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Tuning am Auto=Verkehrsgefährdung-> keinen Vollkaskoschutz!

Themenstarteram 30. März 2007 um 20:12

Zitat:

Von tiefergelegten Fahrwerken und anderen Späßen

Auch wenn eine nicht gemeldete Tuningmaßnahme nicht unmittelbar für einen Unfall verantwortlich ist, sondern lediglich das Fahrverhalten des Unfallfahrers beeinflusst hat, besteht keine Leistungspflicht durch den Vollkaskoversicherer.

Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 14. Juli 2006 (Az.: 10 U 56/06) entschieden.

Umbau nicht gemeldet

Der Kläger war Halter eines Audi 80 Cabrio. Im Rahmen einer sogenannten Tuningmaßnahme hatte er unter anderem das Fahrwerk seines Autos tieferlegen und die Motorleistung erhöhen lassen. Seiner Vollkaskoversicherung hatte er diese Veränderungen nicht gemeldet.

Kurz darauf hatte er das Fahrzeug seinem Sohn und dessen Freund für eine Spritztour überlassen. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h kamen die jungen Leute auf die Idee, die Handbremse des Fahrzeuges zu betätigen.

Das Auto geriet daraufhin ins Schleudern und kam von der Fahrbahn ab. Bei dem Unfall kam der Freund des Sohnes, der das Fahrzeug gefahren hatte, ums Leben. Das Auto erlitt Totalschaden.

Versicherungsschutz versagt

Mit der Begründung, dass ein Fall grober Fahrlässigkeit vorliege und es der Halter außerdem versäumt habe, die Tuningmaßnahme anzuzeigen, verweigerte dessen Vollkaskoversicherer den Versicherungsschutz.

In seiner hiergegen gerichteten Klage machte der Versicherte geltend, dass die Veränderungen am Fahrzeug in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall stehen würden. Der Versicherer sei daher zur Leistung verpflichtet.

Dem wollte das Gericht nicht folgen und wies die Forderungen als unbegründet zurück.

Einfluss auf Fahrverhalten

Nach Auffassung der Richter liegt in der Tuningmaßnahme der typische Fall einer gemäß § 23 VVG anzeigepflichtigen Gefahrerhöhung vor. Da es der Versicherte versäumt hat, seinem Versicherer die Umbaumaßnahmen anzuzeigen, ist dieser nach den Vorschriften des § 25 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Auch wenn keine der Tuningmaßnahmen unmittelbar unfallursächlich gewesen ist, so ist es nach Überzeugung des Gerichts bei lebensnaher Betrachtung geradezu typisch, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten und damit risikoerhöhend auswirken.

Gerade bei jungen Leuten werde ein besonderer Anreiz geschaffen, die durch das Tuning geschaffenen Möglichkeiten auch tatsächlich auszureizen. Das war nach Überzeugung des Gerichts auch in der zu entscheidenden Sache der Fall. Der Versicherer hat daher zu Recht die Leistung versagt.

Wolfgang A. Leidigkeit

www.versicherungsjournal.de

Was meint Ihr dazu?

Viele von euch werden jetzt denken: Was interessiert es mich? Hat doch kaum einer Vollkasko beim Vectra B. An sich richtig, aber ihr könnt euch sicher sein das die Versicherung beim nächsten Fall in dem ein tiefergelegter Wagen einen Haftpflichtschaden verursacht hat ebenfalls vor Gericht gehen wird. Mit Verweis auf das oben genannte Urteil!

Und ob es eine Vollkasko oder Haftpflichtversicherung ist, ist ja an sich egal bei der Begründung des Richters!

Dieses Urteil wiederspricht ja jeder ABE und TÜV-Gutachten! In denen ja ausdrücklich hervor geht das ein FAHRWERK keine negative Auswirkung auf die Sicherheit/Fahrverhalten des Fahrzeuges hat! Im Gegenteil, normaler weise erhöhen ja auch breitere Reifen und Fahrwerk die Fahrstabilität und somit die Sicherheit!

