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TÜV Vollabnahme mit Sondergenehmigungen für modifizierten Jeep Wrangler TJ [USA->DE Umzug]

Jeep Wrangler II (TJ)
Themenstarteram 14. Januar 2019 um 18:49

Hallo zusammen!

Ich habe meinen Jeep Wrangler (TJ, Bj '97) vor kurzem aus den USA als Übersiedlungsgut mitgebracht (vorher lange dort gelebt & gearbeitet). Vielleicht ist ja jemand von euch schonmal durch einen ähnlichen Prozess gegangen und kann mir bezüglich der Vollabnahme ein paar Tipps geben?

Fotos vom Jeep findet ihr hier: https://imgur.com/a/Z0CAQIc

Wie ihr wahrscheinlich sehen könnt, steckt extrem viel Arbeit und Liebe zum Detail in meinem Jeep und ich möchte ihn jetzt in der Form irgendwie in Deutschland zugelassen bekommen. Einige Umbauten sind unumgänglich, das ist mir wohl bewusst.

Wie schon gesagt, es gibt wohl einige Möglichkeiten für Sondergenehmigungen, weil es sich bei dem Jeep um Übersiedlungsgut handelt und keinen einfachen Import.

Ich habe mich bereits etliche Stunden mit dem Thema auseinander gesetzt, wollte aber von euch noch ein paar Meinungen einholen was ich irgendwie (d.h. über Sondergenehmigungen, den richtigen Prüfer usw.) eingetragen bekommen könnte und bei welchen Umbauten ich absolut keine Chance haben werde.

Kleine Auflistung der möglicherweise TÜV relevanten Umbauten:

  • Metalcloak Full Arched Overline System (mit 8" Front/Rear Flares)
  • Blinker vorn sind Gelbe LED Blinker die in die Front Fender / Flares integriert wurden
  • Metalcloak Stahl Unterfahrschutz für Ölwanne und Kraftstofftank
  • Pro Comp Stage II 4" Lift mit FOX 2.0 IFP Performance Shocks
  • 35" BFG T/A Ko2 All Terrain auf 17 Zoll Stahlfelge
  • Dana 44 Achse mit Limited Slip Diff und 3.55er Achsübersetzung
  • Onboard Luft Kompressor (im Motorraum verschraubt)
  • Front Bumper mit Bügel ("Seilwindenträger") und 9000 lb Seilwinde
  • Rear Tire Carrier / Bumper (bis zu 2000 lb Traglast laut Hersteller Specsheet) und integrierten Rücklichtern
  • Hi-Lift Wagenheber auf der Motorhaube befestigt (kann mithilfe von Schnellspannern ohne Werkzeug entfernt werden)
  • K&N Luftfilter
  • Gelbe Optima Batterie
  • Sylvania SilverStar High Performance Halogen Sealed Beam Scheinwerfer
  • Tuffy Series II Speaker/Storage Security Console
  • Corbeau Trailcat Vordersitze Sitze
  • Bestop TrekTop NX (Twill) Soft-Top
  • Offroad Leuchten + aufwendige Verkabelung im Handschuhfach + Kippschalter für Leuchten, Kompressor usw. im Innenraum
  • Rückbank komplett entfernt

Bezüglich des Umbaus auf gelbe Blinker hinten wollte ich die Verkabelung soweit abändern, dass das originale Rückfahrlicht über Gelbe Glühbirne als Blinker fungiert und die Rückfahrleuchten im Rear-Bumper nutzen.

Die Radabdeckung des Radhauses muss laut EU Richtlinie nur 30° nach vorn betragen, das sollte mit dem Metacloak Flares vorn knapp passen - falls nicht würde ich eine Gummiverbreiterung anfertigen und anbauen (geht/darf das?).

Ich habe auch mal gelesen, dass die Grenze der zumutbaren Umbauten zur Erlangung der Fahrerlaubnis von Übersiedlungsgut bei 15% des Fahrzeugwertes liegt - kann mir dazu jemand etwas näheres sagen?

Bin gespannt was ihr meint!

