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Tüv wohnwagen. Aktuell
Hallo liebes Forum,
Was muss ich für den tüv beim Wohnwagen alles beachten ? Was muss alles funktionieren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nogolf schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:57:22 Uhr:
Dies stimmt nicht, egal wie oft es hier im Forum auch noch wiederholt wird. Für Wohnwagen besteht KEINE Pflicht zur Gasprüfung!
...
NoGolf
Das sehe ich nicht so.
Die Gasanlage muss auch im Wohnwagen alle zwei Jahre geprüft werden, wenn sie betrieben werden soll.
Das das bei der HU nicht geprüft wird liegt daran, dass das mit der Fahrsicherheit nichts zu tun hat.
Wenn aber jemand durch den Betrieb der Gasanlage zu Schaden kommt, dann wird eine fehlende gültige Gasprüfung sehr wahrscheinlich zum Problem.
http://www.gok-online.de/.../BI_G607_D_09.pdf
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24 Antworten
Alle Leuchten, Bremsen, Auflaufeinrichtung mit Kupplung und Radlager.
Der Rahmen muss unbeschädigt und unverbastelt sein.
Das sollte reichen.
Achse - Rahmen - Bremsen - Anhängevorrichtung - Auflaufeinrichtung - Gestänge - Seilzüge - Beleuchtung - Elektrik - Reifen - Felgen usw.
danke. Schaut der auch in den Innenraum ? Wie sehe ich ob die anhängerkupplung noch intackt ist ?
Bei der HU soll alles, was die Fahrsicherheit betrifft, geprüft werden.
Dazu kann auch ein Blick in den Innenraum gehören.
Du meinst sicher die Zugeinrichtung des Anhängers, die Anhängerkupplung sitzt am Zugfahrzeug.
Bei der Zugeinrichtung kommt es auf die Ausführung an, was geprüft wird.
Im einfachsten Fall wird nur eine Sichtprüfung erfolgen, bei gebremsten Auflaufeinrichtungen, ggf. mit Antischlingerkupplung, sind weitere Prüfungen erforderlich.
Wenn du keinerlei Ahnung von Bremsen, Auflaufvorrichtungen und Antischlingerkupplungen hast, dann solltest du einen Fachmann mit der Prüfung beauftragen.
Ansonsten steht auch einiges dazu in den Bedienungsanleitungen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Dezember 2014 um 13:51:30 Uhr:
Bei der HU soll alles, was die Fahrsicherheit betrifft, geprüft werden.
Dazu kann auch ein Blick in den Innenraum gehören.
Du meinst sicher die Zugeinrichtung des Anhängers, die Anhängerkupplung sitzt am Zugfahrzeug.
Bei der Zugeinrichtung kommt es auf die Ausführung an, was geprüft wird.
Im einfachsten Fall wird nur eine Sichtprüfung erfolgen, bei gebremsten Auflaufeinrichtungen, ggf. mit Antischlingerkupplung, sind weitere Prüfungen erforderlich.
Wenn du keinerlei Ahnung von Bremsen, Auflaufvorrichtungen und Antischlingerkupplungen hast, dann solltest du einen Fachmann mit der Prüfung beauftragen.
Ansonsten steht auch einiges dazu in den Bedienungsanleitungen.
Oke danke ??.
Zitat:
@Moritzzzz schrieb am 26. Dezember 2014 um 14:04:46 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Dezember 2014 um 13:51:30 Uhr:
Bei der HU soll alles, was die Fahrsicherheit betrifft, geprüft werden.
Dazu kann auch ein Blick in den Innenraum gehören.
Du meinst sicher die Zugeinrichtung des Anhängers, die Anhängerkupplung sitzt am Zugfahrzeug.
Bei der Zugeinrichtung kommt es auf die Ausführung an, was geprüft wird.
Im einfachsten Fall wird nur eine Sichtprüfung erfolgen, bei gebremsten Auflaufeinrichtungen, ggf. mit Antischlingerkupplung, sind weitere Prüfungen erforderlich.
Wenn du keinerlei Ahnung von Bremsen, Auflaufvorrichtungen und Antischlingerkupplungen hast, dann solltest du einen Fachmann mit der Prüfung beauftragen.
Ansonsten steht auch einiges dazu in den Bedienungsanleitungen.
Oke danke !! Der wohnwagen war jetz 10 jahre oder mehr gestanden und immer aufgebockt ! Wie sieht es mit den reifen aus ?
Eventuell noch ein Praxistipp dazu:
Kontrolliere vorher, ob im Wohnwagen ggf. alles sicher verstaut ist und alle vorhandenen Verriegelungen geschlossen sind. Bei der HU ist für gebremste Anhänger ein Bremstest durch den abnehmenden Prüfer vorgeschrieben. Der sah bei unserem Wohnwagen in den letzten Jahren immer so aus, dass der Prüfer nach erfolgter Abnahme der sonstigen Prüfpunkte mit dem Wohnwagen am Zugfahrzeug noch eine Runde gefahren ist und dabei u.a. auch eine Vollbremsung durchgeführt hat. Wehe, wenn dann noch lose Teile im Wohnwagen (f)liegen sollten ....
Sofern Du derzeit auch keine gültige Gasprüfung auf den Wohnwagen haben solltest:
Bei Wohnwagen ist die Gasprüfung im Gegensatz zu Wohnmobilen NICHT vorgeschrieben ... aber dennoch zu empfehlen! Eine (noch) nicht durchgeführte Gasprüfung darf somit aber nicht zur Verweigerung der HU-Plakette führen. Nur um es nochmals zu verdeutlichen: ich lasse die Gasprüfung aus Sicherheitsgründen trotzdem regelmäßig durchführen, zumal es inzwischen auch immer mehr Campingplätze gibt, welche auf diese bestehen.
