten hat....:rolleyes:

Habt ihr in der Schule nicht aufgepasst? Nichts gegen Fehler die sich mal einschleichen können aber bei deinem Beitrag brauchte ich zum Teil einen "Übersetzer". 

144 weitere Antworten
Ähnliche Themen
144 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von burnout-freak

Was sollte ich verändern?

was HAST du denn verändert ?

wäre hilfreich zu wissen wenn man dir sagen soll was ned zulässig ist

gruss !

ich sage dir ganz klar, wenn du schon suchen musst, damit einer deine Karre abnimmt, dann wirst du wahrscheinlich um Probleme nicht herum kommen, mach es anständig, sowas kein Prüfer Probleme mit der Abnahme hat, dann kannst du sicher sein, das es aus StVZO Konform ist.

Man kann alles eingetragen bekommen, ist alles eine Frage des Geldes, bei manchen Prüfer zumindest!

Auf alle Fälle steht die Polizei über dem Tüv,wenn die sagen/denken da ist was nicht i.O.gehts zu nem Gutachter den die Polizei auswählt.

was heißt steht über dem TÜV???

die haben nichts mit einander zu tun! Die einen überwachen die StVO und der Prüfer die StVZO, quasi!

aber wenn die Grünen einen zur Verkehrssicherheitsüberprüfung einschleppen, dann arbeitet man schon zusammen und das nicht gerade für den Kunden, die machen das auch nur in begründetem Verdacht.

Die wo ich dabei war, liefen alle mit VU = Verkehrsunsicher ab egal ob Lkw, Bus oder Pkw!

Themenstarteram 5. April 2009 um 14:30

Also zu den Umbauten:

Wie schon auf dem Bild sichtbar, tiefergelegt (laut TÜV 4cm zu tief), BodyKit, Andere Bereifung, Distanzscheiben hinten, Jetta Front, re/li Sportauspuffanlage, LED Rückleuchten, aufgeklebte Sonnenblende, Sportlenkrad, Einarmwischer, Powerrohr, geplanter Motorkopf.

Ich muss dazu sagen ich hab mir den Golf nicht selber hergerichtet, ich hab ich schon so gekauft, und der Verkäufer machte einen sehr ehrlichen Eindruck.

Er bot mir jetzt an bei ihm in der Heimat die TÜV Abnahme zu machen, denn da wäre es kein Problem.

Weis echt nicht mehr was ich tun soll.

Hergeben will ich ihn ungern wieder, denn er schaut verdammt geil aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von burnout-freak

Wie schon auf dem Bild sichtbar

welchem bild ?

du meinst doch wohl nicht etwa dein avatar - da erkennt man nix drauf :)

Zitat:

Original geschrieben von burnout-freak

Er bot mir jetzt an bei ihm in der Heimat die TÜV Abnahme zu machen, denn da wäre es kein Problem.

na dann lass ihn das doch machen !

wenn alle abe´s dabei sind, gutachten-auflagen eingehalten wurden und die arbeit vernünftig durchgeführt wurde gibts doch auch keine probleme

es sei denn da sind irgendwelche teile "vom himmel gefallen" - dann gehts halt nur über (ne sehr teure) einzelabnahme

und wenn der tüv sagt der is 4 cm zu tief dann muss es dafür einen grund geben

die räder dürfen nirgends schleifen - bei vollem lenkeinschlag dürfen die nicht unter die kotflügelkanten knallen und bei voller zuladung muss ebenfalls freigängigkeit gewährt bleiben

gruss !

Themenstarteram 5. April 2009 um 15:03

Also mit den 4cm zu tief des liegt laut TÜV an der Lichtunterkante, die muss mindestens 50cm betragen.

Aber was mach ich wenn er mir das Auto durch den TÜV bringt und ich dann Probleme habe mit der Polizei?

Also von den Papieren her ist das kein Problem es sind alle ABE´s und sontiges da, sogar für die ALU-Rennpedale ist eine Einzelabnahme vorhanden.

Also es ist wirklich von A-Z alles eingetragen.

Und wegen der Bodenfreiheit hab ich auch schon nachgeschaut, weil es immer heißt man muss einen Holzbock der 1,10m lange und 8cm hoch ist überfahren können, aber da steht nirgends was. weder ein Gesetz noch sonst irgendwas ist vorhanden.

Wie bitte kann man bei den Jetta Linsenscheinwerfer 4cm unter die Lichtaustrittskante kommen???

Niemals ohne das dein Kat nur noch 4 cm Abstand zum boden hat.

Meine "originalen" Jetta scheinwerfer sind genau 50cm über dem boden und da ist nicht mehr viel bodenfreiheit. Fahwerk 60/60

Halt mal ein Metermaß dran. Nimm ein Blattpapier und halte es vor die Scheinwerfer. Dort wo das licht ans blatt trifft ist die Austrittskante.

Zitat:

Original geschrieben von burnout-freak

Also mit den 4cm zu tief des liegt laut TÜV an der Lichtunterkante

damit ist die lichtaustrittskante gemeint - NICHT die lichtunterkante - das ist ein unterschied

tricks und lösungen sowie gesetzliche bestimmungen sind über die suchfunktion zu finden

und da hat er leider recht - ab nen gewissen bj isses halt so

gruss !

 

am 5. April 2009 um 15:17

ja lichtunterkante 50cm +- 5 cm toleranz ;) 

 

punkt 1.14.3

Themenstarteram 5. April 2009 um 15:38

Okay der Toleranzkatalog ist schon sehr alt, bist du dir sicher das der noch gültig ist??

Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle machen, den Verkäufer die TÜV Abnahme machen lassen so wie er es mir vorgeschlagen hat und hoffen das die Polizei nix sagt?

Oder würdet ihr einige Umbauten vornehmen?

Weis echt nicht was ich noch damit anfangen soll?

 

Danke im vorraus!

am 5. April 2009 um 15:49

Toleranzen gibt es nicht. Allerdings gibt es selbst bei Tüv und Konsorten keine wirkliche Einigkeit, wo jetzt gemessen wird, wenn es um die Höhe geht. Die lieben Poliozisten messen aber garantiert die Unterkannte der Scheinwerfer.

 

Ausserdem kann er erstmal jede Eintragung anzweifeln, und dich dann zum Überwachungsverein verbringen lassen. Zweifelt der Prüfer dann die Eintragungen auch an, siehts mau aus.

am 5. April 2009 um 18:07

Bei mir is es Problem ähnlich, hab auch Fahrwerk eingetragen, das von der Lichtkante her zu tief ist!

Ist aber wie gesagt eingetragen!!

Muss jetzt zur HU und weiß nicht, ob der Tüvprüfer sagen kann er gibt mir deswegen keinen Tüv, obwohl das Fahrwerk ja eingetragen ist.

Kann nur die Polizei sich da querstellen oder auch ein anderer Tüvprüfer?

 

Lg

am 5. April 2009 um 20:24

Ach irgendwie ist es in unserem schönen Land schon zu kotzen.

Ich mag zwar auch keine Karren, die am Boden hängen, und finde, es gehört wirklich eine MINDESTHÖHE des tiefsten Punktes überm Boden her...

Aber warum darf nen R8 die Lichter so weit unten haben, oder sonstwelche Sportwagen?

Einigkeit und Recht und Freiheit... ganz klar ^^

Sorry, das musste aber sein.

Lieber sollten die sich Gedanken machen dass man sich nicht die Ölwanne abreißen kann und damit andere gefährdet wie mit der doofen Austrittskante

grüße

reno

Deine Antwort
Ähnliche Themen