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Turbo defekt und Garantie?

Opel Astra J
Themenstarteram 20. Januar 2019 um 9:43

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem bei meinem Astra J 1.6 CDTI 110 PS Baujahr 2015

Das Auto habe ich Mitte Dezember 2018 mit einer Laufleistung von 85500 km gekauft in Bremen bei einem Händler gekauft. Ich wohne in der Nähe von Kassel, also ist der Händler nicht gleich um die Ecke.

Gestern sind wir nach Erfurt gefahren und auf der Autobahn hätte ich auf einmal einen Leistungsverlust. Es ging dann gleich die gelbe Motorkontrollleuchte an und in der Bedienungsanleitung stand sofort Werkstatt aufsuchen. Dies haben wir dann auch gleich getan und sind in Erfurt zu einem Opel Händler gefahren. Gefahren bin ich mit dem Auto jetzt grad mal 1800 km und jetzt schon so ein Schaden.

Die haben dann den Fehler ausgelesen und gesagt, dass es wohl ein Turboschaden ist und dieser getauscht werden muss. Das Auto steht jetzt bei denen in der Werkstatt und ich habe über meine Versicherung einen Leihwagen bekommen. Morgen wollen sie mich dann anrufen um alles abzuklären.

Ich habe über den Händler zwar eine Gebrauchtwagengarantie GSG, aber muss wohl laut Unterlagen dann einen Eigenanteil von 40% selber tragen.

Nun frage ich mich, ob der Händler dann die Kosten übernehmen muss oder Opel das irgendwie aus Kulanz aufgrund des Km Standes übernehmen würde? Hat jemand eventuell auch solche Erfahrungen gemacht oder bei dieser Laufleistung einen Schaden am Turbo?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

[...]

Ich habe das Auto dort gekauft weil der Preis und Ausstattung gestimmt haben, hier bei mir hatte ich ein vergleichbares Angebot, was ca. 3500€ mehr und das bei weniger Ausstattung gekostet hätte.

[...]

Na dann hast Du bei Deinem günstigen Kauf ja den Lader schon gespart.

Scherz beiseite:

Innerhalb der Händlergewährleistung ist Dein Verkäufer - und nur der - Dein Ansprechpartner.

Entweder er repariert zu seinen Lasten oder gibt die Freigabe für eine Reparatur in Erfurt.

Deine Garantieversicherung hat damit nichts zu tun und sollte auch nicht behelligt werden, da innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung alles andere zumindest versuchter Versicherungsbetrug wäre.

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Zitat:

@AFFA81 schrieb am 20. Januar 2019 um 10:43:01 Uhr:

Hallo zusammen.

Die haben dann den Fehler ausgelesen und gesagt, dass es wohl ein Turboschaden ist und dieser getauscht werden muss. Das Auto steht jetzt bei denen in der Werkstatt und ich habe über meine Versicherung einen Leihwagen bekommen. Morgen wollen sie mich dann anrufen um alles abzuklären.

Vielen Dank im Voraus.

So so, ein Turboschaden - glauben - die.

Wissen tun sie es nicht mit sagen wir mal 90%iger Sicherheit.

Ich würde noch mindestens eine wenn nicht sogar zwei Werkstätten anfahren / befragen.

MfG kheinz

Hallo, ich kenne beide Erfurter FOH's und fachlich sind beide eigentlich kompetent. Du hast doch sicherlich einen Schutzbrief oder ADAC, erstmal prüfen ob irgendeiner dein Auto überführt. Den Händler, bei dem du das Auto gekauft hast war ein Opel- Händler. Die Garantie hat wirklich eine Selbstbeteiligung je nach Laufleistung, aber der Verkäufer muss auch Sachmängelgewährleistung geben. Meiner Meinung nach müssen die restlichen 40% vom Verkäufer getragen werden. Er kann allerdings auch darauf bestehen den Schaden in seiner Werkstatt zu reparieren.

Du hast doch noch Gewährleistung auf dem Fahrzeug, also ist es doch egal was in den Garantiebedingungen steht?

Das halbe Jahr ist ja noch nicht rum?

 

Mein Bruder hat seinen Motorschaden komplett ersetzt bekommen, ging zwar übern Anwalt, aber er hat...

Themenstarteram 20. Januar 2019 um 13:16

Zitat:

@Astraj16 schrieb am 20. Januar 2019 um 12:39:02 Uhr:

Hallo, ich kenne beide Erfurter FOH's und fachlich sind beide eigentlich kompetent. Du hast doch sicherlich einen Schutzbrief oder ADAC, erstmal prüfen ob irgendeiner dein Auto überführt. Den Händler, bei dem du das Auto gekauft hast war ein Opel- Händler. Die Garantie hat wirklich eine Selbstbeteiligung je nach Laufleistung, aber der Verkäufer muss auch Sachmängelgewährleistung geben. Meiner Meinung nach müssen die restlichen 40% vom Verkäufer getragen werden. Er kann allerdings auch darauf bestehen den Schaden in seiner Werkstatt zu reparieren.

Stimmt, der Händler in Erfurt (ehemals Vogel) und jetzt Schor ist wirklich sehr kompetent gewesen. Ich möchte das Auto auch gern dort reparieren lassen. Meine Eltern sind da seit 20 Jahren Kunde und mehr als zufrieden. Bin mal gespannt, was dort am Montag dabei rauskommt.