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17 Antworten

Ich würde mich da einfach mal direkt an einen Prüfer wenden. Du hast ja nichts davon wenn wir sagen X und Y geht, Z nicht und dein Prüfer erzählt dir was anderes. So im Detail kenne ich mich da jetzt auch nicht aus, aber zumindest das mit dem Seilwindenträger sollte bei dem Baujahr noch gerade so machbar sein, da es bis 1997 keine wirkliche Regelung für solche Frontumbauten gab. Kann dir aber ein fähiger Prüfer mehr zu sagen.

am 15. Januar 2019 um 5:47

Guten Morgen,

ich weiss, dass der IMC so etwas macht. Würde bei Markus mal einen Termin machen, er kann Dir da sicher helfen. Schau mal hier: https://us-cars-koeln.com/

 

Zitat:

@SteinbrecherTJ schrieb am 14. Januar 2019 um 19:49:20 Uhr:

Hallo zusammen!

Ich habe meinen Jeep Wrangler (TJ, Bj '97) vor kurzem aus den USA als Übersiedlungsgut mitgebracht (vorher lange dort gelebt & gearbeitet). Vielleicht ist ja jemand von euch schonmal durch einen ähnlichen Prozess gegangen und kann mir bezüglich der Vollabnahme ein paar Tipps geben?

Fotos vom Jeep findet ihr hier: https://imgur.com/a/Z0CAQIc

Wie ihr wahrscheinlich sehen könnt, steckt extrem viel Arbeit und Liebe zum Detail in meinem Jeep und ich möchte ihn jetzt in der Form irgendwie in Deutschland zugelassen bekommen. Einige Umbauten sind unumgänglich, das ist mir wohl bewusst.

Wie schon gesagt, es gibt wohl einige Möglichkeiten für Sondergenehmigungen, weil es sich bei dem Jeep um Übersiedlungsgut handelt und keinen einfachen Import.

Ich habe mich bereits etliche Stunden mit dem Thema auseinander gesetzt, wollte aber von euch noch ein paar Meinungen einholen was ich irgendwie (d.h. über Sondergenehmigungen, den richtigen Prüfer usw.) eingetragen bekommen könnte und bei welchen Umbauten ich absolut keine Chance haben werde.

Kleine Auflistung der möglicherweise TÜV relevanten Umbauten:

  • Metalcloak Full Arched Overline System (mit 8" Front/Rear Flares)
  • Blinker vorn sind Gelbe LED Blinker die in die Front Fender / Flares integriert wurden
  • Metalcloak Stahl Unterfahrschutz für Ölwanne und Kraftstofftank
  • Pro Comp Stage II 4" Lift mit FOX 2.0 IFP Performance Shocks
  • 35" BFG T/A Ko2 All Terrain auf 17 Zoll Stahlfelge
  • Dana 44 Achse mit Limited Slip Diff und 3.55er Achsübersetzung
  • Onboard Luft Kompressor (im Motorraum verschraubt)
  • Front Bumper mit Bügel ("Seilwindenträger") und 9000 lb Seilwinde
  • Rear Tire Carrier / Bumper (bis zu 2000 lb Traglast laut Hersteller Specsheet) und integrierten Rücklichtern
  • Hi-Lift Wagenheber auf der Motorhaube befestigt (kann mithilfe von Schnellspannern ohne Werkzeug entfernt werden)
  • K&N Luftfilter
  • Gelbe Optima Batterie
  • Sylvania SilverStar High Performance Halogen Sealed Beam Scheinwerfer
  • Tuffy Series II Speaker/Storage Security Console
  • Corbeau Trailcat Vordersitze Sitze
  • Bestop TrekTop NX (Twill) Soft-Top
  • Offroad Leuchten + aufwendige Verkabelung im Handschuhfach + Kippschalter für Leuchten, Kompressor usw. im Innenraum
  • Rückbank komplett entfernt

Bezüglich des Umbaus auf gelbe Blinker hinten wollte ich die Verkabelung soweit abändern, dass das originale Rückfahrlicht über Gelbe Glühbirne als Blinker fungiert und die Rückfahrleuchten im Rear-Bumper nutzen.

