TV frei.
Moin...
Kann mir irgend jemand sage, wie die Tastenkombination lautet um das Comand frei zu schalten, damit man auch während der Fahrt TV und DVD sehen kann.
Beim 211er versteht sich..
mfg zgw
Beste Antwort im Thema
Freischaltung Comand APS W211
Damit nicht wieder irgendeiner auf die Idee kommt, dafür Geld zu verlangen, hier gratis:
Audio auswählen
Stumm, Auflegen und SERV gleichzeitig drücken
Bildschirm mit der Meldung "Welcome to ENGINEERING MODE" erscheint
Je nach Softwarestand kann auch was anderes angezeigt werden
Es gibt je nach Softwarestand verschiedene Tastenkombis:
1 + 3 + 9 Bitte nacheinander drücken und halten. Bitte lange halten.
1 + 3 + pfeil links Bitte nacheinander drücken und halten. Bitte lange halten.
* + # + pfeil links Bitte nacheinander drücken und halten. Bitte lange halten.
Es erscheinen nach einigen Sekunden die Softkeys "Dr.Dist", "RegCod" und "Backd..."
Nach dem Drücken von "Dr.Dist" kann man "Speed 10km" auswählen und mit OK deaktivieren.
Sollte sonst noch was aktiviert sein, einfach abschalten.
Achtung wenn MP3 vorhanden ist, natürlich nicht abschalten.
Viel Spaß!
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165 Antworten
Dir ist bekannt, daß eine TV-Freischaltung während der Fahrt nicht zulässig ist, wenn der Monitor für den Fahrer einsehbar ist?
jo, dass ist mir bekannt aber....
du bist doch bestimmt schon mal geblitzt worden, weil du schneller als erlaubt gefahren bist...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dir ist bekannt, daß eine TV-Freischaltung während der Fahrt nicht zulässig ist, wenn der Monitor für den Fahrer einsehbar ist?
Sorry,
wenn das dein ganzer Beitrag zu seiner Frage ist,
dann
Toll,
darauf hat er gewartet, auf solche Antworten.
Du bist der größte,
jetzt funzt sein TV auch während der Fahrt!
"kopfschüttel"
Im Gegensatz zu einer Geschwindigkeitsübertretung handelt es sich bei der TV-Freischaltung um eine Manipulation, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führt.
Wenn man sich LEDs als Standlicht einbaut hat dass den selben Effekt und die Dinger gibt es auch überall zu kaufen.
@zgw
Stimmt.
Der Verkauf ist erlaubt, aber für die rechtlichen Folgen eines Einbaus haftet der Halter/Fahrer des Fahrzeugs.
Also...
ich drück doch die Tasten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im Gegensatz zu einer Geschwindigkeitsübertretung handelt es sich bei der TV-Freischaltung um eine Manipulation, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führt.
Hallo Drahke,
auch ständiges Wiederholen machen unrichtige Aussagen nicht besser. Wie schon in einem anderen Thread im CLK-Forum diskutiert wurde: Es konnte bisher konkret noch keine Bestimmung/Gesetz/Urteil usw. benannt werden, welches das Freischalten von TV/DVD während der Fahrt untersagt.
Bitte nenne eine solche Quelle (und nicht etwa allgemeine Bestimmungen wie 23 StVo. die hier nicht greifen) oder kennzeichne Deinen Beitrag als persönliche Meinungsäußerung.
Gruß
der cobold
@zgw
ich bin zwar absolut nicht vom fach, habe auch kein tv im wagen aber ich versuche hier wenigstens auf deine frage ohne gestigen dünnschiss ( ) einzugehen.
soweit ich das hier so mitbekommen habe, ist dies wahrscheinlich nciht so leicht möglich über eine tastenkombination.
da muss man meines erachtens zum daimler und die machen das einem raus, obs kostenlos ist oder nicht, das weiß ich nicht. wird bestimmt aber auch nicht die welt kosten.
ich denke mal dass es so ist wie bei diesen gurtpiepsern, die kann man sich ja auch abstellen lassen.
falls ich falsche anworten gebe, wünsche ich berichtigt zu werden, da der fragensteller bestimmt keine diskussion über die richtigkeit einer solchen freischaltung gefragt hat.
