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TÜV vs Tuning

BMW 3er
Themenstarteram 30. Juni 2015 um 9:14

Hi, ich komme gerade vom TÜV (Dienstwagen), habe den Prüfer gefragt wie das wird mit dem obd TÜV, er meinte er ist darauf gespannt wieviele eine Leistungssteigerung haben, illegal natürlich. Denn das wird teuer... auf meine Frage wie die das genau sehen gab er mir keine Antwort, nur keine Angst das sieht man... Ich selber habe keine Leistungssteigerung dennoch interessiert es mich. Sehen die das wirklich? Es geht ja wieder um haufen Geld...

Sorry wenn das jetzt O. T. Geworden ist

Beste Antwort im Thema
am 30. Juni 2015 um 13:32

Sorry, aber das halte ich mal für ein Gerücht aus der russischen Fantasy-Küche... ;)

Mal abgesehen davon, dass es mir relativ egal wäre, dann ließe ich das eben für die paar 40 Euro eintragen. Kostet weder mehr Steuer noch mehr Versicherung.

Trotzdem bleibt es für mich ein Märchen aus dem Reich von Grimm & Co, denn selbst wenn die Checksumme nicht übereinstimmt, kann noch niemand sagen, wieso weshalb oder warum. Hier müsste der Hersteller bei jedem Update das Ganze über KBA und Prüfinstitutionen freigeben und all so'n Käse. Das am besten noch europaweit abgeglichen mit der Vielzahl an unterschiedlichen Softwareversionen der unterschiedlichsten Fahrzeugkomponenten.

Abgasgutachten ist auch so eine Frage. Meiner ist optimiert und problemlos durch Tüv und Au gekommen. Die Werte sind laut Prüfbericht optimal und innerhalb der vorgegebenen Toleranzen - trotz Softwareoptimierung, also kann es daran wohl schon mal nicht scheitern.

Zudem bleibt dann noch immer der Umstand, dass man bei Nichtbestehen der Au seine Zulassung noch lange nicht verliert, sondern erstmal ein Termin zur Nachprüfung und Mängelbeseitigung hätte. Also Zeit genug, um alles Notwendige in die Wege zu leiten. Ebenso falsch, dass man dadurch gleich die Betriebserlaubnis und dadurch den Versicherungsschutz verliert, denn man verliert ohne Versicherungsschutz erstmal die Erlaubnis zum Betrieb des Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen, aber nicht ohne Betriebserlaubnis den Versicherungsschutz des Fahrzeuges...

Nur als kleines Beispiel:

Ein Fahrzeug wird auf dem heimischen Hof aufgetunt, vorn, hinten, rechts, links, unten, oben und eine Powerpackung mit 500 PS gibt es gleich noch obendrauf. Am besten noch Dach wegschneiden, Airbags ausbauen und 345'er Reifen auf 22 Zoll montieren.

Keine Frage, das Fahrzeug verliert seine Betriebserlaubnis auf Grund der noch nicht abgenommenen und wahrscheinlich auch nicht abnahmefähigen Umbauten - aber es ist und bleibt trotzdem noch versichert und zwar in Haftpflicht und Kasko gleichermaßen. Nur auf öffentlichen Straßen darf es eben auf Grund des Erlöschens der Betriebserlaubnis nicht mehr bewegt werden.

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Den Obd Tüv gibt es doch schon oder?

am 30. Juni 2015 um 10:09

Völliger Quatsch, meines Erachtens, denn was soll man da bitte sehen? Steht da dann: "Hallo... Ich habe 351 PS anstelle 306...?"

Bei mir wurden auch die Kennfelddaten im Motorsteuergerät auf das Fahrzeug zugeschnitten optimiert und ein zusätzlicher Dauer-Sportluftfilter verbaut, doch um da was feststellen zu wollen, müsste man erstmal die Originaldaten vergleichen können, wobei sich dann auch die Frage stellt, was juristisch überhaupt angreifbar wäre. Ganz so einfach ist das nämlich nicht... ;)

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 11:24

Die PS werden mit Sicherheit nicht da stehen, aber das nicht mehr die Original Software drauf ist.

