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TV-Empfang im Auto

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 8. August 2006 um 21:47

So, um diesen unerträglichen rechtlichen Halbwahrheiten mal ein Ende zu bereiten, werde ich mich zur aktuellen Rechtslage in Bezug auf TV-Empfang während der Fahrt äußern:

Nebenbei sollte vielleicht noch erwähnt sein, dass ich im juristischen Sektor arbeite (Hochschulstudium Jura), über genau dieses Problem schon mehrmals zu entscheiden hatte und daher sehr genau weiß, wovon ich rede...

Die TV-Freischaltung ist weder verboten noch erlaubt. Grundsätzlich muss man drei Dinge betrachten:

1. TÜV: Da Audio- und Videogeräte im Auto keinerlei Zulassungsbeschränkungen unterliegen (abgesehen von der CE-Kennzeichnung), kann die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs (!) auch nicht durch den Einbau oder die Veränderung der Gerätschaften geändert werden oder gar erlöschen.

2. Versicherungsschutz: Sollte der Wagen einen Unfall haben, so läge es an dem Versicherer, im Zweifelsfall zu beweisen, dass der Fahrer durch den TV-Empfang abgelenkt war. Letztenendes führt dies aber nur dazu, nachzuweisen, ob der Fahrer zum Unfallzeitpunkt ferngesehen hat oder nicht und nicht, ob die TV-Freischaltung rechtens ist. Im schlimmsten Fall ist ein Erlöschen des Versicherungsschutzes die Folge.

3. rechtlicher Aspekt: Sollte durch die Polizei erkannt werden, dass der Fahrer durch ein TV-Empfangsgerät abgelenkt ist, so darf er angehalten und verwarnt werden.

Der Fahrer wird nach § 23 Abs. I, § 49 Abs. I Nr. 22 StVO i.V.m § 24 StVG geahndet. Hierunter fallen aber sämtliche Verhaltensweisen, die die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen in der Lage sind, und für die es keine spezielle Rechtsvorschrift gibt. Hiernach wird somit auch beeinträchtigtes Gehör durch überlaute Musik, beeinträchtigte Sicht durch Sonnenbrille bei Nacht (aber wer macht das schon) bzw. übermäßig verdreckte Scheiben und Autofahren mit Flipflops geahndet. Die freigeschaltete TV-Funktion hat hier keinerlei Auswirkungen.

Ergo: Die TV-Freischaltung an sich ist somit nicht explizit verboten und bußgeldbewährt. Das Problem ist das "aktive Fernsehschauen", und nicht das alleinige Bereithalten eines freigeschalteten Empfangsgeräts. Der Gebrauch jenseits der 6 km/h-Grenze und die damit verbundene Einschränkung der Verkehrssicherheit muß vor Ort erst bewiesen werden.

Die Pkw-Hersteller sind vom Gesetzgeber auch nicht dazu verpflichtet, derartige Sperren einzubauen. Dies sind, wie z.B. auch die vmax-Limitierung auf 250 km/h oder der Gurtwarnton, freiwillige Beschränkungen und Maßnahmen der einzelnen Fahrzzeughersteller!

Nichts desto trotz möchte ich das Fernsehschauen während der Fahrt nicht für gut heißen. Im Stau und dem damit verbundenen Stop-and-Go-Verkehr mag es ja noch zu vertreten sein. Wenn man sich allerdings damit brüstet, jenseits der 200 km/h noch störungsfreien Empfang zu haben, drängt sich die Frage auf, ob solche Mitmenschen für den Straßenverkehr im Allgemeinen überhaupt geeignet sind.

Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

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16 Antworten

Re: TV-Empfang im Auto

 

Zitat:

Original geschrieben von cl1980

[erlöschen.

!

Nichts desto trotz

Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Nicht nur das, für einen Laien sogar auch sehr verständlich!

Nur , warum benutzt Ihr sprachgewaltigen Juristen jetzt auch schon dieses blöde "nichtsdestotrotz" ? :-))

Vielleicht weil Sprache lebt ?

Gruß

Rolf

Themenstarteram 8. August 2006 um 22:24

Jawohl, Sprache lebt!!!!

Aber man könnte ja auch schreiben:

Trotzdem

Trotz alledem

Dennoch

Ungeachtet dessen

usw usw...

Wir sind halt auch nur Menschen :-)

Genau, und damit wäre Dein Posting sogar druckreif.

Nix für ungut und schlaf gut :-))

Gruß

Rolf

@ cl1980

Da hast Du allen in Frage kommenden Probanden ja einen Bärendienst erwiesen. Könnnen sie doch jetzt Deine Abhandlung ins Handschuhfach legen und munter drauflosguggen.:mad:

Ich frage mich eigentlich wo Dein gesunder Menschenverstand geblieben ist das Du als "Jurist" dieses fragwürde und verkehrsgefährdende "Grauzonenverhalten" im Straßenverkehr auch noch förderst.

