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TÜV und Zulassung ohne Brief

Themenstarteram 27. Mai 2012 um 19:43

Hallo,

folgendes Problem. Ich will meinen Honda wieder anmelden, nur leider gibts da ein paar Probleme.

- Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt (Teil I vorhanden)

- TÜV abgelaufen

- Zuletzt nicht auf mich Zugelassen

Das Auto war von 2003 bis 2007 auf mich zugelassen, dann im Sommer 2008 auf einen Bekannten von mir (kein Verkauf, war ein Gefallen da er für drei Monate ein Auto brauchte).

Was erwartet mich beim TÜV der seit 2008 abgelaufen ist? Was muss ich hier für Dokumente vorlegen?

Was brauch ich dann zur Zulassung ausser den TÜV-Papieren?

Gruß

Daniel

Beste Antwort im Thema

Teil 2 - also der Brief fehlt... da ist soweit ich das noch weis eine eidesstaatliche Erklärung notwendig das der Brief verloren gegangen ist etc pp... kostet alles eine Menge Geld und ca 4 Wochen Zeit... am besten mal auf die Zulassungsstelle...die wird dir sicher helfen...

8 weitere Antworten
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8 Antworten
am 27. Mai 2012 um 21:50

Du brauchst auch auf jeden Fall die Zulassungsbescheinigung Teil II. Wenn die fehlt, muss sie neu beantragt werden (durch den letzten Halter). Genaueres kann Dir dazu die Zulassungstelle erläutern...

Teil 2 - also der Brief fehlt... da ist soweit ich das noch weis eine eidesstaatliche Erklärung notwendig das der Brief verloren gegangen ist etc pp... kostet alles eine Menge Geld und ca 4 Wochen Zeit... am besten mal auf die Zulassungsstelle...die wird dir sicher helfen...

Zitat:

Original geschrieben von ED9-Freak

Hallo,

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Das Auto war von 2003 bis 2007 auf mich zugelassen, dann im Sommer 2008 auf einen Bekannten von mir (kein Verkauf, war ein Gefallen da er für drei Monate ein Auto brauchte).

Gefallen spielt hierbei keine Rolle. Im Kfz-Brief ist der Bekannte eingetragen. Er ist damit Eigentümer.

Wenn Du im Besitz des Fahrzeugs bist, dann bist Du Besitzer.

Um den Eigentumsübergang auf Dich vornehmen zu können, Benötigst Du den Kfz-Brief. Erst mit der Eintragung im Brief kannst Du wieder Eigentümer werden.

 

 

Zitat:

Was erwartet mich beim TÜV der seit 2008 abgelaufen ist?

Du musst den Wagen mit einem roten Kennzeichen vorfahren. Oder aber auf einen Anhänger laden und dann bei der Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) abladen u. prüfen lassen.

Gruß

Daniel

Ich habe den Fred nicht komplett in Hinterkopf. Aber die rote 06-er Nummer für Privatleute gibt es nicht mehr. Ich tippe als Mittel der Wahl auf ein KZK - das mit fünf Tagen Verfallsdatum an der rechten Seite auf gelbem Grund.

Zitat:

Original geschrieben von quali

Zitat:

Original geschrieben von ED9-Freak

Hallo,

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Das Auto war von 2003 bis 2007 auf mich zugelassen, dann im Sommer 2008 auf einen Bekannten von mir (kein Verkauf, war ein Gefallen da er für drei Monate ein Auto brauchte).

Gefallen spielt hierbei keine Rolle. Im Kfz-Brief ist der Bekannte eingetragen. Er ist damit Eigentümer.

Wenn Du im Besitz des Fahrzeugs bist, dann bist Du Besitzer.

Um den Eigentumsübergang auf Dich vornehmen zu können, Benötigst Du den Kfz-Brief. Erst mit der Eintragung im Brief kannst Du wieder Eigentümer werden.