Also für mich klang er sehr sicher, und voller Vorfreude...

am 30. Juni 2015 um 11:56

Glaub ich nicht, dass da einer wirklich prüfen kann, welche Software mit welcher Version und welchem Parametern hingehört. Zudem bleibt die juristische Frage offen.

Ich darf auch ehrlich sagen, was mein Versicherer auf meine damalige Anfrage geantwortet hat, da ich mich auch vergewissern wollte, dass alles seine Richtigkeit hat.

Zitat: "So lange kein anderer Motor verbaut wird, der nicht zum Fahrzeug gehört ist das egal. Die Versicherung richtet sich nach der Fahrzeugeinstufung, nicht nach der PS Zahl..."

Insofern scheint das Ganze zumindest versicherungstechnisch halbwegs problemlos zu sein. Eine andere Frage ist natürlich der zulassungsrechtliche Aspekt hinsichtlich der Betriebserlaubnis, keine Frage. Aber wie gesagt, ich glaube nicht, dass die beim Tüv das eingehend prüfen können werden.

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 12:00

Und warum muss man dann überhaupt melden? Bzw Eintragen lassen? Wenn es egal ist, ich meine mal gelesen zu haben das dann teilweise der Schutz verloren geht. Ich will hier keine Diskussion anfangen, will es nur verstehen.

am 30. Juni 2015 um 12:05

Diskussion werde ich auch keine anfangen. Ich weiß letztlich auch nur, wie mein Versicherer das handhabt. Das heißt nicht, dass es jeder Versicherer so sieht.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt übrigens auch nicht zwingend zum Verlust des Versicherungsschutzes. Oft behauptet bei falschen Reifen, Felgen oder sonstigen Umbauten. Hier muss dann die technische Veränderung direkt im Zusammenhang mit dem Schaden stehen - zum Beispiel bei falscher Traglast der Felgen, die gebrochen sind und dadurch ein Schaden verursacht wurde.

* * * * *

Was die Frage nach der Notwendigkeit dieser Eintragungen angeht, so bezieht sich diese eigentlich in vollem Umfang auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das muss man hier ganz klar getrennt voneinander betrachten, keine Frage. Einerseits versicherungsrechtlich, andererseits zulassungsrechtlich.

Ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis darf eben nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und das ist völlig unabhängig vom bestehenden Versicherungsschutz, sofern in den AGB des Versicherers nichts anderes geregelt wird.

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 12:28

Im Endeffekt werden wir es sehen, falls die das echt erkennen und es zu Problemen dadurch kommt wird es nicht lang dauern bis der erste es irgendwo Postet...

Dir ist schon klar das es schon länger getunte (Leistungssteigerung per Kennfeldoptimierung) Fahrzeuge gibt und bisher hat kein TÜV Prüfer sowas per OBD feststellen können.

Das ist alles nur Geschwätz, nichts wird er merken.

Kenne Leute, die sind sogar mit einer Downpipe und Tuning unbemerkt über den TÜV gekommen, soviel dazu.

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 12:56

Das ist mir schon klar, aber ab morgen wird der TÜV umgestellt... Ließ mal wie der neue TÜV ablaufen wird...

Kann mir dennoch nicht vorstellen das die sowas bemerken, dazu müssten die Kennfelder vergleichen können.

Man wird sehen was kommt.

Das stimmt so nicht ganz, ich kenne da eine Geschichte aus Russland wo die Polizei das Festgestellt hat. Und wenn es die Russiche Polzei kann wird es unser TÜV auch hinbekommen.

Wie wird das gemacht, eigentlich ganz simpel, z.B. über Checksummen und feste Werte im Stg.

Passt nun die Checksumme nicht überein oder meldet ein Chip nicht die richtige Nummer mit der, die vom Hersteller gemeldet wurde, gibt es Probleme. (Bei den Fall den ich kenne hat der Hersteller vergessen die Software anzumelden.

Daher ist nachweislich keine orginale Software oder eine veränderte Software drauf.

Wie kann man nun nachweisen das es trotzdem passt, in dem es eingetragen wurde.

Warum muß man Sie eintragen?

Ohne Abgasgutachten kann man davon ausgehen das die optimierte Software nicht mehr die geforderteten Abgaswerte erreicht, das bedeutet keine Zulassung mehr und auch keinen Versicherungsschutz.