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17 Antworten

Leider wird nicht genau differenziert, aber ich denke, es ging der Versicherung (und dem Gericht) wohl eher um die erhöhte Motorleistung als um das Fahrwerk.

Und die absichtliche Betätigung der Handbremse bei >100 km/h wäre für die meisten VK-Versicherungen wohl auch bei einem serienmäßigen (oder "ordnugsgemäß" getunten) Auto ein Grund, die Zahlung zu verweigern (grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz).

am 30. März 2007 um 20:40

Das Urteil ist weltfremd und zeugt weder von Sachverstand noch von Lebensnähe, es zeigt nur einmal mehr, das man vor Gericht kein Recht bekommt, sondern nur ein Urteil.

Wieso soll Tieferlegung dafür ursächlich mitveranwortlich sein, dass ein offensichtlicher Idiot bei 100 km/h die Handbremse anzieht!?

Total aus der Luft gegriffene Argumentation, das schreit geradezu nach der nächsten Instanz.

Man fragt sich immer öfter, was für Schwachmaten unser Studiensystem hervorbringt: dieses Urteil, dass selbst unter Fachleuten kaum nachvollziehbare Urteil gegen Rolf R., das vor kurzem durch die Medienlandschaft getriebene Mann-darf-muslimische-Frau-züchtigen-Urteil uswusf.. Wir degenerieren zusehends...

am 30. März 2007 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Leider wird nicht genau differenziert, aber ich denke, es ging der Versicherung (und dem Gericht) wohl eher um die erhöhte Motorleistung als um das Fahrwerk.

Und die absichtliche Betätigung der Handbremse bei >100 km/h wäre für die meisten VK-Versicherungen wohl auch bei einem serienmäßigen (oder "ordnugsgemäß" getunten) Auto ein Grund, die Zahlung zu verweigern (grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz).

Dein zweiter Absatz ist nachvollziehbar, aber dann bedarf es nicht der Begründung aus dem ersten Absatz. Da besteht kein Sachzusammenhang, aber eine Gesellschaft, die "Computerspiele" für erzieherische Defizite und Probleme der Jugend verantwortlich macht, scheint auch da nicht mehr differenzieren zu können :/

Zitat:

Original geschrieben von Dirk11

Das Urteil ist weltfremd und zeugt weder von Sachverstand noch von Lebensnähe, es zeigt nur einmal mehr, das man vor Gericht kein Recht bekommt, sondern nur ein Urteil.

Wieso soll Tieferlegung dafür ursächlich mitveranwortlich sein, dass ein offensichtlicher Idiot bei 100 km/h die Handbremse anzieht!?

Total aus der Luft gegriffene Argumentation, das schreit geradezu nach der nächsten Instanz.

Sagen wir so: Das Urteil ist unglücklich formuliert und läßt nicht gerade auf technischen Sachverstand der Richter schließen. Im Ergebnis dürfte es jedoch korrekt sein --- weil der Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen wohl eindeutig ist.

Hallo,

mal angenommen das würde sich auch auf das Fahrwerk beziehen (Gerade bei jungen Leuten werde ein besonderer Anreiz geschaffen, die durch das Tuning geschaffenen Möglichkeiten auch tatsächlich auszureizen. Das war nach Überzeugung des Gerichts auch in der zu entscheidenden Sache der Fall. ), dann müsste ja rein theoretisch jedes Auto welches ESP hat bei den Versicherungen teurer sein,(bzw abgelehnt werden) da das ESP dann auch einen verleihten kann es auszureizen und somit diese Begründung für mich fürn A....