Hallo Kujko,
das Freischalten funktioniert über eine bestimmte Tastenkombination, die jeder selbst eingeben kann, aber von der COMAND-Version abhängig ist.
Wen es interessiert, möge mal die Suchfunktion benutzen und die einschlägigen Threads durchlesen. Da gibt es User, die helfen (und zwar ohne damit Kohle verdienen zu wollen!)
Ciao
der cobold
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dir ist bekannt, daß eine TV-Freischaltung während der Fahrt nicht zulässig ist, wenn der Monitor für den Fahrer einsehbar ist?
Seit wann ist das nicht zulässig ? Hab bisher nichts gefunden was dagegen spricht. Lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Zitat:
Original geschrieben von Kujko
soweit ich das hier so mitbekommen habe, ist dies wahrscheinlich nciht so leicht möglich über eine tastenkombination.
doch !
Zitat:
Original geschrieben von Kujko
da muss man meines erachtens zum daimler und die machen das einem raus
Selbst wenn die wollten, die können es nicht.
mfg roschue
Es ist möglich und Kinderleicht und zwar per Tastenkombination
Und ich gehe mal davon aus das der Threadstarter die Freischaltung für sein Beifahrer nutzen möchte
Genauso wie ich
Andi
Zitat:
Original geschrieben von cobold2000
Hallo Drahke,
auch ständiges Wiederholen machen unrichtige Aussagen nicht besser. Wie schon in einem anderen Thread im CLK-Forum diskutiert wurde: Es konnte bisher konkret noch keine Bestimmung/Gesetz/Urteil usw. benannt werden, welches das Freischalten von TV/DVD während der Fahrt untersagt.
Bitte nenne eine solche Quelle (und nicht etwa allgemeine Bestimmungen wie 23 StVo. die hier nicht greifen) oder kennzeichne Deinen Beitrag als persönliche Meinungsäußerung.
Gruß
der cobold
Ich kenne auch keinen Gesetzestext oder Verordnung, die das verbieten würde. Ebenso ist mir eine Erlöschung der Betriebserlaubnis nicht bekannt.
Aber das Problem - glaube ich - liegt woanders. Wenn man einen Unfall hat und die Polizei oder ein Gutachter weisen die Freischaltung nach, dann kann sich die Versicherung sehr wahrscheinlich der Haftung entziehen (Stichwort: grob fahrlässig)
Zitat:
Original geschrieben von djxcitec
Aber das Problem - glaube ich - liegt woanders. Wenn man einen Unfall hat und die Polizei oder ein Gutachter weisen die Freischaltung nach, dann kann sich die Versicherung sehr wahrscheinlich der Haftung entziehen (Stichwort: grob fahrlässig)
Grob fahrlässig wäre es, wenn der Unfall deshalb geschehen ist, weil der Fahrer durch einen Film abgelenkt war. Dies wäre nachzuweisen (wenn z.B. der Film noch läuft).
Allein aus der Tatsache, daß es möglich gewesen wäre, durch eine DVD abgelenkt worden zu sein, kann gar nichts geschlossen werden.
Das wäre ja wie in dem Fall mit dem Bücken nach der heruntergefallenen Zigarette. Genau das muß nachgewiesen werden, es langt nicht die Tatsache, dass jemand Raucher ist.
Übrigens: ich halte das Ablenkungspotential bewegter Bilder beim Fahren für enorm, es wäre also eine gesetzliche Regelung m.E. sinnvoll. Diese müßte aber im Gesetz formuliert sein, wie z.B. die Bestimmungen über Handybenutzung. Ansonsten gilt und muß gelten: Was nicht explizit verboten ist, kann auch nicht geahndet werden.
Noch haben wir einen Rechtsstaat!
Gruß
der cobold