Und die Zulassung verliert man sofort wenn nicht mehr nachgewiesen werden kann das die Abgaswerte passen.

MfG

Mike

am 30. Juni 2015 um 13:32

Sorry, aber das halte ich mal für ein Gerücht aus der russischen Fantasy-Küche... ;)

Mal abgesehen davon, dass es mir relativ egal wäre, dann ließe ich das eben für die paar 40 Euro eintragen. Kostet weder mehr Steuer noch mehr Versicherung.

Trotzdem bleibt es für mich ein Märchen aus dem Reich von Grimm & Co, denn selbst wenn die Checksumme nicht übereinstimmt, kann noch niemand sagen, wieso weshalb oder warum. Hier müsste der Hersteller bei jedem Update das Ganze über KBA und Prüfinstitutionen freigeben und all so'n Käse. Das am besten noch europaweit abgeglichen mit der Vielzahl an unterschiedlichen Softwareversionen der unterschiedlichsten Fahrzeugkomponenten.

Abgasgutachten ist auch so eine Frage. Meiner ist optimiert und problemlos durch Tüv und Au gekommen. Die Werte sind laut Prüfbericht optimal und innerhalb der vorgegebenen Toleranzen - trotz Softwareoptimierung, also kann es daran wohl schon mal nicht scheitern.

Zudem bleibt dann noch immer der Umstand, dass man bei Nichtbestehen der Au seine Zulassung noch lange nicht verliert, sondern erstmal ein Termin zur Nachprüfung und Mängelbeseitigung hätte. Also Zeit genug, um alles Notwendige in die Wege zu leiten. Ebenso falsch, dass man dadurch gleich die Betriebserlaubnis und dadurch den Versicherungsschutz verliert, denn man verliert ohne Versicherungsschutz erstmal die Erlaubnis zum Betrieb des Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen, aber nicht ohne Betriebserlaubnis den Versicherungsschutz des Fahrzeuges...

Nur als kleines Beispiel:

Ein Fahrzeug wird auf dem heimischen Hof aufgetunt, vorn, hinten, rechts, links, unten, oben und eine Powerpackung mit 500 PS gibt es gleich noch obendrauf. Am besten noch Dach wegschneiden, Airbags ausbauen und 345'er Reifen auf 22 Zoll montieren.

Keine Frage, das Fahrzeug verliert seine Betriebserlaubnis auf Grund der noch nicht abgenommenen und wahrscheinlich auch nicht abnahmefähigen Umbauten - aber es ist und bleibt trotzdem noch versichert und zwar in Haftpflicht und Kasko gleichermaßen. Nur auf öffentlichen Straßen darf es eben auf Grund des Erlöschens der Betriebserlaubnis nicht mehr bewegt werden.

am 30. Juni 2015 um 18:41

ganz so einfach ist das nicht ;)

wenn deine Leistungssteigerung nicht TÜV abgenommen ist bekommst du mit Sicherheit Ärger

wenn sie es feststellen wird dir der Mann das schon erklären :p

kann sich ja nicht einfach jeder seinen Motor pimpen lassen ohne auf die Bremsanlage usw zu achten ;)

mein Versicherer hat auch nichts geändert,wollte aber eine Kopie vom Schein für seine Unterlagen

was ja auch Sinn macht - siehe TÜV ;)

Gruß

odi

am 30. Juni 2015 um 19:02

Was anderes hab ich nicht behauptet... ;)

Ganz klar, die Betriebserlaubnis erlischt natürlich mit einem solchen Softwaretuning ohne Abnahme und Eintragung, aber der PunktusKnacktus ist eben, dass es gar keiner bemerken wird. TÜV, KÜS oder Dekra machen nun mal keine Leistungsprüfung und wenn die Abgaswerte wie bei mir besser sein sollen als im Original, dann wird da auch niemand nachhaken.

Dieses OBD-Gedöns ist für mich deshalb ein Märchen, weil es faktisch unmöglich wäre, alle verfügbaren Fahrzeuge mit allen verfügbaren Softwarekombinationen im Detail zu listen, zumindest in absehbarer Zeit.

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