Tschau

Vadder

er hat doch nur eine sachliche stellungnahme abgeliefert.

wie kann das denn der ersatz für den einsatz des gesunden menschenverstandes sein?

Zitat:

Original geschrieben von LegeinEi

er hat doch nur eine sachliche stellungnahme abgeliefert.

wie kann das denn der ersatz für den einsatz des gesunden menschenverstandes sein?

Moin

es gibt hier im Forum täglich reichlich Beispiele wo über Grauzonenverhalten zu diskutieren wäre. Da kann ich es einfach nicht verstehen das ein "Jurist" sich einerseits aus dem Fenster lehnt und fragwürdiges Verhalten fördert indem er sagt: "macht nur, die Rennleitung muss es euch ja beweisen", sich andererseits im Schlussstatement genau von diesem Verhalten distanziert.

Das Boardteam ist täglich bemüht genau solche Dinge im Zaum zu halten, da muss nicht mit "juristischem Backgronund" Öl ins Feuer geschüttet werden. Alle die hier mit Halbwissen durchs Forum geistern nehmen doch explizit solche Dinge als Maßstab auf und richten ihr Verhalten danach aus. So nach dem Motto:

Was am Stammstisch erzählt wird muss schon stimmen, sagen ja alle :D

Tschau

Vadder

Da muss ich vadder Recht geben, 100% Zustimmmung.

Ich möchte auf der AB keinem begegenen, der bei 200 km/h gerade den richtigen Sender sucht!

MFG

Zitat:

Original geschrieben von GolVer

Ich möchte auf der AB keinem begegenen, der bei 200 km/h gerade den richtigen Sender sucht!

natürlich nicht - wer will das schon?

aber deshalb können wir doch nicht im forum alles verbieten, was einem dummen eventuell als nahrung gereichen könnte.

Re: TV-Empfang im Auto

 

Zitat:

Original geschrieben von cl1980

Ergo: Die TV-Freischaltung an sich ist somit nicht explizit verboten und bußgeldbewährt. Das Problem ist das "aktive Fernsehschauen", und nicht das alleinige Bereithalten eines freigeschalteten Empfangsgeräts. Der Gebrauch jenseits der 6 km/h-Grenze und die damit verbundene Einschränkung der Verkehrssicherheit muß vor Ort erst bewiesen werden.

Gute und - soweit ich es nachvollziehen kann - korrekte Darstellung.

Was mir allerdings ein bißchen zu kurz kommt, ist das Thema "Bweis". Der Normalbürger an sich wird aus dieser Formulierung schließen, es müsse schon nachgewiesen werden, dass der Blick tatsächlich längere Zeiten auf dem Fernseher gerichtet waren. Das ist in der Praxus nur möglich, wenn ein Zeuge im Auto mit Blick auf die Augen des Fahrers dieses aussagt. In der Praxis also so gut wie nie nie.

Dem ist jedoch nicht so. Gerade in Verkehrssachen wird mit dem Thema Beweislage deutlich restriktiver zuungunsten des Beschuldigten umgegangen.

Die Frage ist, wann gilt der Beweis der Verkehrssicherheiteinschränkung als erbracht?

am 9. August 2006 um 8:35

Ich verstehe zwar Vadder.Meiers Argumentation - aber dieses Posting wird nicht die Ursache dafür sein, dass mancher sich per Tempomat bei 200 einhakt und bei Bier und Chips sich das niveauvolle Nachmittagsprogramm von SAT1 und RTL reinzieht. Eine Förderung derartigen Verhaltens sehe ich in nem Posting wo über die aktuelle Rechtslage aufgeklärt wird nicht.

Vielmehr denke ich, je öfter solche Sachen diskutiert und (leider) ausgelebt werden, umso eher wird vielleicht die Politik darauf aufmerksam (aber viel wahrscheinlicher erst, wenn nachweislich die ersten Toten deshalb zu beklagen sind) und wird dann für Sachen wie TV-Empfang im fahrenden Auto hoffentlich klare gesetzliche Regelungen schaffen.

Und so wird Deutschland auch weiterhin zu einem Land verkommen wo irgendwann mal klar festgelegt wird, wie eine Klobürste korrekt zu benutzen ist. Liegt meiner Meinung nach nicht an der Politik wie gerne mal schnell behauptet wird, sondern eher an der Bevölkerung die sich immer öfter gedankenlos zu solchen hirnrissigen Aktion verleiten lässt. Apelle an die Vernunft der Bürger solche Dummheiten besser sein zu lassen gehen halt leider bei vielen von einem Ohr rein und zum anderen raus ohne dazwischen mit was anderem als Luft Kontakt gehabt zu haben.