Aber der Händler in Bremen, wo ich das Auto gekauft habe ist kein FOH, sondern ein „normaler“ Händler gewesen ohne direkte Werkstatt. Der verkauft nur Leasing Rückläufer, max. 3 Jahre alt, Scheckheftgepfelgt und aus 1. Hand. Mal sehen wie er sich jetzt verhält. Ich habe das Auto dort gekauft weil der Preis und Ausstattung gestimmt haben, hier bei mir hatte ich ein vergleichbares Angebot, was ca. 3500€ mehr und das bei weniger Ausstattung gekostet hätte.

Zitat:

[...]

Ich habe das Auto dort gekauft weil der Preis und Ausstattung gestimmt haben, hier bei mir hatte ich ein vergleichbares Angebot, was ca. 3500€ mehr und das bei weniger Ausstattung gekostet hätte.

[...]

Na dann hast Du bei Deinem günstigen Kauf ja den Lader schon gespart.

Scherz beiseite:

Innerhalb der Händlergewährleistung ist Dein Verkäufer - und nur der - Dein Ansprechpartner.

Entweder er repariert zu seinen Lasten oder gibt die Freigabe für eine Reparatur in Erfurt.

Deine Garantieversicherung hat damit nichts zu tun und sollte auch nicht behelligt werden, da innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung alles andere zumindest versuchter Versicherungsbetrug wäre.

Eben ... der versuch wird aber bei dem ein oder anderem Verkäufer da sein es über die Versicherung laufen zu lassen. ... wobei, es gibt ja auch händlerversicherungen ... Das kann dem Käufer aber während der ersten 6 Monate egal sein.

Allerdings hat man ein Problem wenn der Händler darauf besteht es selbst zu richten. Man muß das Auto dort afaik selbst hin bekommen.

Hier sollte man einfach mal im BGB lesen:

§ 439

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Leider kennen die meisten Verbraucher die Regelung nicht und die Händler nutzen dies einfach nur zu gerne aus.

Zitat:

@Patricck schrieb am 20. Januar 2019 um 12:48:49 Uhr:

Du hast doch noch Gewährleistung auf dem Fahrzeug, also ist es doch egal was in den Garantiebedingungen steht?

Das halbe Jahr ist ja noch nicht rum?

Dafür muss das Fahrzeug dann aber wieder zum Verkäufer. Was kostet der Turbo? Was kostet der Transport? Der neue Turbolader (nur das Teil) kostet ca. 600 Euro. Dazu dann noch die Reparaturkosten.

@TE: Von was werden 40% übernommen? Nur Material oder Material und Arbeitszeit?

Grüße, Martin

 

Zitat:

@steko26 schrieb am 20. Januar 2019 um 21:47:10 Uhr:

§ 439

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Richtig!

Schriftlich reklamieren mit/und/oder Zeugen und zwei Wochen Frist mit Einschreiben. Händler anbieten, dass das Fahrzeug abzuholen ist, mit Hänger, Pferdegespann oder Teleporter. Was auch immer. Kann einem Käufer Wurst sein!

Er muss sich kümmern. Der Käufer kann sich entspannt zurücklehnen.

...was allerdings einem Auftrag gleich kommt. Und wenn es dann kein Mangel sondern Verschleiß ist?

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 20. Januar 2019 um 23:11:20 Uhr:

...was allerdings einem Auftrag gleich kommt. Und wenn es dann kein Mangel sondern Verschleiß ist?

Grüße, Martin

Wenn das Fahrzeug 4 Wochen nach dem Kauf die krätsche macht., ist das das Problem des Händlers. Ein turbo ist kein Verschleiß.

im Notfall würde ich mir da Rechtsbeistand holen.

Wie schon geschrieben der Händler musste den Passat von meinem Bruder auch reparieren.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschriebenen, da kommt der Händler nicht drum rum.

Der Turbolader ist bei dem Alter und der Laufleistung mit Sicherheit kein Verschleißteile! Der Händler hat aber auch das Recht, das Fahrzeug zurück zu nehmen.

Was steht im Kaufvertrag drin? Hoffentlich nicht im Kundenauftrag!

Zitat:

@Patricck schrieb am 21. Januar 2019 um 00:28:50 Uhr:

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschriebenen, da kommt der Händler nicht drum rum.

Natürlich bekommst du für deinen Beitrag den "Daumen hoch". Ist ja gut für den Käufer. Aber: Es muss eben "alles passen". Ob das der Fall ist -> den TE auch entsprechend beraten was er evtl. erst einmal in Vorleistung liefern darf und was es ihn kostet.

Bezüglich der Haltbarkeit des Turbos beim 1.6 CDTI: https://www.motor-talk.de/.../...bolader-1-6-cdti-136-ps-t5218128.html

Zitat:

@steko26 schrieb am 21. Januar 2019 um 05:52:39 Uhr:

Der Turbolader ist bei dem Alter und der Laufleistung mit Sicherheit kein Verschleißteile! Der Händler hat aber auch das Recht, das Fahrzeug zurück zu nehmen.

2015 bis 2018, 85'500 km. Macht etwa 30'000 km pro Jahr. Muss also kein Kurzstreckenfahrzeug sein. Sollte bei der Wartung geschlampt worden sein -> Schaden durchaus möglich. Oder "Spontanausfall", z.B. wegen einem verschlissenen Dichtungsring.

Richtig ist: Es obliegt nun dem Händler den Beweis zu führen das der Lader schon beim Verkauf einen Defekt hatte oder ob z.B. ein verschlissener Dichtungsring (läuft als "normaler Verschleiß") den Schaden des Turboladers als Folge hatte.

Falls Dichtungsring -> bleibt der Käufer auf allen Kosten sitzen. Auch auf dem Transport zum Verkäufer.

Auch das sollte man dem TE sagen und nicht nur "du musst nichts bezahlen, alles tutti, schmeiß ihm das Auto vor die Füße".

Grüße, Martin

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