Die Radabdeckung des Radhauses muss laut EU Richtlinie nur 30° nach vorn betragen, das sollte mit dem Metacloak Flares vorn knapp passen - falls nicht würde ich eine Gummiverbreiterung anfertigen und anbauen (geht/darf das?).

Ich habe auch mal gelesen, dass die Grenze der zumutbaren Umbauten zur Erlangung der Fahrerlaubnis von Übersiedlungsgut bei 15% des Fahrzeugwertes liegt - kann mir dazu jemand etwas näheres sagen?

Bin gespannt was ihr meint!

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 12:37

Zitat:

@Dynamix schrieb am 14. Januar 2019 um 21:51:41 Uhr:

Ich würde mich da einfach mal direkt an einen Prüfer wenden. Du hast ja nichts davon wenn wir sagen X und Y geht, Z nicht und dein Prüfer erzählt dir was anderes. So im Detail kenne ich mich da jetzt auch nicht aus, aber zumindest das mit dem Seilwindenträger sollte bei dem Baujahr noch gerade so machbar sein, da es bis 1997 keine wirkliche Regelung für solche Frontumbauten gab. Kann dir aber ein fähiger Prüfer mehr zu sagen.

Bis jetzt hat mir jede Tuning Schmiede oder Vollabnahmeberechtigter Prüfer etwas anderes gesagt, bzw. hat nicht jeder Prüfer Lust sich so tief in das Thema Umzugsgut / Ausnahmegenehmigungen einzuarbeiten. Ist auch verständlich, da es wahrscheinlich ein Nischenthema ist und viele der Umbauten findet man einfach nur an einem Jeep - da ist also die Kombi "Umzugsgut"+"Umbauten" sehr selten... kein Wunder, dass nicht jeder Prüfer weiss, für was er da aus eigenem Ermessen eine Ausnahme begründen/befürworten kann/darf.

 

Deshalb möchte ich so viele Infos wie möglich vorab zusammentragen (inkl. nach welchen Richtlinien was wie eingetragen werden kann oder wofür es Ausnahmen geben kann), damit ich dem Prüfer bzw. der Werkstatt den Job so einfach wie möglich machen kann.

Selbst beim Offiziellen DEKRA Standort hat der Prüfer mit dem ich Gesprochen habe vom "Merkblatt für die Begutachtung von Fahrzeugen (insbesondere Pkw) nach § 21 StVZO und über mögliche Ausnahmen von § 70 StVZO" noch nichts gehört.

Ich meine in D hat auch der TÜV für die 21er Abnahme das alleinige Recht. Da wundert es mich nicht das der Dekra Mann dazu nix sagen kann.

In den alten Bundesländern hat der TÜV die Hoheit über die 21er. In den neuen der Dekra.

Da der Wagen noch nicht in D zugelassen war, kommt man um die auch nicht herum. Insofern führt kein Weg an dem Prüfer vorbei. Am besten zu dem gehen, der später auch die Abnahme macht.

Wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist, ist das schon mal viel wert. Dafür dürfte das Thema Beleuchtung wohl das A und O sein. Die F>ronteschinwerfer kann man leicht umrüsten. Auch Räder und Felgen dürften eine Rolle spielen. Wenn es Rad/Reifenkombination im Archiv des TÜV gibt, ist das auch schon mal ein Problem weniger. Wenn das irgendwo übersteht, gibt es da ein Kopfschütteln.

Schwieriger dürften da das hochgesetzte Fahrwerk und der Rammschutz sein. Wenn da Fußgängerschutz eine Rolle spielt, bekommt das keine Straßenzulassung. Auch die Zusatzscheinwerfer und die Lichtleiste ohne E-Prüfzeichen werden keine Gnade finden.

Aber wie gesagt, erst mal beim TÜV fragen.

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 15:51

Wie gesagt, ein Fahrzeug welches als Umzugsgut angesehen wird hat offiziell andere Bewertungskriterien als eines welches normal importiert wurde. Mit den Bewertungskriterien kennt sich nicht jeder Prüfer im Detail aus.