Anders herrum: Sein Bekannter war Halter und Besitzer, aber nie Eigentümer (der Wagen wurde ja laut TE nicht verkauft). In wie weit der letzte Halter oder Eigentümer den Verlusst beim StVA per eidesstatt erklären muss, weis ich allerdings nicht.

Hast Du evtl. den Kaufvertrag noch? Am besten Du un Dein BEkannter gehen gemeinsam zum StVA und klärt das auf. Dann steht der Neuausstellung der Zulassungsbesch. Teil II auch nix im Wege.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Anders herrum: Sein Bekannter war Halter und Besitzer, aber nie Eigentümer (der Wagen wurde ja laut TE nicht verkauft). [...]

Der Haken: Wer eingetragen ist gilt als Eigentümer.

_____

Die einfachste Lösung: Im zuständigen Amt (Zulassungsstelle) anfragen oder per Google die Informationen aus dem Netz ziehen. Das Landratsamt Neu-Ulm inkl. Zulassungsstelle ist da sehr auskunftsfreudig:

-> http://www.landkreis.neu-ulm.de/.../

Sie haben auch schon entsprechende Vordrucke für die Verlustmeldung der Papiere online. Einfach herunterladen, den Inhalt kopieren und für die eigene, zuständige Zulassungsstelle entsprechend anpassen.

Bezüglich HU: Entweder per Tageszulassung oder per Hänger. Die dritte Alternative ist wenig bekannt aber rechtlich einwandfrei:

Sich ein neues Kennzeichen zuteilen lassen. Schild anfertigen, montieren und ungestempelt damit zum TÜV fahren. Die direkte Fahrt im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ist erlaubt.

Wichtig ist dabei, dass das Fahrzeug natürlich versichert ist. Daher:

[_] eBV-Nummer von der Versicherung holen

[_] Verlusterklärung schreiben

[_] Kennzeichen zuweisen lassen -> Verweis auf die damit zulässige Fahrt zum TÜV.

[_] HU abnehmen lassen. Es ist kein Vollgutachten notwendig.

[_] Mit dem Prüfbericht und den Kennzeichen zur Zulassungsstelle und dann stempeln lassen.

Grüße, Martin

Themenstarteram 28. Mai 2012 um 7:36

Danke für die Antworten.

Kaufvertrag hab ich noch, wird mir aber wohl nicht viel bringen wenn der älter ist als die letzte Zulassung auf einen anderen, oder?

Ich brauch demnächst eh gelbe Nummern dann kann ich ja mal auf der Zulassungsstelle nachfragen was genau notwendig is.

Zitat:

Original geschrieben von quali

...

Du musst den Wagen mit einem roten Kennzeichen vorfahren. Oder aber auf einen Anhänger laden und dann bei der Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) abladen u. prüfen lassen.

...

meine Frage bezog sich eher darauf ob dem TÜV die Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) ausreicht, wenn das Auto nicht zugelassen ist.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

...Die einfachste Lösung: Im zuständigen Amt (Zulassungsstelle) anfragen oder per Google die Informationen aus dem Netz ziehen. Das Landratsamt Neu-Ulm inkl. Zulassungsstelle ist da sehr auskunftsfreudig:

-> http://www.landkreis.neu-ulm.de/.../

Sie haben auch schon entsprechende Vordrucke für die Verlustmeldung der Papiere online. Einfach herunterladen, den Inhalt kopieren und für die eigene, zuständige Zulassungsstelle entsprechend anpassen.

...

der link war sehr hilfreich! Danke dafür.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ich habe den Fred nicht komplett in Hinterkopf. Aber die rote 06-er Nummer für Privatleute gibt es nicht mehr. Ich tippe als Mittel der Wahl auf ein KZK - das mit fünf Tagen Verfallsdatum an der rechten Seite auf gelbem Grund.

O.k. Du hast Recht. Es mus ein KzK sein. Aber die Bezeichnung "rotes Kennzeichen" ist immer noch so geläufig, daß man weiß, was gemeint ist.:):rolleyes:

Viele Grüße

quali

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