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Tuningroller legal schieben?
Servus,
mich würde interessieren, ob ich einen Tuningroller ( nicht angemeldet ) mit ausgeschaltetem Motor legal schieben darf, bis ich aus der Stvo draußen bin?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Du darfst ihn halt nicht mit 130 Sachen Hardcore schieben
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24 Antworten
Hört sich ja kurios an Denke schon das du das darfst. Damals als mich die Polizei angehalten hatte weil mein Roller zu schnell war wollten sie das ich ihn zur Wache (3km entfernt) schiebe - was ich selbstverständlich verweigert hatte...
ich denke das das erlaubt ist ,der roller wird ja wie ein radl oder eine schubkarre lediglich geschoben ,die männer in grün könnten eventuell fragen aber das ist man von denen ja gewohnt
Ok danke erst mal!
Aber ich glaub ich muss ein bisschen mehr verraten...
Der Roller ist hardcore...
Er ist nicht angemeldet, ist extremst laut und läuft weit über 130 Sachen und ja ich hab den Lappen für Mofas...
Gruß
Gegen das schieben auf dem Fußweg hat keiner was.
Nur drauf sitzen und mit den Füßen rollern solltest du nicht.
Du darfst ihn halt nicht mit 130 Sachen Hardcore schieben
fahr doch einfach xD mit 130 sehen die höchstens noch dein heck .
schieben ist so eine sache ganz ehrlich! du darfst zum beispiel ein fahrzeug nicht in eine straße mit dem verbot der einfahrt schieben!
Zitat:
Original geschrieben von nitrocb
schieben ist so eine sache ganz ehrlich! du darfst zum beispiel ein fahrzeug nicht in eine straße mit dem verbot der einfahrt schieben!
glaubste net! dann geh mal zu deiner nächsten polizei dienststelle und frag mal nach!
Verkehrsrecht: Kraftrad: Schieben ist bei StVO-Verbotszeichen 260 nicht erlaubt
Der Betroffene hatte sein Motorrad am Seeufer eines Badesees abgestellt, obwohl dieser Verkehrsbereich durch das Verbotszeichen 260 gesperrt gewesen war. Dabei war er bis zu dem Schild gefahren. Von dort hatte er das Motorrad bis zum Abstellplatz geschoben und es fünf bis sechs Stunden geparkt. Das Amtsgericht hat dieses Verhalten als ordnungswidrig angesehen und ihn zu einer Geldbuße von 15 Euro verurteilt. Das Verbotszeichen 260 verbietet die Benutzung einer Straße, also auch das Schieben.
Oh, auch das Schieben ? Hätt ich nicht gedacht..
Wieder was gelernt
Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Oh, auch das Schieben ? Hätt ich nicht gedacht..
Wieder was gelernt
siehste! aber vorher auslachen! gut das ich nicht nachtragend bin! :-)
Zitat:
Original geschrieben von nitrocb
Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Oh, auch das Schieben ? Hätt ich nicht gedacht..
Wieder was gelernt
siehste! aber vorher auslachen! gut das ich nicht nachtragend bin! :-)
=)
Als Entschuldigung bekommst du eine Packung Schokokekse
also ich habe es bis her immer so gehalten: "geschoben wird mein roller zum fahrrad.. mit allen vorteilen:, ich darf schließlich auch mit dem schupkarren durch eine fußgängerzone, oder waldweg,
ohne laufenden motor ist mein roller nur so was wie ein etwas zu schweres fahrrad, und was sich die fahrrad fahrer erlauben, kann ich auch.. nur sollte mann nicht versuchen sein auto durch eine fußgängerzone zu schieben..
manchmal muss mann halt auf das verständnis der mitbürger vertrauen..
aber bitte macht mein verhalten nicht nach!!
ich bin jetzt 9 jahre damit durchgekommen
aber ich wohne in einem kleinen kaff in saarland
wies bei euch aussieht weiß ich nicht..
Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Zitat:
Original geschrieben von nitrocb
siehste! aber vorher auslachen! gut das ich nicht nachtragend bin! :-)
=)
Als Entschuldigung bekommst du eine Packung Schokokekse
oh danke, die lass ich mir schmecken!:-D