Das bedeutet, dass in meinem speziellen Fall beim TÜV/DEKRA andere Regeln gelten, mit denen sich die meisten Prüfer nicht auskennen. Das ist teilweise in 20-30 Jahre alten Merkblättern festgeschrieben und lässt darüber hinaus auch noch Interpretationsspielraum des Prüfers zu.

Um den Prüfer da etwas an die Hand zu nehmen (weil er Verständlicherweise nicht jede Zulässige Begründung für Sondergenehmigungen kennen kann), wollte ich ein paar Beispiele sammeln wie der ein oder andere hier seine Sondergenehmigung für die relevanten Teile bekommen hat.

Selbst wenn ich einen Prüfer finde, der in dem Thema relativ Fit ist, kann es gut sein, dass gerade dieser Prüfer zwar Felgen und Bremsen und sonst was mit "Etwa Wirkung" Begründen kann, jedoch z.B. noch nie einen Seilwindenträger eingetragen hat bzw. dafür noch nie eine Begründung zur Sondergenehmigung verfasst hat (diese Begründung muss ich nämlich beim Amt einreichen, damit das Amt die Sondergenehmigung erteilt).

Wenn dieser Prüfer mir also bei 7/10 Dingen eine begründete Ausnahme erteilen kann, dann (so ist meine Hoffnung) kann ich ihm bei den restlichen 3 Dingen ggf. mit Fallbeispielen unter die Arme greifen. Deshalb mein Posting hier.

Auch die Tatsache, dass der Wagen Umzugsgut ist ändert nichts daran, dass er im Sinne der StVZO verkehrssicher sein muss. Und da gelten eben in D andere Maßstäbe als in den USA. Wenn es seitens des TÜV-Prüfers keine Probelme gibt, wird es auch bei der Zulassungsbehörde einfacher. Die Ausnahmegenehmigungen erteilt übrigens nicht der TÜV, sondern die Zulassungsbehörde. Bei manchen ist das eine reine Formsache, bei anderen ein Staatsakt. Wer in D ein US-Auto zulassen möchte ist zwangsläufig der Willkür der Behörden ausgesetzt. Daher sollte man sich vorher informieren. Eine Empfehlung hier aus dem Forum nützt wenig, wenn ein Prüfer in einem anderen Landkreis völlig andere Kriterien anlegt.

Daher noch mal der Rat: Unterhalte Dich mal mit einem TÜV-Ingenieur und schildere Dein Anliegen.

Eine gute Chance ist, einen Prüfer bei einer US-Auto-Werkstatt aufzuschnappen, der häufig mit solchen Dingen zu tun hat.

Stell Dich auf Fragen ein, die gewisse Widersprüche aufzeigen, ´z.B. warum ein im normalen Straßenverkehr zu bewegendes Fahrzeug einen Rammschutz und eine Seilwinde braucht. Wenn das Fahrzeug dagegen vorzugsweise als Geländesportgerät eingesetzt wird, wozu braucht es dann eine Straßenzulassung? Es kann durchaus passieren, dass Du dann eine Begründung aus dem Hut ziehen musst.

Die Winde braucht eine Abdeckung zum abnehmen. Wir haben sowas schon an einer G-Klasse angebaut, wurde auch vom TÜV abgenommen und eingetragen. Der Rammschutz gibt ein Problem, früher ging das mal, mitlerweile überhaupt nicht mehr gerne gesehen, es gibt auch keine mehr im Zubehör mit Gutachten. Der kann als Geräteträger druchgehen, aber die Rohre nach vorne sind einfach ein Problem. Stichwort Fußgängerschutz, da sind Prüfer ganz Empfindlich. Kotflügel müssen über das Profil raus stehen und dürfen keine scharfen Kanten/Ecken haben, Beleuchtung muss auf E-Prüfzeichen umgebaut werden, also Hauptscheinwerfer und Rückleuchten/Blinker, Rückfahrleuchte u. Nebelschlussleuchte. Reifen genauso. Die LED Lichtbalken könnten als Arbeitscheinwerfer druchgehen, ist eine grauzone. Der Rest ist die Technik, das alles ist nicht Serie, das alles hat keine Prüfzeichen und keine Gutachten, egal was du denen da sagst und zeigst, bei jedem Teil kann dir ein Strich durch die Zulassung gemacht werden.