Ich glaube, dass wir uns alle einig sind, dass Autofahren und Fernsehen sich überhaupt nicht vertragen.

Trotzdem finde ich, dass Postings wie das von cl1980 durchaus ihre Berechtigung in einem Forum wie diesem haben.

Außerdem gebe ich noch folgendes zu bedenken: In einem Auto können immer noch mehr Personen als nur der Fahrer sitzen. Wenn die Insassen auf dem Navibildschirm einen Film o.ä. verfolgen, muss der Fahrer ja nicht gleich mitschauen. Meiner Meinung nach bedeutet das weniger Ablenkung als beispielsweise ein intensiv geführtes Telefonat während der Fahrt (da hilft auch keine Freisprecheinrichtung).

Themenstarteram 9. August 2006 um 12:19

Ich muss sagen, ich bin etwas überrascht über die so gespaltenen Beiträge und Antworten.

Natürlich möchte ich durch mein Posting niemanden dazu animieren, sich, wie es geschrieben wurde, jenseits der 200 km/h das Nachmittagsprogramm diverser Privatsender reinzuziehen. Wenn dieser Eindruck erweckt wurde, muss ich Vadder recht geben und entschuldige mich dafür.

Ich wollte lediglich neutral die rechtliche Situation bzw. Grauzone aufzeigen, in der sich der Gesetzgeber diesbezüglich befindet. An dieser Stelle könnte man ebenso über Substanzen diskutieren, die betäubungsmittelähnliche Wirkung haben, aber nicht unter das BtmG fallen oder sich bei klinischen Untersuchungen gar nicht oder nur sehr schwer nachweisen lassen (ich werde es tunlichst vermeiden!!).

Meiner Meinung nach sollte jeder mit soviel gesundem Menschenverstand ausgestattet sein, dass er zu beurteilen vermag, welche Konsequenzen das eigene Verhalten für einen selbst und für Andere haben kann. Auch wenn man nicht dabei erwischt wird. Wem es an dieser Einsicht mangelt, der wird sein Verhalten durch ein Posting mehr oder weniger sicherlich nicht ändern.

Wer fährt denn laufend entgegengesetzt der Einbahnstraße, nur weil keine Polizei in der Nähe ist und man demzufolge auch nicht löhnen muss?

!!!WICHTIG!!!

Nach langer und intensiver Zusammenarbeit mit mehreren Verkehrs- und Autobahnpolizeidienststellen sei aber ganz klar darauf hingewiesen, dass das Fernsehschauen während der Fahrt immer häufiger zweifelsfrei dokumentiert und gerichtsverwertbar bewiesen werden konnte. Dies führte von kostenpflichtigen Verwarnungen über Sicherstellung der entsprechenden Geräte bis zu mehrmonatigen Fahrverboten und den Entzug der Fahrerlaubnis.

Also Leute, LASST DEN SCHEIß! Schon im eigenen Interesse! Denn irgendwann erwischts jeden! Und vielleicht lernt man sich ja dann mal persönlich kennen...

:-))) <- ich

:-((( <- ihr

Zitat:

Original geschrieben von cl1980

!!!WICHTIG!!!

Nach langer und intensiver Zusammenarbeit mit mehreren Verkehrs- und Autobahnpolizeidienststellen sei aber ganz klar darauf hingewiesen, dass das Fernsehschauen während der Fahrt immer häufiger zweifelsfrei dokumentiert und gerichtsverwertbar bewiesen werden konnte. Dies führte von kostenpflichtigen Verwarnungen über Sicherstellung der entsprechenden Geräte bis zu mehrmonatigen Fahrverboten und den Entzug der Fahrerlaubnis.

So sehe ich das auch. Das Thema "Beweisen" wird gerade bei Verkehrsdelikten anders behandelt als der oftmals gehörte Ausspruch "Das muss man mir erstmal nachweisen!" nahe legt. Die Gerichte sind da flexibler als mancher annimmt.

Themenstarteram 9. August 2006 um 13:43

Das ist schon richtig. Aber wir können uns die nötigen Beweise auch nicht selber stricken. Und die sind oftmals wirklich überraschend gut.

Die Auslegung dieser Beweise ist dann natürlich Interpretationssachen und liegt im Ermessen des Gerichts.

Und wenns drauf ankommt, kann man sehr, sehr viel beweisen. Gutachter sind oftmals eine wunderbare Einrichtung...

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