 

Mfg mijosc

@ Mijosc

Es geht hierbei nur um NACHTRÄGLICHE Umbauten.

ich frag mich was das ganze soll.

dann meldet man den umbau der versicherung und gut ist.

beim fahrwerkumbau wird sie sicher nicht die prämie erhöhen.

und bei der leistungserhöhung warscheinlich auch nicht.

ich müsste dafür nicht mal den hintern heben, denn mein vertreter

würde vorbeikommen. und ich stimme dem urteil auch vollkommen zu. für mich ist hierbei der vorsatz und die grobe fahrlässigkeit entscheidend.

am 31. März 2007 um 9:58

Serwus

Also generell würde cih des Urteil als schwachsinnig bezeichnen da der "Unfall" rein garnichts mit dem Tuning zu tun hat, sowas Schwachsinniges wie bei über 100 die Handbremse zu ziehen kann mit jedem Auto tödlich enden.

Das man der Versicherung Tuningmaßnahmen melden muss sollte eigentlich bekannt sein, im Regelfall ändert sich dadurch nichts außer halt dass bei Unfällen die Versicherung für die Schäden aufkommt. Es wird allerdings ein neues Versicherungsgutachten erstellt wenn die Motorleistung verdoppelt- oder sogar nochmehr gesteigert wird. Habe schonmal bei meinem Versicherungsmarkler nachgefragt wie es wäre wenn ich auch meinen 170PS 250 machen würde, er meinte nur dass man es eben der Versicherung melden müsste, sonst würde sich nichts ändern. Wenn ich mal über 300PS käme würde ein Gutachter kommen und ein neues Versicherungsgutachten erstellen nachdem dann meine Versicherungskosten neu definiert werden würden.

Aber wenn man bei über 100 die Handbremse zieht kommen nur sehr wenige Versicherungen dafür auf da sowas unter grob Fahrlässig fällt.

MfG

Holger

Themenstarteram 31. März 2007 um 10:53

Ja ansich alles richtig wegen der Motorleistung! ;)

Nur der Richter hat nicht differenziert zwischen Fahrwerk und Motorleistung! Dadurch hat er auch in seiner Begründung auch das Fahrwerk als Risikoerhöhung betitelt!

Klar ist der Kumpel von dem Sohn Schuld wenn man so einen Mist mit der Handbremse macht! Nur suchen Versicherungen IMMER nach Mitteln und Wegen um um die Zahlung drumherum zu kommen! Und ein weiteres "Nicht bezahlen"-Türchen hat dieser Richter für die Versicherungen aufgestoßen... :(

am 31. März 2007 um 11:26

das problem ist doch nur das die umbaumaßnahmen nicht abgesegnet wurden. versteh also den sinn des threads nicht.keine tüv abnahme... somit erlischt die be des fahrzeuges.

 

der text ist eh nicht ganz eindeutig. wurde die veränderung nur der versicherung nicht gemeldet oder ist das auto gänzlich ohne anschliessende tüv abnahme bewegt worden. wie dem auch sei. eine bestimmte mehrleistung ist meldepflichtig und somit das urteil eigentlich laut gesetz ok.

 

das ein sportfahrwerk besser ist wie serie kann man so pauschal nichtmehr sagen. das war vor esp und dergleichen mal der fall

am 31. März 2007 um 15:56

denke auch das die tieferlegung und erhöhte motorleistung nicht vom tüv abgenommen wurden.

 

anders wäre es ja schwachsinnig, aber ich werde vorsichtshalter nächste woche mit meiner versicherung telefonieren.

hab ja nicht nur ein teil vom auto verändert.

am 31. März 2007 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von regda

Nur suchen Versicherungen IMMER nach Mitteln und Wegen um um die Zahlung drumherum zu kommen! Und ein weiteres "Nicht bezahlen"-Türchen hat dieser Richter für die Versicherungen aufgestoßen... :(

Dafür wurden Richter aber ursprünglich nicht "erfunden"...

am 31. März 2007 um 16:56

ich wöllt auch kein richter sein... ganz einfach weil meine entscheidungen gesetzlich gebunden und somit weltfremd wären.mittelalterliche methoden müssten die menschen mal wieder wach rütteln

Themenstarteram 31. März 2007 um 19:11

Nein die Änderungen wurden vom TÜV eingetragen! Habe dazu noch nen Text gelesen zu dem Urteil! ;)

Es geht also um das nicht melden der Versicherung!

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