Die Zulassung wird viele Nerven Kosten und nicht auf das erste mal klappen, wenn überhaupt,....

@zoker: Bei Umzugsgut gelten aber laschere Regeln. Hier ist es für den Umziehenden sogar möglich, dass die roten Blinker bleiben, ohne Umbau.

Das gilt aber wie gesagt ausschließlich für Umzugsgut und den Besitzer der das Fahrzeug mitbringt.

Ich schließe mich der allgemeinen Meinung an. Ab zum TÜV in den alten Bundesländern oder zur Dekra in den neuen und alles konkret absprechen bzw. Auto direkt auf nem Anhänger mitbringen. Anders wird das nichts.

am 17. Januar 2019 um 16:41

Habt ihr fuer das mit dem Umzugsgut auch mal einen Gesetzestext zur Hand?

Das kann ich irgendwie so nicht so richtig glauben. Was ist, wenn man das Umzugsgut weiderverkauft? Der naechste hat dann den schwarzen Peter und muss alles umbauen?

Was gibt es daran nicht zu glauben? Die Regelung ist uralt. Die besagt im Prinzip nur das wenn du den Wagen mehr als ein halbes Jahr im Ausland in deinem Eigentum hattest du den Wagen Zoll und Steuerfrei als Umzugsgut mitbringen darfst, also die 10% und die 19% dann entfallen.

Ob es da irgendwelche Regelungen ala "weniger umbauen als beim Direktimport" gibt wäre mir neu.

Rote Blinker ist etwas anderes als der Frontbügel, und der geht niemals durch. Das Fahrzeug durchläuft die gleiche Zulassung wie alle importierten Fahrzeuge. Es wird wohl nur bereitwilliger Ausnahmegenehmigungen erteilt, aber nicht für alles. Es ist nicht mal festgelegt was da abweichen darf, und dann ist das auch noch von Budensland zu Bundesland unterschiedlich. Wenn die einen sagen Rote Blinker sind OK, können die nächsten sagen, Nein man muss Umbauen. Das gleiche Theater hat doch sonst auch jeder der ein Importiertes Fahrzeug zulassen will

https://www.tuev-sued.de/.../umzugsgut

am 17. Januar 2019 um 18:09

Zitat:

@Dynamix schrieb am 17. Januar 2019 um 18:11:13 Uhr:

Was gibt es daran nicht zu glauben? Die Regelung ist uralt. Die besagt im Prinzip nur das wenn du den Wagen mehr als ein halbes Jahr im Ausland in deinem Eigentum hattest du den Wagen Zoll und Steuerfrei als Umzugsgut mitbringen darfst, also die 10% und die 19% dann entfallen.

Ob es da irgendwelche Regelungen ala "weniger umbauen als beim Direktimport" gibt wäre mir neu.

Das meinte ich. Das mit den Steuern kannte ich schon. Ist anders herum genauso, ich durfte meinen VW steuerfrei in die USA einfuehren.

Zitat:

@Zoker schrieb am 17. Januar 2019 um 18:16:13 Uhr:

https://www.tuev-sued.de/.../umzugsgut

Du zitierst doch das richtige

https://www.tuev-sued.de/.../umzugsgut

Da stehts doch alles drin.

Umzugsgut gelten andere Regeln!

Ja rote Blinker gehen da unter Umständen, nämlich dann wenn die Umrüstung zu kompliziert ist.

Und ja wenn das Fahrzeug veräußert wird, muss der nächste Besitzer umrüsten, da die Ausnahmegenehmigungen nur für den Umgezogenen gültig sind (vielleicht noch für den Ehepartner).

Die Ausnahmegenehmigung muss beim Land beantragt werden. Anschließend steht eine/mehrere Ausnahme/n nach §70 StVZO im Fahrzeugschein.

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