Alle anderen zu berücksichtigenden Punkte wurden meines Erachtens ja schon im Vorfeld genannt.
Deine über 10 Jahre alten Reifen würde ich DEFINITIV erneuern!! Weniger wegen der HU, als wegen des erhöhten Risikos. Sofern der Wohnwagen die Tempo-100-Zulassung hat oder diese bei der anstehenden HU abgestrebt wird, sind eh Reifen mit einer DOT (=Produktionswoche/-jahr) < 6 Jahre vorgeschrieben.
Gruß
NoGolf
Zitat:
@Moritzzzz schrieb am 26. Dezember 2014 um 14:06:30 Uhr:
...
Der wohnwagen war jetz 10 jahre oder mehr gestanden und immer aufgebockt ! Wie sieht es mit den reifen aus ?
Bei der HU wird der Zustand der Reifen geprüft und nicht das Alter, 100er Zulassung ausgenommen.
Reifen altern, auch wenn sie ständig aufgebockt waren, vor allem durch UV-Strahlung, d. h. die Gummimischung verhärtet. Außerdem werden Wohnwagenreifen gewichtsmäßig höher belastet als PKW-Reifen.
Im Zweifelsfall sollten die Reifen lieber erneuert werden, vor allem wenn weite Fahrten oder höhere Geschwindigkeiten beabsichtigt sind.
Die Reifen eines Wohnwagens sind im allgemeinen aus Kostengründen extrem schwach, d.h. gerade noch erlaubt, ausgelegt. Zum Beispiel wird oft die Tragkraft erhöht, weil der Wow nur bis 80 km zugelassen ist. Aber wer schaut da beim Fahren so genau drauf? Es empfiehlt sich wirklich die Reifen auszutauschen und wenn möglich gleich höher belastbare Reifen zu wählen.
Wi oben erwähnt darf der TÜV die Gasprüfung nicht vorschreiben. Ich nehme es mit der Gasprüfung eh nicht so genau. In anderen Ländern wird keinerlei Gasprüfung vorgeschrieben. Es ist mein Risiko, das ich allerdings für extrem gering erachte auch wenn sich jetzt gleich welche melden werden, die die schönsten Katastrophen erlebt haben, weil keine Gasprüfung durchgeführt wurde.
Verbindlich sind die Regeln der DIN EN 1949 und des DVGW-Arbeitsblattes G607.
Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen.
Druckregler und Gasschläuche sind spätestens nach 10 Jahren zu ersetzen und Gasflaschen müssen alle 10 Jahre geprüft werden.
Ansonsten darf die Anlage nicht betrieben werden.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:37:28 Uhr:
Verbindlich sind die Regeln der DIN EN 1949 und des DVGW-Arbeitsblattes G607.
Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen.
.....
Ansonsten darf die Anlage nicht betrieben werden.
Dies stimmt nicht, egal wie oft es hier im Forum auch noch wiederholt wird. Für Wohnwagen besteht KEINE Pflicht zur Gasprüfung!
LINK #1
LINK #2
LINK #3
... und bei Bedarf noch unzählige weitere Quellen dazu. Selbst der TÜV spricht NUR von Wohnmobilen ... warum wohl??
Richtig ist die Aussage "Druckregler und Gasschläuche sind spätestens nach 10 Jahren zu ersetzen und Gasflaschen müssen alle 10 Jahre geprüft werden."
Gruß
NoGolf
Nabend ,
wie Nogolf schon schrieb , keine Pflicht zur Gasprüfung .
Aber , der CP Besitzer kann dich des Platzes verweisen , wenndu keine GP hast .
Thorsten
Ich bin noch niemals nach einer Gasprüfung gefragt worden, wenn ich mich auf einem Campingplatz angemeldet habe. Ich habe den Verdacht, dass das auch noch niemandem passiert ist.
Aber eines ist sicher...es ist ein verkaufsförderndes Argument für die Gasprüfung.....
*Böse ist, wer böses dabei denkt*
Zitat:
@aspergius schrieb am 26. Dezember 2014 um 21:16:58 Uhr:
Ich bin noch niemals nach einer Gasprüfung gefragt worden, wenn ich mich auf einem Campingplatz angemeldet habe. Ich habe den Verdacht, dass das auch noch niemandem passiert ist.
Aber eines ist sicher...es ist ein verkaufsförderndes Argument für die Gasprüfung.....
*Böse ist, wer böses dabei denkt*
Doch ... das ist mir in Deutschland allerdings und sogar schon mehrfach passiert! Ich bin öfter beruflich längere Zeit auf den jeweiligen Plätzen. Dort steht dann z.T. im Vertrag, dass der "Mieter" sich verpflichtet, alle 2 Jahre eine Gasprüfung durchzuführen. Die Dauercamper unter uns können ja mal in ihren jeweiligen Verträgen nachsehen. Da wird sich bestimmt der eine oder andere mit neuerem Vertrag finden, der diesen Zusatz auch drin hat. Zudem steht es inzwischen in so mancher Platzordnung. Dies hat vermutlich versicherungstechnische Ursachen seitens der Plätze. Wirklich interessieren tut es aber niemanden.
Nochmal: ich mache die Gasprüfung trotzdem!
Gruß
NoGolf